Grenzen verschwimmen: Atomwaffen-Komponenten aus zivilen Atomkraftwerken – Frankreich folgt Beispiel der USA

Wer „gute“ Atomwaffen haben will, braucht nicht nur hochangereichertes Uran235 oder Plutonium239,  sondern besser auch Tritium als Sprengkraftverstärker. Nachdem die USA schon vor Anfang der 2000er Jahre einen zivilen Atommeiler zur Stromerzeugung in das militärische Atomwaffenprogramm zur Herstellung von Tritium umfunktionierten und künftig möglicherweise noch ein weiteres AKW einbeziehen wird, will nun auch Frankreich im kommenden Jahr die militärische Aufrüstung für alte und neue Atomwaffen mit der friedlichen Atomstromerzeugung weiter verknüpfen. Frankreichs Präsident Macron hatte schon vor Jahren erklärt: „Ohne zivile Atomkraft keine militärische Atomkraft, ohne militärische Atomkraft keine zivile Atomkraft“. Damit senkt nun auch der Westen immer mehr die Standards für zivil-militärische Atomenergie-Nutzung. Angesichts der Entwicklung im Nahen Osten (Israel, Iran, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien …) und anderswo vielleicht keine gute Idee.

Tritium hat eine Halbwertzeit von etwas über 12 Jahren und muss daher in den Atomsprengköpfen regelmäßig erneuert und ausgetauscht werden. In den USA und wohl auch in Frankreich werden dazu spezielle Brennstab-Absorber eingesetzt, in denen Lithium im Reaktor bestrahlt wird. Für die USA ist das AKW Watts Bar dafür im Einsatz. In Frankreich soll das künftig im AKW Civaux erfolgen. Klar ist: Die Trennung zwischen der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie, die im Atomwaffensperrvertrag geregelt ist, wird massiv infrage gestellt. In einer Zeit, in der immer mehr Staaten den Griff zur Atomwaffe mehr oder weniger deutlich formulieren, ein Spiel mit dem Feuer.

  • Eine ganz andere Form der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Bereich der Atomwaffen-Energie ist dies: VW und MAN bauen Motoren für den Einsatz auf den Atom-U-Booten Frankreichs – Eine andere Form nuklearer Teilhabe: französische Atom-U-Boote – Powered by Volkswagen und MAN
  • Neben dem Atomwaffensperrvertrag gibt es seit einigen Jahren außerdem den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen. Über 60 Staaten haben den inzwischen unterschrieben. Nicht aber Deutschland oder die Atomwaffenstaaten. Eine „International Campaign to Abolish Nuclear weapons (ICAN)“ (Link zu ICAN Deutschland) hatte viel beigetragen, diesen Vertrag real werden zu lassen und ist dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet worden. Im Jahr 2022 ist auch der BUND dieser Kampagne beigetreten, die ein weltweites Atomwaffenverbot und den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland fordert, also das Ende der „nukleare Teilhabe“ im Militär-Bereich. Siehe dazu auch einen Bericht im BUND-Magazin, hier als Auszug und als PDF zum download, aus der Ausgabe 1-2024.

Laut Medienberichten und FissileMaterials.org stellte Frankreichs Minister der Streitkräfte Anfang März 2023 einen Plan vor, das von EDF betriebene AKW Civaux mit seinen beiden Reaktoren zur Herstellung von Tritium für das französische Atomwaffenprogramm zu nutzen. Civaux ist ein ziviles Kraftwerk, das der Electricité de France gehört und von dem staatlichen Stromkonzern betrieben wird. Der Blog bezieht sich auf diesen Bericht: Le ministre des Armées annonce la contribution future de la centrale de Civaux à la dissuasion nucléaire. Die Atomaufsichtsbehörde/L’Autorité de Séreté Nucléaire strebt demnach an, im September 2024 eine Genehmigung für diesen zivil-militärischen Einsatz zu erteilen. In der vielleicht unzureichenden Übersetzung aus dem Französischen zum Englischen ins Deutsche heißt es dort auch: „Die ersten Testbaugruppen werden während einer geplanten Betankung im Jahr 2025 in den Reaktor geladen.“

