Kategorie: Öko-Sozial
Umsetzung Volksentscheid EU-Kommission genehmigt Rückkauf der Fernwärme
Es hat lange gedauert und geruckelt. Nun ist die Fernwärmeversorgung in Hamburg wieder in öffentlicher Hand. Die EU sieht keine Beihilfe-Tatbestände. Schon zuvor waren das Strom- und Gasnetz in Folge des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ von Vattenfall und E.on an die Stadt übertragen worden. Damit bekommt Hamburg eine wichtige Infrastruktur wieder in die Hand, mit der sowohl eine demokratische Kontrolle der Energieversorgung als auch aktiver Klimaschutz möglich ist. Dringenste Aufgabe ist nun, dass uralte kohlebefeuerte Heizwerk in Wedel schnellstens zu ersetzen und auch das Heizkraftwerk in Tiefstack umzurüsten, damit auch hier keine Kohle mehr verfeuert wird. Eine Volksinitiative „Tschüss Kohle“ verhandelt darüber derzeit mit dem rot-grünen Senat.
Der BUND in Hamburg, eine der Organisationen, die den Volksentscheid maßgeblich getragen hatte, kommentiert hier die vollständige Umsetzung der Rekommunalisierung. Zum Klimaschutz in Hamburg hatte der BUND in Verbindung mit dem Entwurf eines neuen Klimaplans jüngst kritisiert, dass es erheblichen Nachholbedarf gäbe.
Dokumentation der PM der Behörde für Umwelt und Energie:
17. April 2019 13:00 Uhr
Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Rückkauf des Fernwärmenetzes durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung der EU-Kommission, die diese am 15. April formell getroffen hat. Damit sind die Grundlagen für die vollständige Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegeben und die Transaktion kann wie beabsichtigt rückwirkend zum 1. Januar 2019 vollzogen werden. Auch die Planung für die Wärmewende und den Kohlausstieg lief und läuft weiter mit Hochdruck.
EU-Kommission genehmigt Rückkauf der Fernwärme
Der Rückkauf kann nun durch die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) zeitnah rückwirkend zum 1. Januar 2019 gegen Zahlung von 625 Mio. Euro für die restlichen 74,9 Prozent der Anteile an der Vattenfall Fernwärme GmbH (VWH) vollzogen werden. Der Senat wird zur weiteren Umsetzung der Transaktion nach der bereits erfolgten Ausübung der Kaufoption nunmehr auch den notariellen Kaufvertrag mit der Vattenfall GmbH zeitnah schließen und vollziehen, um nach dem Vorbild des Rückkaufs der Strom- und Gasnetze den weiteren Aufbau der neuen Hamburger Wärmegesellschaft umzusetzen. Diese soll den Namen „Wärme Hamburg GmbH“ erhalten.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort. Die Weichen für den Rückkauf auch des Fernwärmenetzes sind jetzt gestellt, der Volksentscheid wird damit auch in seinem wichtigsten Bestandteil umgesetzt. Die Entscheidung aus Brüssel bestätigt unsere Auffassung, wonach der Fernwärmenetzrückkauf beihilfefrei ist. Die fundierte, formelle Entscheidung aus Brüssel schafft für Käufer- und Verkäuferseite jetzt die nötige Klarheit und Sicherheit, um den vollständigen Rückkauf des Fernwärmenetzes zügig umzusetzen. Insbesondere Vattenfall hat die vom Konzern immer wieder geforderte Rechts- und Transaktionssicherheit jetzt auch schwarz auf weiß – das Warten hat sich also gelohnt. Gemeinsames Ziel zwischen Käufer- und Verkäuferseite ist es, nunmehr bis zum Sommer 2019 den Kaufvertrag unterzeichnet und vollzogen zu haben. Wir gehen deshalb weiter – und nach dem klaren Brüsseler Votum erst recht – nachdrücklich davon aus, dass Vattenfall zu den von ihm geschlossenen Verträgen auch steht und – nach Auswertung der Kommissionsentscheidung – zeitnah an Abschluss und Vollzug des notariellen Kaufvertrages wie vorgesehen mitwirken wird. Die Vorbereitungen für Transaktion, Carve-out und Kohleausstieg bei der Wärme laufen auf unserer Seite ohne Zeitverzögerung seit Monaten im Rahmen eines behördenübergreifenden Projekts auf Hochtouren. Wie vom Volk beschlossen kann und wird es jetzt in städtischer Hand in die Umsetzung gehen – wir sind bereit! Mit der Bestellung eines Geschäftsführers von städtischer Seite gehen wir jetzt in dieser Woche einen ersten sichtbaren Schritt!“
