Endlagersuche hochradioaktiv: Geologiedaten-Gesetz – Last Minute and later! Gorleben!

Darf man das jetzt einfach so hier auflisten: DPA meets T-Online meets Urheberrecht meets Atomüll: Gorleben oder was kommt nun? Geologiedatengesetz! Genau. Vermittlungsausschuss mit Kompromiss! Aber reicht das? Hier spricht der Vermittlungsausschuss (PDF) von Bundesrat und Bundestag. Wichtig ist, den §35 nicht zu übersehen und was das NBG an den Bundesrat geschrieben hat! Wie hilft das bei einem fairen Verfahren zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Atomabfälle? Doch was war vor dieser Meldung? Und da wird was passieren! Neulich die SPD-Fraktion im Bundestag und die Geologiedaten. Jetzt, sowieso und die nächsten Tage bestimmt hier in Gorleben.

ROUNDUP: Einigung über Umgang mit Daten bei Endlager-Suche
27.05.2020, 19:45 Uhr | dpa-AFX

BERLIN (dpa-AFX) – Im Streit über den Umgang mit Unternehmensdaten bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielt. Das teilte das Bundesumweltministerium am Mittwochabend mit. Beschlossen wurden demnach Änderungen am Geologiedatengesetz.

Dabei geht es um die Möglichkeit der Veröffentlichung von Unternehmensdaten.

Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) sprach von einem starken Signal: „Es zeigt, dass der breite politische Konsens, der die Endlagersuche seit Jahren erfolgreich trägt, unverändert Bestand hat.“

Wie der Bundesrat mitteilte, sollen die nun vorgeschlagenen Änderungen am Bundestagsbeschluss noch deutlicher klarstellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Endlagers ist.

Der Bundesrat hatte vor allem wegen des Widerstands der Grünen das Gesetz zum Umgang mit Bodendaten vorerst gestoppt. Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. In einem Endlager soll hoch radioaktiver Atommüll eine Million Jahre lang möglichst sicher unterirdisch lagern. Um den jahrzehntelangen Ärger um den Standort Gorleben zu beenden, wurde die Suche neu gestartet. Sie soll nun strikt nach wissenschaftlichen Kriterien und möglichst transparent ablaufen. Das Endlager soll bis 2031 gefunden werden.

Auch Geologiedaten von Unternehmen werden bei der Suche verwendet. Für den Umgang mit der Veröffentlichung dieser Daten schafft das Gesetz eine neue Grundlage. Dabei gibt es aber einen Konflikt zwischen Eigentumsrechten von Unternehmen, die zum Beispiel Rohstoffe abbauen wollen und Daten erheben, und dem Wunsch nach Transparenz.

Mit den nun vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen wird laut Ministerium etwa die Möglichkeit noch verstärkt, unter bestimmten Voraussetzungen auch sogenannte private Bewertungsdaten veröffentlichen zu können – etwa Studien und Modelle -, wenn diese im Einzelfall für das Standortauswahlverfahren benötigt werden. Damit stärke der Vermittlungsausschuss das öffentliche Interesse, das im Zuge der Endlagersuche an der Veröffentlichung der Daten bestehe, gegenüber einem privaten Interesse an der Geheimhaltung der Daten.

Die Grünen-Umweltpolitikerin Sylvia Kotting-Uhl sagte, es werde nun mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Menschen vor Ort geschaffen. „Bei einem so sensiblen und sicherheitsrelevanten Thema muss das Handeln des Staates für die Öffentlichkeit jederzeit überprüfbar sein und das bedeutet: Alle entscheidenden Daten müssen auf den Tisch.“ Die Daten der Industrie sollten nun nicht zum Nachteil der Bürger „übermäßig“ geschützt werden, sondern das öffentliche Interesse bei der Endlagersuche betont werden.

