Uran-Exporte zum Betrieb von AKWs im Ausland: 333 Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen aus Gronau und Lingen

Insgesamt  333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff aus Deutschland für ausländische Atommeiler hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Anfang 2011 bis Ende Juli 2016 erteilt. Davon sind 102 Genehmigungen aus der Brennelementefabrik in Lingen für Lieferungen in die umstrittenen Reaktoren in Doel (Belgien) sowie Cattenom und Fessenheim (Frankreich). Weitere 231 Ausfuhrgenehmigungen erteilte das Bundesamt für angereichertes Uran aus Gronau. Das ergibt sich Antworten der Bundesregierung auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE.) Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung die Ausfuhren an die umstrittenen Reaktoren im Ausland nach Atomgesetz untersagen könnte. Die Bundesregierung bestreitet diese Möglichkeit.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „333 Ausfuhrgenehmigungen für Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken in aller Welt. Das zeigt, wie sehr Deutschland immer noch im Atomgeschäft mitmischt. Und die Lieferanten, die Uranfabriken Gronau und Lingen, sind bislang vom Ausstieg ausdrücklich ausgenommen und werden auch dann noch Uran ausliefern, wenn in Deutschland das letzte AKW abgeschaltet ist. Das ist nicht hinnehmbar und wir werden weiter Druck machen, dass auch diese Uranfabriken endlich dicht gemacht werden.

Das aber AKWs in Belgien und Frankreich mit Brennstoff aus Deutschland beliefert werden, die selbst aus Sicht der Bundesregierung nicht als ausreichend sicher angesehen werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nicht weiter Genehmigungen erteilt und endlich Maßnahmen ergreift, die mindestens diese Uranlieferungen stoppt.“

Zum Hintergrund:

Keine Steuergeschenke für Atomkonzerne – Linker Antrag fordert Verlängerung für Uran-Steuer

Mit einem Antrag (PDF) fordern die Bundestagsfraktion DIE LINKE und Hubertus Zdebel die Verlängerung der Uran-Steuer und sprechen sich damit gegen weitere Steuer-Geschenke für die Atomkonzerne aus.  Ende des Jahres soll nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung diese Steuer entfallen und den Konzernen bis zur Stilllegung der AKWs eine weitere Begünstigung zwischen 4 bis 6 Mrd. Euro einbringen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die Atomenergie kommt uns teuer zu stehen und die Risiken wachsen, dass am Ende die BürgerInnen die Atomzeche zahlen müssen. Es gibt daher keine Gründe, den Konzernen nun weitere Steuergeschenke zu machen. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Ende 2016 auslaufende Brennstoff-Besteuerung für die Atomkraftwerke bis zum endgültigen Abschalten zu verlängern. Es wäre absurd, mit dem Wegfall dieser Uran-Steuer nun wieder den Betrieb der Atommeiler zu begünstigen. “

Zdebel erinnert auch daran: „Es gibt im Bundestag eine Mehrheit für diese Uran-Steuer, wenn die SPD das will.“

Der BUND, .ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut haben jüngst in einem Brief an die Regierungsfraktionen sowie die MinisterInnen für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt gefordert, das die sogenannte Kernbrennstoffsteuer „entfristet“ werden müsse. Laut Medienberichten sprechen sich SPD-Abgeordnete und auch die Umweltministerin Barbara Hendricks für eine Fortsetzung dieser Steuer aus.

Der Brief der Umweltorganisationen ist hier als PDF online.

Wieder illegal: Handelskammer-Chef Melsheimers Rede über Olympia und Volksentscheide

Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Räses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert
Und schon wieder: Rede des Handelskammer-Präses Melsheimer erneut rechtswidrig. Foto: Dirk Seifert

Wiederholungstäter und unbelehrbar. So darf man das neue Urteil zur  Neujahrsrede 2015/16 von Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer sicher zusammenfassen. Nach einem entsprechenden Urteil zum rechtswidrigen Verhalten der Handelskammer zum Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat das Vewaltungsgericht den Präses jetzt auch wegen seinem bösen Rundumschlag nach dem Scheitern der Hamburger Olympia-Bewerbung per Referendum verurteilt. Obwohl die Handelskammer selbst das Referendum unterstützt hatte, schimpfte Melsheimer nach dem Scheitern am Bürgerwillen massiv gegen die direkte Demokratie. „Der Präses hat sich schlicht vergaloppiert“, zitiert Jens Meyer-Wellmann im Abendblatt den Richter. Auch der NDR berichtet. Die Konflikte rund um die Handelskammer und ihre Rolle und Aufgaben wachsen seit Jahren, nicht zuletzt weil das Reformbündnis „Kammer sind WIR“ seit zwei Jahren im Plenum der HK vertreten ist und mächtig Druck macht.

