BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

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BDV des BUND in Bonn: Vorstellung des Antrags mit Forderungen zur Atommülllagerung. Thorben Becker (Referent Atompolitik, links), Edo Günther (Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz) und Klaus Brunsmeier (Bundesvorstand)

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)

„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand

Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.

Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die  Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:

  • Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
  • Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
  • Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
  • Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
  • Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
  • Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
  • Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
  • Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
  • Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
  • Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“

ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr

Asse-RadladerSchon seit längerer Zeit „ruckelt“ es an allen Ecken und Enden rund um die per Gesetz geregelte Rückholung und Sicherung des Atommülls in der ASSE II und den damit verbundenen Begleitprozess, an dem in unterschiedlichen Gremien lokale, regionale und Bundes-VertreterInnen teilnehmen. War das Bundesamt für Strahlenschutz als Nachfolger des vorhergehenden Betreibers Helmholtz-Zentrum-München zunächst überaus begrüßt worden, hat sich das inzwischen zumindest bei Teilen ins Gegenteil verkehrt. Auch die Änderung der Rechtsbasis, nach der die Atommüllkippe ASSE II Jahrzehnte lediglich nach Bergrecht und mit dem Betreiberwechsel unter das strengere Atomrecht gestellt wurde, führt oftmals zu Spannungen. Das Problem: Einerseits soll das BfS laut Gesetz den zusammenbrechenden Salzstock der ASSE II stabilisieren. Dazu müssen Verfüllungen der Hohlräume erfolgen und technische Sperren eingebaut werden. Andererseits soll das BfS die Rückholung der Abfälle durchführen. Dass diese Konstellation angesichts der Komplexität der Aufgabe nahezu automatisch zu Konflikten führt, liegt auf der Hand. Aber auch unter den Initiativen und regionalen Beteiligten häufen sich Auseinandersetzungen. Umso mehr sind die Akteure gefordert. Aktueller Streit: Die Verfüllung eines Bereichs auf der 750 Meter-Sohle. Eine Maßnahme, die aus Sicht regionaler VertreterInnen die Rückholung der radioaktiven Abfälle massiv gefährden könnte, die das BfS zur Stabilisierung der ASSE aber für unerlässlich ansieht. „ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr“ weiterlesen

Die Kosten der „Endlagerung“: Stand der Dinge und Kostenplan 2017

Was kosten die Atommülllager-Projekte Schacht Konrad, Morsleben, ASSE und Gorleben? Das erfährt ein Bundestagsabgeordneter zumindest teilweise jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen, wenn die Bundesregierung in überaus dicken Schwarten ihre Entwürfe für das jeweils nächste Jahr vorlegt. Das Bundesumweltministerium nennt diesen Entwurf „Grünbuch“ und beschreibt hier den Stand der Dinge in Sachen „Endlager“-Projekte und die Kostenentwicklung. Wie bereits im letzten Jahr stellt der LINKEN-Abgeordnete Hubertus Zdebel auch in diesem Jahr Auszüge aus dem Grünbuch online, um diese Informationen einem geneigten Kreis von Interessierten leichter zugänglich zu machen.

Noch nicht enthalten in den Entwürfen zum Haushalt in Sachen Atommüll sind die Kosten für den beschlossenen Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung und das nun anlaufende Suchverfahren für ein Lager für hochradioaktive Abfälle nach dem Standortauswahlgesetz. Dies soll – so ist dem Bericht zu entnehmen – erst im Beratungsverfahren nachgeholt und im Rahmen der „Bereinigungssitzungen“ kurz vor  Abschluss der Haushaltsberatungen erfolgen.

Wichtige Arbeitsbereiche, die derzeit noch zum BfS gehören, werden dem neuen Bundesamt zugeordnet. Parallel steht auch noch die Novellierung des  Standortauswahlgesetz auf Basis des Berichts der „Endlager“-Kommission sowie die Umsetzung der Empfehlungen der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) an.

Rund 40 Millionen Euro sollen im kommenden Jahr zusätzlich für den Schacht Konrad eingesetzt werden. Für das Projekt im maroden Salzstock der ASSE müssen im nächsten Jahr zusätzliche 11 Mio. Euro in den Etat eingestellt werden. Zwar nur 1,5 Mio. Euro mehr braucht es demnach für das „Endlager“ Morsleben, aber deutlich wird in der Beschreibung des Sachstands, dass es massive Probleme mit den erforderlichen Sicherheitsnachweisen für die geplante Stilllegung gibt und sich das Verfahren weiter verzögert. Auch Gorleben hat immer noch einen Haushaltstitel: Obwohl dort 10 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr veranschlagt werden, heißt es in einer Fußnote, dass der Bedarf aber wie in 2016 ebenfalls bei rund 30 Mio. Euro liegen wird. Allerdings holt man sich diesen Mehrbedarf aus der „Titelgruppe 2“, weil es hier eine „besehende Deckungsfähigkeit“ gäbe.