Der schnelle Konsens sorge dafür, dass sich die Endlagersuche mit dem wichtigen Zwischenbericht im Herbst nicht verzögere. Auf Basis des Berichts soll entschieden werden, welche Regionen genauer untersucht werden./hoe/DP/he

Endlagersuche hochradioaktiv: Behörde setzt Öffentlichkeits-Beteiligung als Teilgebietekonferenz an

Ein Geologiedatengesetz hängt im Vermittlungsausschuss, die BGE kommt wegen Corona mit der Digitalisierung von Geodaten nicht hinterher, BUND und das Nationale Begleitgremium fordern ohnehin schon wegen gravierender Mängel in der Vorbereitung der Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Atommüll-Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle eine „Atempause“ – dennoch macht das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) weiter Druck und beschleunigt das Verfahren sogar noch. Jetzt hat es bekannt gegeben, dass es gegen alle Kritik die nach Standortauswahlgesetz vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Namen „Teilgebietekonferenz“ für den 17./18. Oktober 2020 in Kassel ansetzt (siehe hier, ausführlicher und über weitere Aspekte berichtet der Endlagerdialog). Im dritten Quartel soll der dafür erforderliche Teilgebietebericht veröffentlicht werden. Der Bericht wird darlegen, welche Gebiete künftig als für die Atommülllagerung geeignet einbezogen und weiter untersucht werden sollen. Diese Beschleunigung durch das BaSE sorgt nun dafür, dass die Betroffenen sich kaum vorbereiten können.

Laut StandAG darf die Teilgebietekonferenz maximal ab der ersten Tagung nur ein halbes Jahr andauern und maximal sind drei Tagungen zulässig. (Siehe dazu auch Endlagerdialog, oben) In dieser Zeit müssen sich Kommunen, Bürger*innen, Verbände und wer immer sich berufen fühlt, zu den Vorschlägen und Begründungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Stellung nehmen. Ziel von BGE und BaSE, beide unter dem Dach des Bundesumweltministeriums für die Endlagersuche in unterschiedlichen Funktionen zuständig, ist offenbar, eine erste Entscheidung des Deutschen Bundestages über die künftigen Untersuchungsregionen noch im Sommer 2021 vor der Bundestagswahl im September zu ermöglichen.

Atommüll-Endlager-Suche: Neue Sicherheitsanforderungen und schlechte Bürger-Beteiligung

Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle? Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt einen Verordnungsentwurf an den Bundestag auf den Weg gebracht und die Vorlagen auf seiner Homepage veröffentlicht. Nach den Regelungen des Standortauswahlgesetzes hat der Bundestag jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. UmweltFAIRaendern dokumentiert die Veröffentlichung des BMU dazu gleich unten.

Das Atommülllager-Suchverfahren steht derzeit unter Druck. Ein notwendiges Gesetz, mit dem geologischen Daten veröffentlicht werden könnten, ist vom Bundesrat blockiert. Bayern macht massiv Druck, dass dortige Granitvorkommen gar nicht erst für die Endlagerung in die Auswahl einbezogen werden und trotz Corona und massiver Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wollen zuständige Behörden und Unternehmen weiter im Herbst einen ersten Bericht veröffentlichten, der Regionen für die weitere Endlagersuche benennt. Eine neue alte Endlager-Region dürfte dann auch Gorleben werden.

Der BUND und auch das Nationale Begleitgremium haben aufgrund von Mängeln vor wenigen Wochen eine Verschiebung der Veröffentlichung des Teilgebiete-Berichts und der dann folgenden Teilgebietekonferenz gefordert. Das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung BASE und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) haben das abgelehnt. Trotz der hohen Anforderungen, die das Standortauswahlgesetz für Partizipation und Transparenz stellt, gerät die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt ins Hintertreffen.

Die BGE hat trotz der Probleme angesichts der Corona-Krise und den Forderungen nach einer Verschiebung noch einmal erklärt, am Fahrplan festhalten zu wollen. Dazu ist hier einiges nachzulesen. BASE will das Verfahren sogar noch beschleunigen und schon im Oktober, wenige Tage nach der Veröffentlichung des BGE-Teilgebiete-Berichts, die nach Standort-Auswahlgesetz geregelte Teilgebiete-Konferenz starten, die in nur einem halben Jahr und maximal drei Veranstaltungen der Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Stellungnahmen zu den Endlager-Plänen erlaubt.

