Nach Haus – Was hat Reinhard Mey im Mai 2024 zu sagen?

Am 3. Mai erscheint sein neues Album. Reinhard Mey – Nach haus! (Für mich muss man haus – hier ! – kleinschreiben, weil es ein unbestimmter Ort ist) Dieser ! Titel für ein Album in diesen ! Zeiten. Wo bitte soll das sein? Was hat einer der bedeutsamsten westdeutschen Deutschland-Künstler zu singen, angesichts von Krieg und Neo-Nazis und Umbrüchen? Ich bin gespannt auf Reinhard Mey. Offenbar schon im Dezember 2023 war die Tracklist des Albums bekannt.

Geschichten … Der Blinde Michel und der Bauer aus Kalkar … die Sache mit dem Plutonium und der Kernspaltung

Der blinde Michel. Schon wieder? Hier zum Mitsingen und Spielen. https://schmidt-mechau.de/Anti-Atom-Lieder/noten/BlinderMichel.pdf. Diese Person hat den „Blinden Michel“ von Manfred Jaspers mit Noten und Text und als PDF dort online gestellt. Seine Homepage beginnt hier: Friedemann Schmidt-Mechau. Der Song von Manfred Jaspers ist entstanden im Zusammenhang der Anti-Atom-Bewegung und dem noch größeren nuklearen Wahnsinn: Den Uranreaktoren sollten nun unmittelbar Plutoniumreaktoren folgen, deren Gefahrenpotential um ein vielfaches größer, weil technisch extrem anspruchsvoller waren. Das musste ein Ende haben. Und es hatte ein Ende. Der Schnelle Brutreaktor in Kalkar ging nie ans Netz. Die extrem gefährliche Plutonium-Wirtschaft wurde noch vor dem Atomausstieg (fast) vollständig beendet. Warum schreibe ich euch darüber?

  • Hier ist das aus dem Songbuch vom Album – glaube ich. Michel. Um Quellen zu erhalten, dubliziere ich sie hin und wieder – aus keinen kommerziellen, aber aus Gründen des Bewahrens von zeitgenössischer, kultureller und in jeder sozialen und politischen Perspektive auf die bislang mächtige Zerstörungskraft, die die Menschheit erschaffen hat. Vielleicht ist die Klimakatastrophe auf Augenhöhe. Hier also Cover von FSM nun auf umweltFAIRaendern.de. Geschichte muss man schreiben. Blinder Michel – die Plutonium-Atomenergie (und die Gewerkschaften …) Manfred Jaspers hat das geschrieben.
  • Aus dem aktuellen Album von Manfred Jaspers hier vielleicht Das neue Bürgerlied (Yotube, direkt)
  • Klar. Der Song von Manfred Japsers steht nicht allein, sondern gehört zu einem Konzert gegen den Bau des Plutonium-Reaktors in Kalkar, NRW. Über das Album, das aus dem Konzert, aus den Demonstrationen folgte, ist hier mehr zu finden. Über die dort genannten „Schmetterlinge“ hat umweltFAIRaendern vor Jahren das gesamte Album „Herbstreise“ wieder online gebracht. Mit gebastelten Videos und den gesamten Tracks und mit der Zustimmung der Band und dem Komposer. Herbstreise auf umweltFAIRaendern. Herz in die Hand: umweltFAIRaendern auf „Herbstreise – Lieder zur Lage“: Die Schmetterlinge – Hände über Hönnepel
  • Ist es ein Hoffnungsschimmer, wenn die FDP heute auf ihrem Parteitag einen Antrag (knapp) mehrheitlich abgelehnt hat, der die absurde Vorstellung einer Wiederinbetriebnahme der zuletzt abgeschalteten drei AKWs forderte und dabei eine Vielzahl völlig falscher „Faktenbehauptungen“ zur Begründung brachte, die selbst ein Blinder Michel hätte erkennen können. Diese Fake-orientierten Begründungen zeigen die ideologischen Wunschvorstellungen. Für ein bisschen Strom … Gut, dass der Antrag gescheitert ist und Rechtsstaat, Technik, Wissenschaft noch irgendwie, auch bei der FDP, am Ende knapp vorne liegt.