FissileMaterials verweisst in seinem Bericht auf einen interessanten Aspekt: „Es sollte darauf hingewiesen werden, dass nach der US-Politik Reaktoren, die Tritium produzieren, kein Uran verwenden können, das in zivilen Einrichtungen angereichert wurde. Uran für die Reaktoren, die an der Tritiumproduktion beteiligt sind, wird durch die Abblendung überschüssiger Militär-HEU gewonnen.“ (It should be noted that according to the US policy, reactors that produce tritium cannot use uranium enriched at civilian facilities. Uranium for the reactors involved in tritium production is obtained by down-blending excess military HEU.)

Dies ist ein wichtiger Hinweis, der die Frage aufwirft, wo Frankreich derzeit überhaupt hochangereichertes Uran für militärische Belange herstellt. Urananreicherungsanlagen in Pierrelatte, die auf dem Prinzip der Ultra-Gaszentrifugen basieren, einer Technik, die aus dem Hause der teilwiese deutschen Firma URENCO im bundesdeutschen Gronau bzw. in Almelo (NL), Capenhurst (GB) oder Eunice (USA, New Mexico) stammt. URENCO ist aber im Rahmen des Atomwaffensperrvertrages und als Anlage im Bereich der zivilen Atomenergie für die Nutzung der friedlichen Atomenergie ausgerichtet. Damit wäre gemeint, dass im Brennstoff maximal eine Urananreicherung von 3-5 Prozent des Isotops 235 erfolgt.

Allerdings gilt der gesamte Bereich bis zu etwa einer Anreicherung von 19.75 Prozent als Low Enriched Uranium – LEU. Aus technischen Gründen ist bis hierhin ein sehr hoher technischer Aufwand erforderlich, um mit physikalischen Mitteln eine Anreicherung stufenweise herbeizuführen. Dafür braucht es viele hintereinander geschaltete Kaskaden von Zentrifugen, die unter enorm hohen fast reibungsfreien Umdrehungen die Isotope 235 und 238 aufgrund ihres Gewichts voneinander trennen. Ab 20 Prozent Uran235 wird es immer leichter und schneller, in den Zentrifugen das mit einer Anreicherung über 80 Prozent erforderliche atomwaffen-taugliche Uran235 herzustellen. Daher gilt die Grenze für die Atomwaffenfähigkeit von Uran bei 20 Prozent und nennt sich HIGH Enriched Uranium – HEU.

In den letzten Jahren zeichnet sich aus immer neuen Gründen und Bestrebungen ab, dass Anwendungen für ihre Funktion auf einen Bereich bis zur oberen Grenze von LEU gefordert werden. Dafür ist das „Unwort“ High-Assay Low-Enriched-Uranium“ entwickelt worden: HALEU. Vor allem die sogenannten Small Modular Reactors (SMR), U-Boot-Atomreaktoren, aber auch andere Konzepte, wie die Uran-Batterie oder natrium-gekühlte Reaktoren kommen mit diesen erhöhten Uran-Brennstoffen besser klar. Der Grund auch: Bei deutlich erhöhten Anreicherungen von Uran235 könnten die Reaktoren für mehrere Jahre ohne Brennstoffwechsel auskommen. Vor allem das Militär, aber auch Rohstoffkonzerne und ähnliche Wirtschaftsbereiche hätten Bedarf.

HALEU ist auch das Eingangstor, mit dem die USA derzeit nach über 20 Jahren Unterbrechung wieder eine eigene Anreicherungs-Technik aufbaut. Bei Centrus werden erstmals in den USA seit dem 2. Weltkrieg eigene Entwicklungen von Zentrifugen entwickelt und in Betrieb genommen. Ein Programm, das unter Trump angelaufen ist und von Biden konsequent weiter entwickelt und ausgebaut wird.

