Offener Brief: Bundesamt genehmigt Sicherheitsabbau in Biblis bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

(Sellafield, Wiederaufarbeitung, Castortransporte, Biblis Zwischenlager) Das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)“ (bislang BfE) hat wenige Tage vor Weihnachten 2019 die Einlagerung von in Glas eingeschmolzenem und in Kokillen gefülltem hochradioaktivem Atommüll in das Standortzwischenlager Biblis genehmigt und die Genehmigung Mitte Januar 2020 online veröffentlicht. Im Folgenden soll diese Genehmigung bezogen auf diese besonderen radioaktiven Abfälle betrachtet und überblicksartig bewertet werden. UmweltFAIRaendern stützt sich dabei auf einen „Offenen Brief“ des Physikers Wolfgang Neumann (ehemals intac) an die Genehmigungsbehörde BASE und an die zuständige Atomaufsicht in Hessen. Nicht weiter behandelt werden die sicherheitstechnisch überaus relevanten Fragen hinsichtlich der wachsenden Anforderungen an den Terrorschutz (insbesondere Flugzeugabsturz, Beschuss mit panzerbrechenden Waffen, Angriff mit Sprengmitteln) oder auch wachsenden Sicherheitsanforderungen aufgrund einer langfristigen Zwischenlagerung über die derzeit genehmigten 40 Jahre hinaus (Stichwort Endlagersuche). (Bitte beachten: Ganz unten gibt es weitere Informationen zum Thema: Was tun wenn der Castor undicht wird!)

Update 18022020: BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis

Grundsätzlich steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle auf dem Prüfstand, das hatten Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen zuletzt in diesem Positionspapier verdeutlicht. Dies wurde auch schon in wissenschaftlichen Fachbeiträgen erörtert (siehe z.B. Problem Atommüll: Entria und die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle – Randbedingungen und Lösungsansätze).

Zur Biblis-Genehmigung in einem Satz: Die jetzt vorliegende Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle kommt einem Abbau des Sicherheitsniveaus gleich, wie er auch für andere Zwischenlager zu beobachten ist (z.B. Jülich, Brunsbüttel).

Das Genehmigungsverfahren wurde komplett ohne atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Trotz gegenteiliger Vorschläge im Rahmen des NBG (Siehe dazu z.B. Hagedorn/Gassner hier: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem und hier: Atommüll-Zwischenlagerung: Von Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Kritik) und aller Transparenz- und Beteiligungsrhetorik von Vertretern der Bundesregierung und der Leitung des BASE. Dabei hätte die Genehmigungsbehörde dazu die Möglichkeit gehabt, denn im Unterschied zu den bislang genehmigten radioaktiven Abfällen in Form von bestrahlten Brennelementen aus den Reaktorblöcken Biblis A und B wird an diesem Standort nun erstmals in Glas eingeschmolzener Abfall zur Zwischenlagerung genehmigt. Diese Abfälle stellen in mehreren Punkten andere Anforderungen bzw. bringen andere Probleme mit sich, als bestrahlte Brennelemente (siehe z.B. hier: Wolfgang Neumann, 2016, PDF).

Deshalb gibt es auch neuartige Sicherheitsanforderungen:

  • In Bezug auf die Wiederaufarbeitungsabfälle selber sind andere Störfallabläufe möglich als für bestrahlte Brennelemente. Das heißt, das Verhalten der Abfälle müsste neu bewertet werden.
  • Für die Zwischenlagerung dieser Wiederaufarbeitungsabfälle wird ein andersartiger Behälter eingesetzt, der CASTOR HAW 28M. Er unterscheidet sich in wichtigen Merkmalen von den bisher eingesetzten Behältern für bestrahlte Brennelemente. Unter anderem deshalb sind auch die Transportbedingungen unterschiedlich. Der CASTOR HAW 28M darf nur mit intakter Primärdeckeldichtung transportiert werden, während bei den Behältern für Brennelemente auch ein intakter Sekundärdeckel reicht. Dies hat wiederum zur Folge, dass eine Heiße Zelle für den Fall des Primärdeckelversagens eigentlich unumgänglich ist.