 

BreitbandSchlüsselKopf – Für die Ohren! Demokratie, denn Faschismus in ein Verbrechen. Willy

Inne halten. Besinnen! Zuhören. Augen zu. Erst noch mal klicken: https://yt.artemislena.eu/watch?v=Ht5WOxfRrgM – Das ist eine Plattform von https://invidious.io/ – die irgendwie wohl datenfreundlich auf Youtube zugreift. Keine Ahnung, aber auch mit Download-Möglichkeit – und werbefrei oder? Und wenn ihr auf der Plattform seid und die Links hier nicht funktionieren… Willy – Konstantin Wecker! Stoppt die AfD und andere, die Faschisten und Rechtsradikale sein könnten. Stoppt die, die meinen: Faschismus ist eine Meinung. In der Demokratie ist Faschismus ein Verbrechen! Daher liebe ARD und ZDF und verantwortungsvolle Medien: Schaut in die Welt – und schaut bei euch im Hause, wo die rote Linie ist, die nicht überschritten werden darf! Gerechtigkeit und Gemeinsamkeit statt Spaltung und Hass! Geht nur mit Demokratie. Ach ja, eigentlich wollte ich nur das hier zu „Gesicht“ oder besser „Gehör“ bringen: Reinhard Mey. Hannes Wader und nochmal dieser Konstantin Wecker und ein Update von Willy – 2018 – https://yt.artemislena.eu/watch?v=_kW_47-yZTM&listen=false

Der die Links nicht öffnen kann, weil der digitale Widerstand doch immer neue Wege braucht. Das Empire bietet Weckers Willy hier: https://www.youtube.com/watch?v=Ht5WOxfRrgM

 

Risiken und Gefahren bei Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle? Für Bayerns Verwaltungsgerichtshof ist alles sicher

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt sich rund um den größten europäischen Atomkomplex mit sechs Reaktoren und benachbarten Atommülllagern der nukleare Wahnsinn. Atomenergie in Verbindung mit Terror, mit Krieg und Destabilisierung inklusive Cyber-Risiken. International wachsen die Risiken. Dennoch urteilt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der letzten Woche, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Castorbehältern in Gundremmingen nicht zu beanstanden ist und die Genehmigung des dortigen Standortlagers in kraft bleibt. Obwohl Sicherheitsbewertungen im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen in Teilen auch dem Gericht nicht zugänglich sind, sind die Richter in München der Auffassung, dass die staatlichen Verantwortlichen beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) sowie die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) alle Vorsorge- und Schutz-Maßnahmen nach dem Gesetz getroffen hätten, die gegen Angriffe von außen oder hinsichtlich technischer Risiken erforderlich wären. Aber reicht das? Zuletzt hatte eine Atomgesetzänderung die Rolle der staatlichen Atombehörden gegenüber den Gerichten gestärkt und deren Kontrollbefugnisse eingeschränkt.

Nach dem Urteil zur Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle in Brunsbüttel, mit dem es zu einer Aufhebung der dortigen Genehmigung kam, hat der Bundestag eigens das Atomgesetz geändert und ausdrücklich gegenüber Bürger:innen und Gerichten die Entscheidungskompetenzen der staatlichen Kontrollbehörden erhöht und gestärkt. Die Gerichte müssen demnach akzeptieren, wenn Behörden aus Gründen des Geheimschutzes den Gerichten entsprechende Unterlagen und Nachweise verweigern und die eigenständige Prüfung unterbinden. Diese neue Rechtslage hatte auch erhebliche Relevanz für das Verfahren, das Kläger aus der Umgebung des Atomstandorts in Gundremmingen bei Augsburg angestrengt hatten.

Tatsächlich haben bundesdeutsche Behörden und Betreiber aufgrund erhöhter Sicherheitsrisiken und Gefährdungslagen bauliche und andere Nachrüstungen an den bestehenden Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle angeordnet. Ob diese ausreichend sind, ist allerdings umstritten. Während rund um die Zwischenlager-Bauten Wände verstärkt werden, bleiben die Dächer der Lagerhallen wie sie sind. Ob aber die Schutzmauern ausreichend sind, ist kaum zu überprüfen, weil diese so genannten Härtungen allesamt unter Geheimschutz erfolgen und unabhängig nicht überprüft werden können.