In dem FissileMaterials-Blog wird darauf hingewiesen, dass Frankreich nicht zum ersten Mal vermeintlich zivile nukleare Infrastruktur für militärische Bedürfnisse im Atomwaffenprogramm einsetzt: „Frankreich nutzte seinen Phénix-Brutreaktor zur Herstellung von Plutonium für das Atomwaffenprogramm (siehe „Fast Breeder Reactor Programs: History and Status“, S. 25)“

Vor einigen Jahren hatte das Büro Hubertus Zdebel recherchiert, dass die teilweise deutsche URENCO angestrebt hatte, den Uranbrennstoff für die herkömmlichen Leichtwasserreaktoren zu liefern, um daraus Brennelemente für den Einsatz im AKW Watts Bar herzustellen. Das URENCO-Uran hätte dazu beigetragen, dass die in Watts Bar zur Tritium-Herstellung eingesetzten Absorber durch „friedliches Uran“ von zwei zur URENCO gehörenden Nicht-Atomwaffen-Staaten (Deutschland und Niederlande) beschossen worden wären, um den Sprengstoffverstärker für das US-Atomwaffenprogramm herzustellen. Damit bekäme der Begriff der „nuklearen Teilhabe“ eine ganz neue Dimension.

Die URENCO hatte damals keine Probleme mit solch einem Deal. Obwohl Watts Bar für die optimierte Tritium-Herstellung außerdem in einem gegenüber den normalen Stromerzeugungs-AKWs Wartungsintervall von 18 statt 12 Monaten gefahren wird, bezeichnete URENCO USA die Tritium-Erzeugung nur als „Nebenprodukt“ und damit nach den internationalen Kontrollregimen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen-Material unproblematisch.

Alles über Tritium, URENCO, die USA auf umweltFAIRaendern.

Atomkatastrophe Tschernobyl: Dauert an – Atomanlagen im Krieg

Lange her und doch bis heute mit katastrophalen Folgen und nukleare Bedrohung: Am 26. April jährt sich die Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 38. Mal. Damals explodierte einer der Reaktoren im ukrainischen Atomkomplex der Sowjetunion. Bis heute sind große Regionen rund um die Anlagen nukleare Sperrbereiche. Weit entfernte Regionen in Weißrussland und anderswo sind bis heute von dem radioaktiven Fallout betroffen, der damals als Folge der hohen Temperaturen beim nuklearen Feuer, den vorherrschenden Windrichtungen und dem Regen für hohe Verstrahlungswerte und gesundheitliche Risiken sorgte.

Auch in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern wurden Lebensmittel und Böden kontaminiert. Viele Tausende Menschen mussten evakuiert werden, wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Vor allem für die vielen Rettungskräfte zum Löschen des atomaren Feuers und den Aufräumarbeiten bedeuteten die enormen Strahlenwerte Tod, Krebs und das Ende ihres bisherigen Lebens. Ausgerechnet jetzt ist die Ukraine im Krieg mit Russland, werden Atomanlagen zur Zielscheibe.

Auch Tschernobyl war gleich nach Kriegsbeginn Anfang 2022 ein Angriffsziel und zeitweise von russischen Truppen militärisch besetzt. In Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und den Atommülllagern droht angesichts der Kämpfe mit Raketen und Drohnen erneut eine neue nukleare Katastrophe. Die IAEO, eine internationale Agentur zur Förderung der zivilen Atomenergie, warnt immer wieder, dass die Kämpfe rund um den Atomkomplex zur nuklearen Katastrophe führen können.

 

Atomforschungsreaktor TU München: Bleibt wegen Defekten abgeschaltet, unterschreibt neue Uran-Verträge mit Framatome und steht im Juni vor Gericht

#Neuartige Brennelemente von Framatome für Atomforschungsreaktor in München – Einsatz frühestens 2028 # Betrieb rechtswidrig? Am 17. Juni wird vor Gericht in München Klage des BUND Bayern auf Widerruf der Genehmigung gegen FRM2 verhandelt. # Reparaturen komplexer als gedacht: Abschluss der Arbeiten erneut verschoben – frühestens 2025 erneute Inbetriebnahme.

