Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!

Foto7 bAuf dem Landesparteitag habe ich zusammen mit weiteren Genossinnen und Genossen einen Antrag zum ausnahmslosen Fracking-Verbot eingebracht und dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Fließtext des Antrags:
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Erklärung von Umweltministerin Hendricks zu Fracking ist durchsichtiges und perfides Manöver

Zdebel-Bundestag18032016„Heute schon benutzt Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) die gestrige Drohung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD), in Niedersachsen zu fracken, um Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen. Lies hatte damit den Schulterschluss mit der Gasindustrie vollzogen und den Konzernen versprochen, Fracking im Alleingang in Niedersachsen durchzusetzen. Das greift die Bundesumweltministerin nun auf, um ihr Pro-Fracking-Recht als angebliche Rettung in die Debatte zu bringen. Das ist ein durchsichtiges und perfides Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt. Würden Hendricks und die übrigen vermeintlichen Fracking-Gegner in der Großen Koalition tatsächlich den Schutz der Bevölkerung vor Fracking wollen, hätten sie das vor wenigen Wochen beweisen können. Doch sie verweigerten dem Antrag der LINKEN für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ihre Zustimmung. Stattdessen verfolgt die Bundesumweltministerin weiterhin ihre Fracking-Pläne, obwohl diese auf breite Ablehnung der Bevölkerung stoßen“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur heutigen Erklärung der Bundesumweltministerin Hendricks.

Zdebel weiter: „Wieder einmal versucht die Bundesumweltministerin, sich als Fracking-Kritikerin darzustellen, obwohl das von ihr und Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegte Fracking-Regelungspaket das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglichen soll. Die Folgen des von Hendricks geplanten Fracking-Erlaubnisgesetzes wären katastrophal: Verseuchtes Grundwasser, Erdbeben durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser, die Freisetzung von klimaschädlichem Methan und die Gefahr von Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien. Dies wird in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs verboten, sondern legalisiert. Die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln zerplatzt daher bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase.“

Hubertus Zdebel kritisiert doppeltes Spiel der SPD beim Fracking

Foto7 bZu den Äußerungen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD) gegenüber dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), ehemals WEG, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Olaf Lies und die SPD treiben beim Thema Fracking ein doppeltes Spiel. Während die SPD immer wieder vergeblich versucht, sich ein frackingkritisches Image zu geben, schafft Olaf Lies Fakten und will Fracking in Niedersachsen schnellstens durchsetzen. Die bekannten Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und die miserable Klimabilanz sind ihm dabei genauso egal wie Gesundheitsschäden der Bevölkerung. Es ist beschämend, dass ein Minister eines Landes, in dem in der Nähe von Gasförderstandorten erhöhte Krebsraten aufgetreten sind, einen Freibrief für Fracking ausstellen will. Lies macht sich damit die Profitinteressen der Gaskonzerne zu Eigen und handelt gegen die Interessen der Bevölkerung.

Der Wirtschaftsminister hat dem BVEG in einer Videobotschaft Unterstützung für das geplante Pro-Fracking der Bundesregierung signalisiert. Sollte ein bundesweites Pro-Fracking-Recht scheitern, würden in Niedersachsen alle Rahmenbedingungen für Fracking geschaffen. Das Ziel des SPD-Ministers ist dabei klar: Egal ob durch Regelungen auf Bundes- oder Landesebene – Fracking soll in Niedersachsen ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt werden. DIE LINKE und ich werden uns dafür einsetzen, dass das Szenario eines durch Fracking zerstörten Bundeslandes nicht Realität wird. Ich werde mich weiter für ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen einsetzen.“

Veranstaltung: Jetzt den Kohleausstieg umsetzen – sozial und ökologisch!

