ASSE Atommüll räumen. „Konditionierung“/Konversion und Zwischenlager am Schacht – und nicht anderswo!

Gerade war die Bundesumweltministerin noch mal vor Ort. Das Atommülllager für leicht- und mittel-radioaktive Strahlenabfälle in der ASSE, bei Wolfenbüttel, um die Ecke von Braunschweig, droht abzusaufen. Dumme Sache mit Atommüll und Salzstock. In den 1960er Jahren waren Atompolitik in Staat und Unternehmen der Meinung: Ein guter Ort, um auf Kosten der Bürger:innen Atommüll aus den ersten bundesdeutschen Atomenergie-Projekten auf Staatskosten zu verbuddeln. Daher nannte man das Atomforschungs-Endlagerung, staatlich! Die Kosten für die Entscheidung zu diesem Projekt stehen noch heute im Bundeshaushalt, Forschungsministerium und Kosten für die Stilllegung staatlicher Atomforschungsprojekte. Fragen sie die FPD! Klar ist. Entweder säuft der Atommüll dort unten ab und wird die Radioaktivität irgendwann mehr oder weniger kontrolliert ins Grundwasser und dann oberirdisch zu Tage treten. Oder der Atommüll wird besser schneller aus dem Salzstock herausgeholt und unter kontrollierten Bedingungen und in dieser Generation weiter bearbeitet und zwischengelagert. Aber unter Beachtung derjenigen Personen, die das heute untertage umsetzen müssen. Und mit maximalem Schutz für diejenigen, die in der Nähe der Asse wohnen. Was nicht geht: Es anderen vor die Tür zu stellen.

Die Anti-Atom-Bewegung hatte als Reaktion auf den Atom-Wahnsinn der Politik und wirtschaftlicher Interessen die Maxime „Nichts rein – nichts raus“ postuliert, um den Umgang mit atomaren Abfällen aller Art am jeweiligen Standort zu behandeln. Es ist nicht in Ordnung, wenn ein „Opfer-Standort“ einen anderen Standort „zum Opfer“ macht. Bis klar ist, wie ein verantwortbares Konzept der dauerhaften, möglichst sicheren Lagerung dieser Abfälle aussieht.

  • Um auch dieses „Missverständnis“ auszuräumen (hier fehlen keine Fakten, keine Hinweise und nichts. Einfach mal lesen, was zum Thema Atommülllagerung und ASSE auf umweltFAIRaendern zu lesen ist und „eine im Kopf“: Politik ist eine Sozialwissenschaft! Sozial? Wissenschaft? Der Transport radioaktiver Stoffe erfordert, dass Behälter aus einem Lager „bewegt und verladen und transportiert und verladen und bewegt werden“ müssen. Und die Transporte stehen hier und dort herum, werden überholt oder nicht bemerkt. Da kann immer etwas passieren. Und deswegen soll man Atommüll möglichst dort belassen, wo er ist. Es sei denn: Es ist der Ort, in dem ein gesellschaftlich akzeptierter !! und wissenschaftlich nach bestem Stand von Wissenschaft und Technik ermittelter Standort für eine unterirdische, tiefengeologische Lagerung gefunden ist. Dort soll er dann hin. Aber Atommüll sollte nicht mit S- oder U-Bahn oder ICE von Haltestelle zu Haltestelle … . Hallo Staat und Parteien: Faule Eier stinken schnell und schaden der Demokratie! Nur mit Atomausstieg geht Atommülllagerung.

Am Standort ASSE fordern aber lokale Anti-Atom-Gruppen bzw. genauer: Personen, dass der Atommüll aus dem Versuchs-Forschungsendlager im Salzstock ASSE anderen, ferneren Standorten vor die Tür gestellt wird. Auch wenn vielen klar ist, dass die „faule“ Lösung nur vor Ort liegen kann. Aber alle anderen wären noch fauler und würden in jedem Fall andere belasten. Was du nicht willst … Z.B. in Würgassen, wie manche (Bürgermeister und andere Aktive) an der ASSE meinen. Ein grüner Umweltminister in Hannover will sogar prüfen, ob der ASSE-Müll im Falle einer gelingenden „Hochholung“ an Standorte mit entsprechenden Atommülllagern verbracht werden könnte, (z.B. nach Bayern) nachdem er, der radioaktive Müll, wo genau, konditioniert worden ist? Unsinn. Und gefährlich.

Die dauerhafte sogenannte Endlagerung der leicht- und mittel-radioaktiven Abfälle ist ungelöst und ASSE hat das demonstriert. Die ASSE ist eine Demonstration, wie politischer Wille und wirtschaftliches Interesse physikalische und andere Risiken und gesellschaftliche Unverantwortlichkeiten überlagert haben. Wichtig: So einen Unsinn nicht noch mal wiederholen!

Auch für die hoch-radioaktiven Abfälle gibt es nur mangelhafte Zwischenlagerungen und die angestrebte Endlagerung ist für Jahrzehnte nur ZWISCHEN oberirdisch und ungeklärt. Manchmal sind betroffene Bürger:innen und Atomkritik und ein gesellschaftlicher und gemeinwohlorientierter Umgang mit dem Irrsinn vergangener Jahrzehnte nicht kompatibel. Da muss gründlich hingeschaut werden.