Ausgerechnet die bayerische „MUH“ hatte schon vor Wochen (und also auch umweltFAIRaendern) in ihrer 52. Ausgabe berichtet, dass der Atomforschungsreaktor München 2 (FRM2) der „Technischen Universität München“ (TUM) entgegen bisheriger Planungen nicht mehr in diesem, sondern frühestens im Jahr 2025 wieder in Betrieb gehen kann. Nach einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität waren weitere technische Schäden entdeckt worden, die zu einem weiteren Stillstand führten und überaus anspruchsvolle Reparaturen erforderlich machten.

Das ist jetzt auch der Süddeutschen zu entnehmen, die außerdem berichtet, dass die TUM mit dem französischen Atomkonzern Framatome dieser Tage einen neuen Vertrag zur Entwicklung neuer Brennelemente unterzeichnet hat, die nicht mehr atomwaffenfähig angereichert sein sollen. Allerdings frühestens in vier Jahren – oder später – könnten diese einsatzfähig sein. Folien mit auf 19,25 angereichertem Uran235 waren im letzten Jahr aus Frankreich nach Garching geliefert worden. Im weiteren Verlauf der Entwicklungsarbeiten werden diese Folien später in Belgien bestrahlt, um zu testen, ob sie den Anforderungen genügen, die die Atomforscher in München haben wollen.

Diese bis heute fehlenden nicht atomwaffenfähigen Brennelemente in Garching sind u.a. Anlaß für eine Klage, die nunmehr am 17. Juni in München vor Gericht verhandelt wird. BUND und andere sind der Auffassung, dass der nukleare Forschungsreaktor seit Jahren rechtswidrig betrieben werde. Die USA hatten es bei der Planung und beim Betrieb des Reaktors in München damals abgelehnt, dass dort hochangereichertes Atomwaffen-Materials als Brennstoff zum Einsatz kommen sollte. Doch Bundesregierung und Bayern hielten an den Plänen fest, selbst als die USA erklären, dass sie nicht liefern würden. Daher wurde das hochangereicherte Material in Russland beschafft und in Frankreich entsprechend zu Brennstoffplatten verarbeitet.

Auszugehen ist davon, dass die Aktivitäten der TUM rund um die Entwicklung neuer Brennelemente unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit unter dem Druck der Klage des BUND erfolgt. Ob es allerdings ausreichend ist, dass jetzt erst mit vielen Jahren Verspätung diese neue Brennelemente entwickelt werden, deren Einsatz vor 2028 kaum möglich sein werden, ist zumindest fraglich und dürfte auch für das Gericht relevant sein.

Eine Option, die Urananreicherung in den Brennelementen für den FRM2 schnell zu reduzieren, wird von der FUM seit Jahren ausgeschlossen oder gar ignoriert: Würden die Ansprüche an die Forschungsbreite und Intensität reduziert, könnte ein schnellerer Umstieg auf nicht mehr atomwaffenfähige Brennstoffe möglich sein. Doch davon will man offenbar nicht nur an der TUM nichts wissen.

Aus Sicht von NRW könnten die Verzögerungen in München Garching einen Vorteil haben: Weil die Produktion von neuem Atommüll dort nun seit Jahren nicht mehr stattfindet, verzögert sich auch der geplante Abtransport des hochaktiven Atommülls in Richtung Ahaus. Das Lager in Garching ist fast voll. Würde der Reaktor im Betrieb sein, hätte der Atommüll von dort per LKW in das Zwischenlager nach Ahaus bei Münster erfolgen müssen. Die Stadt Ahaus und die dortigen Bürgerinitiativen lehnen aber die Einlagerung des Atommülls aus München in Ahaus ab. Nicht zuletzt, weil das Zwischenlager in Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung verliert.

