Trotz verlorenem Volksentscheid: In Berlin könnte es weiter „Tschüss Vattenfall“ heißen und zu einer Bürgerbeteiligung beim Stromnetz kommen. Denn die BürgerEnergie Berlin hat sich als Partner der Stadt Berlin für die Konzession um das Stromnetz beworben. Außerdem prüft die Bürger-Genossenschaft offenbar, sich ebenfalls als Partner der Stadt am Gasnetz zu beteiligen, sollte Berlin die Konzession dafür erhalten. Die Genossenschaft kritisiert aber das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Netzeigentümer Vattenfall bevorteile. Auch in Hamburg bewirbt sich eine Genossenschaft um Teilhabe am Stromnetz.
In einem Interview auf Telepolis teilt Luise Neumann-Cosel, eine der GeschäftsführerInnen der Genossenschaft zum Stand des Verfahrens mit: „Mittlerweile ist der erste Verfahrensbrief beantwortet, das ist sozusagen der erste Eignungsnachweis. Alle Bewerber mussten dem Land Berlin nachweisen, dass sie grundsätzlich technisch, wirtschaftlich und finanziell in der Lage sind, dieses Stromnetz zu betreiben. Diesen Test haben wir bestanden. Wir warten jetzt auf den zweiten Verfahrensbrief, der Anfang des nächsten Jahres kommen soll. Dann müssen die fünf Bewerber Farbe bekennen und genauer skizzieren, wie sie sich das vorstellen mit dem Stromnetzbetrieb, auch was Bürgerbeteiligung und die Einbindung erneuerbarer Energien angeht. Es geht also um ein innovatives Betriebskonzept. Nach dieser Angebotsrunde gibt es dann die ersten Gespräche zwischen dem Berliner Senat und den Bietern. Dann wird es zum ersten Mal richtig interessant.“
Die BürgerEnergie-Genossenschaft kritisiert laut Telepolis das laufende Bewerbungsverfahren, weil es den Stromnetzeigentümer Vattenfall bevorteile. Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft soll die Verfahrenskriterien als „Wettbewerbsverzerrung“ und „Nonsens“ bezeichnet haben.
Neumann-Cosel erläutert in dem Interview, dass ein Problem im Verfahren sei, „dass die Vergabestelle im Prinzip davon ausgeht, dass ein neuer Netzbetreiber auf der grünen Wiese ein Netz aufbauen muss. Dem ist ja nicht so: Hier gibt es ein funktionierendes Netz“, so Neumann-Cosel. Über den tatsächlichen Netzbetrieb gibt es daher für die neuen Bewerber „sehr viel weniger Informationen über den jetzigen Netzbetrieb“. Das würde das „Verfahren sehr ungleich“ machen. Also Vattenfall bevorteilen. Das ganze Interview weiterlesen auf Telepolis …
Auch in Hamburg will sich eine Bürger-Energienetz-Genossenschaft für das dortige Stromnetz bewerben. Dort hat der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ erfolgreich durchgesetzt, dass sich die SPD-geführte Stadt um die Energienetze für Strom, Gas und Wärme bewerben muss. 100 Prozent, so der Volksentscheid, sollen wieder in die öffentliche Hand. Damit muss das Eigentum an den Netzen also vollständig in die Hand der Stadt. Aber Möglichkeiten einer Beteiligung beim Betrieb der Netze sind damit nicht ausgeschlossen.
Vattenfall ohne Konzept für die Krise: Expansion war ein Fehler. Foto: Dirk Seifert
„Verkauf der deutschen Tochter ab Herbst denkbar“, titelt der „Berliner Tagesspiegel“ und schreibt dann überraschenderweise zum Einstieg: „Für die schwedische Regierung ist es eine bemerkenswerte Äußerung zur Zukunft des staatlichen Energiekonzerns Vattenfall. Er sehe keine Möglichkeit eines Verkaufs der Vattenfall-Töchter in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien vor den Reichstagswahlen im September 2014 – „aber vielleicht danach“, sagte Finanzmarkt-Minister Peter Norman der Wirtschaftszeitung „Dagens Industri“.“
Oder doch schon früher? Vattenfall inszeniert ein echtes Verwirrspiel oder der Konzern hat absolut keinen Plan, wie der aus dem Schlamassel rauskommen soll. Denn der Tagesspiegel verweist darauf, dass sich Großbanken im Auftrag der schwedischen Regierung offenbar längst mit dem Verkauf des Deutschland-Geschäfts befassen. „Ein Sprecher von Vattenfall in Deutschland sagte, konkrete Pläne für einen Verkauf der regionalen Einheit außerhalb Schwedens oder einen Börsengang gebe es nicht. Zuvor hatte es Berichte gegeben, Vattenfall befasse sich 2014 mit dem Verkauf des Geschäfts der Europasparte, Banken würden nach dem Jahreswechsel auf Käufersuche gehen.“ (siehe auch die Links oben und hier: Vattenfall Deutschland: Der Mutterkonzern hat den Verkauf eingeleitet)
Erstmals werden nun vom schwedischen Finanzminister echte Fehler eingeräumt, schreibt der Tagesspiegel: „Er verwies auf die Probleme mit der Braunkohle in Deutschland, den Atomausstieg und die Affäre um den zu teuer gekauften niederländischen Gasversorger Nuon. Rückblickend könne man daher sagen, es sei ein Fehler gewesen, in diese Märkte einzusteigen, sagte Norman.“
Eine herbe Niederlage für Hauke Eugen Wagner und Vattenfall: Seine Kandidatur für den Bundesvorsitz bei den Jung-SozialistInnen ging total baden. Der Hamburger Vattenfall-Manager erhielt lediglich 27,6 Prozent der Stimmen. Gewählt wurde Johanna Uekermann aus Nürnberg mit 69,69 Prozent der Stimmen, wie die Organisation mitteilte. (Siehe Neues Deutschland).
