Dokumente einer Anhörung: Atomkonzerne und die Haftung für die Kosten der Atommülllagerung
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Entschädigungsklagen der Atomkonzerne geurteilt. Die unverantwortliche Lauzeitverlängerungs-Politik der CDU/CSU/FDP Regierung unter Angela Merkel sorgt nun dafür, dass zumindest RWE und Vattenfall abermals mit einer Entschädigung rechnen können. Ungeachtet davon will nächste Woche der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen bereits ein Gesetz verabschieden, der zwar richtigerweise einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atommüll-Rückstellungen der Konzerne einrichtet, aber sie gegen eine Einmahlzahlung von rund 23 Mrd. Euro von den künftigen Kosten-Risiken vollständig befreit und damit das Verursacherprinzip abschafft. Das lehnen Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ab.
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Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden: