(*) Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma. Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden… Geheimsache: Sicherheit von Atomanlagen immer öfter Verschlusssache weiterlesen
