Jahrestagung Kerntechnik 2024: Atombranche in Leipzig

Auch wenn in der Bundesrepublik die AKWs abgeschaltet sind: Zur „Jahrestagung Kerntechnik“ kommt die in der Bundesrepublik ansässige Atombranche vom 11. – 13. Juni in Leipzig zusammen. Rund 600 Teilnehmer:innen werden von den Veranstaltern erwartet. Neben vielen Vorträgen zu technischen und Forschungsfragen in Sachen Atomenergie wird es zum Auftakt auch um politischen Bewertungen und Ausblicke der einzelnen Atombereiche gegen, wie z.B. bei der Urananreicherung (URENCO), der Entwicklung neuer Reaktorkonzepte (SMR etc.) oder der weiteren Entwicklung bei der Kernfusion. Seitens der Bundesregierung ist das FDP-geführte Forschungsministerium mit am Start und wird in den Key-Notes zur „Förderung des Kompetenzerhalts in den Programmen der nuklearen Sicherheitsforschung und der Rückbauforschung beim BMBF“ berichten. Auch Speaker von Framatome und Westinghouse kommen zu Wort. Aus dem Forschungsbereich auch dabei ein Beitrag des European Commission Joint Research Centre JRC, welches in Karlsruhe einen bundesdeutschen Standort hat. Für Normalzahler kostet der Event 1.450,00 , Rentner dürfen für 350 € dabei sein. Das Erbe – die nukleare Strahlenabfälle sind nicht mehr so richtig Thema: Mit der Verstaatlichung des nuklearen Abfallmanagements für leich-, mittel-, und hochradioaktiven Atommüll sind die bisherigen kommerziellen Atomstrom-Akteure nach einem Beschluss des Bundestages nur noch wenig befasst (hier z.B die GNS): Die stillgelegten Atommeiler müssen sie noch in eigener Verantwortung „rückbauen“ und den Müll für die staatlichen Unternehmen rausstellen.

  • Das Programm der Jahrestagung Kerntechnik ist hier online. Dort sind auch weitere Einzelheiten für die Veranstaltung in Leipzig zu finden.

Die geplanten Key-Note Speaker listet die Homepage auf (Dokumentation):

Wojciech Wrochna | ORLEN Synthos Green Energy

„Competitive supply of industry with electricity and heat through SMR or, in the future, through Advanced Modular Reactors as part of Poland’s way to nuclear“

Wojciech is a lawyer specialised in European law, particularly competition law, state aid and sectoral regulation, as well as handling investments and transactions in regulated markets. He has experience working in the EU, as well as in governmental institutions. He is a Partner and Head of the Energy, Infrastructure and Environment Practice Group at Kochański&Partners law firm. He has also worked as an advisor to Polish energy companies PGE EJ1 and PSE SA, where he dealt with energy sector regulation, EU law, and state aid issues. He graduated from the Faculty of Law and Administration of the University of Silesia and completed his doctoral studies in law. He is also a graduate of the Robert Schuman University in Strasbourg (international, European and comparative law) and completed postgraduate studies in European litigation at the International University Institute in Luxembourg.

Staffan Reveman | Reveman Energy Academy 

„Trends der wettbewerbsfähigen Energieversorgung der Zukunft in Deutschland und weltweit“

Staffan Reveman berät international tätige Unternehmen in technologischen und strategischen Fragen im Bereich der Energie-intensiven Industrien wie digitale Infrastrukturen und Batteriezellenfabriken. Standortoptimierung, Klimabilanzen, Wärmerückgewinnung, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Umlagen und Stromkosten sind seine Themen. Der gebürtige Schwede kommentiert als Publizist die deutsche Energiepolitik und hält darüber regelmäßig Vorträge.

Prof. Dr. Robert Wolf | Max-Planck-Institut 

„Fusionsforschung auf dem Weg zur Energiequelle – Stand, Perspektiven und Herausforderungen“

Nach dem Physikstudium an der Technischen Hochschule in Aachen promovierte Robert Wolf – geboren 1964 in München – an dem weltgrößten Experiment zur Fusionsforschung, dem Europäischen Gemeinschaftsexperiment JET (Joint European Torus) in Culham/Großbritannien. 1995 ging er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik.

2002 wechselte er als Direktor des Instituts für Plasmaphysik an das Forschungszentrum Jülich, habilitierte sich im gleichen Jahr an der Universität Mons-Hainaut in Belgien und wurde 2003 Universitätsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. 2011 wurde er an die Technische Universität Berlin berufen. Seit August 2006 ist er Wissenschaftliches Mitglied im IPP in Greifswald.

