Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

Die grundsätzliche Prüfung der Bundesregierung, ob ein Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Atom-Versuchsreaktor Jülich in die USA rechtlich zulässig wäre, dauert an. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Die Prüfung erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das in dieser Frage fachlich dem Bundesumweltministerium (BMU) zugeordnet ist.

Zdebel: „Ein Export des hochradioaktiven Atommülls aus dem zur Stromerzeugung genutzten Atomreaktor Jülich ist spätestens seit 2005 rechtswidrig. Es gibt auch sonst keine Gründe, warum der hochradioaktive Atommüll exportiert werden müsste. Statt Atomtransporte egal wohin zu planen, braucht es ein neues Zwischenlager in Jülich, das den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Es ist höchst Zeit, dass alle Verantwortlichen in der Bundesregierung und in der NRW-Landesregierung endlich an einem Strang ziehen und eine solche Lösung schnellst möglich betreiben.“

Zdebel spricht damit jüngste Entwicklungen an, nach denen möglicherweise eine weitere begrenzte Zwischenlagerung in Jülich wieder zulässig und ein neues Lager gebaut werden könnte.

Anlass der Prüfung ist ein Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die zu Textzwecken 33 frische Brennelemente-Kugeln mit hochangereichertem Uran in die USA exportieren wollen, um dort auf Kosten der hiesigen Steuerzahler*innen ein bis heute nicht existierendes Verfahren zur Wiederaufarbeitung von insgesamt 152 Behältern mit tausenden hochradioaktiver AVR-Brennelement-Kugeln entwickeln zu können. Die Wiederaufarbeitung ist in der Bundesrepublik seit 2005 für Reaktoren zur Stromerzeugung atomrechtlich verboten. Um einen solchen Reaktor aber handelte es sich bei dem AVR Jülich, der als Prototyp entwickelt und damals von mehreren Stadtwerken für die Stromerzeugung gebaut und betrieben wurde (Siehe Wikipedia).

Hintergrund ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR in Jülich in der derzeitigen Halle nicht mehr ausreichend sicher ist und das Land NRW angeordnet hat, das Lager möglichst schnell zu räumen. Dazu soll JEN ein Konzept vorlegen. Demnach könnte es zu einem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kommen, zu einem Abtransport der 152 Castor-Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus oder aber aus Sicht von JEN und offenbar auch des Bundesforschungsministeriums zur Wiederaufarbeitung in die USA.

Da bis heute ein technischen Verfahren zur Wiederaufarbeitung der speziellen AVR-Brennelemente nicht existiert, müsste es in den USA erst entwickelt werden. Bis heute ist es aber noch nicht gelungen, entsprechende Verfahren zu entwickeln, die in größerem Maßstab in der Lage wären, die hochradioaktiven Graphit-Uran-Kugeln aufzuarbeiten. Um dazu nötige Forschungsarbeiten betreiben zu können, will JEN der Savannah River Site in den USA 33 frische Brennelemente-Kugeln aus dem AVR schicken. Um einen solchen Export von Kernbrennstoffen durchführen zu können, benötigt JEN eine Genehmigung durch das BAFA. Nachdem JEN einen entsprechenden Export-Antrag gestellt hat, hat das staatliche Unternehmen gegen das BAFA im September 2018 Klage wegen Untätigkeit eingereicht.

Dokumentation:

Frage 57

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle inzwischen die Genehmigung für den Export von hochangereicherten frischen Uranbrennstoffkugeln des AVR Jülich in die USA erteilt, und bedeutet eine solche Ausfuhrgenehmigung aus Sicht der Bundesregierung auch, dass ein Export der bestrahlten Kugelbrennelemente aus dem AVR, die derzeit in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung aufbewahrt werden, dann grundsätzlich rechtlich ebenfalls zulässig wäre (siehe Sachstandsbericht des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, vom 27. Juni 2018, www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf)?

Antwort: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Genehmigung nach § 3 Atomgesetz zur Ausfuhr der 33 Brennelementkugeln bislang nicht erteilt. Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) hat im September 2018 Klage gegen das BAFA erhoben. In der Klageerwiderung der Beklagten wird die Auffassung vertreten, dass die Sachentscheidungsvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen, weshalb das Verfahren nach § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Ausfuhr dieser 33 frischen Brennelementkugeln und der möglichen Ausfuhr der bestrahlten Brennelemente in den genannten 152 Behältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR. Das BAFA und das Bundesumweltministerium prüfen zurzeit aufgrund des Antrags der JEN die Frage der Zulässigkeit des Exports der 152 Behälter.