An der ASSE wird lokal zu viel Persönliches zulasten von Gemeinwohl und Solidarität gegen andere vorgetragen. Meine Meinung. Aber natürlich darf jedeR sagen, dass Atommüll nicht oberirdisch Nachbar sein sollte. Aber anderen das aufzuladen ist auch nicht ok! Medien lieben das, Aufregung ist Auflage. Das mögen auch die Algorithmen. Der Sache nützt das nichts. Es frustriert andere, die im Rahmen einer sinnvollen demokratischen Beteiligung suchen, einen verantwortbaren Umgang mit den radioaktiven Abfällen, die wir nicht wollten und die Folge einer Nachkriegsgeneration sind, die den Faschismus, den Zweiten Weltkrieg und Auschwitz als industrielle Vernichtung zu verantworten hatte und danach unter neuen Bedingungen viele Dummheiten begangen. Mit sehr sehr weitreichenden Folgen für nachfolgende Generationen.

So oder so: Um schnellstmöglich den Atommüll aus der ASSE zu bergen, was eine richtige Entscheidung des Bundestages, über viele Parteigrenzen hinweg, ist, wenn die Sicherheitsanforderungen beim Strahlenschutz für die Beschäftigten der Unternehmen und die Anwohnenden beachtet und möglichst verbessert werden, ist eine Konditionierung der geborgenen Abfälle aus der ASSE und deren Zwischenlagerung nur vor Ort sachgerecht. Alle Atomtransporte an andere Standorte hätten eine zusätzliche radioaktive Belastung für die Beschäftigten zur Folge, die vermeidbar wären. Vor Ort muss in jedem Fall der geborgene Müll oberirdisch konditioniert werden. Ihn dann nochmal quer durchs Land anzufassen, umzuladen, aufzuladen, einzuladen und unbefristet zwischenzulagern, bis es ein verantwortbares Endlager nach wissenschaftlichen und gemeinwohlorientierten solidarischen Interessen gibt, ist einfach nur liberal. UPDATE # Wichtig noch: Die Forderungen der nachfolgenden Generationen und wie die im Verfahren heute wirkmächtig werden.

Schweizer Atomstrom: Mehr als 40 Jahre AKW Leibstadt? Geplanter Langzeitbetrieb mit großen nuklearen Gefahren

Die Schweiz ist dabei, das AKW Leibstadt an der Grenze zu Baden-Württemberg für den Betrieb über 40 Jahre hinaus vorzubereiten. Im Dezember 1984 wurde der Atomreaktor „kritisch“ und im Dezember 1985 mit dem Stromnetz synchronisiert. Baubeginn war im Januar 1974. International gibt es viele Regelwerke und Rechtsvorschriften, die für so einen Fall mindestens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Davon aber will die Schweiz nichts wissen. Da es keine Betriebsbefristung in der Genehmigung gibt, erfolge auch keine Laufzeitverlängerung, so der Schweizer Umwelt-Bundesrat. Daher haben bereits im Februar Bürger:innen aus der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ein rechtliches Gesuch auf den Weg gebracht, um eine solche UVP und Beteiligung durchzusetzen. Bislang liegt eine Reaktion der Schweizer Behörden nicht vor. (FOTO: Leibstadt AG – Nuclear Power Plant – Achilao  – Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0) Unterstützt werden diese Initiativen unter anderem von der Schweizer Energie Stiftung (SES), vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS), von Greenpeace und IPPNW Schweiz sowie vom BUND RSO.

„1.5 Milliarden Franken hat das Kernkraftwerk Leibstadt in den vergangenen 40 Jahren in das Werk investiert. Für den Betrieb der kommenden 20 Jahre soll noch einmal 1 Milliarde Franken dazukommen“, heißt es zu den Plänen für die anstehenden Nach- bzw. Aufrüstungen im AKW Leibstadt beim Schweizer Radio und Fernsehen (SFR). Und zumindest auf ein Problem verweist der SFR: „Grundsätzlich könne man alle Teile des AKWs ersetzen oder modernisieren, heißt es in Leibstadt. Es gebe allerdings eine Ausnahme: der Reaktordruckbehälter, der bleibt.“

In dem rechtlichen Gesuch aus dem Februar 2024 begründen die Anwälte im Auftrag von Anwohner:innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft des AKW Leibstadt die Forderung nach einer UVP und grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung damit, dass die Schweiz viele der entsprechenden Regelwerke übernommen und ratifiziert hat. Als bedeutsame Rechtsnormen werden das „Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo)“ sowie das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) von den Anwälten genannt, die die Schweiz auch als Nicht-EU-Staat entsprechend verpflichten. Beide genannten Übereinkommen, so heißt es im Gesuch, sind von der Schweiz ratifiziert worden. Die Forderungen richten sich an das „Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation“ (UVEK) in Bern.

  • Die anonymisierte Fassung des Gesuchs war (ist) hier beim BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein (RSO) als PDF online. Nun muss man beim Bund per Mail anfragen, ob sie zu bekommen ist. (Sie ist hier direkt einsehbar.)
  • .ausgestrahlt hatte jüngst einen Podcast zum Thema veröffentlicht: <iframe title=“Libsyn Player“ style=“border: none“ src=“//html5-player.libsyn.com/embed/episode/id/31258422/height/800/theme/custom/thumbnail/no/direction/backward/render-playlist/yes/custom-color/e2001a/“ height=“800″ width=“100%“ scrolling=“no“ allowfullscreen webkitallowfullscreen mozallowfullscreen oallowfullscreen msallowfullscreen></iframe>

Doch nicht nur in diesen Übereinkommen zur UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung sind Grundsätze bindend formuliert. Zusätzlich sind sicherheitstechnische Anforderungen an einen Atomreaktor mit einer Laufzeit von mehr als 40 Jahren zu stellen. Diese müssten öffentlich nachprüfbar sein. Auch hier gilt, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik Maßstab einer Bewertung sein muss. Hinzu kommt, dass neben dem Alter der Anlage auch neue Anforderungen entstanden sind, denen ein Alt-Reaktor nicht gewachsen wäre und die daher in einer Gesamt-Perspektive zu prüfen wären: Neue Herausforderungen haben sich z.B. in Verbindung mit möglichen Terrorangriffen (USA 9. September 2011, IS und andere) herausgebildet und gegen einen (gezielten) Angriff mit Verkehrsflugzeugen oder panzerbrechenden Waffen sind diese Reaktoren nicht ausreichend geschützt. Seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ist außerdem klar geworden, dass auch Angriffe mit Kriegswaffen nicht mehr auszuschließen sind.