kohleausstiegFür die LINKE ist klar: Wir wollen raus aus der Braunkohle und zwar sozial und ökologisch. Wie ein solcher Ausstieg aus der energiepolitischen Sackgasse des Braunkohleabbaus aber genau aussehen kann, wird öffentlich kontrovers diskutiert. Am 18. Juni stellt die Linksfraktion ihr Konzept zur Umsetzung einer Energiewende vor, die den Braunkohleabbau beendet, dabei die Menschen in den ehemaligen Abbaugebieten aber nicht im Regen stehen lässt. Zusammen mit ReferentInnen aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Klima-Bewegung diskutieren wir, wie Ökologie, Arbeitsplätze und Fortschritt unter einen Hut zu bringen sind. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. „Veranstaltung: Jetzt den Kohleausstieg umsetzen – sozial und ökologisch!“ weiterlesen

Offshore-Regelungspaket muss vollständig überarbeitet werden

Rede von MdB Hubertus Zdebel in der in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 9. Juni 2016 in der ersten Beratung des von der Großen Koalition eingebrachten Entwurfs zur Umsetzung einer europäischen Richtline über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Zdebel-Bundestag18032016Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir über die Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten, die das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 12. Juni 2013 auf Vorschlag der Europäischen Kommission erlassen hatten.

Ziel ist es – so  heißt es in der Richtlinie – „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“

Die Richtlinie hätte bereits zum 19. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen und insofern kommt ihre Umsetzung gerade angesichts der Gefahren und Risiken von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und den erfolgten Ereignissen viel zu spät – man denke nur an die Explosion und Öl-und Gasfreisetzung bei der BP-Erdölplattform Deepwater Horizon 2010 im Golf von Mexiko .

Der heute vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist handwerklich korrekt formuliert, geht aber an den Problemen der Offshore-Förderung weit vorbei.

Ein Problem ist, dass die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie eben nicht gesetzlich erfolgt, sondern größtenteils auf dem Weg von Verordnungen.

Grundsätzlich ist DIE LINKE der Meinung: Allgemeine Anforderungen müssen im Bundesberggesetz klar festgelegt werden und dürfen nicht in Verordnungen geschoben werden. Doch eine entsprechend notwendige und grundsätzliche Novellierung des Bundeberggesetzes wird von der Großen Koalition systematisch verhindert.

Und selbst wenn man den Weg der Verordnungen geht, sind hier die falschen Verordnungen gewählt. Hätte die Bundesregierung wirklich einen hohen Standard bei der Anlagensicherheit gewollt, hätte sie die Anforderungen der EU-Offshore-Richtlinie in die Störfallverordnung integrieren müssen und so die Tätigkeiten auf Öl- und Gasplattformen unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen lassen. Es ist offensichtlich, warum die Koalition das nicht macht: Einmal mehr sollen Öl und Gaskonzerne privilegiert werden. Denn die an sie gestellten Sicherheitsanforderungen sind bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Erst vor knapp zwei Wochen, am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.

Diese Verordnung hat es in sich: So wird beispielsweise im § 40 der neuen Offshore-Bergverordnung festgelegt, dass nicht das potentielle Schadensausmaß, sondern lediglich das Risiko Maßstab für eine Verhinderung schwerer Unfälle sein soll. Da das Risiko zentral von Eintrittswahrscheinlichkeiten abhängt, können so große Schadensereignisse mit angeblich geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten als unbeachtlich erklärt werden. Zudem wird der Begriff des „vertretbaren Risikos“ verwendet. Da es in Deutschland jedoch keine Risikogrenzwerte gibt, werden die Öl- und Gaskonzerne selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Darüber hinaus klammert die Bundesregierung in ihren beschlossenen Verordnungsentwürfen einen zentralen Bereich der Offshore-Gas- und -Ölförderung vollkommen aus: Das Offshore-Fracking. Fracking ist bereits an Land unverantwortbar. Noch weniger beherrschbar sind die Folgen von Offshore Fracking, denn es kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem. Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das und vieles mehr, was dringend notwendig ist, sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket gar nicht vor.

Aus den genannten Gründen fordert die LINKE, dass die Bundesregierung dieses Paket zurückzieht und grundlegend überarbeitet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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