Die Registratur radioaktiver Hinterlassenschaften: Atommüll – Berichte und Verzeichnisse

Es wird gern vom Ausstieg aus der Atomenergie gesprochen. Doch das ist nicht möglich. Denn es bleiben Berge von Atommüll, die in menschlichen Zeitmassstäben für eine Ewigkeit radioaktiv sind und von der Umwelt abgeschirmt möglichst sicher gelagert werden müssen. Seit Jahrzehnten erfolgt das in sogenannten oberirdischen Zwischen-, Bereitstellungs- oder Sammellagern. Versuche einer Endlagerung für leicht- und mittelradioaktive Abfälle sind in Deutschland bislang gescheitert (Morsleben, ASSE) oder verzögern sich immer weiter (Schacht Konrad). Für hochradioaktive Abfälle ist ein solcher Ort noch nicht mal gefunden. Jahrzehnte galt der willkürlich festgelegte Standort Gorleben als Ort für ein solches Lager, erst ab 2013 hat ein vielfach kritisiertes neues Suchverfahren für ein solches unterirdisches Lager begonnen. Die (Zwischen-)Bilanz des atomaren Wahnsinns wird natürlich staatlich registriert: Alle drei Jahre legt das Bundesumweltministerium nach Atomgesetz ein „Verzeichnis radioaktiver Abfälle“ vor, das hier als PDF in der Fassung vom August 2018 zum download bereit steht. Ein weiterer Bericht zum Thema Atommüllberge, der angeblich Informationen „für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ enthält und sich auf die EURATOM-Richtlinie 2011/70 bezieht, ist hier als PDF zum download zu finden und von der Bundesregierung ebenfalls im August 2018 fertiggestellt worden. Der unabhängige Atommüllreport berichtet Standort für Standort über die radioaktiven Hinterlassenschaften des atomaren Wahnsinns hier.

Atomarer Stromstreit zwischen E.on/PreussenElektra und Vattenfall – Reststrom von Krümmel für Grohnde

E.on/PreussenElektra und Vattenfall streiten vor Gericht über Reststrommengen aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Krümmel. Das AKW hatten beide Unternehmen zu jeweils 50 Prozent gemeinsam betrieben. PreussenElektra will die Strommengen aus Krümmel auf das AKW Grohnde übertragen, berichtet die Welt: „Das AKW Krümmel ist seit Jahren vom Netz, in Grohnde wird noch Strom produziert. Aber vielleicht nicht mehr lange. Darum will der Grohnde-Betreiber quasi stillgelegte Strommengen von der Elbe an die Weser holen. Dazu wird eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.“ Grohnde darf nach geltendem Atomgesetz noch bis Ende 2021 Atomstrom erzeugen. Weil auch in den noch am Netz befindlichen Atommeilern ein Super-GAU nicht ausgeschlossen werden kann, fordern Atomkraft-GegnerInnen die sofortige Stilllegung.

Der Streit zwischen den beiden Unternehmen geht offenbar darum, dass PreussenElektra die Reststrommengen von Krümmel entsprechend dem Anteil von 50 Prozent einfach übernehmen möchte, während Vattenfall die Auffassung vertritt, dass die KKK-GmbH die gesamte Reststrommenge am Markt verkaufen müsste und PreussenElektra diese auf diesem Weg einkaufen müsste. In diesem Fall würde Vattenfall noch einmal Geld verdienen, im anderen Fall nicht. Ende Mai berichtete die DeWeZet bereits über den Rechtsstreit, außerdem hier der Tagesspiegel und das Hamburger Abendblatt.