Zur Klage des BUND Bayern gegen den weiteren Betrieb siehe hier: Atomforschungsreaktor Garching illegal – BUND klagt auf Stilllegung – FRM2 TUM hat sich hier geäußert (siehe auch unten als Dokumentation): https://www.frm2.tum.de/frm2/ueber-uns/aktuelles-medien/newsartikel/article/gutachten-zur-rechtmaessigkeit-des-betriebs-des-frm-ii-mit-hochangereichertem-uran-heu/

Alles zum Thema Garching und Forschungsreaktor FRM 2 auf umwelfFAIRaendern.

Dokumentation: PM FRM2 der TUM:

Startschuss für Industrialisierung des niedrig angereicherten Brennstoffs

Umrüstung, Aktuell, Pressemitteilung |

Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) und die französische Firma Framatome haben einen weiteren Vertrag über die Fertigung des hochdichten und niedrig angereicherten Brennstoffs für die Umrüstung des FRM II unterzeichnet. Das Projekt läuft über vier Jahre, soll die Produktionslinie weiter optimieren und einen industriellen Fertigungsprozess für den Uran-Molybdän (U-Mo)-Brennstoff vorbereiten.

Bereits seit 2019 kooperiert der FRM II an der Technischen Universität München mit Framatome, um einen Brennstoff für die Umrüstung der Forschungs-Neutronenquelle vorzubereiten. “Wir haben gemeinsam mit Framatome einen Fertigungsprozess auf Pilot-Level entwickelt und bei Framatome in Frankreich eine entsprechende Test-Produktionslinie installiert. Damit werden derzeit bereits erste Brennstoffplatten gefertigt”, Dr. Bruno Baumeister, Projektleiter der Umrüstung von hochangereichertem (HEU) auf niedrig angereichertes Uran (LEU) am FRM II.

Im neu unterzeichneten Vertrag investiert der FRM II einen zweistelligen Millionenbetrag in die weitere Optimierung und Vor-Industrialisierung des Fertigungsprozesses. Außerdem unterstützt Framatome den FRM II bei der Entwicklung des neuen Brennelements: Vom Design bis hin zu abschließenden Prüfungen.

“Unsere Teams haben sich der Herausforderung gestellt, einen einzigartigen Hightech-Brennstoff zu entwickeln, der den Anforderungen von Forschungsreaktoren entspricht und deren Nachhaltigkeit gewährleistet. Wir sind nun bereit, diesen innovativen Brennstoff herzustellen”, ergänzt François Gauché, Vize-Präsident von CERCA bei Framatome.

“Der FRM II und Framatome arbeiten seit 2019 am Aufbau einer europäischen Produktionslinie für monolithische U-Mo-Brennstoffe”, sagt der Wissenschaftliche Direktor des FRM II Prof. Dr. Christian Pfleiderer. “Die harte Arbeit unserer Teams hat sich ausgezahlt. Dieser neue Brennstoff ist die Garantie für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Neutronen für Forschung und Innovation.”

Die hohe Uran-Dichte des innovativen monolithischen U-Mo-Brennstoffs ermöglicht es dem FRM II, sein hohes Leistungsniveau auch mit einer Anreicherung von maximal 19,75% Uran-235 (eng. low enriched uranium, LEU) aufrechtzuerhalten. Die ersten U-Mo-Folien aus LEU wurden im Jahr 2022 erfolgreich bei CERCA hergestellt. Die erstmalige Bestrahlung von monolithischen U-Mo-Brennstoffplatten aus dieser 100% europäischen Fertigung ist für Ende 2024 geplant.

Das 2019 eingeweihte Framatome CERCA’s Research & Innovation Laboratory mit Sitz in Romans-sur-Isère in Frankreich widmet sich der Entwicklung von Brennstoff auf Uranbasis für die internationale Forschung in den Bereichen Physik und Nuklearmedizin.