An über 15 Standorten in Deutschland sind diese inzwischen (teilweise) umgesetzt oder sogar noch in der Genehmigung. In Lubmin können Nachrüstungen am Bestand nicht erfolgen, ein Neubau ist im Schneckentempo im Genehmigungsverfahren.

In Brunsbüttel, wo die Genehmigung vor rund 10 Jahren vom Gericht aufgehoben wurde, ist bis heute weder eine neue Genehmigung erteilt noch sind Nachrüstungen umgesetzt. Dabei hat sich dort die Gefahrenlage noch mal verschärft, weil dort nun auch noch ein hochexplosiver LNG-Terminal unweit vom Zwischenlager die Risiken erhöht. Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung dieser Abfalle wird nicht wie jahrelang versichert, 40 Jahre dauern, sondern vermutlich 100 Jahre oder länger. Grund: Die Suche nach einem Endlagerstandort und der dann anschließende unterirdische Ausbau wird erheblich länger dauern, als bislang angenommen.

Zuletzt hatte beispielsweise der BUND auf Mängel bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einer Studie hingewiesen.

Doch  obwohl angesichts der zunehmenden Konflikte und Krisen bis hin zum Krieg die Risiken für Atomanlagen steigen und die verlängerten Zwischenlagerzeiten Hinweise liefern, dass es Nachrüstungsbedarf gibt, vertraut der Verwaltungsgerichtshof in Bayern den Versicherungen preußischer Genehmigungsbehörden in Berlin.

  • Das schriftliche Urteil des VG München vom 8. April 2024 ist hier als PDF.

Dokumentation: PM des Verwaltungsgerichtshofs zum Urteil

München, 12. April 2024
Pressemitteilung
BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden
Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.
Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher. Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

Dokumentation der PM des Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.

Pressemitteilung 12. April 2024

BayVGH hat die Klagen gegen die Betriebsgenehmigung des größten deutschen Atommülllagers abgewiesen

Umweltminister, wie wollen Sie die Menschen schützen? Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen. Jetzt muss die Staatsregierung endlich die Menschen schützen! Sie ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

Fünf Nachbarn hatten im August 2017 mit der Unterstützung unserer Bürgerinitiative gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Gundremmingen geklagt. Schon in der mündlichen Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), war zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollten.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der Vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt.

Die Aufsichtsverantwortung für die Atommülllagerung liegt beim Bay. Umweltminister

Nach dem Atomgesetz war das Bundesamt BASE Genehmigungsbehörde und hat der Landesumweltminister die Aufsicht. Im Verfahren wurde die Landesregierung durch die Landesanwaltschaft vertreten. Diese äußerte ausdrücklich ihre Zustimmung zur Atommülllagerung.

Die Gefahren der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen und in den 15 anderen oberirdischen Zwischenlagern mit hochradioaktiven AKW-Abfällen

  • Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum – die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt. Damit können Landkreise und Regionen verstrahlt und unbewohnbar gemacht werden.
  • Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen ersten Urteil des BayVGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte das Gericht argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  • Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  • Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Im Jahr 2010 berichteten Medien, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  • Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  • Klarstellung: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) voll umfänglich an.

 

 

Atomenergie, Deutschland und Krieg: Russische Beteiligung statt Stilllegung der Uranfabrik Lingen? Was tun? Erörterungstermin live.

Darf sich der russische Atomgigant Rosatom am deutschen, emsländischen Standort der ANF Lingen mit dem französisch-europäischem Atomgiganten Framatome zusammentun, damit in den osteuropäischen Staaten mit russischen Atommeilern nicht die Lichter ausgehen? Oder reden wir darüber, wie die Erneuerbare Energiewende auch in diesen osteuropäischen Staaten zum Atomausstieg wirksam werden könnte? Könnte ja im EU-Wahlkampf ein durchaus wichtiges Thema sein. Super-Gau-Risiken und Atommüll für eine Million Jahre sind einfach keine gute Sache. Vielleicht geht der Umstieg auch sehr kurzfristig? Was für ein Irrsinn, dass die Ukraine im Krieg Atomenergie in den Westen exportiert. Westinghouse kann bereits Brennstoff für „Ost-Reaktoren“ russischer Bauweise liefern. Noch immer sind die deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Warum? Es braucht für eine zukunftsfähige Welt das Ende von Atomgefahren, nicht eine Entscheidung zwischen westlicher und anderen Atomrisiken.