Dr. Andreas Volz | Bundesministerium für Bildung und Forschung

„Förderung des Kompetenzerhalts in den Programmen der nuklearen Sicherheitsforschung und der Rückbauforschung beim BMBF“

Dr. Andreas Volz ist Referent im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Seit 2020 ist er u. a. zuständig für das Förderprogramm FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen. In 2021 kam das Förderprogramm NUKSI – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung hinzu.

Peter Gerner | Framatome

„Continuity in NPP Services: key contributor to operational excellence, LTO, efficient decommissioning and sustainable waste management”

Nach einer Ausbildung zum Industriemechaniker und Abschluss eines Studiums zum Maschinenbauingenieur an der FH Nürnberg im Jahre 1992, startete seine Karriere bei der Siemens KWU als Projektingenieur im Komponentenengineering und im Revisionsservice.

Peter Gerner übernahm 2010 den Anlagenservice bei Framatome und den Vorsitz der Framatome in Spanien. Seit 2015 ist er ebenfalls für den Bereich „Rückbau“ verantwortlich.

Zu seinem Verantwortungsbereich gehören damit unter anderem Revisionsservice, zerstörungsfreie Prüfungen, Maßnahmen zur Laufzeitverlängerungen, Komponentenreparatur und -austausch, chemische Dekontamination, Abfallbehandlung, E + Leittechnikservice und der Rückbau.

Dr. Jörg Harren | Urenco 

„Die Zukunft der Urananreicherung: Energiekrise, Technologie und die Rolle von Urenco“

Dr. Jörg Harren ist seit 2021 Geschäftsführer der Urenco Deutschland GmbH am Standort Gronau/ Westfalen. Der promovierte Chemiker blickt auf 25 Jahre Erfahrung in der chemischen Industrie zurück – unter anderem bekleidete er leitende Positionen in den Bereichen Research & Development, Innovation und Technologieentwicklung. Vor seinem Wechsel zur Urenco Gruppe war er Standortleiter des Chemieparks Marl mit über 10.000 Mitarbeitern.

Dr. Martin Pache | Westinghouse 

„Advanced power generation solutions for the 21st century“

Dr. Martin Pache ist seit 20 Jahren für Westinghouse tätig. Nach Studium und Promotion im Allgemeinen Maschinenbau ist er zunächst als Berechnungsingenieur in die Kerntechnik eingestiegen. Weitere Stationen seines Werdegangs waren unter anderem: Projektleitung, Kundenbetreuung, Technisches Marketing, Qualität und Sicherheit, Engineering Director. Viele dieser Tätigkeiten haben ihn auch ins Ausland geführt, insbesondere USA, Südafrika, und ganz Europa. Seit 2022 ist er mit der Geschäftsführung von Westinghouse Electric Germany betraut.

Dr. Christian Raetzke | Rechtsanwalt 

„Überlegungen zu einem Rechtsrahmen für die Kernfusion“

Dr. Christian Raetzke ist Rechtsanwalt und seit über 20 Jahren im Atom- und Strahlenschutzrecht tätig. Von 1999 bis 2011 arbeitete er für die E.ON Kernkraft (heute PreussenElektra) in Hannover. 2011 ließ er sich als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Leipzig nieder. Er veröffentlicht regelmäßig rechtswissenschaftliche Beiträge und ist Dozent auf Seminaren und an internationalen Fortbildungseinrichtungen zum Atom- und Strahlenschutzrecht.

Dr. Ulla Engelmann | European Commission Joint Research Centre JRC 

„Die gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission – Beiträge zur nuklearen Sicherheit und Sicherung“

Dr. rer. nat. Ulla Engelmann ist seit 1997 bei der Europäischen Kommission bzw. dem Gemeinsamen Forschungszentrum (JRC) tätig. Von 1997 bis 2004 leitete sie zunächst die PR-Abteilung in JRC Ispra und danach übernahm sie verschiedene Referatsleitungsfunktionen in den Bereichen Kommunikation und internationale Beziehungen. Nach ihrem Wechsel zur Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Europäischen Kommission trug sie Verantwortung für KMU-Netzwerke wie Industriecluster und Entreprise Europe.

Seit 2023 ist sie Direktorin am JRC-Standort Karlsruhe und JRC-Direktorin der Direktion G für nukleare Sicherheit. Diese Verantwortung erstreckt sich über Standorte in Karlsruhe (D), Geel (B), Petten (NL) und Ispra (I).