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Wie erwartet gibt jetzt auch die EU grünes Licht für den Rückkauf der Fernwärme. Damit ist der Weg frei, es gibt keine Punkte mehr im Vertrag, die eine aufschiebende Wirkung für die Übergabe des Unternehmens an die Stadt haben. Jetzt wird endlich der letzte und wichtigste Teil des Volksentscheids von 2013 umgesetzt und Hamburg verfügt bald nach dem Strom- und Gasnetz auch über die Fernwärme. Versprochen, geliefert! Das macht eine Energiepolitik möglich, die dem Klima, der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern nützt. Wir werden in Kürze die detaillierte Planung für den Ersatz des Kraftwerks in Wedel vorlegen und unseren Fahrplan für den Kohleausstieg in der Wärme damit weiter konkret machen. Die Hamburger Wärmewende ist bundesweit ein Projekt mit Signalwirkung. Meine Behörde erstellt in Zusammenarbeit mit Vattenfall ein Wärmewende-Konzept ohne Anschluss des Kohlekraftwerks Moorburg. Das Anlagenkonzept für den Wedel-Ersatz soll klimafreundlich, versorgungssicher und kostenstabil sein. Es soll sofort nach dem Rückkauf der Wärmegesellschaft in die Umsetzung gehen und sieht die Einbindung von Industrie-Abwärme, Müllwärme, Gas und eine Wärmepumpe vor. Als Weltneuheit in dieser Größenordnung soll ein Aquifer-Tiefenspeicher entstehen. Für den Kohleausstieg in der Wärme ist die schnellstmögliche Ablösung des Kohlekraftwerks in Wedel der erste große Schritt. Das Kraftwerk Tiefstack soll zwischen 2025 und 2030 aus der Kohle aussteigen und unter Einsatz erneuerbarer Energien umgerüstet werden. Die öffentlichen Unternehmen im Energie und Versorgungssektor wie Hamburg Wasser, Stromnetz, Gasnetz, Stadtreinigung oder Hamburg Energie arbeiten schon jetzt eng zusammen und sind auch bei der Planung für den Wedel-Ersatz wichtige Akteure. Es ist gut, dass mit Christian Heine ein erfahrener städtischer Energiemanager schon jetzt in die Wärmegesellschaft einzieht. Als Aufsichtsratsvorsitzender bei Strom- und Gasnetz arbeite ich exzellent mit ihm zusammen.“
Die Vorbereitungen für den Aufbau der neuen „Wärme Hamburg GmbH“ haben unabhängig vom Beihilfeverfahren begonnen. Im Rahmen des anstehenden sogenannten Carve-outs, der technisch, rechtlich und wirtschaftlich komplexen Herauslösung aus dem Vattenfall Konzern, werden die Weichen für die eigenständigen Funktionsfähigkeit und die Integration der Wärme Hamburg in den HGV-Konzern gestellt. Die für die Beschäftigten vereinbarten und vom Finanzsenator und HGV-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Andreas Dressel schriftlich gegenüber den Beschäftigten bekräftigten Regelungen gewährleisten, dass die Transaktion zu keinen Nachteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen wird. Dies entspricht dem Grundverständnis des Senats und der HGV als Käuferin und liegt gleichermaßen im Fokus von Vattenfall als Verkäuferin. Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind auch zukünftig gesichert.
Erster sichtbarer Transaktionsschritt ist die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers, der von städtischer Seite benannt ist. Der bisherige Stromnetz Hamburg Geschäftsführer Christian Heine, der schon beim Rückkauf des Stromnetzes seine Expertise eingebracht hat, wird noch in dieser Woche als weiterer Geschäftsführer in die Wärmegesellschaft aufrücken.
