Vattenfall-AKW Krümmel: Nasslager wird geräumt – Hochradioaktive Brennelemente werden in Castoren verpackt

AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren - so weit das geht. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Hochradioaktive Brennelemente werden aus dem Nasslager in Castoren verpackt. Foto: Dirk Seifert

Im Vattenfall-AKW Krümmel wird das Brennelemente-Nasslager geräumt. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt laut einer Pressemitteilung für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Landeszeitung meldete bereits am 16. September: „Am kommenden Montag soll im Kernkraftwerk Krümmel die Entnahme der bestrahlten Brennelemente beginnen. Das teilte der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE) jetzt mit. Zunächst sollen bis Oktober vier Castor-Behälter gefüllt werden. Im November und Dezember folgen dann vier weitere Castor-Behälter.“ Weiter heißt es dort: „Von den 21 benötigten Castor-Behältern stehen bereits 17 in Krümmel. Im kommenden Jahr soll die Anlage frei von Brennelementen sein.“

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern findet am morgigen Samstag in Göttingen die Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen statt: Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz.

  • Zum Thema berichtet umweltFAIRaendern.de u.a. in diesen Texten: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert
  • und möglicherweise wird in Lubmin ein neues Zwischenlager fällig: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

    Außerdem schreibt die Timo Jahn in der Landeszeitung: „Jeder (Castor) bietet Platz für 52 Brennelemente, die zurzeit noch im Lagerbecken des ehemals leistungsstärksten Siedewasserreaktors der Welt stehen. „Wir machen das zunächst in zwei Kampagnen und werden die Maßnahme 2017 fortführen“, berichtet Kraftwerksleiter Torsten Fricke. Insgesamt müssen 21 Castor-Behälter beladen werden.“

    Weiter heißt es in der Pressemeldung aus dem Hause der grünen Energieministers Robert Habeck (im folgenden als Dokumentation: „Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen. Ein CASTOR-Behälter fasst – je nach Abbrand – bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.

    Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist.

    Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen „Gesellschaft für Nuklearservice“ durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.

    Hintergrund:
    Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
    CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“ („Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“).“

Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-099Anfang Oktober sind es vier Jahre, dass in Geesthacht ein leider immer noch bundesweit einzigartiger Dialog zwischen einem Betreiber einer Atomanlage und BürgerInnen und Initiativen begonnen und bis heute erfolgreich betrieben wird. Im Oktober 2012 machte das Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) für die geplante Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS ein überraschendes öffentliches Angebot: Stilllegung in einem konsensorientierten Bürgerdialog, offen für alle, die mitmachen wollen! Die zentrale erste Frage der Betreiber: Was braucht es, damit BürgerInnen und Initiativen an diesem Prozess teilnehmen können? Erst vor wenigen Tagen war dieser regionale Dialog-Prozess Thema einer internationalen Tagung von ENTRIA in Berlin (PDF). (*)

Für den Betreiber begann der Prozess mit einem Rückschritt. Statt direkt über den Rückbau zu sprechen, verlangte die sich bildende Begleitgruppe zunächst einen Alternativen-Vergleich und die Prüfung, ob ein „sicherer Einschluss“ Vorteile haben könnte. Der Betreiber ging darauf ein, verschob den geplanten Antragstermin bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel und ließ auf seine Kosten auch einen von der Begleitgruppe als „Vertrauensperson“ gewünschten externen Gutachter an die Arbeit. Das mündete in einem Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht, dem die Begleitgruppe in Grundzügen zustimmte! Seitdem hat sich ein konstruktiver, transparenter und in der Tat konsensorientierter Dialog entwickelt, der auch Konflikte aushält und Kompromisse findet.

Erfolgreich durch klare Verabredungen für die Zusammenarbeit

Möglich ist das auch geworden, weil es einen umfassenden Verständigungsprozess gegeben hat, in dem beide Seiten ihr Selbstverständnis definierten und davon ausgehend die Grundzüge der Zusammenarbeit festlegten. (Siehe dazu unten!) Im Focus bei diesem Prozess immer die Frage: Wie stehen die Akteure jeweils in diesem Dialog-Prozess und was machen, wenn es schief geht?