In der Berliner Morgenpost hatte die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz, Inge Paulini – nicht zum ersten Mal – vor den nuklearen Gefahren gewarnt, die Deutschland auch trotz des Atomausstiegs weiterhin bedrohen: „Strahlung macht an den Grenzen nicht halt. In vielen Nachbarländern bleiben die Atomkraftwerke am Netz, es werden sogar noch neue gebaut. Hinzu kommen Bedrohungsszenarien, die lange vergessen waren. Die Bedrohungslage hat sich verändert, das Risiko ist aber nicht geringer geworden“. Damit könnte sie möglicherweise auch die Laufzeitverlängerung in der Schweiz im Blick gehabt haben. Weiter sagte Paulini in dem Interview: „Wir müssen uns auf Unfälle in ausländischen Atomanlagen einstellen, auf Probleme beim Transport von radioaktivem Material und auf terroristische Anschläge. Zudem wird wieder offen mit dem Einsatz von nuklearen Waffen gedroht. Wir beobachten natürlich auch genau, was in den ukrainischen Atomanlagen passiert – etwa rund um das Kernkraftwerk in Saporischschja.“

Vor diesem Hintergrund bekommt eine Studie von Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Mertins (TH Brandenburg) Bedeutung. In seiner „Studie zu den Sicherheitsdefiziten des Schweizer AKW Leibstadt (Defizit-Studie KKL)“ aus 2021 listet er in einer umfangreichen Analyse zahlreiche Mängel und Schwachstellen aufgezeigt. Für Mertins ist nach einer umfangreichen Faktenanalyse und Bewertung klar, dass es erhebliche Gründe für eine umfassende UVP und Beteiligung der Öffentlichkeit gibt, um zu entscheiden, ob die Gesellschaftl die damit verbundenen Risiken tatsächlich eingehen will.

  • Die Studie von Mertins ist z.B. hier bei der Schweizer Energie Stiftung (SES) als PDF online. (Siehe auch direkt hier als PDF)
  • Außerdem hier eine neuere, von der „International Nuclear Risk Assessment Group“ (INRAG) vorgelegte Studie, an der Mertins ebenfalls beteiligt war:  „Abschätzung notwendiger Investitionen für einen Langzeitbetrieb der schweizerischen Kernkraftwerke“, Autor:innen: Friederike Frieß, Manfred Mertins, Stephen Thomas, Nikolaus Müllner. Siehe hier bei INRAG als PDF, siehe auch direkt hier als PDF.)

Wie sich die Strahlung nach einem Unfall in einem Schweizer Atommeiler ausbreiten würde, hatte die IPPNW Schweiz bereits 2019 mit einer Studie „EUNUPRI2019 – European Nuclear Power Risk Study“ von Dr. Frédéric-Paul Piguet und anderen vom Institut Biosphère (Interdisziplinäres Forschungsinstitut) untersuchen lassen. Siehe auch direkt hier die englische Fassung als PDF. Die Studie ist in verschiedenen Sprachen hier zu finden, – die englische Fassung ist hier als PDF. Dabei wurden mehrere Reaktoren und der Verlauf einer Freisetzung von radioaktiver Strahlung nach einem Kernschmelzunfall analysiert, insbesondere auch für das AKW Leibstadt.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Folgen schwerer Nuklearunfälle größer als bislang angenommen und nicht nur auf die Schweiz begrenzt wären. Insbesondere zeigt die Studie auch mit Blick auf das hier in Rede stehende AKW Leibstadt auf, dass die Auswirkungen eines schweren Störfalls in der Schweiz in besonderer Weise die Bevölkerung in Baden-Württemberg und darüber hinaus treffen würden.

  • Wie sehr die Bevölkerung in der Bundesrepublik betroffen wäre, wenn es im AKW Leibstadt zu einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität käme, ist im Rahmen der Studie auf Grundlage der Daten auch visuell dargestellt. Hier ist das Video aus der Studie zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=5ggq_7qyc9o

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima, wo mehrere Atomreaktoren nach einem Versagen der Notstrom-Versorgung explodierten, hatte das Bundesamts für Strahlenschutz in der Bundesrepublik Deutschland die Ausbreitung der radioaktiven Wolke analysiert und auf bundesdeutsche und europäische Verhältnisse übertragen und angepasst. Bestimmte Eckdaten dieser Szenarien sind seinerzeit auch kritisiert worden, weil sie teilweise reduzierte Annahmen machte. Dennoch kam die Studie des BfS damals zu dem Ergebnis, dass noch in einer Entfernung von bis zu 170 Kilometern vom Unglücks-Reaktor entfernt, Evakuierungen notwendig sein können und damit Gebiete langfristig nicht bewohnbar wären.  Das BfS hat die Studie hier als PDF veröffentlicht.

