Abgeheftet: Die Dokumente der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

20160705-Abschluss-Endlager-Kommission-Protest-235Fast zwei Jahre hat die hoch umstrittene Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe im Auftrag von Bundestag und Bundesrat über das Verfahren und die Kriterien zur Suche nach einem dauerhaften, möglichst sicheren Atommülllager gearbeitet. Auf der Homepage der Kommission sind die Tagesordnungen, Drucksachen und Protokolle sowie Videos und MP3-Mitschnitte der Sitzungen online. In der „Schmuckausgabe“ des Abschlussberichts ist eine DVD beigefügt, auf der die Textdokumente als PDF-Dateien enthalten sind. umweltFAIRaendern stellt diese Daten hier zum download als ZIP-Dateien gebündelt zur Verfügung. Die Daten liegen als durchsuchbare PDF bereit und sind untergliedert in die Kommissions-Sitzungen und die der AGs, Drucksachen und Materialien.

Siehe auch: „Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Der Abschlussbericht der Kommission samt Anlagen und Sondervoten ist hier als Drucksache online: 18/9100

„Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission
Flasbarth, Cloosters, Hart (linke Bildseite): Vertreter des Bundesumweltministeriums während einer Sitzung der Atommüll-Kommission

„Wann konkret und in welcher Form die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) gesetzlich umgesetzt werden, bleibt vorerst unklar.“ Das ist tatsächlich die Zusammenfassung aus der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags (28.9.), die weit entfernt von einer Sternstunde des Parlamentarismus blieb. Geladen war die Kommission, es sollte ein Fazit aus der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung gezogen werden (an der lediglich 111 aktive Nutzer beteiligt waren) und erwartet wurde vom Bundesumweltministerium ein Fahrplan zur gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission, die im Juli ihren Abschlussbericht nach zwei Jahren Tätigkeit vorgelegt hatte. Im Bericht auf der Homepage des Bundestages wird ergänzt: „Das Bundesumweltministerium (BMUB) will aber noch in diesem Jahr zumindest Textvorschläge vorlegen. Deutet sich hier die Bruchladung der Arbeit der Kommission nun im Bundestag an? Eine gemeinsame Initiative von Bundestag und Bundesrat soll das verhindern.

(Dieser Artikel wurde mit neuen Quellen nach der Erstveröffentlichung überarbeitet)

Weiter heißt es im Bericht auf der Homepage des Bundestags zur Sitzung: „Eine gesetzliche Umsetzung könne dann noch „deutlich“ vor der Sommerpause im kommenden Jahr erfolgen, sagte ein Vertreter des Ministeriums während eines öffentlichen Fachgespräches des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) mit den ehemaligen Mitgliedern der Endlagerkommission. Noch nicht geklärt sei, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringe oder das den Bundestagsfraktionen überlasse. Die Endlagerkommission hatte Ende Juni nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht (18/9100) vorgelegt. Darin werden unter anderem Empfehlungen zu wissenschaftlich-technischen Kriterien sowie zur Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Suchverfahrens formuliert.“

Ein Schelm, wer angesichts derartiger Aussagen böses denkt: Für viele gilt, dass eine Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen schnell erfolgen muss, wenn diese nicht im Wahlkampf 2017 untergehen soll. Im September nächsten Jahres wird gewählt und bereits Anfang 2017 könnte eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes bereits am beginnenden Wahlkampf scheitern. Auch wenn die erwähnten Textvorschläge faktisch vermutlich Vorschläge für ein Artikelgesetz sein dürften. Etwas früher als Ende des Jahres sollten die schon auf dem Tisch liegen, wenn es nicht auf eine fulminante Beerdigung hinauslaufen soll. Bei aller Kritik an den Kommissions-Ergebnissen: Gegenüber dem jetzigen Zustand des Standortauswahlgesetzes und anderer betroffener Regelungen wären einige der Empfehlungen allemal etwas ambitionierter.