In einer Agenturmeldung von DPA heißt es: „PreussenElektra beansprucht nach Gerichtsangaben 44 000 Gigawattstunden im Wert von rund 415 Millionen Euro. Um den Weiterbetrieb von Grohnde sicherzustellen, habe PreussenElektra auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, ergänzte der Gerichtssprecher. Dadurch solle rund ein Viertel der beanspruchten Reststrommenge vorläufig nach Grohnde übertragen werden können. Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH möchte die Reststrommenge von Krümmel dagegen am Markt veräußern. Mit Entscheidungen wird am Donnerstag voraussichtlich nicht gerechnet.“

Wie die Welt weiter berichtet, geht es in dem Verfahren wohl grundsätzlich auch um Reststrommengen aus dem ebenfalls gemeinsam betriebenen AKW Brunsbüttel: „Früheren PreussenElektra-Angaben zufolge geht es vor allem um die Frage, ob der 50-Prozent-Anteil an Krümmel auch einen kostenlosen Anspruch auf 50 Prozent der Reststrommenge bedeute. Für das Unternehmen ist die Klärung auch in Bezug auf das stillgelegte Kraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen/Schleswig-Holstein) wichtig. Auch an dieser Anlage sind beide Prozessparteien beteiligt: Vattenfall mit 66,7 Prozent, der Rest entfällt auf die PreussenElektra-Muttergesellschaft Eon.“

  • Vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID klagt Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz für die Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel nach der Atomkatastrophe von Fukushima. E.on/PreussenElektra würde im Falle eines für Vattenfall positiven Urteils an den über fünf Milliarden Euro Schadensersatz beteiligt sein.

AKW Mochovce 3: Internationale Kontrolle der Sicherheitsmängel und tatenlose Bundesregierung

„Am politischen Druck der deutschen Bundesregierung wird es nicht gelegen haben, wenn jetzt die massiven Sicherheitsmängel beim Bau des Block 3 des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce zu einer Überprüfung durch die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) führen.“ Das schussfolgert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) aus den Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen zu entsprechenden Berichten über Sicherheitsmängel und Schlampereien beim Weiterbau des Atommeilers, der noch aus Zeiten der Sowjetunion stammt. Insgesamt rund 255.000 Menschen haben jüngst eine Bittschrift deutscher und österreichischer Umweltverbände unterschrieben und sich gegen die Inbetriebnahme der neuen Reaktoren in Mochovce ausgesprochen.

Zdebel: „Wenn sich eine Bundesregierung diplomatisch äußert, dürfen dabei aber angesichts der nuklearen Risiken konkrete Sicherheits-Forderungen nicht unterlassen werden. Die Bundesregierung nehme die „formulierten Bedenken von Österreich sehr ernst“, sie werde „Entwicklungen aufmerksam verfolgen“ und sich „beispielsweise im Rahmen von ENSREG einbringen“ und sich für ein „höchstmögliches Niveau an nuklearer Sicherheit“ einsetzen. Von konkreten Maßnahmen, Forderungen, Aktivitäten der Bundesregierung angesichts der zahlreichen Berichte über Sicherheitsmängel auf der AKW-Baustelle: Kein Wort. Eine Unterstützung der berechtigten Forderungen Österreichs für eine Überprüfung des Neubaus ist dort nicht enthalten. Diese Schweigsamkeit in der Bundesregierung bzw. dem Bundesumweltministerium ist schon sehr befremdlich.“

Zdebel ergänzt: „So wichtig es ist, dass ein Operational Safety Review Team (OSART) der IAEO nun die Erlaubnis bekommen hat, die Sicherheit des Block 3 in Mochovce zu überprüfen. Dabei darf man nicht übersehen, dass die IAEO auf die Förderung der Atomenergie verpflichtet ist und damit alles andere als eine unabhängige Instanz. Um von Anfang an Zweifel auszuräumen, wäre es dringlich, wenn unabhängige Atomexperten an den notwendigen Untersuchungen beteiligt wären. Dafür sollte sich die Bundesregierung und das Bundesumweltministerium engagiert einsetzen.“

Hochradioaktiver Atommüll: Heiße Zellen, Fremdcastoren, Egoismen, Gorleben und Niederaichbach/Ohu – Das Bundesamt nimmt Stellung

