Riss-Reaktoren Doel und Tihange: Bundesumweltminsterin im Ausschuss

Über die Bemühungen zur mindestens vorrübergehenden Stilllegung der belgischen Risiko-Meiler Tihange 2 und Doel 3 hatte die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute in der Sitzung des Umweltauschusses im Bundestag nichts Neues zu bieten. Zwar würde im Rahmen einer gemeinsamen Adhoc-Arbeitsgruppe zwischen den Atomfachleuten beider Länder intensiv diskutiert, aber weitere Initiativen sind nicht vorgesehen. Ein Beitritt Deutschlands zur „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ lehnte die Ministerin auf Nachfrage von Hubertus Zdebel ab.

„Auch wenn zu begrüßen ist, dass die Ministerin die Stilllegung der beiden Riss-Reaktoren fordert, braucht es mehr Druck von ihr für den Atomausstieg auch in der EU. In anderen Fragen zeigt die Bundesregierung ja auch, dass sie viel Einfluss in Europa nehmen kann, wenn sie denn will“, kommentierte Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Enttäuscht zeigte sich der Bundestagsabgeordnete auch von den Aussagen der Ministerin in Sachen Euratom. Obwohl der Vertrag ausdrücklich die Förderung der Atomenergie in Europa zum Thema hat, hält die Ministerin keine Änderungen an dem Vertrag in Richtung Atomausstieg für erforderlich.

Zdebel hatte von der Ministerin auch wissen wollen, ob die Bundesregierung vorhabe, sich an der vor kurzem gegründeten „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ zu beteiligen, wie es auch Luxemburg als Staat getan habe. Die Ministerin fände es zwar gut, wenn sich einzelne Bundesländer als Regionen an der Allianz beteiligten, für die Bundesrepublik sei das aber nicht geeignet, stellte sie fest.

Am Rande der Sitzung wurde auch klar, dass die Bundesregierung nicht gegen Uranlieferungen aus Deutschland an die beiden Risiko-Reaktoren vorgehen wird. Der Betreiber der Urananreicherung der URENCO in Gronau hatte jüngst eingeräumt, dass Brennstoff auch an die Reaktoren Tihange und Doel geliefert werde. Eine Möglichkeit, die Genehmigung solcher Atomtransporte zu untersagen, gäbe es nicht. Auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung für derartige bestimmte Lieferungen zu verweigern, wäre nicht möglich, heißt es aus dem BMUB.

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltminsterium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 und bekräftigt im April 2016 beschlossenen Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Export-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellst möglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

 

Fracking-Verbot in NRW: Hannelore Kraft kann sich nicht auf SPD-Bundestagsfraktion verlassen und muss endlich ihre Hausaufgaben machen

IMAG0058„Anstatt immer mit dem Finger auf die CDU zu zeigen, muss Ministerpräsidentin Hannelore Kraft endlich einen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorlegen, der Fracking ohne Ausnahmen ausschließt“,  kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im Entwurf des LEP nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. So wäre beispielsweise Fracking im Sandgestein erlaubt. Und wenn Frau Kraft erklärt, sie würde in NRW Forschungsbohrungen ausschließen, dann steht das im Widerspruch zu ihrem LEP-Entwurf. Denn danach sind Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen in jedem Gestein erlaubt. Wohlweislich verschweigt sie zudem, dass die SPD im Bundestag sogar bereit gewesen wäre, sich mit der CDU/CSU auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz zu einigen.“ Zdebel weiter:

„Ministerpräsidentin Hannelore Kraft weiß, dass sie angesichts der Pläne der Großen Koalition in Berlin für ein Pro-Fracking-Gesetz ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten kann, Fracking in NRW nicht zuzulassen. Dabei kann sie sich nicht einmal auf die SPD-Bundestagsfraktion verlassen. Wie jetzt bekannt wurde, war diese vor wenigen Tagen in Verhandlungen mit der CDU/CSU von ihrer Forderung abgerückt, den Bundesländern ein Veto-Recht beim Fracking zuzugestehen. Ferner hätte die SPD die umstrittene, einseitig besetzte Expertenkommission, die laut Gesetzentwurf die Unbedenklichkeit von Fracking in bestimmten geologischen Formationen. feststellen soll, mitgetragen – wenn auch nur in beratender, nicht entscheidender Funktion. Doch das würde angesichts der faktischen Wirkung von Stellungnahmen dieser Kommission nicht wirklich etwas ändern. Darüber hinaus war die SPD-Bundestagsfraktion bereit, einem Verfahren zustimmen, nach dem zwar das Parlament das letzte Wort haben, aber automatisch ein Genehmigungsverfahren beginnen sollte, träfe das Parlament dann keine Entscheidung – was angesichts der Koalitionsdisziplin der Regelfall sein dürfte.