  • Hinweis: Obwohl in den Atommülllagern ASSE und Morsleben überwiegend leicht- und mittelaktiver Atommüll der Atomkonzerne aus dem Betrieb ihrer AKWs lagert, werden diese Konzerne nicht an den Kosten beteiligt (siehe dazu jeweils unten). Die Gesamkosten für die Rettungsaktion in der ASSE werden derzeit auf ca. fünf Milliarden Euro geschätzt. Für Morsleben werden derzeit 2,4 Mrd Euro veranschlagt, allerdings sind hier die Kosten für den Stilllegungsbetrieb noch nicht berücksichtigt. Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen der o.g. „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) die Atomkonzerne von weiteren Kosten der Atommülllagerung zu befreien, sollten diese schon auf die SteuerzahlerInnen verlagerten Kosten nicht übersehen werden!

Schacht Konrad – Mehr Kosten und „erhebliche Unsicherheiten“

Für den Schacht Konrad sind laut Grünbuch für Planung und Errichtung von 1977 bis 2015 rund 2 Mrd. Euro ausgegeben worden. Nach neueren Schätzungen sollen sich die Kosten für die Errichtung des „Endlagers“ Schacht Konrad auf rund 3,4 Mrd. Euro belaufen. Frühere Schätzungen aus den 1980er und 1990er Jahren gingen von Kosten für die Errichtung in Höhe von „lediglich“ 1,6 Mrd. Euro aus. Das BfS geht derzeit von einer Inbetriebnahme im Jahr 2022 aus, verweist aber selbst auf „erhebliche Unsicherheiten“ sowie „Herausforderungen und Risiken“ und schreibt: „Diese liegen in der Erstmaligkeit der Aufgabe und der Tatsache begründet, dass die Errichtung eines Endlagers nach aktuellen atomrechtlichen Maßstäben in einem ehemaligen Gewinnungsbergwerk erfolgt.“

Gorleben: Keine Erkundung mehr – aber Offenhaltung

Gorleben wird zwar nach Standortauswahlgesetz nicht weiter erkundet, aber es müssen nach diesem Gesetz alle erforderlichen Maßnahmen finanziert werden, die den Standort für eine weiterhin mögliche spätere Nutzung erhalten. Dieser Offenhaltungsbetrieb soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Bislang hat das Projekt Gorleben in der Zeit von 1977 bis Ende 2015 Kosten in Höhe von 1.784 Mio. Euro verursacht, wobei die in diesem Betrag enthaltene Summe für die Bundesbehörden lediglich geschätzt wurde.

Morsleben – Sicherheitsnachweise fehlen immer noch

50 Millionen plant das BfS für die Finanzierung der Arbeiten im „Endlager“ Morsleben („Endlager“ für radioaktive Abfälle Morsleben, ERAM), das seit Jahren stillgelegt werden soll. Morsleben ist als Atomerbe aus der DDR übernommen wurden und diente in den 90er Jahren trotz massiver Sicherheitsbedenken für die westdeutschen Atomkonzerne als billige „Beseitigung“ leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Wie die ASSE handelt es sich bei Morsleben um einen Salzstock, in dem jahrzehntelang zuvor Bergbau betrieben wurde.

Das BfS beschreibt dies mit den Worten: „Das ERAM verfügt nicht in allen Bereichen des stark durchbauten Grubengebäudes über eine geologische Barriere, die den Anforderungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.“ Trotz umfänglicher Baumaßnahmen ist es dem BfS bis heute nicht gelungen, die Wirksamkeit bestimmter technischer Barrieren (als Ersatz für geologische) nachzuweisen.