Frankreich braucht russische Hilfe, um über Lizenzen und Genehmigungen „Jahre“ gegenüber Westinghouse aufzuholen. Wichtiger aber wäre, grundsätzlich die ökologischen, sozialen und militärischen Risiken und Kosten zu betrachten und statt französischer Atominteressen die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Europa im Blick zu behalten.

Das Umweltministerium Niedersachsen ist zuständige Genehmigungsbehörde in Auftragsverwaltung für den Bund, genauer für das Bundesumweltministerium. Beteiligt ist in diesem Fall aber auch das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Auswärtige Amt, es geht um die Beziehungen zu Russland, Frankreich und um Kernbrennstoffe und Uranwirtschaft.

Für die Arbeitsplätze streiten vor Ort erwartbare Parteien, die den Krieg Russlands in der Ukraine dann mal ausblenden. Aber auch Gewerkschafter haben da keine Probleme, mit den nuklearen Russen. Die Geschäftsbeziehungen bestehen ja schon seit vielen Jahrzehnten. Für den Ausbau der nuklearen Produktionspalette bei der Uranfabrik in Lingen läuft das atomrechtliche Genehmigungsverfahren. Bundesrecht. Es gibt den „Ermessensspielraum“, die Genehmigung zu verweigern. Die Anlage in Lingen „leidet“ schon seit Fukushima und dem daraufhin eingeleiteten schrittweisen Atomausstieg an zu geringer Auslastung. Bereits 2021 war diese unter die 50 Prozent-Marge gefallen. Aktuell liege sie nur noch bei irgendwas über 25 Prozent. Dauerhaft wäre ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage also kaum sinnvoll. Daher drängt Frankreich sehr stark auf den Einstieg russischen Know-Hows und macht Druck.

Das Umweltministerium in Niedersachsen prüft derzeit die fast 11.000 Einwendungen, die gegen das Vorhaben im Rahmen der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden. Darunter Einwendungen, die Umweltorganisationen mit wissenschaftlicher und rechtlicher Fachkunde hinterlegt haben. Dazu massive Sicherheitsbedenken aus staatspolitischen und Geheimschutz-Gründen, die das Bundesumweltministerium in Form eines Gutachtens jüngst aufgrund von Medienberichten veröffentlicht hat.

Ein massiver deutsch-französischer Konfliktpunkt. In Sachen ANF Lingen ist jetzt das Umweltministerium in Hannover dabei, die umfangreichen Einwendungen zu sichten und zu prüfen, ob es weiterer Gutachten oder Untersuchungen braucht, um den im Verfahren nächsten Schritt – die Durchfühurung eines Erörterungstermins – vorzubereiten. Dazu dürften auch Fragen der „nationalen Sicherheit“ bzw. die „Sicherung der Atomanlage als kritische Infrastuktur“ wichtig sein. Diese Themen aber unterliegen dem Geheimschutz, obwohl sie für die nukleare Sicherheit sowohl der ANF Lingen als auch der später belieferten AKWs mit dort hergestellten Brennelementen von Bedeutung wären.

Die Debatte der Einwendungen soll – so ist zu hören – demnach im Rahmen einer Live-Veranstaltung in Lingen vor Ort stattfinden und nicht lediglich wie zu Corona-Zeiten ermöglicht, in Form von Online-Konferenzen. Wann der Erörterungstermin dann stattfinden wird, ist noch offen. Der Zeitplan bis zur Genehmigungserteilung, den Unternehmensvertreter der ANF Lingen in den Medien lanciert hatten, dürfte derzeit nicht realistisch sein. Danach sollte eine Genehmigung zur Fertigung von Brennelementen für WWER-Reaktoren russischer Bauweise in Osteuropa bereits im November vorliegen, damit erste Lieferungen ab Mitte 2025 möglich wären.

