Herne: Fracking wasserdicht verhindert!

Bei der Veranstaltung der Bundestagsfraktion „Fracking wasserdicht und ausnahmslos verhindern“, die in Kooperation mit der linken Ratsfraktion in Herne durchgeführt wurde, diskutierte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linksfraktion) gemeinsam mit anderen ReferentInnen die spannende Frage, wie Fracking in NRW eigentlich wasserdicht und ausnahmslos verhindern werden kann. So manch einer fragt sich wahrscheinlich, weshalb das überhaupt noch ein Thema ist, denn Hannelore Kraft (SPD Ministerpräsidentin) wird nicht müde zu betonen, dass NRW fracking-frei bleibe. Tatsächlich steht das Verbot von Fracking in NRW auf tönernen Füßen!

Oliver Kalusch (BBU)

Vor 25 Interessierten eröffnete Zdebel die Veranstaltung zunächst mit einer allgemeinen Einführung ins Thema, die den großen Bogen schlug: In den Blick wurde dabei vor allen Dingen die Rolle der Konzerne genommen, die weltweit mit Fracking Profite abschöpfen wollen und nun auch verstärkt in NRW aktiv sind. Zu diesen gehören u.a. Wintershall, Exxon Mobile und PVG. Diesen würden in NRW auch unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Tür und Tor geöffnet. Die BGR sei inzwischen wohl eher als Rohstoffagentur im Dienste der Konzerne aktiv, denn als ausreichend kritische Bundesanstalt, die vor allen Dingen das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Sinn haben sollte. In diesem Zusammenhang wies Zdebel auch noch auf die braune Vergangenheit einiger ihrer ehemaligen Präsidenten zB. Hans-Joachim Martini hin.
Im Anschluss daran belichtete Oliver Kalusch (BBU) den Stand der Fracking-Gesetzgebung und die konkrete Situation in NRW. Er deckte auch ein besonders krasses Beispiel öffentlicher Nicht-Information auf: In einer offiziellen Anfrage zu den sogenannten Aufsuchungsgenehmigung von Wintershall bekam er statt spezifischer Antworten und Akteneinsicht, nur geschwärzte und damit zensierte Dokumente zu Gesicht. Die Folienpräsentation von Oliver Kalusch kann hier heruntergeladen werden.

 

Dirk Teßmer (Rechtsanwalt)

Dirk Teßmer (Anti-Fracking Anwalt aus Hessen) ging dann in seinem Vortrag darauf ein, wie die Aufsuchungsgenehmigung in Hessen durch juristische Schritte gestoppt werden konnten und er machte deutlich, dass bereits durch das vorhandene Bundesberggesetz Möglichkeiten bestehen, Fracking zu verhindern. Aussicht auf Erfolg haben solche Schritte in der Regel dann, wenn das öffentliche Interesse, wie etwa der Wasser- oder Naturschutz höher wiegen und einer Bohrgenehmigung entgegenstehen. Dieser Hebel könnte auch bei der Verhinderung von Aufsuchungsgenehmigung für Bohrstellen in NRW angesetzt werden. Auch die Folienpräsentation von Dirk Teßmer wird hier in Kürze zum Download bereitgestellt!

 

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion debattierten Dirk Hanke (BI gegen Gasbohren in Hamm) und Kerstin Ciesla (Stellv. Vorsitzende des BUND NRW) über die weitere Perspektive eines sozial ökologischen Umbaus unserer Gesellschaft. Dirk Hanke berichtete im Speziellen über den Stand der Auseinandersetzungen mit der Techtomechanik und die Beteiligung der HAMM Gas, einer städtischen Tochterfirma, an Projekten, bei denen Techtomechanik eine Rolle spielt. Kerstin Ciesla machte darauf aufmerksam, dass ausgerechnet vor dem Hintergrund der Klimapolitik, eine Revitalisierung der Atomenergie ins Spiel gebracht würde.

Dirk Hanke (BIGG)

Dieser Entwicklung müsse man unbedingt entgegen wirken, um die Erfolge der Anti-Atom Bewegung nicht zu gefährden!

Die aus der Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse werden in den folgenden Monaten sicher Einzug in die weiteren Planungen von Protestbewegungen gegen Fracking finden und auch in die zu erwartende inhaltlich Auseinandersetzung mit dem Thema während des Wahlkampfes in NRW einfließen.

Wer einen einfachen Einstieg in das Thema „Anti-Fracking“ sucht, dem sei an dieser Stelle die neue Handreichung von Hubertus Zdebel ans Herz gelegt. Zur Bestellung des Faltblatts genügt eine Nachfrage an mein Wahlkreisbüro in Münster, Achtermannstr. 19, Telefon: +49 251 4909246, Fax: +49 251 4909352, Email: hubertus.zdebel@wk03@bundestag.de

Links: Hubertus Zdebel (MdB DIE LINKE), rechts: Kerstin Ciesla (BUND. NRW)

Und wer sich insbesondere für die Debatte rund um den sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft interessiert, dem sei an dieser Stelle noch die große Plan B Konferenz der Bundestagsfraktion und der Rosa Luxemburg Stiftung Ende Januar empfohlen!

Erdbeben in niedersächsischer Gasförderregion: Bundes- und Landesregierung müssen Risiken durch Fracking endlich ernst nehmen

P1010140In der Gasförderregion im Landkreis Vechta hat erneut die Erde gebebt. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss: „Bundes- und Landesregierung müssen das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen, statt die Gefahr weiterhin klein zu reden. Die Gefahr wird noch zunehmen, wenn in Niedersachsen nach den Plänen der Bundesregierung Tight-Gas-Fracking stattfinden wird.“

Zdebel weiter: „Die Erdgasförderung, insbesondere Fracking, sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und von wissenschaftlichen Studien, z.B. aus den USA, bekannt. Die Zunahme von Erdbeben in niedersächsischen Erdgasfördergebieten zeigt, dass Industrie und Politik die Risiken bisher einfach ignoriert haben. Die Erdgaskonzerne, die jetzt mit allen Mitteln Fracking durchsetzen wollen, haben jahrelang einen Zusammenhang der Erdbeben mit ihrer Gasförderung abgestritten.

In Kanada hat Fracking ein Erdbeben der Stärke 4,4 ausgelöst, wie die kanadische Regulierungsbehörde für die Erdöl- und Gasindustrie bekannt gab. Auch in Deutschland hat das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen zugegeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch Fracking eingesetzt wird?“

Fracking-Verbot über den Landesentwicklungsplan NRW steht auf tönernen Füßen

27132839454_f5244f10fa_oBei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:

„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.

Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.

Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“

Große Koalition peitscht Pro Fracking-Recht durch den Bundestag

Foto7DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Am Freitag, den 24.6.2016 haben CDU/CSU und SPD im Schatten von Fußballeuropameisterschaft und Brexit-Abstimmung ihr Pro-Fracking-Recht durch den Bundestag gepeitscht. Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Erlaubnisgesetz soll das gefährliche Gasbohren auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands ermöglichen.

Über ein Jahr lag der Entwurf, dessen zentraler Punkt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist, in den Schubladen. Dann musste alles ganz schnell gehen. Erst Dienstagabend erhielten die Bundestagsabgeordneten die Änderungsanträge der Großen Koalition. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Die Bitte der LINKEN um eine zweiwöchige Beratungsverlängerung wurde abgelehnt. Eine vernünftige Prüfung sollte erst gar nicht erfolgen. Wichtiger als eine seriöse Beratung war es für SPD und CDU/CSU, ihr Regelungspaket im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen. So wird die Demokratie ausgehebelt.

Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert

Die überfallartige Abstimmung war der Höhepunkt eines abgekarteten Spiels, dessen zentrale Person der Fracking-Lobbyist Martin Bachmann ist. Martin Bachmann ist Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, die in Deutschland großflächig fracken will, und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)“, ehemals Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Zudem ist Bachmann Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Weiterhin ist Bachmann Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die – wie jetzt bekannt geworden ist – in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat (siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942).

Diesem Lobbyisten der Öl- und Gasindustrie hat sich die Große Koalition nun unterworfen. Am 15. Juni hatte Martin Bachmann auf einer Tagung des BVEG mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt. Nur einen Tag später benutzte Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Drohung von Lies für einen erneuten Vorstoß, Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen

https://umweltfairaendern.de/erklaerung-von-umweltministerin-hendricks-zu-fracking-ist-durchsichtiges-und-perfides-manoever/

In der Folge griffen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers willig auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Eiltempo durchzupeitschen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert!

Entschließungsantrag der LINKEN abgelehnt

Trotz der kurzen Zeit hatte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel einen Gegenantrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen zur Abstimmung vorgelegt. Die Große Koalition lehnte ihn ab, obwohl die Gefahren des Frackings offensichtlich sind. Hierzu gehören Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie es jetzt schon in Niedersachsen zu beobachten ist. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Nach der Erdgasförderung werden Mondlandschaften hinterlassen. Und solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken. Die Große Koalition gab hingegen den Interessen der Konzerne Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

Rechtssicherheit für Tight-Gas-Fracking

Die Änderungsantrage von CDU/CSU und SPD, stellen dabei bloße Kosmetik dar,

wie Hubertus Zdebel in seiner Rede nachwies. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Diese Reservoirs liegen vorwiegend in Niedersachsen. Doch auch Nordrhein-Westfalen dürfte betroffen sein. Denn im Münsterland, insbesondere an der Grenze zu Niedersachsen, werden Tight-Gas-Lagerstätten erwartet. Damit steht Fracking in Nordrhein-Westfalen weiter auf der Tagesordnung.

Dieses Tight-Gas-Fracking soll in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert.

Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schreckt die Große Koalition  nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden.