Die Vielzahl der vorhandenen Probleme fasst das BfS unter anderem so zusammen: „Angesichts der verbleibenden fachlichen und organisatorischen Risiken sowie nicht geklärter Anforderungen kann derzeit der terminkritische Pfad nicht sicher bestimmt werden. Im Ergebnis der Umsetzung der ESK-Empfehlungen unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von W & T und der hiermit verbundenen Überarbeitung der Antragsunterlagen ist zu erwarten, dass eine erneute Prüfung der Genehmigungsbehörde einschließlich einer erneuten Prüfung der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen wird. Vor dem Hintergrund dieser Situation ist derzeit ein Zeitpunkt für die Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses unbestimmt.“

Die bisherigen Gesamtkosten von 1990 bis Ende 2015 beziffert das BfS im Grünbuch des BMUB mit 1.192,8 Mio Euro. Obwohl in dem Atommülllager große Mengen radioaktiver Abfälle von westdeutschen Atomanlagen lagern, werden die Atomkonzerne an den Kosten laut Einigungsvertrag mit der DDR nicht zur Kasse gebeten. Die gesamten Kosten müssen – wie auch bei der ASSE – von den SteuerzahlerInnen übernommen werden.

ASSE II – Sicherung und Stilllegung

Insgesamt 130 Millionen Euro werden laut Grünbuch für die laufenden Arbeiten zur Sicherung und Stilllegung des maroden Salzstocks ASSE II mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll „angesetzt“ . Das sind 11,5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2016. Allerdings wird per Fußnote darauf hingewiesen: „Nach dem aktuellen Projekt-
stand muss aber für 2017 mit einem Bedarf in Höhe von bis zu 196,2 Mio. € gerechnet werden. Der den Ansatz überschreitende Mehrbedarf wird im Rahmen der bestehenden gegenseitigen Deckungsfähigkeiten der Titelgruppe 02 und durch Inanspruchnahme vorhandener Ausgabereste finanziert. Die hierfür notwendige Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.“

Weil in den maroden Salzstock Wasser eindringt und seine Stabilität nicht mehr gewährleistet ist, sollen die Atomabfälle auf gesetzlicher Basis aus der ASSE II geborgen werden. Gleichzeitig laufen Maßnahmen, um die Stabilität des Salzstocks zu verbessern und um im Falle von „unbeherrschbaren Lösungszutritten“ eine Ausbreitung der Radioaktivität zumindest zu bremsen.

Die ASSE wurde als ehemaliges Salzbergwerk offiziell als staatliches Forschungs-„Endlager“ betrieben, in dem große Mengen Atommüll der AKWs zu vermeintlichen „Versuchszwecken“ eingelagert wurden. Daher werden die Atomkonzerne an den Kosten der Sanierung dieses gescheiterten „Endlagers“ nicht beteiligt. Die Kosten werden gänzlich von den SteuerzahlerInnen getragen.

Im Grünbuch heißt es dazu: „Nach entsprechenden Umbaubauten begann 1967
die Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle. Von 1971 an wurde die Asse II faktisch nicht mehr als Versuchslager, sondern als Endlager genutzt, um hier den Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik einzulagern. Im Zeitraum zwischen 1967 bis 1978 wurden etwa 47.000 m3 radioaktive Abfälle eingelagert.“

Über die Gesamtkosten zur Sanierung der ASSE und Rückholung der Abfälle kann laut BfS keine belastbare Schätzung vorgelegt werden, – allerdings wird im Nationalen Entsorgungprogramm eine Schätzung vorgenommen, dass diese Kosten bei rund fünf Milliarden Euro liegen könnten. Auch noch höhere Kostenschätzungen gibt es (NDR).  Die bisherigen Kosten seit der Übernahme der ASSE durch das BfS am 1.1.2009 bis Ende 2015 werden auf 648,9 Mio Euro beziffert.

Atommüll Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen314Schweden plant ein „Atommüll-Endlager“ und hat jetzt ein internationales Öffentlichkeitsbeteiligungs-Verfahren gestartet, in dessen Rahmen auch Einwendungen in Deutschland erhoben werden können. Darüber informieren derzeit das Bundesumweltministerium und einige Landesministerien, z.B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Solche Einwendungen müssen bis zum 15. April an die zuständigen Behörden in Schweden übermittelt werden, können aber in deutscher Sprache formuliert werden. Eine solche Einwendung, deren Verwendung jede/m/r offen steht, hat der Göttinger Professor Rolf Bertram formuliert, die umweltFAIRaendern hiermit dokumentiert.

Der Text ist übernommen von der Homepage Offene Akademie und dort unter dem Titel „Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen“ veröffentlicht: Kopieren? Unterzeichnen? Absenden?