Die noch älteren Atomreaktoren in Gösgen und Beznau sind bereits vor einigen Jahren in die Betriebsphase +40 getreten, ohne das die Schweiz auf die Forderungen, mindestens eine UVP durchzuführen und die Öffentlichkeit grenzüberschreitend einzubeziehen und eine demokratische und transparente Diskussion zu ermöglichen, eingegangen ist. Auch in Frankreich, wo ebenfalls viele Atommeiler eine Laufzeitverlängerung verpasst bekommen sollen, und auf UVP und Beteiligung verzichtet werden soll, spitzen sich die Debatten zu, ob dieses Vorgehen angesichts von ESPOO und Asrhus-Konvention zulässig wäre. Eine Anhörung vor den ESPOO-Gremien ist mit Blick auf das französischen Vorgehen geplant.

 

 

ChatGPT3.5 KI über neue Uranbrennstoffe called HALEU – es wird schneller kritisch! Hallo Kettenreaktion!

Was ist HALEU, hatte ich ChatGPT3.5 gefragt. Eigentlich hatte ich sogar einen Tippfehler – wie immer: „War es HALEU?“, hatte ich gefragt. Aber die Antwort von diesem alten KI-Teil ist schon gut: „HALEU steht für High-Assay Low-Enriched Uranium (hochangereichertes niedrig angereichertes Uran). Es ist eine spezielle Form von angereichertem Uran, das einen höheren Anteil an Uran-235 enthält als herkömmliches niedrig angereichertes Uran (LEU), jedoch weniger als hochangereichertes Uran (HEU). HALEU hat typischerweise eine Anreicherung von Uran-235 zwischen 5% und 20%, während LEU eine Anreicherung von bis zu 5% und HEU eine Anreicherung von über 20% hat. HALEU wird in der nuklearen Energieerzeugung und in fortgeschrittenen Reaktoren verwendet, da es einige Vorteile gegenüber LEU bietet:..“ Ist das wichtig? Ist das ein Problem? Allerdings! Das hat was mit Physik zu tun – und mit unangenehmen Fakten! (FOTO – na klar: KI)

Weiter erklärt die KI von ChatGPT3.5: “

  1. Effizienz: HALEU kann die Effizienz von Reaktoren erhöhen, da es eine höhere Energieausbeute pro Masseeinheit bietet.
  2. Brennstoffszyklen: Reaktoren, die mit HALEU betrieben werden, können längere Brennstoffzyklen haben, was bedeutet, dass der Brennstoff seltener ausgetauscht werden muss.
  3. Fortschrittliche Reaktoren: Viele fortschrittliche Reaktordesigns, wie zum Beispiel kleine modulare Reaktoren (SMRs) und einige fortschrittliche Reaktoren der vierten Generation, erfordern HALEU als Brennstoff.

Die Verwendung von HALEU bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Herstellung, den Transport und die Lagerung des Materials, da höhere Anreicherungsgrade von Uran-235 strengere Sicherheitsmaßnahmen erfordern.“

Also fragt umweltFAIRaendern die alte KI, was denn? Genauer: „wie ist das mit den strengeren Sicherheitsmaßnahmen? Warum?“ und ChatGPT3.5 erklärt das:

„Strengere Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von HALEU (High-Assay Low-Enriched Uranium) sind notwendig aus mehreren Gründen:

  1. Höherer Gehalt an Uran-235 :
    • HALEU enthält eine höhere Konzentration von Uran-235 (zwischen 5% und 20%) im Vergleich zu herkömmlichem niedrig angereichertem Uran (LEU), das nur bis zu 5% Uran-235 enthält.
    • Uran-235 ist das spaltbare Isotop, das in Kernreaktoren zur Energieerzeugung genutzt wird. Ein höherer Gehalt an Uran-235 bedeutet, dass HALEU mehr potenzielle Energie freisetzen kann und daher auch eine höhere radioaktive Gefährdung darstellen kann.
  2. Kritik sen
    • Mit höherem Uran-235-Gehalt steigt das Risiko einer ungewollten Kritikalität, was bedeutet, dass es in bestimmten Konfigurationen zu einer unkontrollierten Kettenreaktion kommen kann.
    • Maßnahmen zur Verhinderung von Kritikalitätsunfällen umfassen strikte Kontrollen bei der Lagerung und Handhabung, einschließlich der Begrenzung der Menge an HALEU, die sich an einem Ort befinden darf.
  3. Strahlenschutz:
    • HALEU erfordert zusätzliche Strahlenschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeiter und die Umwelt vor der erhöhten Strahlung geschützt werden.
    • Dazu gehören spezielle Abschirmungen, Überwachung der Strahlung und persönliche Schutzausrüstung für das Personal.
  4. Sicherheitsvorkehrungen bei Transport und ed :
    • HALEU muss unter besonders gesicherten Bedingungen transportiert und gelagert werden, um Diebstahl oder Missbrauch zu verhindern.
    • Dazu gehören gepanzerte Transportbehälter, bewaffnete Eskorten und Überwachungssysteme.
  5. Nichtverbreitung:
    • Eine höhere Anreicherung von Uran-235 kann HALEU näher an die Schwelle zur Eignung für waffenfähiges Material (hochangereichertes Uran) bringen, was Bedenken hinsichtlich der nuklearen Nichtverbreitung aufwirft.
    • Um sicherzustellen, dass HALEU nicht für die Herstellung von Atomwaffen missbraucht wird, müssen strikte Kontrollen und Überwachungen durch nationale und internationale Behörden (wie die Internationale Atomenergie-Organisation, IAEA) durchgeführt werden.