Fachtagung Atommüllreport: Ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes

Mit der Fachtagung „Nuklearer Fallout“ will der Atommüllreport im Oktober in Hannover über die „ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes“ informieren und diskutieren. Der Atommüllreport ist ein wissenschaftsorientiertes Internetportal, getragen unter anderem von einem Fachbeirat und NGOs wie der IPPNW, dem BUND, .ausgestrahlt und zahlreichen anderen. Erstmals in diesem Format ist auch die „Internationale Kampagne für ein Atomwaffenverbot“ (ICAN) beteiligt. Der BUND ist seit November 2022 Partner von ICAN.

(Anmeldung  per mail unter anmeldung@atommuellreport.de (Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis zum 7.10.2024 gebeten,Teilnahmebeitrag: 30.– Euro für Privatpersonen, 10.– Euro für Studierende, Auszubildende, Erwerbslose, o.ä., 100.– Euro für Vertreter*nnen von Behörden, Institutionen und Firmen. Im Beitrag enthalten sind Essen und Getränke.)

Dokumentation: Der Atommüllreport informiert hier über die Fachtagung Nuklearer Fallout, am 25.10.2024, Raschplatzpavillon Hannover: Ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen des zivil-militärischen Atomkomplexes – Unter dem Link ist auch die Anmeldung möglich und erwünscht !

Deutschland hat vor 50 Jahren – wie fast alle Staaten – den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet. Eine Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags, der im letzten Jahre in Kraft getreten ist, lehnt die Bundesregierung jedoch ab. Ziel des Atomwaffenverbotsvertrages, den bisher 90 Staaten unterzeichnet haben, ist eine gänzliche Abschaffung aller Atomwaffen. Stattdessen hält die Bundesregierung explizit an der „nuklearen Teilhabe“, der direkten Beteiligung Deutschlands bei einem Einsatz von Atomwaffen fest.

Die zivile und die militärische Nutzung der Atomenergie sind zwei Seiten derselben Medaille. Der französische Präsident Macron sagte bei seinem Besuch in der Atomschmiede Le Creusot im Jahr 2020: „Ohne zivile Atomenergie gibt es keine militärische Nutzung der Technologie – und ohne die militärische Nutzung gibt es auch keine zivile Atomenergie.“ Der Atommüllreport will mit dieser Fachtagung die Zusammenhänge vertiefend betrachten und die sozialen Auswirkungen v.a. auf den globalen Süden thematisieren. In einer postkolonialen Welt entzieht sich die Kontamination der natürlichen Lebensgrundlagen durch Uranförderung oder Atomwaffentests allzu oft unserer Wahrnehmung und wird als hinzunehmender Kollateralschaden ignoriert. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den bei der Abrüstung von Atomwaffen entstehenden Atommüll.

Mit:

  • Dr. med. Angelika Claussen, Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland und Präsidentin der IPPNW Europa
  • Juliane Hauschulz, Politologin, Campaignerin für nukleare Abrüstung, IPPNW und ICAN
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Ökonom, Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft Hochschule Ruhr West
  • Dr. Sophie Kretzschmar, Physikerin RWTH Aachen, Nuclear Verification and Disarmament Group)
  • Dr. Christoph Pistner, Physiker, Öko-Institut
  • Patrick Schukalla, Geograph, Fachreferent für Atomausstieg, Energiewende und Klima, IPPNW

Weitere Informationen zum downlaod:

Radioaktiv: Anhörung im Bundestag – CDU will Endlagersuche beschleunigen

Die Suche nach einem Endlager für den hochradioaktiven Atommüll ist ins Stocken geraten und wird sich um Jahrzehnte verschieben. Während die dauerhaft sichere Lagerung der Atommüllberge weltweit weitgehend ungelöst ist und bestenfalls fragwürdige Zwischenvarianten das gefährliche Atomerbe vor Mensch und Umwelt abschirmen, fordern CDU und AfD und Teile der FDP schon wieder neue unverantwortliche Atomrisiken. Die CDU will nun mit einem Antrag im Bundestag die zuständigen Behörden und Unternehmen drängen, die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle zu beschleunigen. Dazu wird es am Mittwoch, den 5. Juni 2024 eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags geben. (Foto: BGZ, Castor mit HAW-Atommüll am Reaktorbecken im AKW Brokdorf)

Natürlich ist der Titel des CDU-Antrags zumindest erstaunlich: „Endlagersuche beschleunigen – Akzeptanz sichern“. Als Grundlage der Akzeptanz für die Endlagersuche haben auch immer wieder Behörden des Bundes, aus der Politik und auch in der damaligen Endlagerkommission den Ausstieg aus der Atomenergie angesehen. Genau diese Grundlage aber haben die Fraktionen von CDU und CSU gemeinsam mit der AfD in den letzten Jahren immer stärker demontiert. Während der alte Atommüll noch nicht unter der Erde ist, wollen diese Parteien inzwischen neuen radioaktiven Strahlenmüll draufsatteln. (Aber selbst im NBG selbst war die Frage, ob der Atomausstieg Grundlage der Arbeit wäre, in der Diskussion.)