Wichtiger Hinweis – BMU teilt mit: Die Übersendung per E-Mail ist der von der zuständigen schwedischen Behörde bevorzugte Weg. Sie können mögliche Einwendungen unter Angabe des Aktenzeichens „NV-07138-15“ an die Adresse registrator@swedishepa.se senden. Diese E-Mail Adresse ist auf der Seite des BMUB http://www.bmub.bund.de/P4200/ unter dem Link „schwedische Behörde“ im Text oder auch oben rechts in einem Kasten veröffentlicht. Die Möglichkeit des Postwegs ist lediglich ein zusätzliches Angebot der schwedischen Behörde.

Der Mensch kann die Wege der Radionuklide nicht steuern, und sie machen auch vor nationalen Grenzen nicht halt, ob in der Luft, im Wasser oder in der Nahrungskette“ (Stephani Cooke, „Atom – Die Geschichte des nuklearen Irrtums“, Kiepenheuer, 2011)

Die schwedische „Svensk Kärnbränslehantering AB“, übersetzt „Brennelemente- und Brennelemnteabfall-AG“, beantragt einen Weiterbetrieb des Zwischenlagers auf der  Simpevarp Halbinsel in Oskarshamn-Bezirk und eine Erweiterung um eine Fabrik zur Konditionierung, sowie ein Endlager in Forsmark. Bis zum 15. April sind Einwendungen grenzüberschreitend auch aus Deutschland möglich. Die im Folgenden vorgeschlagenen Einwendungen sollten ganz, teilweise oder erweitert – als Sammeleinwendung oder –besser – als Einzeleinwendung erfolgen. Die Auflistung ist gemäß der Abfolge in der offiziellen Ankündigung von mir zusammengestellt – s. unter internet: „Schweden startet grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-Prüfung“. Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens „NV-“ zu schicken. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Ein Muster finden Sie hier.

Die postalische Adresse für die Einwendungen ist

Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden

Auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz BfS findet sich auch die email-Adresse (registrator@swedishepa.se) falls die Einwendungen als Anhang versendet werden.

Zu beanstanden sind (Vorschläge):

1. zu „Beschreibung der Gegend Forsmark“ – S. 4 –

1.1 es ist nicht hinreichend beschrieben, wie ein Austausch des Grundwasserflusses mit den tieferen Grundwässern vermieden wird,
1.2 es liegt keine vollständige Erfassung der in der ROTEN LISTE beschriebenen bestandsgefährdeten Objekte (Lurche, Vögel, Pflanzen etc.) vor,
1.3 es ist nicht erkennbar, wie der „ungewöhnliche Wildnischarakter“ vor den unvermeidbaren radioaktiven Emissionen dauerhaft erhalten werden soll,
1.4 es ist nicht ausreichend dargelegt, wie die „unberührte Natur“ erhalten werden soll.

2. zu „Beschreibung der Gegend Oskarshamm“ – S.6 –

2.1 es fehlt eine nähere Beschreibung der auf der Halbinsel Simpevarp ermittelten „Gebiete von nationalem Interesse“ und gleichermaßen für das Natura-2000-Gebiet Figeholm,
2.2 es fehlen die Kriterien, die bei der Einstufung des erfolgten Bewertungsverfahren zugrunde gelegt wurden,
2.3 es fehlt eine genaue Beschreibung der radiologischen Messungen zur Erfassung und zum Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten,
2.4 es fehlt eine belastbare Risikoabschätzung für Transporte radioaktiven Materials zur Halbinsel Simpevarp.

3. zu „Clab“ (central interim storage facility, Zwischenlager) – S.7 –

3.1 eine genaue Beschreibung der Transportbehälter für „abgebrannte Brennstäbe“ fehlt,
3.2 es ist nicht erklärt, was unter „verbrauchten Kernkomponenten“ verstanden wird,
3.3 es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise „ schwere Unfälle ohne Auswirkungen auf die Umwelt“ vermieden werden sollen,
3.4 die zusätzlichen Risiken durch „Erhöhung der Zwischenlagerungsmenge“ der abgebrannten Brennstäbe und durch die dichtere Packung der Kernkomponenten sind nicht benannt.

4. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.9 –

4.1- Betriebssicherheit und Strahlenschutz
4.1.1 es ist nicht erwiesen, dass bei der kontinuierlichen Freisetzung von Radionukliden keine Gesundheitsbelastung für die Anwohner entsteht,
4.1.2 es ist nicht erkennbar, dass jüngere Erkenntnisse über die Schadwirkung von andauernder Strahlung im Niedrigdosisbereich berücksichtigt wurden,
4.1.3. es ist nicht erkennbar, dass die besondere Schädlichkeit von Tritium und Radiokohlenstoff (C14) berücksichtigt wurde,
4.1.4 es ist nicht erkennbar, dass durch Neutronen verursachte Aktivierungsprodukte im Strahlenschutz berücksichtigt wurden,
4.1.5 die angenommene Reinigung von kontaminierter Abluft durch Partikelfilter ist nicht nachgewiesen,
4.1.6 die Leistungsfähigeit der Wasseraufbereitungsanlage durch Filter und Ionenaustauscher ist nicht nachgewiesen,
4.1.7 es ist nicht erklärt, was unter „marginaler jährlicher Steigerung von Emissionen und Dosen“ verstanden wird.

4.2 – Einleitungen in Gewässer
4.2.1 es ist nicht nachgewiesen, dass das zur Kühlung benötigte Wasser zusammen mit dem Kühlwasser aus dem Kernkraftwerk Oskarshamn schadlos in die Hamnefjärden- Bucht eingeleitet wird,
4.2.2 es ist nicht nachgewiesen, dass potentiell kontaminiertes Grundwasser schadlos in die Herrgloet-Bucht abgegeben werden kann.

5. zu „ Weitere Umweltauswirkungen“ – S. 9 –

5.1 Die Annahme, dass „weder von Clab noch von den Transporten von und zu der Anlage Gebiete von nationalem Interesse oder Schutzgebiete“ nicht beeinflusst werden, wird nicht belegt,
5.2 es ist unverständlich, dass „Clabs Auswirkung auf die Landschaft“ wegen der umliegenden Wälder begrenzt sein soll,
5.3 auch dass durch die lokale Absenkung des Grundwassers keine Auswirkungen auf Naturwert und Grundwasserstände in Brunnen auftreten, bedarf eines Beweises.

6. zu „Clink“ (integrated facility for interim storage and encapsulation, Konditionierungsanlage) –S.10 –

6.1 Anlage und Tätigkeit
6.1.1 Es ist nicht beschrieben, auf welche Weise vor der Neutronenstrahlung während der Handhabung der „Brennelemente …bis sie in der Anlage ankommen“ geschützt werden soll,
6.1.2 es ist nicht beschrieben, auf welche Weise der Schutz vor Strahlung gewährleistet wird ,während „gefüllte Kanister „ und „Transportbehälter..auf dem Seeweg ins Endlager transportiert“ werden.

6.2 Auswirkungen und Folgen – S. 11 –

6.2.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
6.2.1.1.Die Auffassung, dass „eingekapselte Brennelemente… keine Quelle von Luftradioaktivität“ mehr sein können, ist wissenschaftlich längst widerlegt.
6.2.1.1 Es ist nicht belegt, dass „Clinks Emissionen in Luft und Wasser … keine gesundheitlichen Folgen für die Anwohner oder für die Flora und Fauna in der Umgebung haben“.

6.2.2 Radioaktive Abfälle
Da “radioaktive Abfälle aus Clink“ und „Abfälle aus Clab“ nicht identisch sind, ist eine identische Handhabung nicht gerechtfertigt.

6.2.3 Landnutzung (- S.11-)
Die Folgerungen im letzten Abschnitt sind nicht nachvollziehbar und bedürfen einer Erklärung.

7. zu „Endlager“ – S. 12 –

Die Angaben sind so pauschal, dass eine Bewertung der angekündigten Maßnahmen nicht möglich ist.
Ein Antrag auf Bewilligung ist daher wesentlich zu ergänzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag zurückzuweisen.

8. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.13 –

8.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
8.1.1 Der Begriff „durchgehende Beschädigung“ (S.14) ist nicht definiert. Eine Klarstellung ist unbedingt erforderlich.
8.1.2 Es ist darzulegen, auf welche Weise „..das Personal“ durch die genannte „Strahlungsabschirmung“ gegen „Neutronenstrahlung“ und gegen entstehende Aktivierungsprodukte geschützt werden soll.