Die aus Kreisen der Großen Koalition immer wieder behauptete Stärkung der Wasserbehörden findet nicht statt. Dazu hätte die Große Koalition klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen. Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden, der scharfe Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse stellt. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Es ist nicht das Ziel von CDU/CSU und SPD, „hohe Hürden für Fracking“ zu errichten, wie immer betont wurde. Vielmehr ist es das Ziel, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen –wie es die Gasindustrie verlangt hatte. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

Industrie hat genau das bekommen, was sie wollte

Um der Bevölkerung das Tight-Gas-Fracking schmackhaft zu machen, unternimmt die Große Koalition einen dreisten Täuschungsversuch. Mit den Fantasiebegriffen ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘ versucht sie den Eindruck zu erwecken, Fracking im Schiefergestein wäre „schlechtes Fracking“, während Fracking im Sandgestein „gutes Fracking“ wäre. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die durch Fracking hervorgerufenen Schäden.

Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Es wird lediglich ein Kampf um jedes Bohrloch provoziert. Dabei steht DIE LINKE an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Beim Tight-Gas hat die Industrie genau das bekommen, was sie wollte. Und auch beim Schiefergas werden ihre Wünsche erfüllt. Sie erhält eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll in abgeschwächter Form weiterhin installiert werden.

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

Die Restriktionen bei der Schiefergasförderung sollen nun statt bis 2018 bis 2021 gelten. Das ist ein kleiner Fortschritt Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. Dem muss engagierter Widerstand entgegen gesetzt werden.

NRW: Fracking ist nicht vom Tisch

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft versucht, die Entscheidung des Bundestags schönzureden und scheut auch nicht davor zurück, Umweltminister Remmel zurechtzuweisen, wenn er zu Recht von einem Fracking-Ermöglichungsgesetz spricht.

Auf konkrete Schritte der Ministerpräsidenten für ein konsequentes Fracking-Verbot wartet man jedoch vergebens. Krafts Behauptung, Fracking über den Landesentwicklungsplan zu verbieten, lässt Tight-Gas-Lagerstätten aus. Damit wird das Münsterland für Fracking freigegeben.

Nach dem Fracking-Recht kann ferner durch Landesrecht bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, bei denen Fracking zur Anwendung kommen soll, in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, zu versagen ist. Eine derartige Landesregelung ist schnellstens und umfassend zu verabschieden, um Fracking in diesen Gebieten Nordrhein-Westfalens sicher auszuschließen. Doch hier schweigt Kraft. Auch in NRW ist das Thema Fracking nicht vom Tisch.

Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW

Und auch in einem weiteren Punkt ist die SPD-Grünen Landesregierung in NRW gefordert. Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz wird die Menge an zu entsorgenden Bohrschlämmen aus Niedersachsen, die in der Regel Giftmüll darstellen, zunehmen. Angesichts fehlender  eigener  Deponiekapazitäten wird die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen verstärkt ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen versuchen. Damit war sie bisher durchaus erfolgreich: Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Statt des von ihm angestrebten Moratoriums soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung. Wir fordern von der Landesregierung, einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen.

Fracking-Verbot in NRW: Hannelore Kraft kann sich nicht auf SPD-Bundestagsfraktion verlassen und muss endlich ihre Hausaufgaben machen

IMAG0058„Anstatt immer mit dem Finger auf die CDU zu zeigen, muss Ministerpräsidentin Hannelore Kraft endlich einen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorlegen, der Fracking ohne Ausnahmen ausschließt“,  kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im Entwurf des LEP nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. So wäre beispielsweise Fracking im Sandgestein erlaubt. Und wenn Frau Kraft erklärt, sie würde in NRW Forschungsbohrungen ausschließen, dann steht das im Widerspruch zu ihrem LEP-Entwurf. Denn danach sind Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen in jedem Gestein erlaubt. Wohlweislich verschweigt sie zudem, dass die SPD im Bundestag sogar bereit gewesen wäre, sich mit der CDU/CSU auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz zu einigen.“ Zdebel weiter:

„Ministerpräsidentin Hannelore Kraft weiß, dass sie angesichts der Pläne der Großen Koalition in Berlin für ein Pro-Fracking-Gesetz ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten kann, Fracking in NRW nicht zuzulassen. Dabei kann sie sich nicht einmal auf die SPD-Bundestagsfraktion verlassen. Wie jetzt bekannt wurde, war diese vor wenigen Tagen in Verhandlungen mit der CDU/CSU von ihrer Forderung abgerückt, den Bundesländern ein Veto-Recht beim Fracking zuzugestehen. Ferner hätte die SPD die umstrittene, einseitig besetzte Expertenkommission, die laut Gesetzentwurf die Unbedenklichkeit von Fracking in bestimmten geologischen Formationen. feststellen soll, mitgetragen – wenn auch nur in beratender, nicht entscheidender Funktion. Doch das würde angesichts der faktischen Wirkung von Stellungnahmen dieser Kommission nicht wirklich etwas ändern. Darüber hinaus war die SPD-Bundestagsfraktion bereit, einem Verfahren zustimmen, nach dem zwar das Parlament das letzte Wort haben, aber automatisch ein Genehmigungsverfahren beginnen sollte, träfe das Parlament dann keine Entscheidung – was angesichts der Koalitionsdisziplin der Regelfall sein dürfte.

Angesichts dieser Gemengelage fordert DIE LINKE einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen  zum Pro-Fracking-Recht in Berlin. Stattdessen muss endlich ein Fracking-Verbot durch eine konsequente Änderung des Bundesberggesetzes festgeschrieben werden.“

×