Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Zdebel fragt Bundesregierung

Haben staatliche Vertreter oder gar Minister bei dem nach der Fukushima-Katastrophe verhängten Atom-Moratorium möglicherweise absichtlich rechtlich mangelhafte Anordnungen gegen die Atomkonzerne erteilt, damit diese bessere Chancen bei Schadensersatz-Klagen haben? Dieser Frage geht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. jetzt mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nach. Diese Fragen sind hier gleich im Anschluss zu finden.

Der Verdacht, dass die Anordnungen zur vorläufigen Abschaltung von sieben Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima möglicherweise absichtlich mangelhaft erteilt wurden, ist im Laufe der Untersuchungen das parlamentarischen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags durch Berichte des ARD-Magazins Monitor und der Frankfurter Rundschau aufgekommen. Demnach könnte ein Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – möglicherweise in Verbindung mit Vertretern der Bundesregierung – die Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen durch die Konzerne verbessert haben. Dieser Brief spielte bei der erfolgreichen Klage von RWE im Fall von Biblis eine besondere Rolle.

Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„1. Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31.3.2011 und 4.4.2011 des Referats RS I 3 als auch z.B. des Hessischen Ministeriums für Justiz (Vermerk vom 17.3.2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5.2.2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkretere Gefahren und Risiken stärker einbezogen werden müssten, reagiert und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorgetragen (bitte einzeln auflisten)?

2. Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8.4.2011, in dem er mitteilt, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssystems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpasser“ durchzuführen (Siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5.2.2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der Behördenleitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte.
(Bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch…“ und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“.)

3. Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juli 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadenersatzklagen und der zu wählenden Begründung für diese einstweilige Betriebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (Bitte um Auflistung der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

Atommafia: Dokumente der Monitor-Recherche – Gezielte Schlamperei von Regierungsvertretern zugunsten der Atomkonzerne?

Norbert Roettgen
2011 war er der zuständige Umweltminister für das Atom-Moratorium: Norbert Röttgen (CDU). Gab es absichtliche Schlampereien zugunsten von RWE und anderen?

Der Verdacht, der sich immer mehr erhärtet, ist ungeheuerlich. Spitzenpolitiker aus Bundes- und Landesregierung haben möglicherweise absichtlich mit schweren Unterlassungen dazu Beihilfe geleistet, dass die Atomkonzerne für die Abschaltung ihrer Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima Schadensersatzforderungen durchsetzen können. Bereits vor am 15.1. hatte das ARD-Magazin Monitor erste konkrete Hinweise in diese Richtung geliefert. Demnach hat der damalige RWE-Chef Grossmann beim hessischen Ministerpräsidenten eine Anweisung bestellt, die AKW in Biblis trotz bestehender rechtlicher Möglichkeit nicht wieder anzufahren. Grossmann bezieht sich in dem Schreiben an Bouffier darauf, dass der Pofalla im Kanzleramt ihm ein solches Schreiben versprochen habe. Der Brief, den Bouffier schrieb, soll im Urteil, mit dem RWE ein Schadensersatzanspruch gerichtlich zuerkannt wurde, eine große Rolle gespielt haben. In einem weiteren Bericht am 5.2. werden nun auch der damalige Umweltminister Röttgen und der von ihm zum obersten Atomaufseher ernannten Lobbyist Gerald Hennenhöfer mit dem Verdacht in Zusammenhang gebracht, den Konzernen durch „gezielte Unterlassungen“ zu erfolgreichen Schadensersatzforderungen verholfen zu haben.

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AKW Biblis: Schadensersatz für RWE-Beihilfe vom hessischen Ministerpräsidenten und Bundesministern?

biblis
Direkt nach Fukushima gab es ab Mitte März 2011 ein Moratorium, einige AKWs – wie das in Biblis (Betreiberfoto RWE) – wurden zunächst vorübergehend abgeschaltet. Erst mit der Atomgesetzänderung im Sommer wurde eine gesetzliche Grundlage für die Stilllegung geschaffen. RWE hat gegen das Land Hessen erfolgreich auf Schadensersatz geklagt, weil der Konzern Rechtsfehler nachweisen konnte.

Haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Bundesminister dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatzklagen zum Atom-Moratorium für das AKW Biblis zum Schaden der SteuerzahlerInnen erfolgreich durchzusetzen? Briefe zwischen dem damaligen RWE-Chef Großmann und Bouffier, in denen auch Kanzleramtsminister Pofalla genannt wird, erwecken diesen Eindruck. Das ARD-Magazin Monitor legt nun nach: Ein  internes Schreiben des Bundesumweltministeriums – Fachreferat für die Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken – belegt, dass der „damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen schon frühzeitig darauf hingewiesen wurde, „welche rechtlichen und finanziellen Risiken mit der Durchsetzung der dreimonatigen Betriebseinstellung verbunden sind“. Allerdings wurden entsprechende Warnungen nicht berücksichtigt oder sogar ignoriert, wie aus den MONITOR-Recherchen hervor geht.“ (Monitor auf seiner Homepage als Vorabbericht für einen Beitrag heute Abend in der Sendung.) „AKW Biblis: Schadensersatz für RWE-Beihilfe vom hessischen Ministerpräsidenten und Bundesministern?“ weiterlesen

Atommüll-Alarm: Strahlender Abbruch in Biblis und Jülich

Radioaktiv-07.jpgAtomenergie am Ende? Noch lange nicht. Überall in der Republik stehen Auseinandersetzungen um atomare Sicherheitsfragen und Risiken auf der Tagesordnung. An einigen Orten weil Betreiber Kosten sparen wollen, an anderen weil Informationen nicht rausgerückt werden und wieder anderen Orts weil es einfach nur noch Wahnsinn ist, was mit den atomaren Hinterlassenschaften passiert. Der Deutschlandfunk berichtete heute in einer Sendung gleich über zwei solcher Vorkommnisse.

Umwelt und Verbraucher heißt das Format kurioserweise. Da geht es um „Umstrittene Pläne für den Rückbau des AKW Biblis“. Auf dem Erörterungstermin in den vergangenen Tagen hatte RWE viele Fragen unbeantwortet gelassen und gemeinsam mit dem rot-grünen Atomministerium war entschieden worden, wichtige Themen zum Umgang mit dem radioaktiven Herzstück der Anlage, dem Reaktordruckbehälter, lieber mal auszuklammern. Umweltverbände, wie der BUND, Anti-Atom-Initiativen, aber auch die Links-Fraktion aus dem hessischen Landtag beschlossen daher, von ihrer Seite den Termin abzubrechen. 

Um einen weiteren Reaktor geht es in Jülich: 2.100 Tonnen hoch verstrahlter Stahl und Beton sollen dort im Verlaufe mehrerer Monate runde 200 Meter verlagert werden. Der DLF berichtet über „Teurer Rückbau in Jülich – Was vom Forschungsreaktor übrig bleibt.

Teuer? ja; Forschungsreaktor? nein. Der AVR war während seiner störanfälligen Betriebszeit im kommerziellen Einsatz und hat für zahlreiche regionale Stadtwerke und Versorgungsunternehmen Strom produziert. Dass die Anlage auf dem Gelände des ehemaligen Atomforschungszentrums steht hat einen einfachen Grund: Der AVR war eine besondere Reaktorlinie, in der hochangereichertes Uran und Thorium zu Einsatz kamen. Das sollte – so der damalige Traum – eine Goldquelle auf dem Reaktormarkt werden. Was das für ein Wahnsinn für die spätere Atommüllentsorgung bedeuten würde, interessierte damals niemanden in den Führungs- und Wissenschaftskreisen.

Forschungsreaktor? Kommerzieller Reaktor? Was soll das? Diese Unterscheidung ist, so absurd es klingt, sehr bedeutsam, denn: Die abgebrannten und hochradioaktiven Brennelemente, die seit Jahren in Jülich rumliegen, sind nun entweder Atommüll der einen oder anderen Art. Und für die eine gilt: Das Zeug muss in Deutschland langfristig sicher gelagert werden. Für Forschungsmüll aber lässt das Atomgesetz einen Export ins Ausland zu. Und genau das wollen die Bundesregierung und die rot-grüne Landesregierung in NRW nun auch machen.

152 Castor-Transporte mit diesem heißen Müll sollen in die USA  verfrachtet werden. 250 Millionen soll dieser Spaß aus Sicht der Bundesregierung kosten. Kurios, denn in den USA berichtet Ph. D. Donald N. Brigdes, der 30 Jahre lang Manager im Department of Energy in Savannh River war, von Gesamtkosten in Höhe von einer Milliarde Dollar: “The German government will be paying for the research and development and for the processing, which is anticipated to cost about $1 billion over five or six years. This provides the SRNL the added benefit of expanding its technical capabilities.” (Augusta Chronicle). Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich von Betreibern und Regierungen behauptete Kosten irgendwie unerklärlich um ein Vielfaches erhöhten.

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