Passend dazu: Das Nationale Begleit-Gremium, eine Art gesellschaftliches Wächterorgan, wird vermutlich erst im November seine Arbeit aufnehmen können, weil erst dann die „Zufalls-Bürger“, die Mitglied in diesem Gremium sein werden, ermittelt sind. Arbeitsfähig wäre man dann vermutlich im Dezember, irgendwie kurz vor Weihnachten.

Ebenso vage wie zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist das BMUB heute in der Sitzung zum Thema: „Veränderungssperre für den Standort Gorleben“. Auf der BT-Homepage heißt es weiter: „Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie die Veränderungssperre für den Standort Gorleben weiter geregelt wird. Sie läuft Ende März 2017 ab. Es sei eine gesetzliche Regelung geplant, die sich nicht nur auf Gorleben beziehe, sondern auch auf weitere mögliche Standorte für ein Endlager, sagte der BMUB-Vertreter.

Dazu müsse wirtsgesteinspezifisch ausgearbeitet werden, welche Vorhaben negative Auswirkungen auf einen möglichen Standort haben könnten. In welchem Gesetz diese Regelung umgesetzt und ob dieses Gesetzgebungsverfahren individuell oder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen angegangen wird, ist laut BMUB-Vertreter ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.“ Allerdings soll sichergestellt werden, dass eine spätere gesetzliche Regelung rückwirkend gelten soll.

Na dann. Wohl ahnend, dass es in der Bundesregierung haken könnte, wollen nun Bundestag und Bundesrat enger zusammen arbeiten und gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen. Zwei Niedersachsen machten dazu im Umweltausschuss Vorschläge: „Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission, forderte eine enge Einbeziehung des Bundesrates bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte insbesondere, wenn der Entwurf von den Fraktionen eingebracht werde, da dieser dann nicht vor der parlamentarischen Behandlung dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sprach sich für „neue Formen der Zusammenarbeit“ aus, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass alte Frontstellungen wieder aufbrächen.“

Energate“ greift dies auf uns spricht sogar von einer Beschleunigung: „Es zeichne sich ab, dass die Novelle dadurch beschleunigt wird, dass nicht die Bundesregierung einen Entwurf dazu vorlegt, sondern die Fraktionen des Bundestages, erklärte der Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel (Grüne). Das werde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Außerdem plädierte er dafür, die Bundesländer bereits bei der Erstellung des Entwurfs einzubeziehen. So könne vermieden werden, dass die ganze Diskussion im Bundesrat nochmals geführt werde.“ Auch Probleme werden dort genannt. „Indes wurden auch Bedenken laut: Der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass es noch Unklarheiten gebe. So lasse der Bericht der Kommission offen, welcher Atommüll eigentlich eingelagert werden soll. Er plädiert für den Mut, ein zweites Suchverfahren für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufzusetzen. Das hätten die Atomkonzerne bislang blockiert. Nachdem die Finanzierungspflichten der Konzerne geklärt seien, stehe diese Frage wieder an.“

US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

Gering strahlende Abfälle aus dem Abriss der Atommeiler: Ärzte fordern kontrollierte Lagerung vor Ort

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-082
Messkammer für radioaktive Stoffe bei der HZG/GKSS Geesthacht. Hier werden u.a. Bauabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen durchgeschleust, um deren Belastung festzustellen. Diese Messung ist Bestandteil bei der sogenannten „Freigabe“. Foto: Dirk Seifert

Wie geht Atomausstieg und was macht man mit den Atomkraftwerken, nachdem sie abgeschaltet sind? Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt ein Gutachten von Wolfgang Neumann (Intac Hannover) vorgelegt, in dem der Physiker von IPPNW entwickelte Szenarien für die Stilllegung bewertet. Die IPPNW verlangt den Verbleib des sogenannten radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den AKW-Standorten. Gemeint sind damit die gering belasteten Abriss-Abfälle (Beton, Stahl etc.). Nach geltendem Strahlenrecht dürften diese bei Unterschreiten eines Richtwerts entweder in den normalen Stoffkreislauf oder an Deponien abgegeben werden. Doch dagegen regt sich vielerorts Widerstand.