Allein diese grundlegenden Sicherheitsfragen hätten es zwingend erforderlich gemacht, ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das ist von BfE/BASE abgelehnt worden. Auch ohne UVP hätte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden können. Sie ist in diesem Fall zwar nicht zwingend vorgeschrieben, hätte aber im Ermessen der Genehmigungsbehörde gelegen (siehe VGH Mannheim 2014 zur nicht erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim). Gerade wegen der häufig aus dem Haus der Genehmigungsbehörde propagierten Transparenz und Beteiligungskultur wäre eine entsprechende Ermessensausübung zu erwarten gewesen.

Die nun seit Mitte Januar 2020 öffentlich zugängliche Genehmigung zum Standort-Zwischenlager Biblis, die bereits wenige Tage vor Weihnachten 2019 erteilt worden war, enthält mehrere Sicherheitsmängel, die die Sicherheit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle selbst gegenüber dem gegenwärtigen Stand noch verringern.

Mit Provisorien, Hilfskonstruktionen, später erhofften Sicherheitsnachweisen und Wahrscheinlichkeitsdeutereien erteilt BASE auf fragwürdigen Grundlagen die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver verglaster Atomabfälle in CASTOR HAW 28M im Zwischenlager Biblis. Das kann eigentlich nur als Verzweiflungstat aufgrund der jahrelang versäumten sicherheitstechnischen Vorbereitung für die Rücknahme der Wiederaufarbeitungsabfälle angesehen werden. Eine angemessene Schadensvorsorge nach Atomgesetz sieht anders aus.

Die gravierendsten Sicherheitsmängel in der Genehmigung des BASE für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Biblis sind (siehe z.B. hier: Wolfgang Neumann, 2016, PDF):

  • Keine Heiße Zelle zur Reparatur bei Primärdeckelundichtheit.
  • Sollten bestimmte Umstände eine Auslagerung aller Behälter verlangen, könnten CASTOR® HAW 28M ohne Primärdeckeldichtheit nicht nach den atomrechtlichen Vorschriften abtransportiert werden.
  • Selbst Anforderungen der ESK zum Stand der Möglichkeiten zum Umgang mit defekten Primärdeckeldichtungen werden nicht eingehalten.
  • Es wird ein zusätzlicher Rabatt für die Sicherheit des Deckel- und Dichtungssystems für den Behältertyp CASTOR HAW 28M gewährt (Stichwort: Klemmringkonstruktion).
  • Die Störfallanalyse für die Zwischenlagerung von CASTOR HAW 28M ist wegen des Ausschlusses bestimmter Abläufe vor allem beim Abfallverhalten sicherheitstechnisch unzureichend.
  • Trotz der Tatsache, dass es in den nächsten 40 Jahren keine Möglichkeit geben wird die Behälter in ein Endlager zu bringen, wird die Genehmigung auf diesen Zeitraum begrenzt. Motto offenbar: „Nach mir die Sintflut“.
  • Trotz gravierend unterschiedlicher Behälter und Behälterinventare wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Fazit: Unter Grüner Behördenleitung wird die sicherheitstechnische Schadensvorsorge bei der Zwischenlagerung mit der 9. Änderungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Biblis weiter abgeschwächt. Auch die in Sonntagsreden von BehördenvertreterInnen viel betonte Transparenz und Beteiligungskultur findet sich in diesem Genehmigungsverfahren nicht wieder. Kein Wunder, eine Bundesbehörde erteilt einer bundeseigenen Gesellschaft eine Genehmigung.

Was tun, wenn der Castor undicht wird? Wie umgehen mit Primärdeckeldichtheitsverlust?