Mit der Umsetzung der Transaktion ist ein weiterer Schritt zu einer nachhaltigen, erfolgreichen und preisstabilen Energiewende getan. Der Senat wird insbesondere die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wahren und dafür Sorge tragen, dass es zu keinen Preissteigerungen kommen wird, die über die sonstigen Entwicklungen im Energie- beziehungsweise Wärmemarkt hinausgehen. Damit will der Senat eine vor allem preisstabile Umsetzung der energiepolitischen Wende für die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen, die auf eine nachhaltige Energieversorgung ohne fossile Brennstoffe gerichtet ist und damit den CO2-Ausstoß erheblich reduziert.
Nach dem erfolgreichen Rückkauf des Stromnetzes im Februar 2014 und des Gasnetzes Anfang 2018 und dem zeitnah anstehenden Vollzug des notariellen Kaufvertrages über den Erwerb der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH wird der Volksentscheid von 2013 vollumfänglich erfolgreich umgesetzt sein. Strom-, Gas- und Fernwärmenetze werden dann wieder vollständig in der Hand der Freien und Hansestadt Hamburg sein.
Rückfragen der Medien
Behörde für Umwelt und Energie, Pressestelle
Telefon: 040-42840-8006
Mobil: 0176-4285 34 06
E-Mail: jan.dube@bue.hamburg.de
Claas Ricker
Finanzbehörde, Pressestelle
Telefon: 040 428 23-1662
Mobil: +49 176 42858170
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de
Hamburgs Energienetze: Energiewende ohne Vattenfall und mit einem Plus für die Öffentlichkeit und das Gemeinwohl
Über 20 Millionen Euro Gewinn für die öffentlichen Haushalte im Geschäftsjahr 2017. „Eine Gesamtwertschöpfung für die Region in Höhe von 467,5 Mio. Euro, das heißt 234 Mio. Euro direkt und 233,5 Mio. Euro als Effekt über den Wirtschaftskreislauf“. Das sind wirtschaftliche Eckdaten von Stromnetz Hamburg, zuvor im Besitz von Vattenfall und dank des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ wieder in öffentlicher Hand. Die Rekommunalisierung der Hamburger Energieversorgung im Bereich Strom- und Gasnetz und demnächst wohl auch bei der Fernwärme bringt Hamburg nicht nur erhebliche verbesserte Möglichkeiten der eigenen politischen Steuerung und demokratischen Mitgestaltung beispielsweise beim Klimaschutz. Auch sozialpolitisch hat die Politik damit wieder ein Steuerungsinstrument in der Hand. Schade bis ärgerlich, dass diese hohe Bedeutung, die die Rekommunalisierung der Energienetze per Volksentscheid bedeutet, nicht in der Bilanz „125 Jahre Hamburger Stromnetz“ Berücksichtigung findet. Und auch schade eigentlich, dass das nun mit sogar mehr Mitarbeitern als zu Vattenfall-Zeiten ausgestattete öffentliche Unternehmen die Ziele des Volksentscheids, die verbindlich für die Hamburger Politik gelten, im neuen Leitbild nicht mal würdigt oder gar aufgreift!
Dokumentation: PM Stromnetz Hamburg, Juni 2018
Gute Finanzzahlen beim städtischen Netzbetreiber
Umweltsenator Jens Kerstan unterzeichnet die Kooperationsvereinbarung 2.0
2017 war ein gutes Jahr für den kommunalen Stromnetzbetreiber. Der neue Geschäftsbericht zeigt für das vergangene Jahr positive Ergebnisse. So wurden 22,5 Mio. Euro erwirtschaftet und ein Gewinn nach Steuern von 21,6 Mio. Euro an die Hamburger Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, abgeführt. 266 Mio. Euro flossen in dieser Zeit in den Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen. Dieses hohe Investitionsniveau wird kontinuierlich auch in den kommenden Jahren für die Netzerneuerung und in neue Messeinrichtungen beibehalten.
Die zweite Standortbilanz in 2017 zeigt vielversprechende Effekte auf die Wirtschaftskraft und Arbeitsmarkt-entwicklung für Hamburg und die Metropolregion. Die regionalökonomische Bedeutung in konkreten Kennzahlen: Durch die Arbeit der eigenen 1.200 Mitarbeiter werden zusätzliche Arbeitsplätze generiert, so dass rund 4.000 Mitarbeiter auf die Geschäftstätigkeit von Stromnetz Hamburg zurückzuführen sind.
