30 Jahre Tschernobyl: Gegen Einschüchterungen und für sofortige Stilllegung in Brokdorf

Am nächsten Dienstag (26. April) jährt sich zum 30. Mal die Atomkatastrophe von Tschernobyl, deren Folgen noch heute andauern. An vielen Orten demonstrieren daher am kommenden Wochenende AtomkraftgegnerInnen für die sofortige Stilllegung der noch in Betrieb befindlichen Atommeiler und dem dabei anfallenden Atommüll. Am Sonntag werde ich an der Protest- und Kulturmeile am AKW Brokdorf dabei sein, gemeinsam mit meiner Fraktions-Kollegin im Bundestag, Cornelia Möhring.

Das AKW Brokdorf soll erst 2021 abgeschaltet werden. Bis dahin bleiben die atomaren Risiken und neuer Atommüll auf der Tagesordnung. In das Zwischenlager in Brokdorf soll obendrei nun auch noch Atommüll aus Sellafield zusätzlich eingelagert werden, ohne dass es bislang ein „Endlager“ für derartige Abfälle gibt.

Skandalös ist aus meiner Sicht die aktuelle Drohung des Betreibers E.on. Weil die Anti-Atom-Initiativen im Aufruf zur Protestmeile auch auf die Risiken der Niedrigstrahlung im Normalbetrieb verweisen, hat der Kraftswerksleiter mit einer Anzeige gedroht, wenn angebliche Fehldeutungen nicht unterlassen werden. Die taz-Nord berichtet über dieses Vorgehen von E.on. Derartige Einschüchterungen muss man zurückweisen, wie es die Initiativen richtigerweise tun.

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem aktuellen Bundestagsantrag im Angesicht der Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl den beschleunigten Atomausstieg nicht nur in Deutschland. Risiko- und Uralt-Meiler wie in Tihange und Doel oder Cattenom und Fessenheim machen klar, dass der Atomausstieg endlich auch europäisch werden muss. Mehr dazu:

AKW Brokdorf abschalten – subito! Zdebel auf Veranstaltung der LINKEN in Itzehoe

zdebel-brokdorf-042016-2Mit einer Protest- und Kulturmeile wird am 24. April für die Stilllegung des AKW Brokdorf aus Anlaß des 30. Jahrestags der Katastrophe von Tschernobyl demonstriert. Auf Einladung der LINKEN im Kreis Steinburg war der Bundestagsabgeordnete und Fraktionssprecher für Atomausstieg Hubertus Zdebel daher zu einer Veranstaltung in Itzehoe eingeladen, um gemeinsam dem Anti-AKW-Aktivisten Karsten Hinrichsen und der Moderatorin und Landesvorsitzenden Marianne Kolter über die Atomgefahren und Wege zum Ausstieg aus dem AKW Brokdorf zu diskutieren. (weiter lesen unter den Bildern…)

Gastgeber Ernst Molkenthin, Ratsherr aus Itzehoe erinnerte zu Beginn der Veranstaltung noch einmal an die lange Geschichte des Widerstands gegen das AKW Brokdorf, an die großen Demonstrationen, aber auch an die Polizeigewalt, mit der die Interessen der Atomindustrie durchgesetzt wurden.

Zdebel machte in seinem Beitrag klar, dass die Atommülllagerung auch nach dem komplizierten Rückbau der AKWs für lange Zeiträume noch vor Ort in den Castor-Zwischenlagern erfolgen werde. Weil sich die Endlagerung bis möglicherweise 2080 erzögern werden, sind die Zwischenlager mit den hochradioaktiven Abfällen fast doppelt so lange wie bisher versprochen und genehmigt in Betrieb. In Brokdorf ebenso wie in Brunsbüttel. Schon diese Problematik werfe große Fragen zur künftigen Sicherheit auf, so Zdebel. Verärgert sei er vor diesem Hintergrund aber auch, dass sich die Atomkonzerne nun bei der Finanzierung der Atommülllagerung aus dem Staub machen wollen. Das müsse unbedingt verhindert werden.

Karsten Hinrichsen – einer der Kläger gegen das AKW Brokdorf – ging in seinem Beitrag auf die technischen Risiken des AKW Brokdorf und die mangelhaften Maßnahmen der rot-grünen Landesregierung zur Stilllegung ein. Selbst an Informationen durch die Behörde fehle es an fast allen Stellen.

Marianne Kolter, Landesvorsitzende der LINKEN in Schleswig-Holstein, stellte am Ende der Veranstaltung mit knapp 20 TeilnehmerInnen fest, dass der Atomausstieg leider immer noch eine Zukunftsaufgabe ist und von der derzeitigen Landesregierung keine Initiativen ausgehen, dass AKW Brokdorf schneller vom Netz zu nehmen. Angesichts der großen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gerade im Norden wäre das schwer nachzuvollziehen. Daher brauche es mehr Druck auf der Straße. Deshalb unterstütze die LINKE die Protest- und Kulturmeile am 24. April in Brokdorf: Tschernobyl und Fukushima dürften sich nicht wiederholen, waren sich Zdebel, Hinrichsen und Kolter einig.

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

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AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

AKW Brokdorf: Klage auf Stilllegung wegen fehlendem Terrorschutz gestellt

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Terrorschutz am AKW Brokdorf: Gestänge auf den Dächern sollen helfen… Jetzt ist Klage eingereicht. Foto: Dirk Seifert

Angekündigt war es, nun ist es getan: Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz bzw. terroristische Anschläge geschützt ist, klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung. Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Bereits Ende Juli hatte das zuständige grün geführte Atomministerium in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Widerruf der Genehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Auch für das AKW Grohnde ist ein solcher Widerruf der Genehmigung gefordert. Der Grüne Umweltminister aus Niedersachsen will im September entscheiden. Sollte auch er den Widerrufsantrag ablehnen, wird auch gegen das AKW Grohnde eine Klage folgen.

In der PM vom Greenpeace heißt es weiter:

„„Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.“

  • Die Klage ist hier als PDF. Eine schriftliche Begründung erfolgt in den nächsten Wochen, wenn der Anwalt Wollenteit Akteneinsicht erhalten hat.

Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll der Schutz nuklearer Anlagen vor einem „terroristischen Flugzeugabsturz“.

Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen

Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.

Greenpeace hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.

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