Hinzu kommt, dass es nach Jahrzehnten von Atom-Skandalen und Hinterzimmer-Machenschaften von politisch und wirtschaftlichen Freunden der Atomenergie eigentlich nicht darum geht, Akzeptanz zu sichern, als vielmehr erst mal Akzeptanz zu schaffen.

So ist der Vertrauensaufbau in ein gutes Suchverfahren für einen Standort für die dauerhaft sichere Lagerung der hochaktiven Abfälle auch neben Fragen der Sicherheit von zentraler Bedeutung bei der Entstehung des „Standortauswahlgesetzes“ gewesen, das nach einer mehrjährigen Arbeit der Endlagerkommission vom Deutschen Bundestag 2017 verabschiedet worden ist.

Als Besonderheit angesichts zahlloser Konflikte um politische Intrigen und Einmischungen in das frühere Suchverfahren rund um Gorleben, hat das Standortauswahlgesetz sogar eine Art unabhängigen Wächter über die Umsetzung der neuen Standortsuche beschlossen. Das sogenannte Nationale Begleitgremium (NBG).

Wie weit dieses Gremium seinen Aufgaben als Vertrauens-Schützer angesichts der Entwicklungen (Verzögerungen) bei der Endlagersuche und den wachsenden Risiken der inzwischen zur Langfrist-Zwischenlagerung mutierten oberirdischen Atommüll-Verwahrung gerecht wird, ist immer mehr umstritten. Nicht nur Behörden nehmen starken Einfluss auf die Arbeit des NBG.

Vor allem die CDU und die CSU blockieren seit Jahren über den Bundesrat, sodass fast alle von Bundesrat und Bundestag zu ernennenden Personen des öffentlichen Lebens im NBG längst nicht mehr dem Gesetz entsprechend legitimiert sind. Das BMU hat die betroffenen Personen lediglich gebeten, im Amt zu bleiben, bis Neuwahlen durchgeführt werden können. Auch das hat nichts mit Akzeptanz zu tun. Die CDU und CSU zertrümmern hier Schritt für Schritt den notwendigen Vertrauensaufbau bei der Endlagersuche für die hochaktiven Abfälle.

Schade aber, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag und anderswo nicht dafür sorgen, dass die Endlagersuche im rechtlich gebotenen Rahmen mit einem demokratisch entsprechend legitimierten Nationalen Begleitgremium ablaufen kann. Und schade, dass die im Grunde komplett ungelöste Problematik der dauerhaft sicheren Lagerung von Atomabfällen aller Art vom NBG nicht mit ausreichender und notwendiger Deutlichkeit auf die Agenda gesetzt wird.

 

Ärzt:innen gegen Atomgefahren: Friedensgebot im Grundgesetz beachten – Kritik an Macrons aggressiver Atompolitik

Mit gleich zwei friedenspolitischen Statements meldet sich die mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Internationale Organisation von Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt:innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) zu Wort. Vor dem Hintergrund der Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes und dem Besuch von Frankreichs Präsidenten Macron auch im Zusammenhang mit der Verleihung  des „Westfälischen Friedenspreises“ in Münster betonten die Mediziner:innen eine Rück-Besinnung auf das Friedensgebot im bundesdeutschen Grundgesetz und kritisierten Macrons jüngste Äußerungen zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe, die kein Ausdruck eines Friedensstrebens wären. Die IPPNW kritisiert auch die Ausbau-Pläne für eine Uranfabrik im emsländischen Lingen. Der französische Eigentümer Framatome will dort künftig trotz des Kriegs in der Ukraine den russischen Atomkonzern Rosatom beteiligen. Die IPPNW fordert die Stilllegung der Uranfabrik.
Über die Pläne Frankreichs in der Uranfabrik in Lingen Russland zu beteiligen hatte umweltFAIRaendern mehrfach berichtet. Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomgesetz haben rund 10.000 Menschen Einwendungen gegen die Pläne zum Ausbau der Uranbrennelementefabrik erhoben. Diese werden im Rahmen eines Erörterungstermins in Lingen frühestens ab Ende August oder später weiter diskutiert und könnten Einfluss auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde im Umweltministerium Niedersachsen haben. Auch das BMU und das Wirtschaftsministerium sowie das Bundeskanzleramt haben bei dieser brisanten bundesrechtlichen und politischen Frage der nuklearen Zusammenarbeit mit Russland und auch mit Blick auf das deutsch-französische Verhältnis gewichtig mitzureden.

