Atommüll in der Arbeitsgruppe: Gorleben und andere Probleme

AG-BrunsmeierBUND-feb2015
Klaus Brunsmeier (BUND), einer der beiden Vorsitzenden der AG 2 Evaluation der Atommüll-Kommission. Im Hintergrund Hubert Steinkemper, der weitere AG-Vorsitzende.

Am letzten Montag tagte die AG2 der Atommüll-Kommission des Bundestages zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Im Mittelpunkt stand die von der Bundesregierung beschlossene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben und die Frage, wie diese verhindert werden kann. Gleichzeitig ging es darum, wie es rechtlich möglich ist, alle als Atommülllager in Frage kommenden Regionen in der Weise zu sichern, dass nicht im Vorfeld durch Eingriffe eine spätere Lagerung unmöglich gemacht wird. Außerdem wurde über die Vergabe von Gutachten beraten und – gemeinsam mit Vertretern der AG 3 Kriterien – über eine Konkretisierung des Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ diskutiert, der für die Kriterien-Entwicklung für ein dauerhaftes Atommülllager von großer Bedeutung ist. Der BUND berichtet wie üblich auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung.

Am 13. April 2015 ging es bei dem vom stellvertretenden BUND-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier geleiteten Treffen der Arbeitsgruppe Evaluierung um die Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben und die Vergabe von Gutachten zur Vereinbarkeit des Standort-Auswahlgesetzes mit dem Europarecht und in einer gemeinsamen Sitzung mit der AG 3 (Kriterien) um die Auslegung und Konkretisierung des Begriffes „bestmögliche Sicherheit“. Dokumentation BUND:

Verlängerung Veränderungssperre Gorleben
In einer juristischen Anhörung wurde deutlich, dass neben der Verlängerung der Veränderungssperre auch § 48 des Bundesberggesetzes den Behörden Möglichkeiten bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, wenn diese Standorte hinreichend konkretisiert sind. Der Standort Gorleben ist hinreichend konkretisiert, die Anwendung des § 48 BBergG problemlos möglich. Außerdem ist der Standort über den bestehenden Rahmenbetriebsplan gesichert.

Die Gutachter, Professor Gunther Kühne von der TU Clausthal und Rechtsanwältin Bettina Keienburg aus Essen, sahen in einer Verlängerung der Veränderungssperre aber den juristisch sichereren Weg. Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesumweltministeriums legten der Arbeitsgruppe ein gemeinsames Papier vor, das eine neue gesetzliche Regelung zur „zeitweisen Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen“ als eine mögliche Option bezeichnet.

Eine solche Regelung zur Zurückstellung von Bergbauvorhaben würde alle potenziellen Standortregionen betreffen. Allerdings würde ein konkreter Lösungsvorschlag eine intensive Prüfung und eine zeitaufwendige Abstimmung zwischen den Ressorts erfordern und sei deshalb zeitnah nicht möglich. Der BUND kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts zur Veränderungssperre bevor sich die Kommission mit dem Thema befasst hat. Auf der nächsten Sitzung der Kommission soll es einen Beschluss zu diesem Thema geben. Die AG verständigte sich darauf, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Sicherung potentieller Standortregionen zu fordern.

Gutachtenvergabe „StandAG versus EU-Recht“
Die AG verständigte sich in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darauf, zwei Gutachten zu diesem wichtigen Thema zu beauftragen.

„Bestmögliche Sicherheit“
Gemeinsam mit Vertretern der AG 3 wurde über dieses wichtige Thema beraten. Die unterschiedliche Auslegung und Interpretation dieses Begriffes in § 1 des StandAG, hat gravierende Folgen für die Entwicklung von Vergleichskriterien, für die Ausgestaltung des Suchverfahrens und möglicherweise auch für die Frage der Kostentragung für ein vergleichendes Suchverfahren.