Die beste Option, wenn es zu einem Deckelversagen bei einem CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen oder bestrahlten Brennelementen kommt: Im oder neben dem Zwischenlager gib es eine Heiße Zelle, in der hinter dicken Betonwänden abgeschirmt mit optimaler Abluftfilterung und fernhantiert die Primärdeckeldichtung ausgetauscht wird. Im Falle weitergehender Schäden kann der Inhalt eines CASTOR-Behälters komplett in einen anderen Behälter umgeladen werden. Eine solche Heiße Zelle ist jedoch aufwendig und kostspielig. Daher versuchen Genehmigungsbehörden und Betreiber andere Wege zu finden, mit einem Dichtungsversagen umzugehen. So hatte die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung 2014 Vorschläge vorgelegt. Diese waren als nicht ausreichend kritisiert worden – siehe dazu die folgenden Links, in denen auch weitere Gutachten von Wolfgang Neumann vorgestellt und dokumentiert werden:

 

Bundesrat debattiert Gesetzentwurf: Atommüll-Endlager – Transparenz und der Zugang zu geologischen Daten

Die Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle läuft. Neben vielen Problemen: Noch fehlt ein Gesetz, das es ermöglicht für die rechtlich versprochene Transparenz bei der Suche nach einem solch brisanten Lagerort, die für Entscheidungen herangezogenen geologischen Daten auch veröffentlichen und verfügbar zu machen. Nur so könnten bei der Endlagersuche beteiligte Kommunen und BürgerInnen nachvollziehen und beurteilen, ob die Betreiber und Behörden aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu einem Entschluss gekommen sind. Der Bundesrat hat am letzten Freitag eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen und damit Änderungen eingefordert. (PDF)

Einen Gesetzentwurf zur Freigabe geologischer Daten sogenannter Dritter – z.B. der mächtigen Öl- und Gasbranche – hat das Kabinett im Dezember beschlossen. Anfang März wird er in den Bundestag eingebracht und eine Woche später per Anhörung im Wirtschaftsausschuss (nicht etwa Umweltausschuss, wo sonst die Endlagerung radiokaktiver Abfälle angesiedelt ist) „befasst“. Möglicherweise noch in der gleichen Woche könnte das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden.

Den „Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG)“ hatte der Bundesrat bereits auf der Tagesordnung. Das Gremium der Länder tagte am letzten Freitag, nachdem sich mehrere Ausschüsse schon mit dem Gesetzentwurf befasst hatten. Ein Video und die Drucksachen und Beratungen zum Beratungsvorgang (DRS 13/2).

 

Castor-Transporte zur Zwischenlagerung in Biblis über deutschen Seehafen genehmigt – Kritik an Einlager-Genehmigung

Die zuständige Genehmigungsbehörde Base (ehemals BfE) hat jetzt für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Castortransporte mit hochradioaktiven verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien zur Zwischenlagerung in Biblis genehmigt. Die für den Transport zuständige Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) teilt in einer weiteren Presseerklärung mit, dass der Umschlag der sechs Castorbehälter von der Fähre auf die Schiene in „einem deutschen Seehafen“ stattfinden wird.

Für derartige Transporte mit Plutonium und hochaktivem Atommüll ist in den letzten Jahren immer wieder der Hafen in Nordenham genutzt worden. Auch die leeren Castor-Behälter wurden über Nordenham nach England verschifft.

  • Update 17022020: Der Physiker Wolfgang Neumann (ehemals intac) hat in einem an das zuständige Bundesamt gerichteten Offenen Brief die Einlager-Genehmigung hochradioaktiver WAA-Abfälle im Zwischenlager Biblis massiv kritisiert. In dem Brief heißt es: „Zusammenfassend steht die 9. Änderungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Biblis zur Aufnahme von Behältern des Typs CASTOR® HAW 28M mit verglasten hoch radioaktiven Abfällen in Kokillen für einen Rückschritt in der Sicherheit von Zwischenlagern. Die nach Atomgesetz geforderte und nach Stand von Wissenschaft und Technik umsetzbare Vorsorge gegen mögliche Schäden wird nicht gewährleistet.“ Der Brief ist hier online (PDF)
  • Anti-Atom-Initiativen mobilisieren über Castor-Stoppen u.a. mit dieser Übersichtskarte zum möglichen Transportverlauf.