Zusammengefasst sind die strengeren Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um die erhöhten Risiken in Bezug auf Strahlung, Kritikalität, Transport und die nukleare Nichtverbreitung zu bewältigen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass HALEU sicher gehandhabt, transportiert und gelagert wird, um Menschen, die Umwelt und die internationale Sicherheit zu schützen.“

Ok. Und wie genau ist das? Was gibt es da für Regelungen? Klar ist: Immer mehr Staaten wollen dieses Zeug herstellen. Russland kann das schon länger. Die westlichen Staaten sind dabei, diesen brisanten Bereich aufzurüsten: Zivile Nuklear-Aufrüstung: Anreicherung von Uran wird ausgebaut und deutlich erhöht – Stichwort HALEU

Auch andere Staaten dürften über das Stichwort nukleare Forschungsreaktoren ihr Interesse an diesen neuartigen Uran-Brennstoffen bekunden. Die Grenze zwischen Brennstoff und Bombe wird immer kleiner, wenn diese Entwicklungen der Atomenergie-Anwendungen weiter geht. Zeit, jetzt damit aufzuhören!

Atomausstieg Deutschland: Bundestags-Ausschuss der ideologischen Front – Atomfusion soll Gesetz werden

Auf Antrag der CDU/CSU hatte der Bundestag zu beraten und zu entscheiden, dass es sinnvoll ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, und aufzuklären, wie die Prüfung im Grünen Umweltministerium und im Grünen Wirtschaftsministerium erfolgte, um nach dem Angriff Russlands gegen die Ukraine, für einen gegen Russland verhängten Gas-Boykott im Bereich Wärmeversorgung der weitere Betrieb von stromerzeugenden Atomkraftwerken einen sinnvollen oder gar entscheidenden oder notwendigen Beitrag leisten könnte. Erhebliche Sicherheitsbedenken, aber auch Personalentscheidungen der Betreiber und die Uran-Brennstoff-Versorgung hätten nur unter hohen Kosten und mit zweifelhafter Sinnhaftigkeit einen Beitrag leisten können. Denn der Beitrag der nuklearen Stromerzeugung zur mit Gas erzeugten Wärme ist minimal. Dass ansonsten eine Bundesregierung tat, was sie auch als Nachfolgerin eines von der CDU/CSU geführten Bundesregierung nach Fukushima auf den Weg gebrachten Atomausstieg – weiterführte, weil es für ein anderer Verhalten in der konkreten Lage keine Notwendigkeit gab, umzusteuern. Wo ist das Problem? Dass die trotzdem von Bundeskanzler Scholz per Richtungsentscheidung verhängte viermonatige Laufzeitverlängerung ohne Unfälle verlief, ist gut, es hat sich aber gezeigt, dass sie schlicht nicht notwendig war, wie grünes Regierungshandeln vorher aufgezeigt hatte.

Was also will ein Merz und eine CDU/CSU-Fraktion in Begleitung einer AfD im Bundestag, trotzdem diesen in der Sache komplett überflüssigen Untersuchungsausschuss zu beantragen und nun am kommenden Donnerstag zu konstituieren? In der Sache ist er ohne Bedeutung, die AKWs in Deutschland werden Schritt für Schritt inzwischen zurückgebaut. Die Betreiber haben längst umgeschaltet. Damit hat sich auch die CDU/CSU inzwischen abgefunden. Bayern unter Söder und dem Ober-Krakeler Aiwagner haben sogar schon für den letzten Reaktor in Isar/Ohu die erste Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung erteilen lassen (hier als PDF). So schafft man Fakten!

Was aber wieder anläuft: Der Bundestag bringt mit Unterstützung von Teilen der Regierung neue Atomforschungsprojekte auf den Weg, die sich mit neuen Reaktorkonzepten befassen und Gelder auch für die Atomfusions-Forschung und Entwicklung adressieren. Und in Deutschland sind zwei Uranfabriken am Start, die in Folge des Kriegs von Russland gegen die Ukraine erhebliche Brisanz und Bedeutung in der weltweiten Atomenergie-Brennstoff-Versorgung gewonnen haben. Diese Anlagen in Deutschland an den Standorten in Gronau und Lingen sind im Land des Atomausstiegs von strategischer Bedeutung. Weder die USA noch die EU haben daher im Atombereich unmittelbare Konsequenzen gezogen. Solange notwendig, arbeitet man lieber mit Russland im Bereich der Atombrennstoffversorgung oder gar im Bereich Atomreaktorbau zusammen, wenn es keine sonstigen halbwegs finanzierbaren Alternativen gibt.

Gut gewählt, das mit der Fusionsanhörung, könnte man sagen. Aufbruch mit eigenem Atomfusionsgesetz! Na! Wäre da nicht diese dumme dumme Meldung, dass das weltweite Großforschungsprojekt der Fusionsforschung, der ITER am Bausplatz in Frankreich, schon wieder und noch mehr aus dem Ruder läuft. Der Bau der Monsteranlage verzögert sich wieder einmal. Diesmal um ein weiteres Jahrezehnt auf Mitte der 2030er Jahre. Gut Ding will Weile haben. Bereits seit den 1950er Jahren wird der Durchbruch bei der Fusionsforschung erwartet, wie wir in vielel vielen Meldung immer wieder neu hören, lesen, gähnen. Ach: Und außerdem kostet das mindestens noch einmal fünf Milliarden Euro mehr, gegenüber den bisherigen Fantastillionen – waren es zuletzt 15 – 20 – 25 Mrd. Euro oder schon mehr? Schade. Da hätte man Solaranlagen für installieren können. Oder Armut und Klimakatastrophe bekämpfen.