Die Gesamtwertschöpfung für die Region in Höhe von 467,5 Mio. Euro, das heißt 234 Mio. Euro direkt und 233,5 Mio. Euro als Effekt über den Wirtschaftskreislauf, kann sich sehen lassen. Stromnetz Hamburg kann so aufzeigen, was es für die Region erwirtschaftet hat und seine ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung wissenschaftlich fundiert unter Beweis stellen.
Zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an wichtigen Hauptverteilungs- und Umspannwerken sowie Kabelerneuerungen aller Spannungsebenen sind über ganz Hamburg verteilt. Sie finden grundsätzlich im laufenden Betrieb statt, um den Kunden eine Unterbrechung zu ersparen. Ein stetig wachsendes fernsteuerbares Mittelspannungsnetz ermöglicht schon heute eine Halbierung der Unterbrechungsdauer in den umgerüsteten Netzringen. Das spiegelt sich auch in der Versorgungsqualität wider. Sie verbesserte sich für unsere Kunden von 11,3 Minuten in 2016 auf 9,4 Minuten in 2017 und zeigt die durchschnittliche Störungsdauer pro Kunde und Jahr auf. Kooperationen mit wichtigen Partnern aus den verschiedenen Branchen bieten eine Systemunterstützung und damit zusätzlichen Schutz für die kritische Infrastruktur.
Neben den klassischen Aufgaben eines Verteilungsnetzbetreibers werden weitere Themen vorangetrieben:
– Weiterer Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf 1.000 Ladepunkte bis Ende 2019 und eines intelligenten Lademanagements, um den Ausbau des notwendigen Netzes so gut wie möglich zu minimieren.
– Die Digitalisierung der Energiewende nimmt Fahrt auf. Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen hat sich aufgrund fehlender Hardware etwas verzögert, ist jetzt aber offiziell in diesem Monat für die erstgenannten Systeme gestartet.
– Bau eines neuen Ausbildungszentrums für die technische Berufsausbildung auf dem eigenen Gelände in Bramfeld. Fertigstellung im September 2019.
– Ausbau der Zusammenarbeit mit anderen städtischen Unternehmen zu Themen wie IT-Service, Bauvorhaben, gemeinsame Meldestelle und Kundenbeirat.
Christian Heine, Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH: „Die größte Anstrengung ist und bleibt auch in den folgenden Jahren die Modernisierung unseres städtischen Stromnetzes. Dafür bringen wir alle Ressourcen, die zur Umsetzung nötig sind, zusammen und stellen uns damit für die urbane Energiewende neu auf. Mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung 2.0 zeigen wir deutlich auf, wie schnell wir unsere Rolle und die damit verbundenen Aufgaben als städtische Gesellschaft angenommen“.
Mit der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung 2.0 präsentiert Senator Jens Kerstan, Behörde für Umwelt und Energie, gleichzeitig eine positive Zwischenbilanz der seit vier Jahren bestehenden Kooperation zwischen Stadt und Stromnetz Hamburg.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Stromnetz Hamburg ist ein Treiber der Energiewende in unserer Stadt und ein gutes Beispiel dafür, wie der Rückkauf von Energienetzen erfolgreich umgesetzt wird. Mit der neuen energiepolitischen Kooperationsvereinbarung setzen wir den Weg gemeinsam im Sinne einer sicheren, modernen und umweltfreundlichen Stromversorgung fort.“
100 Jahre Ende des deutschen Kolonialismus: Initiativen zur Dekolonisierung stellen Forderungen
Dokumentation: Anlässlich des 100. Jahrestages des Endes der deutschen Kolonialherrschaft am 25.11.1918 fordert das bundesweite Netzwerk von Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur in Deutschland Bund, Länder und Kommunen zu einer unmissverständlichen Anerkennung des deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft auf. Folgend die konreten Forderungen des Netzwerkes, das sich u.a. für die schnellstmögliche Rückgabe der verschleppten menschlichen Gebeine und kulturellen Schätze von Kolonisierten ausspricht.