Der hochradioaktive verglaste Atomabfall ist in der Plutoniumfabrik Sellafield bei der inzwischen verbotenen Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Atommeilern entstanden. AtomkraftgegnerInnen kritisieren, dass die Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung dieser speziellen Abfälle unzureichend sind. Dazu hatten sie im Rahmen einer Atommüllkonferenz dieses Positionspapier veröffentlicht. Eines der vielen Sicherheitsprobleme: Was geschieht, wenn es zu einem Primärdeckelversagen kommt, also ein mit hochradioaktiven Stoffen beladener Behälter undicht wird.

Eine dafür geeignete Heiße Zelle, wie sie Zdebel und andere fordern, in der eine solche Reparatur samt Umladung in einen neuen Behälter passieren könnte, hat das zuständige Bundesamt in der Ende Dezember 2019 erteilten und Mitte Januar 2020 veröffentlichten Einlagerungsgenehmigung für die WAA-Abfälle nicht angeordnet.

Hochradioaktiver Atommüll zum Zwischenlager Biblis: Transportgenehmigung über deutschen Hafen erteilt

Die Informationen verdichten sich, dass ein Castor-Transport mit sechs Behältern voll hochradioaktivem Atommüll aus England vermutlich über den Hafen im niedersächsischen Nordenham und weiter auf der Schiene in das Zwischenlager Biblis stattfinden wird. Der hochradioaktive verglaste Atomabfall ist in der Plutoniumfabrik Sellafield bei der inzwischen verbotenen Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Atommeilern entstanden. AtomkraftgegnerInnen kritisieren, dass die Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung dieser speziellen Abfälle unzureichend sind.

Die zuständige Genehmigungsbehörde Base (ehemals BfE) hat jetzt für den Zeitraum März bis Dezember entsprechende Transporte erlaubt. Die für den Transport zuständige Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) teilt in einer Presseerklärumg mit (beide PMs sind unten dokumentiert), dass der Umschlag der Atomtransporte von Fähre auf Schiene in „einem deutschen Seehafen“ stattfinden wird. Für derartige Transporte mit Plutonium und hochaktivem Atommüll ist in den letzten Jahren immer wieder der Hafen in Nordenham genutzt worden. Auch die leeren Castor-Behälter wurden über Nordenham nach England verschifft. Anti-Atom-Initiativen mobilisieren über Castor-Stoppen u.a. mit dieser Übersichtskarte zum möglichen Transportverlauf.

Weitere aktuelle Informationen auf umweltFAIRaendern dazu:

Die vom BASE erteilte Genehmigung zur Einlagerung der verglasten WAA-Abfälle enthält sicherheitsrelevante Mängel. Sollte einer der Castor-Behälter undicht werden, bestünden nach der Genehmigung nur provisorische Möglichkeiten eines Umgangs. Auf eine Heiße Zelle, in der defekte Behälter aufbewahrt und repariert werden könnten, verzichtet die zuständige Genehmigungsbehörde. Auch der Transport der brisanten Atomabfälle ist angesichts der gewachsenen Terrorgefahren eine enorme Sicherheits- und Sicherungsaufgabe, die zum größten Teil strikter Geheimhaltung der Sicherheitsdienste und Polizei unterliegt.

Sicherheit bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver (verglaster) Abfälle:

Dokumentation (!) von der Seite der GNS und von BASE:

1.) Transport zur Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle aus England genehmigt

14.02.2020

Im Frühjahr 2020 plant die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH im Auftrag der deutschen Kernkraftwerksbetreiber den ersten von drei verpflichtenden Rücktransporten mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield. Für den Transport in das bundeseigene Zwischenlager in Biblis hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heute die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG erteilt.

