Einer von uns: Zum Tod von Willi Hesters

willihesters-01Willi Hesters, engagierter Atomkraftgegner aus Emsdetten im Münsterland und Anti-Rassist, ist tot. Nur wenige Tage nach seinem 61. Geburtstag ist Willi am 26. September 2016 gestorben. Das innige Mitgefühl der Initiativen gilt seiner Frau und den Familienangehörigen. Willi wird fehlen, für seine Ziele streiten wir weiter. „Einer von uns: Zum Tod von Willi Hesters“ weiterlesen

Atommüll regieren mit Konflikt, Beteiligung und Akzeptanz: ENTRIA-Konferenz über Governing Nuclear Waste

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(See below english version) Organisiert vom Forschungszentrum für Umweltpolitik der FU Berlin unter dem Dach von ENTRIA, dem sozial-technologischen Forschungsprojekt der Bundesregierung rund um die Atommülllagerung, fand am 19. und 20. September die internationale Konferenz „Governing Nuclear Waste Conflicts, Participation and Acceptability“ (*) im Harnack-Haus in Dahlem statt. Sozialwissenschaftliche ReferentInnen aus zahlreichen Ländern widmeten sich in den Vorträgen aus unterschiedlichen Perspektiven und Fragestellungen dem bis heute weltweit nicht gelösten Problem der Atommülllagerung. Um die 80 TeilnehmerInnen hörten und diskutierten die Vorträge aus den USA, Großbritannien, Südafrika, der Schweiz, Schweden, Deutschland, über Russland, aus den Niederlanden, Frankreich und Österreich. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Folgenden die Abstracts der Konferenz, die in englischer Sprache abgehalten wurde. Die einzelnen Vorträge werden etwa Mitte Oktober online gestellt und sollen dann hier verfügbar sein. „Atommüll regieren mit Konflikt, Beteiligung und Akzeptanz: ENTRIA-Konferenz über Governing Nuclear Waste“ weiterlesen

Atommüllkonferenz über Strahlenschutz und Probleme der Zwischenlagerung

Am 24. September trafen sich rund 80 VertreterInnen aus Anti-Atom-Initiativen zur inzwischen neunten Atommüllkonferenz in Göttingen. Die Probleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, der Strahlenschutz und das derzeit in Vorbereitung befindliche Gesetz sowie die Finanzierung des AKW-Abriss und der Atommülllagerung durch die Konzerne standen im Zentrum der Vorträge, Arbeitsgruppen und Diskussionen. In einer Pressemeldung fassen die Organisatoren die Ergebnisse der Konferenz zusammen.

Atommüllkonferenz fordert: Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen

„Das neue Strahlenschutzgesetz muss sich an dem Schutz des ungeborenen Lebens orientieren“ forderte Oda Becker, Physikerin und Sprecherin der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) auf der Atommüllkonferenz in Göttingen am letzten Wochenende. Zwei Tage zuvor war der Referentenentwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit versandt worden. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in diesem Gesetz der Strahlenschutz explizit und an erster Stelle an wirtschaftlichen Interessen relativiert werden soll“, so Becker. In dem Gesetzentwurf werden Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen, die insbesondere in medizinischen Studien in den letzten 15 Jahren gewonnen wurden, überhaupt nicht berücksichtigt. Aus den Reihen der Atommüllkonferenz wird es deshalb eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geben.

„Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung den Atomkonzernen erlauben will, sich von ihrer finanziellen Haftung für ihren Müll freizukaufen“, so die einhellige Forderung der Atommüllkonferenz zu den Ergebnissen der Rückstellungskommission der Bundesregierung. Jahr für Jahr haben die Konzerne Milliardengewinne mit den Atomkraftwerke erwirtschaftet und jetzt, wo es darum geht, sich um das dreckige Ende zu kümmern, stehlen sie sich aus ihrer Verantwortung. Und die Bundesregierung hilft ihnen dabei. „Niemand weiß heute, ob die ca. 23 Milliarden Euro, welche die Konzerne für die Zwischen- und Endlagerung als Fixum zahlen sollen, für die anfallenden Kosten ausreichen werden. Die darin enthaltene Endlagerkostenschätzung ist reine Spekulation.,“ erläuterte Dr. Wolfgang Irrek, Professor für Energiemanagement und Energiedienstleistungen an der Hochschule Ruhr West. Am Ende sitzen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf dem Müll der AKW-Betreiber sondern auch auf den Kosten.