Risiken und Gefahren bei Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle? Für Bayerns Verwaltungsgerichtshof ist alles sicher

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt sich rund um den größten europäischen Atomkomplex mit sechs Reaktoren und benachbarten Atommülllagern der nukleare Wahnsinn. Atomenergie in Verbindung mit Terror, mit Krieg und Destabilisierung inklusive Cyber-Risiken. International wachsen die Risiken. Dennoch urteilt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der letzten Woche, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Castorbehältern in Gundremmingen nicht zu beanstanden ist und die Genehmigung des dortigen Standortlagers in kraft bleibt. Obwohl Sicherheitsbewertungen im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen in Teilen auch dem Gericht nicht zugänglich sind, sind die Richter in München der Auffassung, dass die staatlichen Verantwortlichen beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) sowie die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) alle Vorsorge- und Schutz-Maßnahmen nach dem Gesetz getroffen hätten, die gegen Angriffe von außen oder hinsichtlich technischer Risiken erforderlich wären. Aber reicht das? Zuletzt hatte eine Atomgesetzänderung die Rolle der staatlichen Atombehörden gegenüber den Gerichten gestärkt und deren Kontrollbefugnisse eingeschränkt.

Nach dem Urteil zur Zwischenlagerung hochaktiver Abfälle in Brunsbüttel, mit dem es zu einer Aufhebung der dortigen Genehmigung kam, hat der Bundestag eigens das Atomgesetz geändert und ausdrücklich gegenüber Bürger:innen und Gerichten die Entscheidungskompetenzen der staatlichen Kontrollbehörden erhöht und gestärkt. Die Gerichte müssen demnach akzeptieren, wenn Behörden aus Gründen des Geheimschutzes den Gerichten entsprechende Unterlagen und Nachweise verweigern und die eigenständige Prüfung unterbinden. Diese neue Rechtslage hatte auch erhebliche Relevanz für das Verfahren, das Kläger aus der Umgebung des Atomstandorts in Gundremmingen bei Augsburg angestrengt hatten.

Tatsächlich haben bundesdeutsche Behörden und Betreiber aufgrund erhöhter Sicherheitsrisiken und Gefährdungslagen bauliche und andere Nachrüstungen an den bestehenden Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle angeordnet. Ob diese ausreichend sind, ist allerdings umstritten. Während rund um die Zwischenlager-Bauten Wände verstärkt werden, bleiben die Dächer der Lagerhallen wie sie sind. Ob aber die Schutzmauern ausreichend sind, ist kaum zu überprüfen, weil diese so genannten Härtungen allesamt unter Geheimschutz erfolgen und unabhängig nicht überprüft werden können.

An über 15 Standorten in Deutschland sind diese inzwischen (teilweise) umgesetzt oder sogar noch in der Genehmigung. In Lubmin können Nachrüstungen am Bestand nicht erfolgen, ein Neubau ist im Schneckentempo im Genehmigungsverfahren.

In Brunsbüttel, wo die Genehmigung vor rund 10 Jahren vom Gericht aufgehoben wurde, ist bis heute weder eine neue Genehmigung erteilt noch sind Nachrüstungen umgesetzt. Dabei hat sich dort die Gefahrenlage noch mal verschärft, weil dort nun auch noch ein hochexplosiver LNG-Terminal unweit vom Zwischenlager die Risiken erhöht. Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung dieser Abfalle wird nicht wie jahrelang versichert, 40 Jahre dauern, sondern vermutlich 100 Jahre oder länger. Grund: Die Suche nach einem Endlagerstandort und der dann anschließende unterirdische Ausbau wird erheblich länger dauern, als bislang angenommen.

Zuletzt hatte beispielsweise der BUND auf Mängel bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einer Studie hingewiesen.

Doch  obwohl angesichts der zunehmenden Konflikte und Krisen bis hin zum Krieg die Risiken für Atomanlagen steigen und die verlängerten Zwischenlagerzeiten Hinweise liefern, dass es Nachrüstungsbedarf gibt, vertraut der Verwaltungsgerichtshof in Bayern den Versicherungen preußischer Genehmigungsbehörden in Berlin.

