Rechtwidrige Nutzung von hochangereichertem Waffen-Uran im Reaktor Garching – Bundesregierung bleibt tatenlos

Die Bundesregierung wird offenbar nicht in den von der bayerischen Staatsregierung geduldeten möglicherweise rechtswidrigen Betrieb des Atomforschungsreaktor FRM II in München Garching eingreifen. In der Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt lediglich mit, dass das Bundesforschungsministerium (BMBF) mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWK) „derzeit zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung in Gesprächen mit dem StMWK“ sei. Ob oder in welcher Weise das Bundesumweltministerium aktiv wird, ist der Antwort nicht zu entnehmen. (Siehe Frage 166, Drucksache 19/12234 (PDF). Der vollständige Wortlaut von Frage und Antwort ist unten dokumentiert.)

Hubertus Zdebel, zuständiger Sprecher für Atomaussteig in der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Der Betrieb eines Forschungsreaktors mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran ist kein Pappenstiel. Hier müssen rechtlich höchste Maßstäbe gelten. Weil es damals bei der Genehmigung massive internationale Proteste gab, war der Einsatz derartiger Brennelemente in der Betriebs-Genehmigung strickt befristet worden. Das jetzt zu ignorieren und als eine Art Nebensache abzutun ist auch in der internationalen Lage verheerend. Deutschland gibt international ein katastrophal schlechtes Vorbild ab, wenn jetzt nicht stillgelegt wird. Eigentlich gibt es da kein vertun: Die Bundesregierung muss Bayern anweisen, die Genehmigung für den Forschungsreaktor FRM II aufzuheben.“

Hintergrund: Anfang Juli hat ein Rechtsgutachten der Atomrechts-Expertin Cornelia Ziehm ergeben, dass der weitere Betreib des Forschungsreaktors in Garching rechtlich unzulässig wäre, weil trotz einer einschränkenden Inhaltsbestimmung in der Genehmigung der Einsatz der hochangereicherten und atomwaffenfähigen Uran-Brennelemente seit 2010 fortgesetzt worden ist. Um die Risiken eines militärischen Missbrauchs zu begrenzen, laufen weltweit Bemühungen, derartig hochangereicherte Brennstoffe nicht mehr zuzulassen. Ausgerechnet die deutsche Haltung und Praxis läuft diesen Bemühungen zuwider.

Dokumentation (Siehe Frage 166, Drucksache 19/12234 (PDF)): Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages, 6. August 2019 auf die Fragen von MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 07/426 vom 29. Juli 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 31. Juli 2019) beantworte ich wie folgt: Frage 07 /426

„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung und des weiteren Betriebs des Forschungsreaktors FRM II in München Garching, nachdem mit der Vorlage eines Rechts-Gutachtens aufgezeigt wurde (SZ Regionalausgabe – München West, 11.07.2019, S.R3 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547), dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors rechtswidrig wäre, weil rechtlich bindende Inhaltsbestimmungen hinsichtlich des Einsatzes von hochangereichertem Uran vorliegen, die vom Betreiber nicht entsprechend den Fristen umgesetzt wurden und die, weil es sich nicht lediglich um Nebenabsprachen handelt, dazu führen müssen, dass entweder das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder aber das Bundesumweltministerium den weiteren Betrieb untersagen muss, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser atomrechtlich und hinsichtlich des Umgangs mit atomwaffenfähigen Materialien wichtigen Angelegenheit ergreifen (bitte Schlussfolgerungen und Maßnahmen jeweils begründen)?“

Antwort

„Die Stellungnahme „Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM-II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad“ im Auftrag der Bayerischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, des Umweltinstituts München e.V„ des Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie der Bürger gegen  Atomreaktor Garching e.V. liegt auch dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vor. Für deren rechtliche Bewertung ist zunächst die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt  und Verbraucherschutz (StMUV), zuständig.

Nach bisheriger Einschätzung des StMUV hätten die wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse der vergangenen Jahre, die in intensiven internationalen Forschungsarbeiten gewonnen wurden, gezeigt, dass die Auflage in der Betriebsgenehmigung, mit der die Technische Universität München zu einer Umrüstung des Reaktors zum 31 . Dezember 2010 verpflichtet werden sollte, auf eine weltweit objektiv unmögliche Handlung gerichtet gewesen sei, die zu dem festgelegten Zeitpunkt aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen konnte. Daher entfalte die Auflage in der Betriebsgenehmigung – auch für den später zwischen Bund und Land vereinbarten Umrüstungszeitpunkt – keine Rechtswirkung. Die Gültigkeit der Betriebsgenehmigung werde dadurch nicht berührt. Das BMU hat das StMUV gebeten, nunmehr auch im Hinblick auf das aktuell bekannt gewordene Rechtsgutachten gegenüber dem BMU zu seiner genehmigungsrechtlichen Position Stellung zu nehmen.