Der Transport wird von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield über einen englischen und einen deutschen Seehafen zum Zwischenlager Biblis führen. Er umfasst sechs für diesen Zweck ausgelegte Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M.

Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hat die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, die das Zwischenlager Biblis betreibt, bereits Ende Dezember 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE/Bezeichnung des BASE bis 31. Dezember 2019) erhalten.

GNS-Infoportal zur Rückführung

Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und die anstehenden Transporte hat die GNS auf einer speziellen Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Grafiken sowie Ansprechpartner der beteiligten Unternehmen: rueckfuehrung.gns.de

Hintergrund-Informationen:

Wiederaufarbeitung – Verpflichtung zur Rücknahme

Von 1976 bis 2005 war in Deutschland die Wiederaufarbeitung von zur Energieerzeugung eingesetzten Brennelementen ein gesetzlich vorgesehener Entsorgungsweg, bis 1994 sogar der einzig mögliche und gesetzlich vorgeschriebene. Dazu hatten die deutschen Kernkraftwerksbetreiber umfassende Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Sellafield /England abgeschlossen. Neben dem wiederverwertbaren Kernbrennstoff fällt bei der Wiederaufarbeitung auch radioaktiver Abfall an. Die beteiligten Unternehmen haben sich zur Rücknahme ihrer Abfälle vertraglich verpflichtet. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Gemäß Atomgesetz (§ 9a Absatz 2a) haben die Energieversorger dafür Sorge zu tragen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurückgenommen und in standortnahe Zwischenlager in Deutschland transportiert werden. (Fofo: BfS, BfE, Base)

Der Zwischenlagerstandort Biblis in Hessen ist ebenso wie Isar in Bayern und Brokdorf in Schleswig-Holstein, die Zielorte der beiden weiteren Transporte aus Sellafield, auf Basis eines Konzeptes des Bundesumweltministeriums im Jahr 2015 im breiten politischen Konsens festgelegt worden. Darin enthalten ist außerdem ein Transport von mittelradioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague in das Zwischenlager in Philippsburg. Mit der Organisation und Durchführung dieser Rückführungstransporte haben die Kernkraftwerksbetreiber die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH beauftragt, die hierfür mit weiteren Firmen zusammenarbeitet.

Sichere Verpackung

Die bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente angefallenen radioaktiven Abfälle wurden zu einem stabilen Glasprodukt verarbeitet und in Edelstahlbehälter (sogenannte „Kokillen“) sicher eingeschlossen. Jeweils 28 dieser Kokillen werden für den Transport und die anschließende Zwischenlagerung in beladen jeweils rund 120 Tonnen schwere Sicherheitsbehälter vom Typ CASTOR® HAW28M der GNS geladen. Dieser bewährte Behältertyp ist bereits bei mehreren Rückführungstransporten aus Frankreich nach Deutschland und von England in die Schweiz zum Einsatz gekommen.

Per Schiff und Bahn nach Biblis

Die Behälter werden zunächst auf der Schiene von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zu einem englischen Seehafen gebracht, wo sie auf ein Spezial-Schiff für den sicheren Seetransport verladen werden. Nach der Schiffspassage aus England werden die Behälter in einem deutschen Seehafen auf spezielle Eisenbahnwaggons umgeladen. Der Zug mit den sechs Behältern wird vom Hafen direkt bis nach Biblis fahren, wo er über das Anschlussgleis bis auf das Kraftwerksgelände rangieren wird. Dort werden die Behälter abgeladen und in das Zwischenlagergebäude verbracht. Die hierfür verwendeten Kräne und Fahrzeuge sind für Handhabungen von leeren und beladenen Brennelementbehältern mit vergleichbaren Abmessungen ausgelegt und am Standort bereits vielfach bewährt.

Im Zwischenlager werden die Behälter vorübergehend im Lagerbereich abgestellt. In einem letzten Schritt wird der für die Zwischenlagerung erforderliche zusätzliche Deckel montiert. Abschließend werden die Behälter an ihren Stellplatz im Lagerbereich gebracht und an das Dichtheitsüberwachungssystem angeschlossen.