- umweltFAIRaendern zum Thema (Hamburg und) Kolonialismus.
Doku: Bundesnetzwerk fordert Anerkennung von Kolonialismus als Unrechtsherrschaft
Berlin, 23. November 2018
„100 Jahre nach dem Ende des deutschen Kolonialreichs: Erklärung des bundesweiten Netzwerks zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur
Am 25. November 2018 jährt sich das Ende des deutschen Kolonialreichs in Afrika, Ozeanien und Asien zum 100. Mal. Die brutale Durchsetzung deutscher Interessen während der 35-jährigen direkten Kolonialherrschaft kostete schätzungsweise einer Million Menschen – vor allem afrikanischer Herkunft – das Leben. Nicht nur Deutschlands Genozid an den Herero und Nama, sondern auch der Maji-Maji-Krieg und der Feldzug Lettow-Vorbecks im Ersten Weltkrieg in Ostafrika waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Doch die Kolonialzeit hat nicht nur die ehemaligen Kolonien nachhaltig verändert. Zwar sind Kolonialismus und antikolonialer Widerstand aus dem kollektiven Gedächtnis der deutschen Mehrheitsgesellschaft verdrängt worden. Trotzdem ist auch diese Gesellschaft von 600 Jahren europäischem Kolonialismus entscheidend geprägt. Davon zeugt der anhaltende strukturelle und institutionelle Rassismus. Das spiegelt sich in Hunderten von kolonialrassistischen Straßennamen und Denkmälern wider. Das belegt die Anwesenheit Tausender sterblicher Überreste, die für menschenverachtende Forschungen in deutsche Sammlungen verschleppt wurden. Daran erinnern zehntausende, im kolonialen Gewaltkontext angeeignete Kulturgüter in deutschen Museen.
Der koloniale Raubbau an Mensch und Natur setzt sich heute als andauernde globale Ungerechtigkeit, als ungleiche Verteilung von Reichtum, Ressourcen und politischem Einfluss fort. Besonders betroffen von struktureller Benachteiligung sind Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora. Um darauf hinzuweisen und den Beitrag von Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora an der Aufarbeitung der daraus erwachsenden Herausforderungen zu würdigen, haben die Vereinten Nationen 2015 die International Decade for People of African Descent ausgerufen.
Aus diesen Gründen begrüßen wir, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 2018 die Kolonialzeit erstmals als eines der zentralen Themen der Erinnerungskultur in Deutschland benannt hat. Zugleich protestieren wir entschieden gegen ihre Auffassung, dass es dabei nur um die „deutsche Kolonialgeschichte“ gehen würde. Denn nicht nur ist Kolonialgeschichte eben keine nationale, sondern eine verwobene Geschichte Kolonisierender und Kolonisierter, welche nicht länger einseitig von Deutschland aus interpretiert werden darf. Es ist vor allem auch nicht hinnehmbar, dass der deutsche Kolonialismus – im Gegensatz zu der im Koalitionsvertrag eindeutig verurteilten NS-Terrorherrschaft und zum ebenfalls kritisch bewerteten SED-Regime – nicht explizit als Unrechtsherrschaft anerkannt wird.
Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf:
– den Kolonialismus entsprechend Art. 14 der Erklärung der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, als Unrecht zu benennen und unmissverständlich zu verurteilen.
– jegliche Forschung an menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, die nicht der Rückführung dieser Gebeine dient, sofort zu stoppen. Die Identifizierung und Rückgabe der für kolonialrassistische Forschungen missbrauchten human remains ist eine der dringlichsten geschichtspolitischen Aufgaben unserer Zeit und soll gemeinsam mit Expert*innen der Herkunftsgesellschaften erfolgen. Die betroffenen, ehemals kolonisierten Staaten und Gemeinschaften sind umgehend über den Verbleib ihrer verschleppten Vorfahr*innen und zu informieren, die in einer Online-Datenbank verzeichnet werden müssen. Zur schnellstmöglichen Bewältigung dieser Aufgabe sollen kurzfristig ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wer 600 Millionen Euro für den Aufbau des Humboldt Forums im Berliner Schloss ausgibt, darf an dieser Stelle nicht von fehlenden Geldern sprechen.