Das BMU setzte sich bereits vor Inbetriebnahme des Forschungsreaktors für die Umrüstung auf niedriger angereichtes Uran ein und tut dies noch immer. Die Umrüstung des FRM II auf einen Betrieb mit niedriger angereichertem Uran von höchstens 50 Prozent U-235 wird weiterhin angestrebt. Da es Schwierigkeiten bei der Entwicklung der dazu benötigten hochdichten Brennstoffe gab, wurde in einer Vereinbarung der Umrüstungstermin von Ende des Jahres 2010 auf Ende des Jahres 2018 verschoben. In dieser Vereinbarung wurde zwischen den Parteien Bundesrepublik Deutschland –  vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – und dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWK) – vereinbart, sich bis Ende des Jahres 2016 darüber zu verständigen, ob eine Umrüstung bis zum Ende des Jahres 2018 zu erreichen ist. Da dies nicht der Fall war, befindet sich die Bundesregierung, vertreten durch das BMBF, derzeit zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors FRM II auf einen Brennstoff mit deutlich geringerer Anreicherung in Gesprächen mit dem StMWK.“ (PDF)

Zivile – Militärische Atomenergie: URENCO und wachsende Grauzonen

In der ARD-Dokumentation „Das Atomwaffen-Kartell – Ende der Abrüstung?“ warnt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) davor, dass die Grauzonen einer zivil-militärischen Nutzung der Atomenergie größer werden. In der Bundesrepublik ist hier vor allem die Urananreicherung der URENCO als Risiko zu nennen. Dazu tragen auch aktuelle Entwicklungen in den USA bei. Mit den Zentrifugen, in denen Uran für die Nutzung in AKWs (3- 5 Prozent) angereichert wird, könnte grundsätzlich auch atomwaffenfähiges Material hergestellt werden. Auch die von URENCO für den US-Markt angekündigte Herstellung von angereichertem Uran auf knapp unter 20 Prozent spaltbaren Uran-235 (HALEU) würde beitragen, die Risiken eines militärischen Missbrauchs der vermeintlich zivilen Atomenergie weiter anwachsen zu lassen.

Die ARD hatte den Beitrag folgendermaßen angekündigt (Dokumentation):

Die Story: Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung?

Das Jahr 2019 könnte zum Schicksalsjahr der nuklearen Abrüstung werden. Ausgerechnet zum 70. Jahrestag der Gründung der NATO stehen wichtige Abrüstungsverträge vor dem Aus: Der INF-Vertrag zum Verbot nuklearer Mittelstreckenraketen und der NEW-START-Vertrag zur Begrenzung der Zahl strategischer Atomwaffen. Beides sind Grundpfeiler der atomaren Rüstungskontrolle. Nun droht ein neuer nuklearer Rüstungswettlauf.

Rückkehr zu Denkweisen aus dem Kalten Krieg

Der Film von Nick Golüke und Michael Müller macht sich in den USA, in Russland und in Europa auf die Suche nach den Hintergründen und Hintermännern dieses Rückfalls in die Denkweisen und Strategien des längst überwunden geglaubten kalten Krieges. Sie sprechen mit den Vordenkern einer neuen atomaren Abschreckungslogik, analysieren das Netzwerk von Denkfabriken und Unternehmen, die sich ein Milliardengeschäft erhoffen.

Mit dabei sind auch deutsche Banken, die Kredite an Rüstungs-Unternehmen wie zum Beispiel Airbus vergeben. Airbus baut gerade 48 neue Atomraketen für die U-Boote der französischen Marine. Jede Rakete trägt sechs bis zehn Sprengköpfe, und jeder Sprengkopf hat die zehnfache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe.

Der Film deckt auf, dass US-amerikanische Rüstungskonzerne wie Honeywell, Northrop Grumman oder Bechtel die neue Nukleardoktrin der USA mitschreiben und sich dadurch Milliardengewinne sichern.

Anreicherungsanlage in Gronau

Die Autoren zeigen, dass Deutschland nicht nur militärstrategisch Teil der neuen globalen Nuklearstrategie ist, sondern dass in Deutschland auch die nukleare zivile wie rüstungstechnische Industrie miteinander verknüpft sind. Sie fahren ins westfälische Gronau an der niederländischen Grenze zum Unternehmen Urenco und hinterfragen, warum die BRD bis heute eine Anreicherungsanlage für Uran braucht.