Das ganze bei klarem Blick auf die realen Verhältnisse, die z.B. durch rechtliche Rahmenbedingungen Grenzen für den Prozess setzen. Damit ist nicht nur das Atomrecht gemeint, sondern auch, dass es für derartige Beteiligungsprozesse schlicht keine rechtlichen Grundlagen gibt, die einer Begleitgruppe einen definierten Status mit Rechten (und Pflichten) ermöglichen. Viele der Absprachen sind daher vor allem vom Good-Will abhängig und müssen immer wieder neu ausgelotet werden.

Kuriose Anforderungen durch fehlende rechtliche Regelungen für Bürgerbeteiligung

Dieser fehlende rechtliche Rahmen für die Beteiligung der Begleitgruppe führt zu kuriosen Anforderungen, weil jenseits der Freiwilligkeit von Betreibern und Begleitgruppe rechtliche Regelungen für einen solchen Prozess in Deutschland nicht vorhanden sind. Obwohl seit Jahren intensiv über Stilllegungsschritte zwischen Betreiber und Begleitgruppe gesprochen wird und sich diese Arbeit konstruktiv und erfolgreich gestaltet, existiert diese Gruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren schlicht nicht. Rechtlich ist sie für die zuständige Behörde im Energieministerium Schleswig-Holstein nicht existent. Ihre Rechtsstellung ist also gleich Null.

Um das zu ändern, bleibt den Mitgliedern der Begleitgruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nur ein Weg, um mehr „Augenhöhe“ auch im rechtlichen Sinn zu erreichen. Bei der demnächst beginnenden öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung  – denen die Begleitgruppe in Grundsätzen zugestimmt hat – muss sie selbst wie alle anderen BürgerInnen Einwendungen erheben, um im weiteren Verfahren auch eine Rechtsposition zu erhalten! Nur durch eine Einwendung erhalten die Begleitgruppen-Mitglieder, die seit vier Jahren intensiv im Dialog mit HZG stehen, die Möglichkeit, im Zweifelsfall auch eine rechtliche Überprüfung der Genehmigung durchführen zu können. Auf anderem Wege ist eine solche Stärkung der Position der Begleitgruppenmitglieder im Sinne von „Augenhöhe“ gegenüber dem Betreiber im derzeitigen atomrechtlichen System nicht erreichbar.

Ein mehr als deutlicher Hinweis, dass es bundesrechtlich erheblichen Reformbedarf für die Bürgerbeteiligung gibt, nicht nur im atomrechtlichen Verfahren!

Die Stärke des Dialog-Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe zeigt sich auch in dieser Situation: Dass die Begleitgruppe diesen Weg einer Einwendung geht, ist unumstritten und für alle nachvollziehbar. Wichtig jedoch ist: Wie macht man klar, dass trotz einer solchen Einwendung, die aus fehlendem Rechtsrahmen erfolgt und damit ein Problem außerhalb des Dialogs ist, der Dialog selbst auf einem sehr guten Weg ist? In einer Medien-Gesellschaft keine einfache Aufgabe! Aber eine Herausforderung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe sicherlich gemeistert werden wird.

(*) Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe im HZG-Dialog

Dokumente eines Dialogs: Selbstverständnisse und Grundzüge der Zusammenarbeit:

„Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen „Grundzüge für die Zusammenarbeit“ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“

Vattenfalls Klimamonster Moorburg zum Verkauf? „Bullshit“ sagt ein Konzernsprecher – Vattenfall-Poet Wasmuth will „jungen Schwan“ nicht hergeben

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Will „jungen Schwan“ nicht hergeben. Hamburgs Vattenfall-Chef und oberster Poet des Unternehmens. Pieter Wasmuth. Foto: Vattenfall

Die Taz-Nord meldet, dass Vattenfall den Verkauf des verlustträchtigen und klimaschädlichen Kohlekraftwerks Moorburg in den nächsten fünf Jahren nicht ausschließen will. „Wir brauchen Moorburg langfristig nicht. Wir können uns andere, bessere Besitzer vorstellen“, sagt Vattenfall-Chef Magnus Hall und: „Stefan Müller, Sprecher von Vattenfall Deutschland, bestätigte das auf taz-Anfrage im Grundsatz. Zwar gebe es zurzeit keine konkreten Verkaufsabsichten, so Müller: „Aber langfristig passt Moorburg nicht mehr in unsere Unternehmensphilosophie.“ Denn es sei das erklärte Ziel Vattenfalls, bis 2050 „klimaneutral“ zu werden.“ Der NDR meldet wenig später, auch als Korrektur auf seine eigene Meldung: Vattenfall dementiere die Meldung mit Bezug auf einen Konzernsprecher: „Die angeblichen Verkaufsabsichten seien die Fehlinterpretation eines schwedischen Agenturjournalisten und „Bullshit“, sagte der Sprecher. “ Gegenüber dem Abendblatt spricht Hamburgs oberster Vattenfall-Poet gar davon, den „jungen Schwan“ nicht herzugeben. Von anderen Deutungen des taz-Autors zur Genehmigungsgeschichte des Kraftwerks  soll hier geschwiegen werden.
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EU-Kommission hat kein Problem: Vattenfall darf Braunkohle an Investoren verticken