Mehrfach wurde bisher vom BMUB, vom Länderministern und Mitgliedern des Bundestages gesagt, man sei sich im Gesetzgebungsverfahren einig gewesen, dass der Begriff „bestmögliche Sicherheit“ komparativ gemeint gewesen sei. Es ging darum, in einem vergleichenden Verfahren den unter Sicherheitsaspekten besten Standort zu finden. Es geht dabei nicht um den absolut besten, sondern um den besten der Standorte, die nach dem Verfahren des Stand AG in den Standortvergleich nach § 19 gekommen sind. Aber der Begriff ist im Stand AG nicht definiert und auch die Ausgestaltung des § 19 „Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“ ist nicht so eindeutig formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers klar zum Ausdruck kommt.

Vor allem Prof. Thomauske und die Vertreter von e.on und RWE wollen verhindern, dass der Vergleich der Standorte sich bis zum Schluss an Sicherheitskriterien orientieren muss. Der Vorsitzende der AG 3 Michael Sailer und der Geologe Detlev Appel erklärten aber, dass dies das Ziel der AG 3 sei und das sie sich auch in der Lage sehen entsprechende Vergleichskriterien zu erarbeiten. Ein erster Entwurf dazu soll bis zur Sommerpause von der AG 3 kommen.

Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben

Gorleben Castor November 2012012Das Bundesumweltministerium (BMUB) bekommt Gegenwind in Sachen Atommüll-Standort Gorleben. Das machte heute die Arbeitsgruppe Evaluation der „Endlager“-Kommission im Rahmen einer Anhörung deutlich. Die einseitige Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben stößt auf heftigen Widerspruch, weil sie weiterhin einseitig den Standort bevorzugt. Das sei mit der vermeintlichen „Weißen Karte“, die mit dem Neustart bei der „Endlager-Suche“ vereinbart wurde, nicht vereinbar. Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel bezeichnete dieses einseitige Vorgehen der Bundesregierung als „überflüssig und kontraproduktiv“ und forderte vom BMUB einen „Vorschlag für die Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte“. Auch Klaus Brunsmeier, Vertreter des BUND in der Kommission und Vorsitzender der AG2, kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Veränderungssperre Gorleben. Gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Hubert Steinkemper forderte er die Bundesregierung auf, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Gleichbehandlung von Gorleben mit anderen potenziellen Standorten ermöglicht“. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE sprach davon, dass das BMU mit diesem Vorgehen an die Schmerzgrenze gehe und betonte, dass Gorleben als Standort ohnehin ausgeschlossen werden müsse, eine weitere einseitige Belastung aber nicht in Frage komme. „Atommüll: Kommissions-AG gegen einseitige Bevorzugung von Gorleben“ weiterlesen

Atommülllager Gorleben: Veränderungssperre bereits im Mai im Bundesrat?

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDer Bundesrat wird möglicherweise bereits am 8. Mai über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben entscheiden, um den Standort für eine künftige Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu sichern. Während die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission noch nach Alternativen sucht, um die Bevorzugung von Gorleben bei der Suche nach einem Atommülllager zu beenden (gleichwohl im Verfahren zu belassen), hatte die Bundesregierung vor wenigen Wochen die Verlägerungs-Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben beschlossen.

Damit entsteht für die Arbeit der Atommüll-Kommission enormer Druck. Die bisherige Veränderungssperre läuft im August aus. Bislang war erwartet worden, dass der Bundesrat sich auf seiner Sitzung im Juli mit dem Thema befasst. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, ohne dass es auch vergleichbare Regelungen für andere mögliche Standorte gibt, wäre für die atom-kritischen VertreterInnen in der Kommission sicherlich eine nur schwer hinzunehmende Situation.

Am kommenden Montag, den 20. April, tagt die Kommission und wird die heutige Anhörung in der AG2 auswerten und einen Beschluss zur Veränderungssperre und den Möglichkeiten der Sicherung anderer Standorte fassen. Die Tagesordnung ist hier zu finden.

Heute hat die AG2 der Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. (Die Beiträge werden hier veröffentlicht) Während Niedersachsen und andere Vertreter der Auffassung sind, dass es eine Veränderungssperre aufgrund der Regelungen im StandAG gar nicht brauche, haben zwei der drei Fachleute für eine solche Veränderungssperre gesprochen.