Dokumentation BMU:

National | abgeschlossene Vorhaben | EndlSiAnfV

Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Die Verordnung konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Artikel 1), welches nach Paragraph 9a Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) durch den Bund einzurichten ist und regelt die Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für dieses Endlager (Artikel 2). Die Ministerverordnung wurde dem Bundestag zugeleitet. Dieser hat nun nach Paragraph 26 Absatz 4 und Paragraph 27 Absatz 7 des Standortauswahlgesetzes vier Sitzungswochen Zeit, sich mit der Verordnung zu befassen. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden.

Basis der Verordnung ist der Referentenentwurf des BMU vom 11. Juli 2019, der nach einer Ressortabstimmung sowie einer Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickelt wurde. Hier finden Sie eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen im Rahmen der umfangreichen Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Aktualisierungsdatum: 19.05.2020

Jahresgrenzwert überschritten: Forschungsreaktor Garching dauerhaft abschalten

Zur Überschreitung von festgelegten Grenzwerten mit radioaktivem C14 beim Forschungsreaktor FRM II in München Garching erklärt der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE:

„Radioaktive Freisetzungen sind immer zusätzliche Risiken und müssen unter allen Umständen vermieden werden. Dass der Betreiber des Forschungsreaktors in Garching, die Technische Universität München, nach der Überschreitung von Grenzwerten nichts Besseres zu tun hat, als zu beschwichtigen und zu verharmlosen, ist kein vertretbarer Umgang mit dem immerhin in die Kategorie „Eilt“ eingeordneten Störfall.

Es ist jetzt Sache der Atomaufsicht in Bayern, die Vorgänge, wie es zur Freisetzung gekommen ist, aufzuklären und einzugreifen, damit solche Dinge nicht wieder passieren. Auch unabhängig von den Corona-Beschränkungen muss nach diesem Störfall klar sein, das in Garching in diesem Jahr der Betrieb nicht wieder aufgenommen wird. Es gibt ohnehin gute Gründe für eine endgültige Stilllegung, denn trotz klarer Rechtsvorschriften wird der Reaktor immer noch mit extrem hoch angereichertem, atomwaffenfähigem Uran betrieben.“

Atommüll-Endlagersuche klemmt: Geologiedatengesetz gestoppt – Vermittlungsausschuss muss ran

Die Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll steht vor einem Problem: Der umstrittene Entwurf eines Geologiedatengesetzes ist heute von einer Mehrheit im Bundesrat gestoppt worden. Die weitere Klärung muss nun im Vermittlungsausschuss verfolgen. Mit dem Gesetz soll unter anderem geregelt werden, wie geologische Daten, die für Entscheidungen im Rahmen der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll herangezogen werden, auch für Bürger*innen zugänglich gemacht werden können.

Das Standortauswahlgesetz schreibt eine solche Veröffentlichung vor, damit durch umfassende Transparenz bei den Entscheidungen die Bürger*innen nach dem Desaster beim Gorleben-Verfahren Handlungen von Behörden und Unternehmen kontrollieren können. Der Entwurf der Bundesregierung, der zwar von den Fraktionen der Großen Koalition noch ein wenig nachgebessert worden war, enthält aber eine weitreichende Möglichkeit, mit der private Eigentümer geologischer Daten die Veröffentlichung blockieren können. Außerdem würden in Ostdeutschland viele Daten aus DDR-Zeiten öffentlich sein, die im Westen aufgrund des Privateigentums an solchen Daten nicht zugänglich sind. Mit dieser Entscheidung des Bundesrats könnte der weitere Fahrplan bei der Endlagersuche endgültig aus dem Ruder laufen. Wegen zahlreicher anderer Mängel hatten schon das Nationale Begleitgremium und der BUND ein Moratorium gefordert. Nun steht die für Ende des dritten Quartals von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geplante Veröffentlichung eines sogenannten Teilgebiete-Berichts in Frage, der auf solche Geologiedaten aufsetzt. Ziel ist es jetzt, so der Antrag im Bundesrat, über den Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu bewerkstelligen.

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