Dokumentation: https://ldk-oldenburg-2024.antragsgruen.de/ldk-oldenburg-2024/Keine-Atomdeals-mit-Putin-weder-in-Lingen-noch-in-Europa-35897

Antrag Grüne LDK Oldenburg 2024

wA20: Keine Atomdeals mit Putin – weder in Lingen noch in Europa

Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung:LDK Oldenburg 2024
Tagesordnungspunkt:4. Sonstige Anträge
Antragsteller*in:LAG Energie & Atom (dort beschlossen am: 29.03.2024)
Status:Eingereicht
Eingereicht:01.04.2024, 11:31

Antragstext

Wir niedersächsischen GRÜNEN setzen uns dafür ein,

  1. weder in Niedersachsen noch in Europa Brennelemente unter russischer
    Beteiligung gefertigt werden,
  1. die europäischen Sanktionen gegen Russland auf die Atomwirtschaft
    ausgedehnt werden,
  1. die europäische Energiewirtschaft insgesamt diversifiziert und auf den
    Erneuerbare-Energien-Pfad gebracht wird, um die Abhängigkeit von
    autokratischen Staaten zu minimieren.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns in Europa unsere
Verletzlichkeit aufgrund der einseitigen energiewirtschaftlichen Abhängigkeit
von Russland vor Augen geführt. Deutschland und Europa haben seit Beginn des
Krieges erhebliche Anstrengungen unternommen, um Europa unabhängig von
russischem Gas zu machen. Wir alle haben die wirtschaftlichen Folgen dieser
Bemühungen gespürt und mitgetragen.

Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren dafür gesorgt, dass unsere
Gasimporte von Russland unabhängig geworden sind. Durch eine Gas- und
Strompreisbremse konnten die Auswirkungen für die Verbraucher*innen auf einem
erträglichen Niveau gehalten werden. Dass die Energiepreise sich heute, wenn
auch auf einem höheren Niveau, wieder stabilisieren, ist ein großer Erfolg des
Wirtschaftsministeriums unter Minister Habeck.

Trotzdem spielt Russland weiterhin eine bedeutende Rolle in der europäischen
Energieversorgung. Rund 20% des Urans für Betreiber aus Euratom Staaten kam 2020
aus Russland. Rund 26% der Urananreicherungsdienstleistungen deckt Rosatom in
der EU ab. 21 Kernreaktoren in der EU versorgte Rosatom im Jahr 2021 mit
Brennelementen. Bulgarien, Ungarn, Slowakei und Tschechien sind zu 100% von
russischen Brennelementen abhängig – Finnland zu 35%. Außerdem werden drei
Reaktoren in Westeuropa im Zuge einer Kooperation zwischen Rosatom und Framatome
mit Brennelementen versorgt. Diverse europäische Unternehmen sind mit dem
russischen Staatskonzern Rosatom durch den Neubau von Reaktoren russischer
Bauart verflochten. Darunter das deutsche Unternehmen Siemens [1]. Neben China
ist Russland in den letzten 10 Jahren zum größten Akteur der weltweiten
Atomindustrie geworden. 24 AKW russischer Bauart befinden sich weltweit im
Neubau. Davon nur vier in Russland selbst [2].

Der französische Konzern Framatome ist nun ein Joint Venture mit der russischen
Atomfirma TVEL eingegangen. Ziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung
hexagonaler Brennelemente russischer Bauart am Standort Lingen. Entsprechend
wurde beim niedersächsischen Umweltministerium ein Genehmigungsantrag gestellt.
Das Mutterunternehmen von TVEL ist der russische Staatskonzern Rosatom. Dass
dieser dem direkten Zugriff des Kremls unterliegt, beweist dessen Verwicklung in
die Übernahme des AKW Saporischschja.

Es ist naiv zu glauben, durch die Betätigung eines Joint Ventures zwischen
Framatome und Rosatom am Standort Lingen könne der Osten Europas sich
mittelfristig unabhängig von russischen Brennelementen machen. Das Gegenteil ist
der Fall. Die Lizenzen für die Brennelemente russischer Bauart liegen weiterhin
bei Rosatom. Der russische Staat weitet seine Dominanz in der weltweiten
Atomindustrie durch diesen Schritt nur weiter aus. Es lassen sich diverse
Szenarien konstruieren, die die Bundesrepublik aus Rücksicht auf diplomatische
Beziehungen zu Drittstaaten in ihrem Regulierungs- und Sanktionierungsverhalten
gegenüber Russland einschränken würden. Das Verhalten Putins ist in aggressiver
Weise darauf ausgerichtet, seine Macht- und Herrschaftsansprüche auf genau diese
Art zu demonstrieren.

Russland führt gegen die Ukraine einen hybriden Krieg, der sich neben
tatsächlichen Kampfhandlungen auch auf Desinformation, Propaganda und
Cyberangriffe erstreckt. Diese beschränken sich nicht auf die Ukraine selbst,
sondern betreffen auch deren Verbündete.

Der russische Staat fährt Desinformationskampagnen in und gegen Deutschland.
Diese dienen der Destabilisierung der inneren Verhältnisse und der
Verunsicherung strategischer Partner in der Welt. Zuletzt wurden durch das
Auswärtige Amt 50.000 russische Fake-Accounts auf X aufgedeckt – und eine
Videokonferenz führender deutscher Offiziere zur Frage der Taurus-
Langstreckenraketen für die Ukraine abgehört und veröffentlicht.

Sicherheitspolitisch ist also zu beurteilen, inwieweit das russische Regime die
Kenntnisse aus dem russisch-französischen Joint Venture am Standort Lingen
nutzen kann, um der Bundesrepublik Deutschland im Inneren zu schaden oder eigene
außenpolitische Interessen durchzusetzen. Das niedersächsische Umweltministerium
hat hier keine triviale Entscheidung zu fällen.

Der Fall zeigt aber auch, wie dringend nötig es schon seit langem ist, dass sich
die EU darauf verständigt, die Sanktionen gegen Russland auch auf die
Atomwirtschaft auszudehnen. Dann nämlich stünde eine Genehmigung mit einer
derart sicherheitspolitischen Tragweite gar nicht zur Debatte.

Gleichzeitig hat die europäische Kommission soeben eine Industrieallianz für
kleine modulare Reaktoren (SMR) ausgerufen. Die ersten SMR sollen bereits bis
Anfang der 2030er Jahre eingeführt werden. SMR sind kleine Nuklearreaktoren mit
einer Maximalleistung von 300 Megawatt. Man erhofft sich von Ihnen einen
flexibleren Einsatz, da sie weniger Platz und Kühlwasser brauchen. Sie sollen
zur Netzstabilität des europäischen Stromnetzes beitragen und in Serie
hergestellt werden. Dies soll auch zur Senkung von Produktionskosten führen.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sieht das
anders. Es kritisiert den Beitrag von SMR als Lösung für die Herausforderungen
des Klimawandels: Wenn SMR einen signifikanten Beitrag zur Stromerzeugung
leisten sollen, müssten viele tausend bis zehntausend SMR-Anlagen gebaut werden.
Der Betrieb jeder dieser Anlagen wäre mit Nukleartransporten zur Ver- und
Entsorgung verbunden. Aus einem von der BASE in Auftrag gegebenen Gutachten zur
Produktionskostenrechnung geht außerdem hervor, dass im Mittel 3000 SMR
produziert werden müssten, bevor sich der Einstieg in die Serienproduktion
lohnen würde [3].

Aber, selbst wenn die EU hier andere Wege geht als Deutschland fehlt es bisher
an einer europäischen Strategie zur Diversifizierung der Atomindustrie. Momentan
wird der Markt von China und Russland dominiert. Mit der Einstufung von
Atomkraft als nachhaltige Energiequelle steuert die EU sonst direkt in die
nächste Abhängigkeit.

Mittel- bis langfristig bietet der Umstieg auf Erneuerbare Energien die
höchstmögliche Unabhängigkeit von totalitären Regimes und damit auch die
höchstmögliche Sicherheit für die europäische Energiearchitektur.

[1] Gufler/Meister, Umweltbundesamt, REP-0814: Analyse der Rosatom-Aktivitäten
bzw. Rosatom-Verflechtungen mit der EU, Wien 2022.

[2] Mycle Schneider et al., The World Nuclear Industry Status Report, Paris,
Dezember 2023.

[3] Bundesamt für nukleare Sicherheit: SMR – Was ist von den neuen
Reaktorkonzepten zu erwarten? Verfügbar unter:
https://www.base.bund.de/DE/themen/kt/kta-deutschland/neue_reaktoren/neue-
reaktoren.html
, letzter Zugriff: 28.03.2024.

Änderungsanträge

keine

 

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