Was ist passiert? Hier lesen: Iter Fusion mit neuem Kosten- und Zeitplan, wie es bei Physic-World so harmlos heißt. 1985 wurde das Projekt ITER mal von Ronald Reagan gestartet. Ronald wer? Gute Frage!

Dokumentation von der Seite des Bundestags:

„Forschung

Experten fordern eigene Gesetzesgrundlage für die Fusionsforschung

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben sich am Mittwoch, 3. Juli 2024, die sechs Sachverständigen für einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusionsforschung ausgesprochen. Das Atom-Gesetz könne nicht bei der Forschung und Entwicklung von Fusion angewendet werden, da von der neuen Technologie deutlich geringere Risiken als von der Kernspaltung ausgingen, erklärten die Expertinnen und Experten. Gesetze speziell für die Fusion seien zudem die Voraussetzung dafür, dass sich Fusions-Unternehmen in Deutschland ansiedelten und die technologische Weiterentwicklung vorangetrieben werde. Die Grundlage der Anhörung waren zwei Vorlagen: Ein Antrag (20/10383) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“ sowie ein Antrag der AfD-Fraktion (20/10394) mit dem Titel „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“.

Anstieg der Anzahl von Fusionskraftwerken

7Sara Castegini von Global Policy Lead – Commonwealth Fusion Systems betonte, dass sie mit einem deutlichen Anstieg der Fusionskraftwerke in den kommenden Jahren rechne. Für die Regulierung dieser Fusionskraftwerke seien neue Rahmenbedingungen notwendig. Der bestehende regulatorische Rahmen für die Kernspaltung sei für die Fusionsforschung unpassend, da das Risikopotenzial bei der Fusion deutlich geringer sei.

Zudem erklärte die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige, dass Fusions-Unternehmen bei der Standortsuche die Länder bevorzugen, die bereits einen „risikoangemessenen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke haben“. Solche Nationen mit klaren Rahmenbedingungen würden zu „globalen Fusions-Leadern“ werden, prognostizierte Castegini.

Bau eines Fusionskraftwerks in Deutschland

Wenn eines der ersten Fusionskraftwerke in Deutschland gebaut werden soll, müssten schnellstmöglich die regulatorischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, forderte auch Heike Freund, Mitglied des Gründungsvorstandes von Pro Fusion und Geschäftsführerin bei Marvel Fusion. Die auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Sachverständige plädierte für einen Rechtsrahmen, der die Fusion klar von der Kernspaltung trennt, da in einem Fusionskraftwerk keine radioaktiven Stoffe wie Uran verwendet und keine radioaktiven Abfälle entstehen würden.

Neue Vorgaben sollten Schutzziele definieren und die Forschung und Entwicklung begleitend erstellt werden, um Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch Freund mahnte, dass Unternehmen und Fachkräfte in die Länder abwandern könnten, in denen bereits Gesetze speziell für die Fusionsforschung existierten.

Wettbewerb um die Fusionsforschung

„Deutschland ist in der Fusionsforschung weltweit führend“, sagte Constantin Häfner vom Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT. Der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladene Sachverständige mahnte jedoch, dass der internationale Wettbewerb um die Fusionsforschung „in vollem Gange“ sei. Hohe Investitionen in die Fusionsforschung in Ländern wie den USA, England, Japan oder China bedrohten Deutschlands „Technologieführerschaft“.

Häfner sprach sich dafür aus, eine Expertenkommission im Bereich der Fusionsforschung durch das BMBF einsetzten zu lassen, Pilotprojekte zu starten und ein internationales Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Auch private Investitionen sollten gefördert werden, um Start-ups und die Industrie zu stärken. Zudem müssten in Deutschland Märkte aufgebaut werden, die die Technologien für Fusionskraftwerke bereitstellen; darunter beispielsweise die Schweiß-Technologie.

Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion

„Die Fusion ist die einzige ungenutzte Primärenergiequelle, die wir kennen“, betonte Christian Linsmeier vom Institut für Energie- und Klimaforschung – Plasmaphysik, Forschungszentrum Jülich GmbH. Deutschland habe mit einem Anteil von 43 Prozent an der Fusionsforschung in Europa eine breite Kompetenz, die nun ausgebaut werden müsse, befand der auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige.

Die Fusionsforschung in Deutschland sei bereit, einen ersten Reaktor, ein Demonstrationskraftwerk, zu bauen. Da die Planung und der Bau eines solchen Fusionsreaktors etwa 20 Jahre dauern, sei eine hohe Rechtssicherheit für die beteiligten Firmen unabdingbar, erklärte Linsmeier. Eine große Hürde für die Weiterentwicklung der Fusion sei bisher das Atom-Gesetz. Der Sachverständige plädierte wie seine Kolleginnen und Kollegen dafür, die Fusion klar vom Atom-Gesetz abzugrenzen.

Experte: Ein neues Gesetz muss nichts ausschließen

Robert Wolf vom Max-Planck-Institut für Plasmaphysik erklärte, die Fusion sei eine „nukleare Technologie, die allerdings keine Kettenreaktion kennt“. Die Reaktionen liefen kontrolliert ab und könnten jederzeit abgebrochen werden. Aufgrund dieser Eigenschaften forderte auch der auf Vorschlag der AfD-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige einen eigenen Rechtsrahmen für die Fusion.