Schließlich begleitet der Film diejenigen, vor allem junge Menschen, die glauben, dass der Kampf gegen die Atomwaffen heute wieder dringender geführt werden muss denn je. Und dass er immer noch gewonnen werden kann.

Ein Film von Michael Müller und Nick Golüke

Atom- und Standortauswahlgesetz: Novelle für Schacht Konrad und Siemens und ein Bundesamt namens BaSE

Das Atommüll-Desaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen will die Bundesregierung nun mit einer Novellierung des Atomgesetzes neu regeln. Dazu soll ein Eingangslager als Abgabeort für den Schacht Konrad atomrechtlich festgelegt werden. Noch in diesem Jahr soll dafür auch ein Standort benannt werden. Außerdem sollen Kosten der Atommüllentsorgung künftig mit öffentlich-rechtlichen Verträgen geregelt werden können. Ein Referentenentwurf dafür und für weitere Änderungen des Atom- und Standortauswahlgesetzes liegt jetzt vor.

Das BMU schreibt in seiner Übersicht über die mit dieser ATG-Novelle geplanten Veränderungen: „Bei den Änderungen im Atomgesetz und dem Standortauswahlgesetz geht es im Wesentlichen um die Schaffung der Möglichkeit abweichend von den Kostenvorschriften im Atomgesetz, des Standortauswahlgesetzes und der Endlagervorausleistungsverordnung die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können sowie als Ablieferungsort neben dem Endlager auch das von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zu errichtende Zentrale Bereitstellunglager festzulegen.“

Nachdem es beim Ausbau des geplanten Atommüll-Endlagers für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll im Schacht Konrad in Salzgitter immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist und dadurch inzwischen an vielen Standorten immer neue Zwischenlager erforderlich werden, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die eilige Errichtung eines neuen sogenannten Eingangslagers für den Schacht Konrad angekündigt.

Um die bestehende Genehmigung für den Schacht Konrad nicht zu riskieren (die Behörden gehen offenbar davon aus, dass Klagen gegen die Genehmigung des veralteten Endlagerkonzeptes erfolgreich ein würden) soll dieses neue Lager jedoch nicht in Salzgitter am Schacht gebaut werden, sondern in einem Umkreis von ca. 200 Kilometern entfernt. Daher kommen auch Standorte in Sachsen-Anhalt oder auch Nordrhein-Westfalen in Frage.

Welche Auswirkungen die neuen Regelungen zum Eingangslager haben werden, wird in den nächsten Wochen genauer zu klären sein. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel kündigte eine gründliche Prüfung an. Ein Eingangslager lehnte der zuständige Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion ab. Stattdessen hat er wegen der erheblichen Probleme im Schacht Konrad  einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle gefordert.

  • Außerdem soll der Name des erst vor kurzem gegründeten Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geändert. Als neuer Name ist Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) vorgesehen. Damit setzt sich der „Endlagerdialog“ kritisch auseinander.

Klärungsbedarf gibt es auch mit der jetzt von der Bundesregierung angestrebten Einführung öffentlich-rechtlicher Verträge zur Regelung der Kosten für die Atommülllagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Diese Regelung zielt offenbar auf Unternehmen wie Siemens oder die Uranfabrik ANF Lingen (Framatome).

Nachdem die AKW-Betreiber von Grünen, SPD und CDU/CSU jüngst mit der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds gegen eine Einmalzahlung von den Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung dauerhaft befreit worden sind, hatte auch Siemens gefordert, an solch einer Regelung beteiligt zu werden. Die Bundesregierung hatte eine Prüfung zugesagt und legt mit dem jetzigen Referentenentwurf ein erstes Ergebnis vor.

Eine direkte Kostenenthaftung ist zwar offenbar nicht enthalten. Zu prüfen ist aber, ob mit der Festlegung des neuen Bereitstellungslagers für den Schacht Konrad als Abgabeort eine frühzeitige Abgabe der Abfälle ermöglich werden soll, bei der die Verantwortung und damit die Kosten auf den Bund bzw. die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung übergehen. Sollte das zulässig sein, könnte diese Regelung u.a. für Siemens Kosteneinsparungen ermöglichen, auch wenn der Schacht Konrad selbst sich weiter verzögert. Dann würden die Kosten für die faktisch weitere Zwischenlagerung auf die Steuerzahler*innen übergehen.