„Josef Klaus aus Niederaichbach“ betreibt bei OpenPetition eine Aufforderung in Sachen „Atommüll – Schaffung von Endlagern vermeiden! Bevölkerung schützen!“ Klaus ist Erster Bürgermeister, Mitglied der CSU und hat online nun inzwischen fast 20.000 Unterschriften eingesammelt. Deren Kern: Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield (Großbritannien und LaHague, Frankreich) angefallen ist und demnächst per Castor-Transport zurück in die Bundesrepublik kommen wird, nicht im Zwischenlager vor Ort im Schatten der beiden Atomkraftwerke in Ohu bei Landshut zwischenlagern, – sondern nach Gorleben bringen! Jetzt reagiert das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), zuständige Genehmigungsbehörde für die laufenden atomrechtlichen Verfahren, damit der WAA-Atommüll in die Zwischenlager Ohu sowie in Biblis, Brokdorf und Philippsburg eingelagert werden darf, mit einer Stellungnahme zu den Darlegungen des Bürgermeisters. Anti-Atom-Initiativen und Verbände halten auf andere Weise die Zwischenlagerung dieser und anderer hochradioaktiver Abfälle für kritikwürdig und haben im Rahmen der Atommüllkonferenz ihrerseits eine Stellungnahme zur Genehmigungspraxis verfasst. Nachzulesen in den Anforderungen an die Sicherheit der weiteren Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle.

Dokumentation der BfE Stellungnahme: Zur Prüfung der Sicherheit des Zwischenlagers in Niederaichbach

BfE nimmt Stellung zu den Darstellungen der Gemeinde Niederaichbach zur Aufbewahrung verglaster hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien

Im September 2017 hat das Energieversorgungsunternehmen PreussenElektra GmbH die Aufbewahrung von sieben Behältern mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien im Zwischenlager in Niederaichbach beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beantragt. Das BfE ist hierfür die atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Diese prüft, ob der Antragsteller alle Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes für dieses Vorhaben erfüllt. Erst wenn alle Sicherheitsnachweise vorliegen, kann das BfE die Aufbewahrung genehmigen. Das Antragsverfahren ist inzwischen von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übernommen worden und ist nicht abgeschlossen. Die Dauer bestimmt der Antragsteller, der alle dazu notwendigen Nachweise in der entsprechenden Detailtiefe vorlegen muss.

Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens hat die Gemeinde Niederaichbach Akteneinsicht beim BfE erhalten. Sie erhebt öffentlich Vorwürfe, die keine Grundlage haben. Dazu nimmt das BfE wie folgt Stellung.

Die Gemeinde Niederaichbach spricht bei dem Vorhaben von der Zwischenlagerung von „Fremdcastoren“

Verursacher der Abfälle sind die Kernkraftwerke in Deutschland, darunter auch das Kernkraftwerk Isar. Von dort gingen in der Vergangenheit 139 Behälter mit verbrauchten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung ins Ausland. Aus dem Verfahren resultierten etwa zehn Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen, die in das Zwischenlager Gorleben transportiert wurden und dort heute stehen. In das Standort-Zwischenlager Isar sollen laut Antrag sieben Castorbehälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage transportiert und dort gelagert werden. Damit würden dort drei Behälter mit Abfällen weniger stehen, als im Kernkraftwerk Isar angefallen sind.

Dass die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nicht länger nach Gorleben transportiert werden, bezeichnet die Gemeinde als „reines politisches Kalkül“ und als Egoismen.

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes wurde auch das Atomgesetz geändert. Der neu eingefügte § 9a Absatz 2a des Atomgesetzes verpflichtet die Betreiber der Kernkraftwerke, die aus der Wiederaufarbeitungverbliebenen radioaktiven Abfälle zurückzunehmen. Aufbewahrt werden sollen die Abfälle nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standorten der Kernkraftwerke. Im Zwischenlager Gorleben sind bisher 108 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen eingelagert worden. Die letzten 26 aus den Wiederaufarbeitungsanlagen zurückzunehmenden Behälter werden auf vier Standortzwischenlager in vier Bundesländern verteilt. Das Gesetz, das 2013 in Kraft trat, fand eine breite politische Mehrheit. Auch der Freistaat Bayern stimmte diesem Gesetz zu.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, das BfE habe sich im Genehmigungsverfahren gegen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit entschieden.