Das Atom-Gesetz sei bei den Fusionskraftwerken nicht anwendbar, da es spezifisch für eine existierende Technologie mit einem anderen Risikopotenzial entwickelt wurde. Ein neues Gesetz hingegen würde nicht ausschließen, dass bei der Fusion die Grundsätze des Strahlenschutzes nicht gelten oder Erfahrungen wie gestaffelte Sicherheitskonzepte nicht angewendet werden könnten, betonte Wolf.

Rennen um die Fusion

Hannes Vogel von Proxima Fusion sprach davon, dass in den USA und China in den kommenden Jahren erste Fusion-Anlagen entstehen würden, die „Netto-Energiegewinn demonstrieren sollen“. Das Rennen um die Fusion habe daher bereits begonnen, befand der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung eingeladene Sachverständige. Für die Regulierung der Fusion könne Deutschland von den USA und dem Vereinigten Königreich lernen, da es dort bereits Gesetze speziell für die Fusion gebe.

Zudem sprach sich Vogel dafür aus, langfristig Personal für die Fusion und eine damit völlig neu entstehende Industrie auszubilden und anzuwerben. Da auch andere Nationen wie beispielsweise China derzeit unglaubliche Ressourcen für die Fusion akquirierten, müsse sich Deutschland auf einen unglaublichen Wettbewerb gefasst machen, bei dem es auch um die besten Köpfe gehe.
(cha/03.07.2024)

Zeit: Mittwoch, 3. Juli 2024, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Sachverständigenliste

Uran-Brennstoff mit russischer Unterstützung: ANF in Lingen macht mit „Gegengutachten“ Druck auf Genehmigungsbehörde

Der französische Betreiber der Uranfabrik ANF im emsländischen Lingen zur Herstellung von Brennelementen für Atommeiler macht mit einem „Gegengutachten“ Druck auf die zuständige Genehmigungsbehörde in Niedersachsen (NDS). Am Standort in Lingen sollen künftig spezielle Uran-Brennelemente für den Einsatz in osteuropäischen Atomkraftwerken russischer Bauart hergestellt werden. Dazu braucht es in Lingen massive Unterstützung vom russischen Staatskonzern Rosatom und der Tochterfirma TVEL. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit in der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Über 10.000 Einwendungen sind bei der Behörde eingegangen, ein Erörterungstermin wird frühestens im September stattfinden, heißt es im Moment. Doch die zum französischen Staatskonzern gehörende Uranfabrik in Lingen steht unter Druck: Offenbar hat der Konzern Verträge mit osteuropäischen Betreibern geschlossen, die Lieferungen von neuen Brennelementen bereits ab 2025 vorsehen. Das könnte eng werden. Zumal auch die Behörden in NDS und im Bund erhebliche Sicherheitsbedenken haben. Jetzt haben die Betreiber in Lingen die Kommunalpolitik mit einem „Gegengutachten“ versorgt, um die Akzeptanz für eine französisch-russische Atomkooperation mitten im Ukraine-Krieg auszubauen. Zuletzt war bekannt geworden, dass wichtige Maschinen-Komponenten zur Herstellung von sogenannten VVER-Brennelementen für den russischen AKW-Typ bereits vor Ort in Lingen in einer alten Möbelfabrik aufgebaut sind und Mitarbeiter:innen von ANF von russischen Fachleuten an den Maschinen geschult werden.

Das Gutachten für die ANF Lingen bzw. für Framatome mit dem Titel „Rechtsgutachten zu den Anforderungen an eine atomrechtliche Anlagenänderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 2 AtG“ ist von Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kiel und von Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh, Fachanwalt für Verwaltungsrecht) angefertigt werden. Ewer hatte vor einigen Jahren für das Bundesumweltministerium, damals noch unter SPD-Führung, Rechtsgrundlagen erarbeitet, mit denen eine Stilllegung der Uranfabrik per Atomgesetz und europarechtskonform umgesetzt werden könnte. Siehe dazu auch: Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Gegen die Pläne der ANF in Lingen, mit russischen Atomunternehmen im Bereich Kernbrennstoff angesichts des Krieges in der Ukraine noch enger zu kooperieren, gibt es massive Bedenken. Die Pressestelle des für den Antrag der ANF zuständigen Umweltministeriums in Niedersachsen teilte gegenüber umweltFAIRaendern am 10. Juni mit:

Energie- und Umweltminister Christian Meyer: „Ich sehe es sehr kritisch, wenn die Brennelementfabrik, bevor eine Genehmigung der Herstellung von atomaren Brennelementen russischen Typs erteilt wird, schon seine Mitarbeiter von Mitarbeitern russischer Atomkonzerne „schulen“ lässt. Es ist naiv zu glauben, die mit Putin eng verflochtenen Atomkonzerne wollen nicht in diesem Joint-Venture ihren Einfluss auf die europäische Atomwirtschaft ausweiten und kontrollieren. Im Gutachten des BMUV zu den Gefahren der äußeren und inneren Sicherheit werden die Probleme mit Mitarbeitern russischer Staatskonzerne im Hinblick auf Spionage, Sabotage etc. intensiv und als genehmigungsrelevant beschrieben. Das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde kann nur aktiv werden, wenn Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände agieren oder mit strahlendem Material gearbeitet wird. Beides ist bei den Vorbereitungsmaßnahmen meines Wissens nicht der Fall. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Land sind aber umgehend über die russischen Aktivitäten im Umfeld der Brennelementefabrik informiert worden.“

Ergänzend teile die Pressestelle mit: „Das Umweltministerium wurde darüber unterrichtet, dass Schulungen außerhalb des Werksgeländes stattfinden bzw. stattgefunden haben. Für weitere Detailfragen müssten Sie sich an die ANF bzw. an die zuständigen Genehmigungsbehörden im Bund wenden.“

Auf Anfrage von umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle des  Bundesumweltministerium umfangreich Stellung: Erst nach dem anstehenden Erörterungstermin „erfolgt eine Bewertung und Entscheidung über den Antrag in enger Abstimmung mit dem BMUV auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Roller zu Fragen der inneren und äußeren Sicherheit.