Angesichts dieser Gemengelage fordert DIE LINKE einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen  zum Pro-Fracking-Recht in Berlin. Stattdessen muss endlich ein Fracking-Verbot durch eine konsequente Änderung des Bundesberggesetzes festgeschrieben werden.“

Druck hilft: BMUB-Bericht zur Abschaltung der Risiko-Reakoren Tihange und Doel

Der anhaltende Druck von AtomkraftgegnerInnen, Städten und Kommunen zeigt kleine Erfolge, auch wenn die Abschaltung von Tihange und Doel überfällig ist, stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE fest. Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat aufgrund bestehender Risiken in den belgischen Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3 die vorrübergehende Abschaltung gefordert, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind. Dieser Forderung hat sich auch Luxemburg inzwischen angeschlossen. Über den Stand der Dinge hat das BMUB im Rahmen einer Befragung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme vorgelegt.

Eine Prüfung auf Basis von Antworten und Fachgesprächen mit der FANC hat der RSK-Ausschuss Druckführende Komponenten keine Bedenken beim normalen Betrieb der beiden Meiler. Aber: Aufgrund „der eingeschränkten Validierung der Berechnungsmethoden für die bei Auslegungsstörfällen auftretenden komplexen Beanspruchungszustände (kann)nicht zweifelsfrei belegt (werden), dass die hierfür in den Nachweisen ausgewiesenen Sicherheitsabstände tatsächlich erreicht werden.“ (S.35 Bericht BMUB, 25.4.2016)

Die RSK kommt zu dem Ergebnis, dass „unter Betriebsbelastungen (Normalbetrieb) ein Integritätsverlust der drucktragenden Wand der RDB nicht zu unterstellen ist“ (S.35).

Aber: „Bezüglich der Störfallbelastung ist aufgrund der offenen Fragen zum Integritätsnachweis für die RSK nicht nachvollziehbar, dass die hierfür geforderten und in den Nachweisen ausgewiesenen Sicherheitsabstände tatsächlich erreicht werden. Um zu bestätigen, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden, bedarf es aus Sicht der RSK weiterer Nachweise sowohl experimenteller als auch analytischer Art.

Hier ist von besonderer Bedeutung die Verifizierung der Konservativität der Anwendung des Ersatzfehlers für Rissfelder in anisotropen Werkstoffbereichen bei Störfällen mit mehrachsigen Beanspruchungen.

Die RSK kommt in ihrem Ergebnis zum vorläufigen Schluss, dass aus heutiger Sicht es keine konkreten Hinweise gibt, dass die Sicherheitsabstände aufgezehrt sind. Es kann aber auch nicht bestätigt werden, dass diese sicher eingehalten werden.“

Das BMUB stellt auf Basis dieser Bewertungen fest:

– sowohl deutsche als auch belgische Experten befürworten weitergehende Untersuchungen

– das Untersuchungsprogramm wird vom BMUB mit belgischen Experter auf internationaler Ebene „begleitet“. Verantwortung hat die belgischen Aufsicht und der Innenminister.

– BMUB Henrdricks hat  „die belgische Regierung gebeten, die Anlagen bis zur Klärung der offenen Punkte vorübergehend vom Netz zu nehmen. Dieser Schritt wäre ein starkes Zeichen der Vorsorge.“

Atomausstiegs-Debatte am Freitag im Bundestag

Bundestagsdebatte zum Atomausstieg am Freitag, 29. April. Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Katastrophe von Tschernobyl ist u.a. ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Risiko-Reaktoren abschalten – Atomausstieg in Europa beschleunigen“ auf der Tagesordnung. Außerdem gibt es Anträge der Bundesregierung und der Grünen zum Thema.

Auf der Homepage der Fraktion werden die LINKEN-Themen dieser Parlaments-Woche angekündigt. Zum Antrag „Risiko-Reaktoren abschalten“ heißt es dort: „Die Atomkatastrophen von Fukushima und Tschernobyl und die aktuell bekannt gewordenen Sicherheitsmängel bei Reaktoren in Frankreich (Fessenheim, Cattenom) und Belgien (Tihange, Doel) mahnen, den Atomausstieg in Deutschland zu forcieren und auch in Europa voranzubringen. Die Atomgefahren machen nicht an Grenzen halt. Auf EU-Ebene muss der bisherige Atom-Fördervertrag EURATOM abgeschafft und eine Förderung der Energiewende mit Erneuerbaren und Energieeinsparung durchgesetzt werden.

  • TOP 24.b) Antrag: „Risiko-Reaktoren abschalten – Atomausstieg in Europa beschleunigen“, Drs. 18/7875

Auf der Homepage des Bundestages werden in einer Übersicht die Debattenthemen angekündigt und dort auch neben dem Antrag der LINKEN die weiteren Anträge der großen Koalition und der Grünen angesprochen: „Risiken der Atomkraft: Das Thema Atomkraft steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor mit dem Titel: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Verantwortungsbewusster Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weitere Unterstützung der durch die Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen“. Im Anschluss an die einstündige Debatte stimmen die Parlamentarier über einen Antrag der Linksfraktion (18/7875) ab, in dem gefordert wird, „Risiko-Reaktoren“ unter anderem in Frankreich und Belgien schnellstmöglich abzuschalten. Ebenfalls abgestimmt wird über zwei Anträge der Grünen, 30 Jahre nach Tschernobyl und fünf Jahre nach Fukushima den Atomausstieg konsequent durchzusetzen (18/7656) und das französische Atomkraftwerk Cattenom sofort abzuschalten (18/7668).

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