Große rechtliche Probleme gibt es auch, andere potentielle Standorte in der Weise zu sichern, dass diese nicht durch entsprechende Maßnahmen für ein Atommülllager unbrauchbar werden, in dem die Kommunen oder Dritte durch Bohrungen oder andere Dinge die unterirdische Formation „beschädigen“. Eine kurzfristige Sicherung auch dieser noch nicht benannten Standorte würde – das zeigte die heutige Anhörung und Diskussion in der AG – auch neue gesetzliche Regelungen im Bergrecht und an anderen Stellen sinnvoll machen bzw. erfordern.

Bundesregierung tarnt Desaster als „Nationales Atommüll-Programm“

KONRAD stoppen statt erweitern !
KONRAD stoppen statt erweitern ! Foto: Michaela Mügge /PubliXviewing

Aus gutem Grund ruft nicht nur die AG Schacht Konrad dazu auf, gegen das von der Bundesregierung vorgelegte „nationale Entsorgungsprogramm“ Einspruch zu erheben. Für Konrad könnte dieses „Programm“ dazu führen, dass sich die Atommüllmenge, die im Schacht Konrad eingelagert werden darf, mal eben verdoppelt. Dieser zusätzliche Atommüll könnte aus der ASSE kommen, wenn dort die Rückholung gelingt, und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau. Was die Bundesregierung „Programm“ nennt, ist im Grunde nichts anderes als der erneute Versuch, die wachsenden Probleme und das Chaos bei der Atommülllagerung schön zu schreiben. Während im Entwurf des Programms alles irgendwie geordnet wirkt, ist schon heute klar, dass z.B. die Fristen für die Einrichtung eines dauerhaft sicheren Atommülllagers nicht einzuhalten sein werden und bei den Castor-Zwischenlagern an den AKW-Standorten eine Laufzeitverlängerung auf der Tagesordnung steht. Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ ist eine Anforderung der EU-Kommission und muss dieser im August offiziell als Bericht der Bundesregierung übergeben werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen den „Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu erheben. „Bundesregierung tarnt Desaster als „Nationales Atommüll-Programm““ weiterlesen

Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgUpdate 13.4.2014: Mit einer Anhörung zur Veränderungssperre und den Alternativen befasst sich heute die AG2 zur Evaluation des StandAG im Deutschen Bundestag.Das Kabinett hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die bestehende Veränderungssperre ab August zu verlängern. Der Bundestag muss dieser Maßnahme zustimmen. Die Maßnahme soll verhindern, dass durch örtliche Aktivitäten der Salzstock in Gorleben für die Nutzung als Atommülllager unbrauchbar gemacht wird. Aus Sicht von AtomkraftgegnerInnen eine überflüssige Maßnahme, da der Salzstock ohnehin nicht geeignet ist. Allerdings sorgt diese Sperre dafür, dass Gorleben als einziger Standort weiter bevorzugt wird. Daher will die AG2 der Atommüll-Kommission auch klären, ob es andere Möglichkeiten gibt, nicht nur Gorleben, sondern gleichzeitig auch andere potentielle Standorte zu sichern, um – wenn Gorleben schon nicht ausgeschlossen wird, wenigstens keine Bevorzugung mehr stattfindet. Weiteres zum Stand der Dinge siehe im Anschluss.

Gorleben bleibt die Nr. 1 für das geplante Atommüll-Dauerlager für hochradioaktive Abfälle: „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den niedersächsischen Salzstock Gorleben beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium anschließend in Berlin mit. Die geltende Sperre aus dem Jahr 2005 würde ansonsten im August auslaufen. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen“, heißt es in einer dpa-Meldung. Während die Atommüll-Kommission am 13. April eine Expertenanhörung zur Veränderungssperre durchführen will um nach Alternativen zu suchen (siehe weiter unten), macht die Bundesregierung Druck. So oder so: Nach dem Standortauswahlgesetz ist Gorleben weiterhin im Verfahren, ob mit Veränderungssperre oder anders. Gegen diesen Plan der Bundesregierung hat vor wenigen Tagen Greenpeace gemeinsam mit dem Grafen Bernstorff einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. „Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August“ weiterlesen

×