In ihren aktuellen Pressestatements betont die IPPNW vor allem die Bedeutung friedenspolitischer Maßnahmen und Aktivitäten, um Krieg und Leid zu beenden und die Kette von Aufrüstung und Eskalation zu brechen. Das Friedensgebot im Grundgesetz, eine Konsequenz aus dem von deutschem Faschismus und den Nazis angezettelten Zweiten Weltkrieg ist vor dem Hintergrund innenpolitischer und internationaler Entwicklungen von großem Stellenwert. Wichtig, dass die IPPNW die friedenspolitische Verantwortung im Zusammenhang mit dem Geburtstag des Grundgesetzes noch einmal hervorhebt.

Ebenso richtig sind die Hinweise zur Politik Frankreichs und der von Präsident Macron. Frankreich ist Atomwaffenstaat innerhalb der EU. Jüngst war die Rede davon, dass auch Soldat:innen aus EU-Ländern in der Ukraine kämpfen könnten. Frankreich will sein Nuklear-Arsenal ausbauen und spricht dabei auch von einer europäischen Bombe. Mit Deeskalation und Friedenspolitik hat das nicht wirklich zu tun. Die Frage, warum ausgerechnet Macron für seine Politik mit dem Westfälischen Friedenspreis geehrt wird, sollte zurecht überaus kritisch diskutiert werden.

„Macron erhält am morgigen Dienstag den Preis „für sein unermüdliches Engagement um eine Konfliktbegrenzung zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine“. Doch die jüngsten Äußerungen Macrons zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe sind kein Ausdruck eines Friedensstrebens“, heißt es in der PM der IPPNW.

  • Auch regionale Gruppen rufen zum Protest gegen die Verleihung des Preises an Macron in Münster auf.
Dokumentation Nummer 1.

IPPNW-Pressemitteilung vom 27. Mai 2024

Emmanuel Macron ist kein Friedensgarant

Friedenspreis für französischen Präsidenten

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Auszeichnung des französischen Präsidenten Macron mit dem Westfälischen Friedenspreis scharf. Macron erhält am morgigen Dienstag den Preis „für sein unermüdliches Engagement um eine Konfliktbegrenzung zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine“. Doch die jüngsten Äußerungen Macrons zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe sind kein Ausdruck eines Friedensstrebens.

Frankreich ist die einzige Nuklearmacht innerhalb der EU. Präsident Macron nutzt diesen Umstand, um sich einerseits als Schutzpatron Europas zu gerieren und den französischen Nuklearschirm als Sicherheitsgarantie für ganz Europa zu inszenieren. Andererseits riskiert Macron mit seinen Gedankenspielen zu französischen Bodentruppen in der Ukraine eine Eskalation des Krieges.

„Die Angebote Macrons an die EU-Länder für eine Beteiligung am französischen Atomwaffenprogramm und einem möglichen europäischen Atomschirm kaschieren seine eigentliche Absicht: Finanzhilfen für das teure Atomprogramm“, so die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen. „Der Präsident lädt zu einer EU-Atomwaffenpolitik ein, die letztlich einer verstärkten nuklearen Abschreckung und einer Proliferation den Weg ebnet. Wir brauchen das Gegenteil: umfassende nukleare Abrüstung, wie es der UN-Atomwaffenverbotsvertrag fordert.“

Aus Sicht der IPPNW müsste gerade Frankreich als Atommacht versuchen, das nukleare Eskalationspotential im Ukrainekrieg zu verringern. Etwa indem es sich gemeinsam mit den vier Atommächten im Sicherheitsrat auf eine „no first use“ Regel verpflichtet, die den Ersteinsatz von Atomwaffen verbietet.