Die Eignung aller zum Einsatz kommenden Einrichtungen am Standort Biblis wurden bei einer „Kalthandhabung“ unter behördlicher Beteiligung im Herbst vergangenen Jahres von allen Akteuren erneut nachgewiesen

Strahlenschutz und Sicherheit

Die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte war eine Grundvorrausetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung sowie der im Dezember 2019 erteilten Einlagerungsgenehmigung und musste daher bereits im Rahmen des Antragsverfahrens umfassend nachgewiesen werden. Die von unabhängigen Sachverständigen in Sellafield an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen haben bestätigt, dass die zu erwartende Strahlenexposition von Bevölkerung, Transport- und Begleitpersonal während des gesamten Transports weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt und damit keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen wird.

Bei der Umladung vom Schiff auf die Eisenbahnwaggons werden zur Bestätigung nochmals Messungen an allen Behältern durchgeführt, bevor die letzte Etappe auf der Schiene angetreten werden darf.

Für die Sicherung des Transports gelten strenge Vorgaben aus nationalen und internationalen Regelwerken. Um deren Wirksamkeit zu gewährleisten, unterliegen Sicherungsmaßnahmen der Geheimhaltung. Dazu gehört auch, dass genaue Transporttermine und -routen nicht im Vorfeld veröffentlicht werden.

Für die Absicherung des Transportbetriebs sind die jeweiligen Staaten und die Innenbehörden der jeweiligen Bundesländer verantwortlich. In Deutschland sind dies zum einen die Länderpolizeibehörden, zum anderen für den Bahntransport die Bundespolizei.

2. BASE: Sicherheitsanforderungen für Rücknahme-Transport nach Biblis nachgewiesen

Eine erste Genehmigung für den Rücktransport der hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich entstanden sind, ist erteilt. Die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung alle dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle in maximal sechs Transportbehältern im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020. Wann genau und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Biblis liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Biblis wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Ende 2019 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sechs Behälter wird am Standort Biblis die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Biblis ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus Sellafield werden dort 27 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant. Ursächlich hierfür ist insbesondere die vorzeitige Beendigung des Leistungsbetriebs des Atomkraftwerks Biblis.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte der radioaktiven Abfälle zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Rolle des Zwischenlagers in Gorleben

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Übersicht über erteilte Genehmigungen

Informationen zum Zwischenlager Biblis

Zur Rücknahme der Wiederaufarbeitungs-Abfälle

Nordstadtblogger über ökosozialistische Konferenz NRW: Klima und soziale Fragen zusammen denken

Über die erste ökosozialistische Konferenz von DIE LINKE.NRW berichten die Nordstadtblogger aus Dortmund auf ihrer Seite. Auch der MdB Hubertus Zdebel und viele andere Aktive aus NRW und der Bundespartei und -Fraktion DIE LINKE hatten an der Konferenz Anfang April teilgenommen. In einem engagierten und umfassenden Bericht werden die Themen und Diskussionen bei den Nordstadtbloggern nachgezeichnet. Auch Partei DIE LINKE.NRW dokumentiert die Beiträge und den Verlauf, hier klicken.

Dokumentation von der Seite DIE LINKE.NRW

Ökosozialistische Konferenz

Die ökosozialistische Konferenz am 1. Februar 2020 in Dortmund war mit 130 Teilnehmenden sehr gut besucht. Gemeinsam mit Fachleuten und Aktivist*innen der Umwelt- und Klimaschutzbewegung fanden ein intensiver Austausch und lebhafte Debatten statt.

