
Aus gutem Grund ruft nicht nur die AG Schacht Konrad dazu auf, gegen das von der Bundesregierung vorgelegte „nationale Entsorgungsprogramm“ Einspruch zu erheben. Für Konrad könnte dieses „Programm“ dazu führen, dass sich die Atommüllmenge, die im Schacht Konrad eingelagert werden darf, mal eben verdoppelt. Dieser zusätzliche Atommüll könnte aus der ASSE kommen, wenn dort die Rückholung gelingt, und aus der Uranfabrik der URENCO in Gronau. Was die Bundesregierung „Programm“ nennt, ist im Grunde nichts anderes als der erneute Versuch, die wachsenden Probleme und das Chaos bei der Atommülllagerung schön zu schreiben. Während im Entwurf des Programms alles irgendwie geordnet wirkt, ist schon heute klar, dass z.B. die Fristen für die Einrichtung eines dauerhaft sicheren Atommülllagers nicht einzuhalten sein werden und bei den Castor-Zwischenlagern an den AKW-Standorten eine Laufzeitverlängerung auf der Tagesordnung steht. Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ ist eine Anforderung der EU-Kommission und muss dieser im August offiziell als Bericht der Bundesregierung übergeben werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen den „Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu erheben. „Bundesregierung tarnt Desaster als „Nationales Atommüll-Programm““ weiterlesen