– dem Beispiel der Bundesländer Hamburg und Berlin zu folgen, welche die Nachfahr*innen der Opfer des deutschen Genozids (1904–08) an den Herero und Nama bereits um Entschuldigung gebeten haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Anerkennung des Genozids und eine offizielle Bitte um Entschuldigung durch den Bundestag und die Bundesregierung trotz jahrelanger deutsch-namibischer Regierungsverhandlungen noch immer nicht erfolgt ist. Nach der UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker dürfen die selbst bestimmten Vertreter*innen der Herero und Nama nicht länger von diesen für sie entscheidenden Verhandlungen ausgeschlossen werden. Im Rahmen des von ihnen geforderten Trialogs soll auch über die Höhe der an die Herero- und Nama-Gemeinschaften zu zahlenden Entschädigungen für den von der deutschen Regierung im Rahmen des Genozids vollzogenen Land- und Viehraub verhandelt werden.
– die offenbar über Jahrzehnte vernachlässigte Provenienzforschung zu Kulturobjekten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen mit erheblich mehr finanziellen Mitteln auszustatten und voranzutreiben. Die Objektgeschichten, die Umstände der ungleichen Aneignung oder des Kulturgüterraubs müssen in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den betroffenen Gesellschaften erarbeitet sowie sukzessive und mehrsprachig in eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank gestellt werden. Über den Verbleib der in kolonialen Gewaltkontexten angeeigneten Kulturschätze sollen die betroffenen Gesellschaften proaktiv informiert werden.
– der geplanten Rückgabe von Objekten aus Hendrik Witboois Privatbesitz durch Baden-Württemberg zeitnah weitere Restitutionen von gewaltsam angeeigneten Kulturgütern folgen zu lassen. Den Vorschlag eines Verleihs erbeuteter Objekte an die Herkunftsgesellschaften, wie er für die einzigartigen Benin-Bronzen angedacht ist, lehnen wir als Zumutung für die Enteigneten ab. Vielmehr muss die Restitution aller Objekte aus kolonialen Kontexten, deren rechtmäßiger Erwerb nicht nachweisbar ist, angeboten werden. Die Voraussetzungen für eine Rückgabe solcher Kulturschätze aus der Zeit 1884–1918, in der Teile Afrikas, Ozeaniens und Asiens unter deutscher Herrschaft standen, sollen im Laufe der kommenden vier Jahre geschaffen werden.
– umfassende Konzepte zur kritischen Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte und seinen Folgen sowie zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur auf der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen zu erarbeiten. Diese Konzepte sollen unter maßgeblicher Beteiligung der Nachfahr*innen Kolonisierter und in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen erstellt und umgesetzt werden.
– am Platz der Berliner Afrika-Konferenz 1884/85 und in anderen Städten in Deutschland Mahnmale für die Opfer von Kolonialismus, Versklavung und Rassismus sowie Lern- und Gedenkstätten zu errichten. Bei der Konzeption solcher Erinnerungsorte sind die bundesweiten und regionalen Organisationen der Nachfahr*innen Kolonisierter von Beginn an maßgeblich einzubeziehen. Diese Erinnerungsorte sollen wie jene zur NS-Terrorherrschaft und zum SED-Regime in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes Berücksichtigung finden. Bei der Errichtung und Ausstattung von Mahnmalen sowie Lern- und Gedenkstätten in Deutschlands ehemaligen Kolonien sollen die Nachfahr*innen der Kolonisierten finanziell unterstützt werden.
– Straßen, die durch ihren Namen Kolonialakteur*innen und -verbrecher*innen ehren oder rassistische Fremdbezeichnungen fortschreiben, in Würdigung von Persönlichkeiten des antikolonialen Widerstands umzubenennen. Die Benennungsgeschichten der Straßen sollen in der Folge auf einer Informationstafel sichtbar gemacht werden. An Straßen, deren Namen durch Ortsbezeichnungen oder auf andere Weise einen Bezug zur Kolonialgeschichte herstellen, braucht es kritische Kommentierungstafeln.