Neben den themetischen Worshops stieß auch der frisch beschlossene Klimaaktionsplan der LINKSFRAKTION im Bundestag auf großes Interesse:
Entwurf der AG sozial-ökologischer Umbau (November 2019)
Beschluss der Bundestagsfraktion (Januar 2020)

In einer Fotoserie auf unserem Flickr-Kanal können sich alle ein Bild machen, die nicht dabei sein konnten: Zum Fotoalbum

Auf YouTube gibt es zudem zwei Videos vom Anfang und Ende der Konferenz:
Einleitung und Begrüßung durch Hanno von Raußendorf (Link zum YouTube-Video)
Diskussion „Kapitalismus versus Ökosozialismus“ (Link zum YouTube-Video)

Weitere Dokumente:
Prof. Dr. Heiner Monheim,  Beitrag aus dem Workshop „Nulltarif bei Bus und Bahn

Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE; Text zu dem Workshop „Klimakiller Rüstung und Krieg

Zusammenfassung, Workshop „Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

Dr. Johanna Scheringer-Wright, Linke Agrarpolitik und der sozialökologische Umbau der Landwirtschaft baut auf zwei Grundsätzen auf:


So war der Ablauf der Konferenz:

11:00 Uhr Begrüßung und Einführung:

Hanno von Raußendorf: Sprecher für Umwelt und Klimaschutz DIE LINKE. NRW

11.15 – 12:45 Uhr Workshop-Phase I

1.1. Wie sieht eine linke sozial-ökologische Verkehrswende aus?

– Winfried Wolf: Publizist, Verkehrsexperte, Chefredakteur von Lunapark21

– Alexander James Lovell, Gewerkschaftssekretär Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

– Moderation: Iris Bernert-Leushacke  – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

1.2. Von der Bewegung zur Utopie einer ökologischen Gesellschaft

– Julia Kaiser: Students for Future Leipzig

– Daim: Aktivist aus dem Hambacher Wald

– Moderation: Melanie Schmidt-Krobok – Sprecherin Ökologische Plattform NRW

1.3. Wie sieht eine linke Agrarwende bzw. Sozialökologische Landwirtschaft aus?

– Sarah Heiligtag, Landwirtin auf „Hof Narr“ für eine friedliche und nachhaltige Landwirtschaft für Mensch und Tier

– Johanna Scheringer-Wright: Diplomagraringenieurin, Sprecherin der Ökologischen Plattform in Thüringen

– Gunter Kramp: Solidarische Landwirtschaft (Solawi) für eine bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft und einen durchschaubaren Wirtschaftskreislauf

– Moderation: Stefan Volpert – Biolandwirt, DIE LINKE. NRW

12:45 – 13:30 Uhr Mittagspause

13:30 – 14:30 Plenum I

Klimaaktionsplan der Bundestagsfraktion DIE LINKE

  • Uwe Witt: Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Energie- und Klimapolitik
  • Moderation: Igor Gvozden – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

14:45 – 16:15 Uhr Workshop-Phase II

2.1. Nulltarif bei Bus und Bahn

– Violetta Bock: Initiative Nulltarif Kassel

– Prof. Heiner Monheim: Geograph, Stadtplaner, Verkehrsexperte

– Moderation: Melanie Becker – Landesvorstand DIE LINKE. NRW

2.2. Klimakiller Rüstung und Krieg – Studie der Linksfraktion

– Kathrin Vogler: MdB DIE LINKE

– Alexander Neu: MdB DIE LINKE

– Moderation: Udo Hase – DIE LINKE. NRW

2.3. Artensterben und Klimakatastrophe

– Dr. Udo Engelhardt: Meeresbiologe

– Ilona Steffen: NABU NRW

– Moderation: Camila Cirlini – Sprecherin der LAG Tierschutz DIE LINKE. NRW

16:30 – 18:00 Uhr Plenum II

Kapitalismus vs. Ökosozialismus

  • Angela Klein: Chefredakteurin SoZ
  • Steffen Kühne: RLS, BAG Klimagerechtigkeit
  • Hubertus Zdebel, MdB DIE LINKE
  • Moderation: Inge Höger – Landessprecherin DIE LINKE. NRW
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