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Klimakatastrophe stört Wettbewerb nicht. Vattenfalls Braunkohle wird tschechisch.

Die EU-Kommission meldet keine Probleme beim Verkauf der Vattenfall-Braunkohle-Sparte an den tschechischen Investor EPF und PPF Investments. Dem Wettbewerb werde kein Schaden zugefügt, stellt die Fusionskontrolle fest. Das Klima interessiert die Wettbewerbshüter nicht. Unklar bleibt in dem Beschluss, ob damit auch die Beschwerde einer mongolischen Unternehmung erledigt ist. Die hatte sich ebenfalls um eine Übernahme bei Vattenfall beworben, war aber aus deren Sicht ohne nachvollziehbare Gründe von Vattenfall aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen worden. Das Unternehmen hatte darauf Beschwerde bei der Kommission eingereicht.

Dokumentation: PM der Kommission.

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch EPH und PPF Investments

Brüssel, 22. September 2016

Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch Energetický a Průmyslový Holding (EPH) und PPF Investments (PPF) genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben auf den relevanten Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf den Märkten für i) den Abbau und die Lieferung von Braunkohle, ii) die Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland und iii) die Erzeugung und den Großhandel mit Strom gewürdigt.

Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass der geplante Zusammenschluss keine nachteiligen Auswirkungen auf den Markt für den Abbau und die Lieferung von Braunkohle haben wird, da keiner der Beteiligten einen Wettbewerbsdruck ausübt. Die Tätigkeiten von Vattenfall beschränken sich auf das Lausitzer Revier in Deutschland, wohingegen EPH über ihre Tochtergesellschaft Mibrag den Tagebau im mitteldeutschen Revier betreibt.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass eine Änderung der Lieferung von Braunkohle zwischen den Vattenfall-Bergwerken und den EPH-Bergwerken in Zukunft aus mehreren Gründen, einschließlich hoher Transportkosten und Unterschiede in der Braunkohlequalität, zwischen den Vattenfall- und EPH-Bergwerken unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird die Braunkohle vor dem Hintergrund zunehmender Konkurrenz seitens anderer Energiequellen wie Erdgas in den nächsten Jahren aufgrund der Energiepolitik Deutschlands zur Senkung der CO2-Emissionen weiter unter Druck geraten, was die Parteien nach dem Zusammenschluss erheblich beeinträchtigen dürfte.

Beide Parteien sind auch auf dem Gebiet der Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland tätig. Der Braunkohlestaub beider Parteien ist jedoch aufgrund der Unterschiede in der Qualität nicht substituierbar. Außerdem steigt der Marktanteil durch den Zusammenschluss nur geringfügig, und das neue Unternehmen wird sich weiterhin erheblichem Wettbewerb von RWE, dem Marktführer in diesem Sektor, gegenüber sehen

Die Kommission prüfte ferner, ob das neue Unternehmen in der Lage wäre, Wettbewerber vom Zugang zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel abzuschotten. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass das neue Unternehmen nach der Übernahme weder dazu in der Lage ist noch den Anreiz hat, Kunden den Zugang zu Lieferungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere angesichts der begrenzten Substituierbarkeit unterschiedlicher Braunkohlelieferungen, der Existenz langfristiger Lieferverträge und der gegenseitigen Abhängigkeit der Lieferanten und Kunden.

Das Vorhaben wurde am 18. August 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Vattenfall Europe Generation ist auf dem Gebiet der Stromerzeugung tätig. Vattenfall Europe Mining ist im Bereich der Gewinnung von Rohbraunkohle in der Lausitz in Ostdeutschland tätig und beliefert konzerneigene Braunkohlekraftwerke und Veredelungsanlagen mit der abgebauten Braunkohle. Beide Unternehmen befinden sich vollständig im Besitz von Vattenfall GmbH, einer Holdinggesellschaft nach deutschem Recht.