– den schulischen und universitären Geschichtsunterricht zu globalisieren und zu diversifizieren. Der kritischen Auseinandersetzung mit dem europäischen Kolonialismus und Rassismus sowie der Erinnerung und Würdigung des antikolonialen Widerstands muss ein zentraler Platz in den Lehrplänen von Schulen, Universitäten und Fortbildungseinrichtungen für Lehrkräfte eingeräumt werden. Die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen mit externen Bildungsexpert*innen aus Initiativen zur Dekolonisierung und gegen Rassismus ist stärker zu fördern. Das neue Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll thematisch um die kritische Auseinandersetzung mit dem europäischen und deutschen Kolonialismus erweitert werden. Zudem soll eine namibisch-deutsche Schulbuchkommission einberufen werden.
– die öffentlichen Museen zu dekolonisieren. In ihrer Repräsentation basieren die meisten europäischen Museen noch heute auf den eurozentrischen und nationalistischen Ideen des 19. Jahrhunderts, die zu einer rassistischen Konstruktion des außereuropäischen „Anderen“ geführt haben. In den Ausstellungsnarrativen wird die gewaltvolle Kolonialgeschichte zudem oft verharmlost oder verschwiegen. Die Nachkommen der Kolonisierten müssen als maßgebliche Expert*innen eingeladen werden, um in den Museumsteams eingebunden zu werden.“
Die am Bundestreffen der Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur am 17./18. November 2018 in Berlin teilnehmenden Organisationen:
AfricAvenir International
AFROTAK TV cyberNomads
Arbeitskreis Hamburg Postkolonial
Arbeitskreis Koloniales Vergessen. Quo Vadis, Hamburg?
Arbeitskreis Panafrikanismus München
Arca – Afrikanisches Bildungszentrum e. V.
Augsburg postkolonial
Berlin Postkolonial
Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag – BER
Bielefeld Postkolonial
Cottbus postkolonial und postsozialistisch
Decolonize Hannover
decolonize Jena
Decolonise Academia; Tübingen
Düsseldorf postkolonial
Dresden Postkolonial
FuturAfrik – Forum für Globale Gerechtigkeit
Halle Postkolonial
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD
kassel postkolonial
Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika – KASA
Leipzig Postkolonial
[muc] münchen postkolonial
Potsdam postcolonial
Schwarze Diaspora Hochschulgruppe Potsdam
Tanzania-Network.de
Ohne Strom und warmes Wasser? 344.000 Haushalte abgeschaltet
Immer mehr Stromabschaltungen in privaten Haushalten: Im Jahr 2017 sind nach Angaben der Bundesnetzagentur fast 344.000 Haushalte betroffen. Rund 14.000 mehr als im Vorjahr. Insgesamt in 4,8 Millionen Fällen wurden wegen ausstehender Zahlungen KundInnen von den Stromanbietern mit einer Stromsperre bedroht. Oftmals sind es Hartz-IV-Betroffene. „Gut sieben Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.“ Das berichtet die Tagesschau mit Bezug auf eine Meldung der Agentur dpa, die den Entwurf zum Monitoring-Bericht der Netzagentur vorliegen hat. Eine Stromabschaltung ist existenziell für die Betroffenen: Denn mit dem Strom werden oft auch Kochen, Warmwasser und Heizen, aber auch Computer, Internet und Kommunikation abgeschaltet und ganze Familien schwer getroffen. Bisherige Monitor-Berichte sind hier online bei der Netzagentur. Der Bericht von 2017 ist hier direkt als PDF. Im September 2018 kritisierte der Sozialverband Deutschland diese Stromsperren. Die Caritas stellte klar: Stromsperren sind tabu.
In Hamburg ist seit Oktober letzten Jahres in mehr als 8.100 Haushalten der Strom gesperrt worden, seit Jahresbeginn 2018 ging schon in über 5.800 Hamburger Wohnungen das Licht aus. Dies verlautete der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der LINKEN. Allein in NRW sollen in 2017 laut dem noch nicht veröffentlichten Monitor-Bericht zufolge rund 98.000 Haushalte betroffen sein. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion Die Linke) kritisiert „Stromsperren sind eine Bankrotterklärung des Sozialstaats“ und fordert ein gesetzliches verbot.