Es geht um die Frage, was die Repräsentanten einer Zwangsgemeinschaft dürfen und was nicht. Unternehmen und Gewerbe sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer Handelskammer verpflichtet. Dies setzt, so die sich seit Jahren entwickelnde Rechtssprechung bundesweit, der Spitze enge Grenzen für ihr Agieren und müsse in direktem Zusammenhang mit ihrer Aufgabe stehen. Sie solle die Interessen der Wirtschaft vertreten, dürfe aber nicht allgemeinpolitisch aktiv werden, könnte man diese Linie zusammenfasssen.

Genau diese Beschränkung ist nicht die Sache des machtbewussten Präses Melsheimer. Es ist ja kein architektonischer Zufall, dass die Handelskammer ausrechnet im Rücken des Senats angesiedelt ist. Mit massiven politischen und finanziellen Einmischungen z.B. gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur Rekommunalisierung der Vattenfall- und E.on-Endergienetze habe sich Melsheimer und die HK viel zu weit aus dem Fenster gehängt, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht vor einiger Zeit. Nun folgt ein weiteres Urteil in dieser Linie. Auch in diesem Fall wird erwartet, dass die Handelskammer-Spitze das Urteil anfechten und in Berufung gehen wird.

Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

Doch nicht nur derartig rechtswidriges Agieren setzt der bisherigen Handelskammer-Spitze mächtig zu. Möglicherweise erheblich überhöhte Rückstellungen – aufgebaut aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen, stehen ebenso in der Kritik wie fehlende Transparenz und völlig überzogene Gehaltszahlungen z.B. für den Geschäftsführer der Kammer. Lange hatte sich die Handelskammer geweigert, diese Angaben überhaupt zu veröffentlichen. Gerade erst in die Kritik geraten sind die Mietbedingungen der Handelskammer. Kostenfrei wohnt sie auf der Rückseite des Rathauses in städtischen Räumen und kann – gegen die Plicht zur Instandhaltung – auch noch Mieteinnahmen generieren. Das hatte eine Kleine Anfrage (PDF) der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Linken in der Bürgerschaft, Dora Hayenn, jüngst ergeben. Ebenfalls vor Gericht steht noch ein weiteres Verfahren an: Die Handelskammer hält sich nicht für betroffen, einschlägige Informationen im Rahmen des Hamburger-Transparenz-Gesetzes zu veröffentlichen.

Bis heute ist auch das Plenum der Handelskammer eine geschlossene Einrichtung und unterliegt der Geheimhaltung. Kommt doch mal was raus, dann scheut man sich in der HK-Spitze nicht, auch schon mal sehr massiv gegen Journalisten zu werden, die sich eine Berichterstattung trauten. Druck in Richtung der Redaktion und auch Verleumdung sind da ganz klassische Instrumente, die bei Bedarf dann eben auch genutzt werden.

NEIN zu CETA in Hamburg und überall! Jetzt ist die SPD dran!

p1080913Die SPD sollte ein Problem haben, wenn sie am Montag über ihr Votum zu CETA befindet. Über 60.000 !! in Hamburg und weitere zigtausend in den sechs anderen Städten. Eine machtvolle Basisdemonstration gegen die Handelsverträge der Konzerne und einen ungerechten Welthandel.  Mit dabei auch der (Hamburger) BUND, der seit Monaten gemeinsamen mit vielen anderen Organisationen an diesem Aufstand gegen CETA mitgewirkt hat. Hier berichten NDR und Tagesschau. Die Homepage des Hamburger Bündnisses ist hier online. Mehr Fotos… „NEIN zu CETA in Hamburg und überall! Jetzt ist die SPD dran!“ weiterlesen

Deutsche Uran-Lieferungen für marode AKWs im Ausland gehen weiter – Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe

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Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel

Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.

Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.

 

In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.

In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.

Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)

Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der  Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach  Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“

Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.

  • Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771
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