Die Ärtze-Organisation IPPNW hatte vor wenigen Monaten ein eigenes Konzept für den künftigen Umgang mit den Abriss-Abfällen erarbeitet und dies nun von dem Physiker Wolfgang Neumann prüfen lassen. Auf über 70 Seiten nimmt der Gutachter Stellung. Neumann hatte bereits im Sommer 2014 für den BUND zu dem Problem der gering belasteten radioaktiven Abfälle Stellung genommen.

Die Betreiber und Behörden sprechen gern über einen Rückbau, mit dem vermeintlichen Ziel einer „grünen Wiese“. Doch schon mit dem hochradioaktiven Müll klappt das nicht. Der wird noch für Jahrzehnte in Castor-Behältern vor Ort zwischengelagert, möglicherweise noch bis ca. 2080 oder gar länger. Bei fast jedem AKWs, das nun in den Rückbau gehen soll, müssen aber auch neue Zwischenlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle neu errichtet werden, weil das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad sich immer mehr verzögert und nicht vor 2022 zur Verfügung stehen wird. Bleiben die sehr gering belasteten Abrissabfälle aus Stahl und Beton. Die sollen eigentlich freigemessen und auf Deponien gebracht werden dürfen. Doch bundesweit ist keine Deponie derzeit bereit, diese Abfälle anzunehmen.

Dokumentation der IPPNW Presseerklärung vom 14.09.2016

IPPNW fordert Verbleib des radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den Atomkraftwerks-Standorten

Gutachten bestätigt Stilllegungs-Strategie der IPPNW

Die Atomindustrie möchte die deutschen Atomkraftwerke nach ihrer Stilllegung zurückbauen und den überwiegenden Teil der gering radioaktiven Abrissmaterialien u.a. per „Freigabe“ in den konventionellen Stoffkreislauf übergeben. Diese Materialien würden auf regulären Mülldeponien entsorgt und recycelt werden. Die Bevölkerung würde mit diesen gering radioaktiven Materialien in Berührung kommen.

Die Ärzteorganisation IPPNW hat angeregt, eine alternative Stilllegungsstrategie zu prüfen: Ein auf Dauer angelegter Einschluss des gering radioaktiven „Freigabe-Mülls“ im Atomkraftwerk nach der Entnahme der schwach-, mittel- und hochaktiven Stoffe. „Ein Gutachten belegt nun, dass dies machbar ist und die Strahlenbelastung der Bevölkerung reduzieren würde“, so IPPNW-Arzt Dr. Jörg Schmid. „Als ÄrztInnen wollen wir die Bevölkerung vor dem gering radioaktiven Freigabe-Müll schützen.“ In Betracht kommt laut Schmid entweder ein Verbleib des Freigabe-Mülls in den Atomkraftwerks-Gebäuden oder in einem zu errichtenden Bunker am Standort.

Die IPPNW hat bei der Intac GmbH eine gutachterliche „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ in Auftrag gegeben. Der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann empfiehlt in seiner Stellungnahme die skizzierte IPPNW-Option „Stehenlassen nach Entkernung“. Er begründet diese Option „mit der nachhaltigen Verringerung des Radioaktivitätsinventars von ca. 1.017 Bq auf weniger als 109 Bq mit Vorteilen beim Strahlenschutz und mit der Verringerung des Störfallrisikos.“ Der entscheidende Vorteil liegt laut Gutachten darin, dass die Strahlenbelastungen der Bevölkerung aufgrund der nicht erfolgten Freigabe als geringer einzuschätzen sind als bei den bisher in der Bundesrepublik etablierten Stilllegungsstrategien.

Alternativ umsetzbar wäre laut Gutachten eine Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würden alle beim kompletten Abbau des Atomkraftwerks angefallenen gering radioaktiven Materialien in ein neu am Standort zu errichtendes robustes Bauwerk eingebracht werden. Auch hier würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe „Strahlenbelastung erspart“, so Neumann.

„Bei diesen beiden Alternativ-Optionen gäbe es keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt“, so IPPNW-Experte Henrik Paulitz. „Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden.“

Hintergrundinformationen:
•    Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•    Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de, Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707
Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

×