Mit der Lagerung der CASTOR-Behälter in den derzeitigen Zwischenlagern sind hohe Risiken verbunden.

Das zeigte Wolfgang Neumann von der Intac GmbH, Hannover in seinem Vortrag auf der Atommüllkonferenz (PDF). An 17 Standorten verteilt über die Bundesrepublik Deutschland lagern hoch radioaktive Materialien. Die Sicherheitsnachweise – oder besser Sicherheitsprognosen – für CASTOR-Behälter erstrecken sich auf 40 Jahre. Seinerzeit als völlig ausreichend angesehen, wird nunmehr bei dem Vorhaben, einen geeigneten Standort für die Dauerlagerung („Endlager“) auszumachen, absehbar, dass für die Zwischenlagerung sehr viel größere Zeiträume anstehen. Niemand kann aber heute uneingeschränkt davon ausgehen, dass die Behälter diesen neuen Anforderungen gerecht werden. In jedem Fall wären die Behälter insbesondere auch im Inneren auf Materialermüdung zu untersuchen und die getroffenen Prognosen zu überprüfen.

Die Atommüllkonferenz diskutierte außerdem die von der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vorgeschlagenen Beteiligungsformate bei der Suche nach einem Standort für ein tiefengeologisches Atommülllager.

Künftig können sich die Initiativen von den Standorten an denen freigemessener Atommüll deponiert werden soll oder wird, in einer eigenen Arbeitsgruppe auf der Atommüllkonferenz vernetzen.

Zum Hintergrund: Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist. Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme unabhängiger, kritischer WissenschaftlerInnen und von VertreterInnen von Verbänden und NGOs, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

www.atommuellkonferenz.de

Für Rückfragen:
Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Tel.: 05341-63123;
Torben Klages, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Tel.: 05841-4684

Stromkonzerne in der Haftungspflicht belassen – Fachgespräch der Links-Fraktion

Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE zur „Sicherung der Finanzierung von Nachsorgepflichten im Atom- und Kohlebereich“ heute im Bundestag. Wie verhindern wir, dass die Ewigkeitskosten bei der Atomenergie und die Nachfolgekosten bei der Braunkohle am Ende bei den BürgerInnen hängen bleiben? Im Atomteil diskutierten gemeinsam mit rund 30 TeilnehmerInnen die Linken-MdB Eva Bulling-Schröter und Hubertus Zdebel mit Hartmut Gassner (Anwalt und Mitglied der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“, KFK) und Jochen Stay, .ausgestrahlt. Mit Blick auf die Folgekosten der Braunkohle sorgten im zweiten Teil Stefanie Langkamp (Klima-Allianz), Tobias Münchmeyer (Greenpeace) und Daniela Setton (IASS Potsdam) für fachlichen Input und wichtige Anregungen.

Zdebel: „Spannende Diskussionen. Wir werden mit der Fraktion DIE LINKE weiter versuchen, gegen die große Koalition durchzusetzen, dass die Atomkonzerne in vollem Umfang in der Haftung bleiben und zum Schluss für die anfallenden Kosten geradestehen!“

Zdebel verwies auch darauf, dass seine Fraktion einen Antrag zu Fortsetzung der Brennelemente-Steuer für den Betrieb der AKWs in den Bundestag eingebracht hat. Damit würden rund 5 Mrd. Euro gesichert, die für die Kosten der Atommülllagerung dringend nötig sind.

Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

Herunterladen des Antrags mit der DrsNr. 18/09791 als PDF

Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

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