  • Das schriftliche Urteil des VG München vom 8. April 2024 ist hier als PDF.

Dokumentation: PM des Verwaltungsgerichtshofs zum Urteil

München, 12. April 2024
Pressemitteilung
BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden
Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.
Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher. Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

Dokumentation der PM des Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.

Pressemitteilung 12. April 2024

BayVGH hat die Klagen gegen die Betriebsgenehmigung des größten deutschen Atommülllagers abgewiesen

Umweltminister, wie wollen Sie die Menschen schützen? Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen. Jetzt muss die Staatsregierung endlich die Menschen schützen! Sie ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

Fünf Nachbarn hatten im August 2017 mit der Unterstützung unserer Bürgerinitiative gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Gundremmingen geklagt. Schon in der mündlichen Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), war zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollten.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der Vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt.

Die Aufsichtsverantwortung für die Atommülllagerung liegt beim Bay. Umweltminister

Nach dem Atomgesetz war das Bundesamt BASE Genehmigungsbehörde und hat der Landesumweltminister die Aufsicht. Im Verfahren wurde die Landesregierung durch die Landesanwaltschaft vertreten. Diese äußerte ausdrücklich ihre Zustimmung zur Atommülllagerung.

Die Gefahren der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen und in den 15 anderen oberirdischen Zwischenlagern mit hochradioaktiven AKW-Abfällen

  • Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum – die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt. Damit können Landkreise und Regionen verstrahlt und unbewohnbar gemacht werden.
  • Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen ersten Urteil des BayVGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte das Gericht argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  • Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  • Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Im Jahr 2010 berichteten Medien, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  • Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  • Klarstellung: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) voll umfänglich an.

 

 

Quartal 1/2024: 30 Atomtransporter radioaktiv durch Hamburg – Fast 150 Transporte im Jahr 2023

Sieben Atomtransporte in zehn LKWs mit angereichertem Uran zum Betrieb von Atomanlagen und 20 radioaktive Transporte per Schiff mit Uran-Vorprodukten durch den Hafen zwischen Ende Dezember bis zum März 2024. Das ist die Summe der Atomtransporte, die immer noch durch die Hansestadt stattfinden, obwohl Deutschland alle AKWs vor rund einem Jahr abgeschaltet hat. Stephan Jersch und Norbert Hackbusch von der Hamburger Linksfraktion haben nunmehr zum 55. Mal – im Abstand von rund einem Vierteljahr – diese Anfrage zu nuklearen Gefahrguttransporten durch die Elbmetropole an den Senat gestellt.

Warum der rot-grüne Senat bis heute nicht eigenständig auf seinen Internetseiten derartige Daten veröffentlicht, bleibt ein rot-grünes Geheimnis. Bezogen auf die Kernbrennstoffe (angereichertes Uran) informieren sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) auf ihren Seiten nationale (! ohne Hamburgbezug) Daten in dieser Sache. Die Daten zu sonstigen radioaktiven Transporten durch Hamburg werden vom Senat nach den Vorschriften nur für drei Monate gespeichert. Daher fragen die Linken Abgeordneten in diesem Zeitraum regelmäßig nach, um die Informationen verfügbar zu halten.

Nach den Anfragen der Linken haben im Jahr 2022 insgesamt 140 Atomtransporte in und durch Hamburg stattgefunden. In 2023 waren es sogar 146 Transporte für den weiteren Betrieb von Atomanlagen. Ausgenommen vom deutschen Atomausstieg sind weiterhin die Uranfabriken in Gronau und Lingen, die nach aktuellen Planungen sogar ausgebaut werden sollen, um den internationalen Uran-Markt zu bedienen. Aber Uran wird auch im Transit durch Hamburg geschleust, um im Ausland befindliche Atomanlagen zu versorgen bzw. zur weiteren Verarbeitung des Materials, um Uranbrennstoff zu erzeugen.

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