Außerdem weist die IPPNW auf die aggressive und widersprüchliche Atompolitik Frankreichs hin. Aktuell plant Framatome, eine Tochter des französischen Staatskonzerns EDF, gemeinsam mit der russischen Atombehörde Rosatom eine Zusammenarbeit beim Neubau einer Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Ein Beweggrund Frankreichs für das russisch-französische Joint Venture ist, dass Frankreichs Atomsparte unter dem Dach der EDF Schulden in Höhe von ca. 54 Mrd. aufweist. Zuletzt stand das Projekt aufgrund absehbarer sicherheitspolitischer Risiken stark in der Kritik.

Für die französische Regierung gehören die zivilen und militärischen Seiten der Atomkraft eng zusammen. Dies hatte der französische Präsident Macron in einer Rede 2020 auf den Punkt gebracht: „Ohne zivile Atomenergie gibt es keine militärische Nutzung der Technologie – und ohne militärische Nutzung gibt es auch keine Atomenergie.“

Anstatt zivile wie militärische Seiten der Atomkraft auszubauen, sollte Frankreich endlich Verantwortung für die Folgen seiner 204 Atomwaffentests übernehmen, die auf dem Territorium ehemaliger Kolonien verübt worden sind. „Die verheerenden medizinischen und Umweltfolgen der Tests sind umfänglich belegt“, so Juliane Hauschulz, Campaignerin für „To Survive Is To Resist“, dem IPPNW-Projekt zu den Folgen von Atomwaffentests. „Frankreich sollte sich jetzt seinem kolonialen Erbe stellen und sich um eine Entschädigung aller Opfer seiner Atomwaffentests und eine umfangreiche Umweltsanierung bemühen.“ Dies würde auch ein wichtiges Zeichen in Richtung der anderen Atommächte senden.

Der Status Frankreichs als Kolonialmacht lässt auch über die fehlende Aufarbeitung der Atomtests hinaus Zweifel am Engagement Macrons für den Frieden aufkommen: Frankreich ist in der Vergangenheit vor massivem Gewalteinsatz zur Wahrung geopolitischer Interessen nicht zurückgewichen. Davon zeugen die Militäreinsätze in der Sahelregion. Mit der Entsendung französischer Truppen in das Überseegebiet Neukaledonien droht der dortige Konflikt zu einem Bürgerkrieg um die Hoheit über die Inselgruppe zu werden.

Die Verleihung des Westfälischen Friedenspreises findet am 28. Mai 2024 in Münster statt. Der Preis erinnert an den Westfälischen Frieden von 1648 und würdigt Persönlichkeiten, die sich besonders für die europäische Integration engagiert haben. Emmanuel Macron verantwortet jedoch Entscheidungen die zulasten von Abrüstung, Nachhaltigkeit und Entspannung innerhalb und außerhalb Europas gehen. Das darf nicht mit einem Friedenspreis geehrt werden.

Dokumentation Nummer 2:

IPPNW-Pressemitteilung vom 23. Mai 2024

IPPNW fordert Rückbesinnung auf Friedensgebot im Grundgesetz – 75 Jahre Grundgesetz

Die IPPNW fordert anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes eine Rückbesinnung auf das Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes, das mit der Präambel und dem Artikel 1, Abs. 2 und weiteren Regelungen fest verankert ist. Die Politik der „Zeitenwende“ und der Ruf nach „Kriegstüchtigkeit“ stehen dazu im eklatanten Widerspruch. Kriege werden als Mittel der Politik wieder salonfähig oder gar als alternativlos dargestellt während heroische Tugenden und mit ihnen problematische Männlichkeitskonstruktionen neu aufgelegt werden.

Diese Militarisierung der Gesellschaft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und fördert faschistische Tendenzen. Einerseits weil die massive Aufrüstung mit herben Einsparungen in anderen Bereichen wie Arbeit und Soziales, Klima, Entwicklungszusammenarbeit und Bildung einhergeht. So sieht der Bundeshaushalt 2024 mehr Geld für den Rüstungsetat vor als für Bildung, Gesundheit, Wohnen, Umwelt, Entwicklung und Auswärtiges zusammen. Die Aufrüstung geht auf Kosten der dringend benötigten sozial-ökologischen Transformation und wird soziale Konflikte um knappe Ressourcen schüren. Zum anderen ist die „Zeitenwende“ Teil eines weltweit erstarkenden Kriegsregimes. Statt die globalen Krisen durch kooperative Systeme und Multilateralismus anzugehen, droht die Kriegslogik unsere Wirtschaft, Politik und Kultur zu durchdringen. Das Denken in Freund-Feind-Schemata verschärft sich. Klare Feindbilder gefährden sowohl den innergesellschaftlichen Frieden, indem sie „Schuldige“ für die sozialen Probleme ausmachen, als auch den äußeren Frieden, denn sie sollen dazu dienen, eine Gesellschaft „kriegstüchtig“ zu machen.