Zum Entsorgungsfonds: Mit einer Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung weiteren Konzernen ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Bereits Ende 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss gegen eine Einmalzahlung von den künftigen Kosten-Risiken befreit. Damit wurde den AKW-Betreibern die enormen Kosten-Risiken für die langfristige Atommüll-Lagerung gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen und auf die Steuerzahler*innen übertragen. Der noch im Aufbau befindliche staatliche Entsorgungsfonds macht derzeit Verluste. In 2018 verlor der Fonds über 70 Millionen Euro.

Atomwaffen-Kartell und das Ende Abrüstung? Doku macht auch URENCO zum Thema

Die ARD widmet sich in ihrer Reihe „Die Story“ dem Thema: „Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung?“ Thema auch: Die einzige deutsche Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau, in der die technische Möglichkeit besteht, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Diese Uranfabrik ist weiterhin vom Atomausstieg ausgenommen. Erstausstrahlung ist der 05.08.2019 ab 22:35 Uhr. In der Ankündigung heißt es: „Das Jahr 2019 könnte zum Schicksalsjahr der nuklearen Abrüstung werden. Ausgerechnet zum 70. Jahrestag der Gründung der NATO stehen wichtige Abrüstungsverträge vor dem Aus: Der INF-Vertrag zum Verbot nuklearer Mittelstreckenraketen und der NEW-START-Vertrag zur Begrenzung der Zahl strategischer Atomwaffen. Beides sind Grundpfeiler der atomaren Rüstungskontrolle. Nun droht ein neuer nuklearer Rüstungswettlauf“.

  • Mehr zum Thema URENCO auf dieser Seite.

 

Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung? Die Story im Ersten

Die ARD widmet sich in ihrer Reihe „Die Story“ dem Thema: „Das Atomwaffen-Kartell: Ende der Abrüstung?“ Erstausstrahlung ist der 05.08.2019 ab 22:35 Uhr. „Das Jahr 2019 könnte zum Schicksalsjahr der nuklearen Abrüstung werden. Ausgerechnet zum 70. Jahrestag der Gründung der NATO stehen wichtige Abrüstungsverträge vor dem Aus: Der INF-Vertrag zum Verbot nuklearer Mittelstreckenraketen und der NEW-START-Vertrag zur Begrenzung der Zahl strategischer Atomwaffen. Beides sind Grundpfeiler der atomaren Rüstungskontrolle. Nun droht ein neuer nuklearer Rüstungswettlauf“, heißt es bei der ARD auf der Ankündigungsseite, die hier im folgenden dokumentiert ist. Thema auch: Die einzige deutsche Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau, in der die technische Möglichkeit besteht, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Diese Uranfabrik ist weiterhin vom Atomausstieg ausgenommen.

ARD: „Rückkehr zu Denkweisen aus dem Kalten Krieg

Der Film von Nick Golüke und Michael Müller macht sich in den USA, in Russland und in Europa auf die Suche nach den Hintergründen und Hintermännern dieses Rückfalls in die Denkweisen und Strategien des längst überwunden geglaubten kalten Krieges. Sie sprechen mit den Vordenkern einer neuen atomaren Abschreckungslogik, analysieren das Netzwerk von Denkfabriken und Unternehmen, die sich ein Milliardengeschäft erhoffen.

Mit dabei sind auch deutsche Banken, die Kredite an Rüstungs-Unternehmen wie zum Beispiel Airbus vergeben. Airbus baut gerade 48 neue Atomraketen für die U-Boote der französischen Marine. Jede Rakete trägt sechs bis zehn Sprengköpfe, und jeder Sprengkopf hat die zehnfache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe.

Der Film deckt auf, dass US-amerikanische Rüstungskonzerne wie Honeywell, Northrop Grumman oder Bechtel die neue Nukleardoktrin der USA mitschreiben und sich dadurch Milliardengewinne sichern.

Anreicherungsanlage in Gronau

Die Autoren zeigen, dass Deutschland nicht nur militärstrategisch Teil der neuen globalen Nuklearstrategie ist, sondern dass in Deutschland auch die nukleare zivile wie rüstungstechnische Industrie miteinander verknüpft sind. Sie fahren ins westfälische Gronau an der niederländischen Grenze zum Unternehmen Urenco und hinterfragen, warum die BRD bis heute eine Anreicherungsanlage für Uran braucht.

Schließlich begleitet der Film diejenigen, vor allem junge Menschen, die glauben, dass der Kampf gegen die Atomwaffen heute wieder dringender geführt werden muss denn je. Und dass er immer noch gewonnen werden kann.

Ein Film von Michael Müller und Nick Golüke“

×