8.2 Sicherheit nach der Stilllegung (S.-14-)

Unter diesem Kapitel fehlen
8.2.1 – abgestimmte Kriterien zur Bewertung einer Stilllegung,
8.2.2 – eine genaue Definition „des Systems von passiven Barrieren“,
8.2.3 – eine detaillierte Darlegung des genannten „Zusammenspiels von Ausbreitung, Eindämmung, Verhinderung und Verzögerung radioaktiver Substanzen“
8.2.4 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen „des Risikos für Menschen“ ,
8.2.5 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen der Risiken für nachfolgende Generationen,
8.2.6 – Belege für die Behauptung, dass „das Gesamtrisiko deutlich unter dem Risikokriterium“ liegt.

8.3 Nationale Interessen und Schutzgebiete
8.3.1 – Da nach eigenen Erkenntnissen des Antragstellers „Das Risiko von erheblichen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann“ (S. 14) sind die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzulegen.
8.3.2 – Es ist auch nicht hinzunehmen, „die Folgen für die Naturwerte (nur) zu begrenzen“. Sie sind zu vermeiden.

8.4 Emissionen in die Luft (S.16)
8.4.1 – Die „Erwartung, dass keine nennenswerten Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt“ auftreten, sind im Einzelnen an Hand von überprüfbaren Untersuchungsergebnissen darzulegen.

9. Zu „In Betracht gezogene Standortalternativen“ – S.16 –

9.1 Clab
9.1.1 – Im Lichte neuerer Erkenntnisse ( Erweiterung und Verschärfung der Kriterien, Verbesserung der Ermittlungsmethoden etc..) ist es unbedingt erforderlich die „ in den 1970er Jahren“ ermittelten Ergebnisse (liegt über 40 Jahre zurück) neu zu überprüfen.
9.1.2 – Bei einer neuen Überprüfung ist darzulegen, dass dabei der neueste Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde.

9.2 Verkapselungsanlage ( S. 16/17)
9.2.1 – Bei einer „trockenen Behandlung der Brennelemente“ ist darzulegen, auf welche Weise die austretende Neutronenstrahlung und die damit verbundene Bildung von C-14 als Aktivierungsprodukt verhindert werden soll.
9.2.2 – Es ist nicht belegt, dass „Die beiden Alternativen in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht weitgehend gleichwertig“ sind.

9.3 Endlager (S.17)
Die Bewertung der Auswirkungen zu den alternativen Endlagerstandorten ist bezüglich „Umwelt, Wohnumgebung, menschliche Gesundheit und Wasserdurchfluss“ nicht nachvollziehbar.

Atommüll, Kosten und Konzerne: Gabriel will Konsens ohne LINKE

Die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums hat unter dem irreführenden Namen eine „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) eingerichtet. Geprüft werden solle, ob die Atomkonzerne ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung des AKW-Rückbaus und der Atommülllagerung in vollem Umfang nachkommen können. VertreterInnen der LINKEN sind daran nicht beteiligt worden. In einem Brief an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dr. Petra Sitte, das Ausklammern der LINKEN kritisiert. Nun hat Gabriel geantwortet.

Hubertus Zdebel, der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, kommentiert die Antwort von Gabriel: „In der Tat dürfte der mit der Kommission angestrebte Konsens auf „Schuldenerlass“ für die Atomkonzerne mit linken Vertreterinnen und Vertretern nicht erfolgreich verlaufen. Mit uns LINKEN ist ein Ausstieg der Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung für die gesamten Kosten beim Rückbau der Meiler und der dauerhaften Lagerung des Atommülls nicht zu machen. Insofern würden wir den Spezial-Konsens zugunsten der Atomkonzerne und zu Lasten der Bürger, den Gabriel offenbar anpeilt, nicht mittragen.“

Gabriel teilt in dem Brief mit, dass die Kommissions-Besetzung „Ergebnis einer regierungsinternen Abstimmung“ wäre, die „entsprechend der Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen erfolgt ist. Unser Ziel ist, nach dem Konsens zum Ausstieg aus der Kernenergie auch einen gesellschaftlichen Konsens für dessen Finanzierung zu erreichen.“

Daher sähe er „keine Notwendigkeit für eine Überprüfung der Kabinettsentscheidung zur Besetzung der KFK“. Gleichzeitig aber werbe Gabriel dafür, „das Sie und die Fraktion DIE LINKE den KFK-Prozess und ein sich gegebenenfalls anschließendes Gesetzgebungsverfahren auch künftig konstruktiv begleiten“ möge. Abschließend bedankt sich Gabriel für das „Interesse an der Thematik der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“.

 

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