„Nur wenn Frieden herrscht, kann sich Politik um die Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft kümmern. Faschismus und Militarismus sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir sind daher davon überzeugt, dass wir Antifaschismus und Frieden zusammen denken und angehen müssen. Der Kern unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts ist eine Kultur des Friedens, die auf der Wahrung von Menschen- und Grundrechten, auf Dialog und auf dem Engagement für Abrüstung und Entspannung fußt und auf eine zivile statt eine militärische Sicherheitspolitik fokussiert“, heißt es in einer Resolution, die die IPPNW auf ihrem Jahrestreffen in Frankfurt verabschiedet hat.

Als Friedensorganisation erinnert die IPPNW daran, dass „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!“ eine Einheit bilden. Denn Faschismus, Rassismus und Militarismus hängen historisch eng zusammen. Der Nationalsozialismus etwa entwickelte rassistische Praktiken des deutschen Kolonialismus weiter, forcierte eine industriell-militärische Entwicklung und propagierte zugleich eine Blut-und-Boden Ideologie.

Gleichzeitig beobachten wir, dass der Schlüsselbegriff „Frieden“, fest verankert in unserem Grundgesetz und in der UN-Charta, in der Öffentlichkeit immer häufiger geächtet wird. Der Begriff bezeichnet vielfältige Formen menschlicher Beziehungen, in denen die Gewalt abnimmt und Konflikte kooperativ und lösungsorientiert bearbeitet werden. Dieses breite Verständnis von Frieden umfasst innergesellschaftlichen und zwischenstaatlichen Frieden gleichermaßen.

Der Kampf gegen Faschismus und Militarismus hat in der IPPNW eine lange Tradition, so etwa in Projekten für die Aufarbeitung der Rolle der Medizin im Nationalsozialismus, den Einsatz für eine angemessene medizinische Versorgung geflüchteter Menschen und für eine menschenrechtsgeleitete Asylpolitik, basierend auf der medizinischen Ethik und dem Artikel 1, Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes.

Weitere Informationen:
Die Resolution „Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus“

Strahlendes Erbe: Rückbau des AKW Fessenheim – Risiken der Niedrigstrahlung ausgeblendet

Gemeinsam mit dem BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die internationale Ärzt*innen-Organisation IPPNW eine Einwendung im laufenden Beteiligungsverfahren für den Antrag des französischen Stromkonzerns und Betreibers des abgeschalteten AKW Fessenheim, EdF, erhoben. Kritisiert wird, dass bei der Stilllegung und dem anstehenden Rückbau Strahlenrisiken unzureichend berücksichtigt oder ausgeblendet werden. BUND und IPPNW fordern daher Nachbesserungen, um auch solche Gesundheitsrisiken zu minimieren, die in Folge niedriger Strahlenfreisetzungen eintreten können. Das Bundesland Baden-Württemberg hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben (siehe unten).

Dokumentation von der Seite der IPPNW, 14. Mai 2024, der BUND Regionalverband ist hier online.

Ärzt*innen und Naturschützer*innen kritisieren Antrag zur Stilllegung des AKW-Fessenheim

Französischer Staatskonzern EDF unterschlägt große Gruppe radioaktiv verursachter Krankheiten

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim konnten Bürger*innen vom 25.03. bis 30.04.2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen und kommentieren.

Auch im Rückbau selbst finden radioaktive Emissionen statt. Die Rückbauarbeiten verursachen nach den Plänen der EDF sowohl radioaktive Abluft wie auch radioaktive Abwässer. Die EDF sieht dadurch jedoch „keine nennenswerten Auswirkungen“ auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Ärzt*innenorganisation IPPNW und die Naturschutz-Organisation BUND (Regionalverband Südlicher Oberrhein) widersprechen dieser Sichtweise und weisen auf den aktuellen Kenntnisstand in der Wissenschaft hin (IPPNW, 2013).

Teil der Rückbaustrategie ist zudem ein geplantes aber noch nicht genehmigtes Verwertungszentrum für schwach radioaktive Metalle. In diesem „Technocentre“ sollen über Jahrzehnte die Metalle eingeschmolzen und wie konventioneller Stahlschrott in Verkehr gebracht werden.