Diese Behauptung ist falsch. Grundlage der Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der verglasten hochradioaktiven Abfälle im Standort-Zwischenlager Isar sind die hohen Maßstäbe des Atomgesetzes. Die Prüfmaßstäbe, die zugrunde gelegt sind, entsprechen allen anderen Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. Die Prüfung der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung hat sich dabei am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu orientieren. Die Prüfmaßstäbe, die zugrunde gelegt sind, entsprechen allen anderen Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. Dies gilt für alle zu betrachtenden Situationen. Es gibt keinen behaupteten Sicherheitsrabatt.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, dass ein schadhafter Behälter nicht abtransportiert werden könne.

Die Sicherheit der Behälter während der Aufbewahrung und auch ihre Abtransportierbarkeit ist zu jeder Zeit durch den Betreiber des Zwischenlagers zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind alle fünf Jahre Prüfungen und Kontrollen erforderlich. Die Kontrollen sind Teil der Genehmigungsbestimmungen, die mit der Genehmigungserteilung durch das BfE für den Betreiber verpflichtend sind. Dass der Betreiber die Bestimmungen einhält, überwacht die atomrechtliche Aufsicht. Im Fall des Zwischenlagers Niederaichbach ist der Freistaat Bayern die zuständige Aufsicht.

Unbeachtet von Sicherheitsfragen ist die Abtransportierbarkeit der Behälter keine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 Abs. 2 AtG. Als Genehmigungsbehörde für das Standort-Zwischenlager Isar leistet das BfE durch verbindliche Festlegungen gegenüber dem Betreiber und der Aufsichtsbehörde bereits im Rahmen der aktuellen Genehmigungsverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Abtransportierbarkeit. Die gewählten Maßstäbe stehen in Übereinstimmung mit dem vom Bundesumweltministerium verfassten „Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung“ vom 19.06.2015. Demnach prüft das BfE bereits im Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, ob es technische Gründe gibt, die gegen den Abtransport eines originalen oder für die Dauer der Aufbewahrung mit einem zusätzlichen Deckel versehenen Behälters am Standort-Zwischenlager Isar sprechen.

Beim Pilotverfahren zum Standort-Zwischenlager Biblis hat der Antragsteller in Anlehnung an das BMU Konzept deshalb drei alternative Konzepte zur Herstellung eines zulassungskonformen Zustandes am Ende des Aufbewahrungszeitraumes dargestellt:

  1. Nachweisführung für eine erhöhte Leckagerate des Primärdeckels als dichte Umschließung,
  2. Aufnahme zusätzlicher Dichtbarrieren (Sekundärdeckel, Reparaturdeckel) in die verkehrsrechtliche Zulassung,
  3. Instandsetzung der Dichtbarriere Primärdeckel mithilfe einer mobilen und modular aufgebauten Primärdeckelwechselstation (PDWS) im Lagerbereich des Standort-Zwischenlagers Biblis.

Das BfE prüft derzeit im Rahmen des ersten Antragsverfahrens zum Standort-Zwischenlager Biblis, ob die drei vorgeschlagenen Konzepte umsetzbar sind. Dabei wird auch geprüft, ob zur Sicherstellung der späteren Abtransportierbarkeit die Genehmigung um weitere Regelungen ergänzt werden muss.

Die Gemeinde Niederaichbach behauptet, die Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle im Zwischenlager Isar erfülle nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie das Zwischenlager in Gorleben, das über eine „heiße Zelle“ verfügt.

Grundlage für die Genehmigung zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen sind die strengen und hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes. Diese gelten gleichermaßen für alle Zwischenlager.

Am Standort Gorleben gibt es in einer Anlage die Möglichkeit, in einem gesicherten und abgeschirmten Raum den Verschluss eines Castorbehälters auszutauschen. Diese sogenannte „heiße Zelle“ wurde ursprünglich gebaut, um Abfälle für die Endlagerung in Gorleben umzuverpacken. Als die Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Gorleben aufbewahrt werden sollten, nahm der Betreiber bei der Genehmigungsbeantragung Kredit von der Existenz dieser Anlage, um gegebenenfalls einen Verschluss austauschen zu können. Welche Optionen der Betreiber nutzen will, um die Abtransportierbarkeit der Behälter zu gewährleisten, muss er in Abstimmung mit der Aufsicht entwickeln. Den Einhalt der Sicherheitsanforderungen nach dem Atomgesetz überprüft das BfE.

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