In dem Gutachten des Bundes (Prof. Roller-Gutachten) bestehen erhebliche Zweifel, ob man durch eine Sicherheitsüberprüfung bei russischen Staatsangehörigen überhaupt Geheimdienstaktivitäten erkennen könnte und ob nicht alle Mitarbeiter der mit dem militärischen Komplex eng verbundenen russischen Atomkonzerne die Gefahr von Sabotage, Spionage oder andere Formen von Einflussnahme sind:

Siehe hier z.B. : (…) Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG i.V.m. §§ 3 ff. AtZüV würde die Risiken, die von einer (natürlichen) Person im Hinblick auf mögliche missbräuchliche Eingriffe oder Sabotageakte ausgehen, insoweit abdecken, als sich aus den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einschließlich der Nachrichtendienste entsprechende Hinweise ergeben. Ob dies im vorliegenden Fall allerdings tatsächlich der Fall wäre, ist gerade die Frage. Denn es ist zweifelhaft, ob bei nicht-EU Staatsangehörigen überhaupt eine hinreichend belastbare Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die deutschen Behörden durchgeführt werden könnte.

Dies dürfte in der gegenwärtigen Situation erst recht bei russischen Staatsangehörigen gelten. Von der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann aus tatsächlichen Gründen im Übrigen ein Szenario nicht oder nur schwer erfasst werden, bei dem die geprüften Personen als solche (zunächst) keinerlei Anlass zur Beanstandung geben, sich aber aufgrund ihrer Einbindung in eine staatliche Struktur, die jedwede wirtschaftliche Betätigung zunehmend dem Primat des militärischen Erfolgs im Krieg unterwirft, einem Zwang ausgesetzt sehen könnten, einen Beitrag zu diesem Erfolg zu leisten. Zudem kann die Zuverlässigkeitsprüfung einzelner Personen auch nicht erfassen, ob relevante Informationen an den russischen Staat gelangen, für die das Betreten der Anlage nicht erforderlich ist. Im Kern geht es somit um die Frage, ob im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung auch die Organisation als solche, also das Unternehmen als Betreiber oder, weitergehend, auch die Muttergesellschaften oder sonstige Vertragspartner, deren Mitarbeiter Zugang zu der Anlage haben, mit zu betrachten sind. Aus diesem Grund wurden bei Atomtransporten in besonderen Fällen auch früher schon Beteiligte aus nicht EU Staaten ausgeschlossen.  Denn im vorliegenden Fall wäre nicht die konkrete natürliche Person, sondern gerade die Tatsache, dass die hinter der Person stehende Organisation, nämlich letztlich der russische Staat, aufgrund seiner Durchgriffsmöglichkeiten auf einzelne Personen, als Risiko betrachtet wird, der eigentliche zweifelbegründende Umstand an der Zuverlässigkeit. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person, die sich aus ihrer organisatorischen Einbindung ergeben, sind folglich beachtlich.

Einflussnahme auf sicherheitsrelevante Entscheidungen

Neben unmittelbaren Eingriffen in der Anlage könnten auch mittelbare Risiken durch Informationsgewinnung und -weitergaben über interne Betriebs- und Sicherheitsstrukturen und ähnlichen Hilfestellungen für Maßnahmen von außen bestehen, die bei einer weiteren Eskalation des russischen Angriffskriegs auch zu einer Destabilisierung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland dienen können. Auch die Ausnutzung von Informationen zur Desinformation und Verunsicherung der lokalen Bevölkerung wäre denkbar. Inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Rosatom und ANF konkret zu einem gesteigerten Einfluss auf sicherheitsrelevante Entscheidungen führen kann, lässt sich aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.(…)

Bei den anlagen- bzw. nuklearspezifischen Gefahren sind verschiedene Szenarien denkbar, die in zwei Kategorien differenziert werden können: Einerseits (1) gehören hierzu Gefährdungen, die durch einem unmittelbaren Missbrauch kerntechnischer Stoffe herbeigeführt werden, etwa durch Eingriffe in die Anlage oder Sabotageakte, die zu Schäden führen oder durch eine Entwendung von Spaltmaterial zu militärischen Zwecken (Proliferation). Der Gesetzgeber hat wohl in erster Linie an diese Art von Gefahren gedacht.

Allerdings können Gefährdungen der äußeren Sicherheit auch (2) mittelbarer Natur sein, die aus den sich erweiternden rechtlichen oder faktischen Zugriffsmöglichkeiten eines ausländischen Staatskonzerns auf eine sensible Infrastruktur ergeben, welche es einer ausländischen Regierung ermöglichen könnte, auch in sicherheitsrelevanter Weise auf Tätigkeiten Einfluss zu nehmen, die das nuklearspezifische Risiko erhöhen. Diese Gefahr erscheint vor allem dann nicht als rein hypothetisch, wenn es sich um einen ausländischen Staatskonzern handelt, dessen Staatsführer nicht nur einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa führt, sondern auch unverhohlen mit dem Einsatz atomarer Waffen drohen lässt.“ (Ende des Zitats)

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