IPPNW und BUND wandten sich in einer Stellungnahme an die Kommission zur Durchführung der öffentlichen Beteiligung für den Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim und wiesen explizit auf aktuelle Studien zu den Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung hin. Dabei spielen insbesondere sog. stochastische Strahlenwirkungen (bösartige Tumore, Blutkrebse, angeborene Fehlbildungen) eine Rolle. Bei diesen steigt mit der Strahlendosis die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krankheit, nicht aber deren Schwere.

Diese häufigen gesundheitlichen Strahlenfolgen wurden in der Folgenabschätzung der Stilllegungsunterlagen überhaupt nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden lediglich Manifestationen der sog. Strahlenkrankheit berücksichtigt (sog. deterministische Strahlenwirkungen). Die vom Betreiber EDF vorgelegten Analysen (S. 86-96) gelten jedoch nur für die verschiedenen Manifestationen einer akuten Strahlenkrankheit nach Erhalt hoher Strahlendosen, nicht jedoch für die lehrbuchmäßig bekannten verschiedenartigen Folgen der Niedrigstrahlung, die in zahlreichen Studien und Metaanalysen erfasst sind (Schweizerische Ärztezeitung, 2022), (BUND, 2024), (IPPNW, 2013).

Ergänzende Informationen:
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet, die EDF bereitet seither den Rückbau vor. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dessen Erteilung 2025 gerechnet wird.

Pressekontakt:
IPPNW Presse / Frederic Jage-Bowler / 030 69807415 / jagebowler[at]ippnw.de

Dokumentation PM Landesregierugn Baden Württemberg, 26. April 2024.

Land gibt Stellungnahme zu Kernkraftwerk Fessenheim ab

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung.

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht seit dem 25. März 2024 die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung. Anlässlich der Abgabe der Stellungnahme des Landes teilt Umweltministerin Thekla Walker mit: „Wir begrüßen den vorgesehenen zügigen Rückbau des Kernkraftwerks. Es wäre falsch, eine solche Aufgabe hinauszuzögern und auf zukünftige Generationen zu verlagern.“

Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Rückbaus nicht auszuschließen. Daher läuft aktuell ein grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können noch bis 30. April 2024 ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen.

„Wenn der Rückbau so durchgeführt wird, wie er in den Unterlagen beschrieben ist, sind keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten. Die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen müssen wirken. Eine stringente und engmaschige Überwachung ist auch in Zukunft erforderlich“, fasst Umweltministerin Walker die Ergebnisse der Prüfung zusammen. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg die veröffentlichten Unterlagen mit Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen geprüft und bewertet. Die Stellungnahme des Landes umfasst verschiedene Hinweise zur Intensivierung der vorgesehenen Überwachung.

Zwar seien Störfälle oder Vorkommnisse mit Folgen für Baden-Württemberg nicht zu erwarten, sie könnten aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, so die Ministerin weiter. „Falls Freisetzungen oder erhöhte Abgaben festgestellt werden, müssen die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden informiert und bei der Festlegung von Abhilfen einbezogen werden. Darauf haben wir deutlich hingewiesen“.

Bereits im Vorfeld wurde die deutsche Seite in bestehenden Gremien wie der lokalen Überwachungskommission Fessenheim (CLIS) und der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) über die Arbeiten im Kernkraftwerk Fessenheim und die Planungen zu dessen Rückbau informiert. Die Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Regierungspräsidium Freiburg pflegt einen engen Kontakt zur elsässischen Präfektur Haut-Rhin.

„Die französischen Behörden haben die deutsche Seite sehr gut in das Genehmigungsverfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim eingebunden“, hebt Regierungspräsident Carsten Gabbert hervor und versichert, dass der bestehende Informationsaustausch zwischen französischen und deutschen Behörden aufrechterhalten werde. „Gemeinsam werden das Umweltministerium und das Regierungspräsidium sich auch während des Rückbaus für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt einsetzen.“

Stellungnahme des Landes

Umweltministerin Walker hat die Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg am 26. April 2024 an die zuständige französische Anhörungskommission übermittelt. Sie wird wie alle anderen eingereichten Eingaben oder Stellungnahmen auf der französischen Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Registre Numérique Enquête publique sur la demande d’autorisation de démantèlement de la centrale de Fessenheim) abrufbar sein. Die Stellungnahme (PDF) ist zudem auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.

Unterlagen in Papierform und online verfügbar

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau Kernkraftwerks sind öffentlich zugänglich. Sie können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufbar und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.

Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 30. April 2024 Kommentare oder Einwendungen in diesem Portal oder auf anderem Wege abgegeben.

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