EPH ist eine Holdinggesellschaft in der Tschechischen Republik und auf dem Gebiet der Kohleförderung, Strom- und Wärmeverteilung und -erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen sowie der Gasverteilung und -lieferung tätig.

PPF ist ein internationaler Private-Equity-Konzern mit beschränkter Haftung unter der Gerichtsbarkeit der Insel Jersey.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8056 veröffentlicht.

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Atomtod aus Deutschland unbegrenzt: Uranfabriken dicht machen – Demo in Lingen

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Die Atomkatastrophe beginnt in den Uranfabriken von Lingen und Gronau. Foto: Fukushima, Tepco

Trotz Atomausstieg: Aus Deutschland wird geliefert, was Atomkraftwerke in aller Welt brauchen: frisches Uran für noch so überalterte Risiko-Meiler wie in Belgien oder Frankreich. Statt konsequentem Atomausstieg verteilt die Bundesregierung Jod-Tabletten gegen den Super-Gau. Die Lehre aus Fukushima? Über ein Drittel des weltweiten Bedarfs an Reaktor-Uran wird von den Uranfabriken der URENCO in Gronau und AREVA Lingen geliefert. Diese Uranfabriken sind vom Atomausstieg ausgenommen, Deutschland bleibt entscheidender Player beim internationalen Atomgeschäft. Eine kaum wahrgenommene Realität. Anti-Atom-Initiativen mobilisieren für eine Demonstration im Oktober in Lingen, um Wirklichkeit und Wahrnehmung in Einklang zu bringen.

lingen-demo-banner_-450x450_1Mit hunderten Atomtransporten ist der vom Ausstieg unbelastete Betrieb der bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen zur Versorgung von AKWs in aller Welt verbunden. Bis heute tut die Bundesregierung nichts gegen den Betrieb dieser Uranfabriken. Ausdrücklich erklärt sie, dass diese Anlagen nicht beim Ausstieg nach Fukushima vergessen wurden, sondern absichtlich nicht in den Abschalt-Fahrplan aufgenommen wurden.

Zwar kommen inzwischen auch der Umweltministerin Hendricks angesichts der Rissbefunde in den belgischen Atommeilern in Tihange und Doel unweit der bundesdeutschen Grenze und der überalterten französischen AKWs in Cattenom und Fessenheim Zweifel an der bisherigen Politik. Aber zur Not kann man die eigene Tatenlosigkeit bzw. Alibi-Aktivität immer noch hinter einem Regierungspartner CDU/CSU verstecken, der im internationalen Atomgeschäft weiterhin mitspielen will und vermutlich die Merkel-Beschlüsse nach Fukushima längst bereut.

Über 70 Organisationen rufen inzwischen zu der Demonstration am 29. Oktober in Lingen auf. Klingt beeindruckend, aber es wird auch und vor allem darauf ankommen, dass nicht nur eine lange Liste von Aufrufern sich zu dem Thema bekennt, sondern auch wirklich praktisch etwas dafür tut, dass die jeweiligen Mitglieder und Beteiligten sich auf den Weg machen. Gibt es gemeinsame Anreisemöglichkeiten, die die Umweltorganisationen gemeinsam mit den Initiativen organisieren? Wie wird in den jeweiligen Städten in NRW, Niedersachsen, Bremen und Hamburg mobilisiert, damit Busse voll werden? Was werden bekannte Ökostrom-Unternehmen, die zur Demo aufrufen, tun, um ihre KundInnen zur Teilnahme an der Demonstration zu bewegen und dabei zu unterstützen? Und was werden all die Parteien aus mehreren Bundesländern tun, die den Aufruf unterstützen, um ihren Teil zu einer möglichst großen Demonstration beizutragen?

Die deutschen Uranfabriken und ihre Bedeutung im internationalen Atomgeschäft haben derzeit nicht den Hype von CETA. Aber sie sind es, die im Energiebereich der dezentralen und erneuerbaren Energiewende im Wege stehen. Einer Energiewende, die nicht an den deutschen Grenzen halt machen darf und die radioaktiven Wolken nach einem Super-Gau im benachbarten Ausland nach Aachen, Mönchengladbach bis nach Köln treibt.

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