Seine Bewerbung für den Vorsitz (hier als PDF) hat offenbar nur wenige überzeugt.
Hauke Wagner ist bei Vattenfall im Rahmen des Minderheitsdeals an den Energienetzen mit der SPD-regierten Hansestadt zum Manager berufen worden. Dieser Deal war die Reaktion der SPD auf den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“. Statt 100 Prozent Rekommunalisierung, wie es der – inzwischen erfolgreiche – Volksentscheid wollte, hat sich die Stadt auf Betreiben der SPD mit lediglich 25,1 Prozent an den Vattenfall- und E.on-Netzgesellschaften beteiligt.
Hauke Wagner war vormals Juso-Chef in Hamburg. Diesen Posten gab er auf, als er zu Jahresbeginn als Manager bei Vattenfall einstieg. Allerdings ist er bis heute weiterhin Mitglied im SPD-Landesvorstand in Hamburg.
Diese Vermischung von Partei und Konzern hat natürlich in Hamburg vielfältig auch für Kritik gesorgt.
Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter für Hamburg und Norddeutschland: Über Börsengänge und andere Krisenbewältigungen. Foto: Vattenfall
Vattenfall bleibt seiner Linie von Informations-Wirrwarr treu: „“Wir erwarten, dass Vattenfall im ersten Halbjahr an potenzielle Interessenten für sein Geschäft in Kontinentaleuropa und Großbritannien herantritt“, sagte ein mit Versorgerthemen befasster Banker. Zwei weitere mit der Sache vertraute Personen sagten, Vattenfall werde wohl erst die Wahlen in Schweden im September abwarten bevor man einen Verkauf starte.“ Das schreibt das Hamburger Abendblatt am 29. November 2013. Die Meldung erscheint kurioserweise unter der Überschrift: „Vattenfall: Kein Verkauf von deutscher Sparte“. Denn: „Diesen Spekulationen widersprach Vattenfall am Donnerstag vehement. „Es gibt ein glasklares Dementi unseres schwedischen Eigners“, sagte Vattenfall-Sprecher Stefan Müller dem Abendblatt.“
Zuvor hatte Reuters laut Abendblatt berichtet: „Die Banken Citi und Rothschild hätten eine strategische Analyse zu dem Geschäft abgeschlossen und gingen ab Anfang nächsten Jahres auf die Suche nach Käufern, sagten zwei mit dem Vorgang Vertraute am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.“
Das Dementi von Vattenfall scheint aber nicht zutreffend, denn heute vermeldet wiederum das Abendblatt mit Bezug auf ein Interview mit dem Hamburger Vattenfall-Chef Pieter Wasmuth: „Nachdem der Mutterkonzern beschlossen hatte, sein deutsches, niederländisches und britisches Geschäft künftig als eigenständige Tochter zu führen, schließt Wasmuth auch einen Börsengang nicht aus. „Das ist eine Möglichkeit. Ein Börsengang heißt aber nicht, dass man zu 100 Prozent veräußert wird.“ Man öffne sich damit für weitere Kapitalgeber.“
Damit aber bestätigt Wasmuth zumindest indirekt genau das, was inzwischen immer wieder aus Bankenkreisen und aus dem Umfeld der Beschäftigten von Vattenfall zu hören ist und was zahlreiche Medien seit Monaten berichten (siehe unten).
Außerdem erklärt Wasmuth, dass man bei Vattenfall darüber diskutieren wolle, ob das Hamburger Geschäft künftig wieder unter dem alten Namen „HEW – Hamburgische Electricitäts Werke“ laufen solle. Aus HEW wurde Vattenfall und aus Vattenfall nun wieder HEW. Toll!
Die Hinweise, dass Vattenfall sein Deutschland-Geschäft bzw. seine Geschäfte in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden abstoßen will, mehren sich in den letzten Monaten. Auch von einem Börsengang ist immer wieder die Rede gewesen.
So hat erst jüngst der Brandenburgische Wirtschaftsminister nach einem Besuch bei der schwedischen Regierung (Eigentümer) und bei Vattenfall darüber informiert, dass es für die Braunkohle in der Lausitz einen neuen strategischen Partner geben wird. Verkäufe von Braunkohlekraftwerken stehen ebenso auf dem Plan, wie der Verkauf von Off-Shore-Windparks in England. Auch über einen Verkauf der 20 Prozent Anteile am AKW Brokdorf wurde bereits in den Medien berichtet. Siehe: Vattenfall steigt aus: Anteile am AKW Brokdorf sollen verkauft werden (E.on hält mit 80 Prozent die Mehrheit am AKW Brokdorf).
Im Zusammenhang mit dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg, sagte Wasmuth dem Abendblatt auch: „Bisher beschäftigt Vattenfall rund 4000 Mitarbeiter in der Stadt. Deren Zahl könnte dramatisch sinken, falls der Versorger die Konzession verliert. Dann müsste der neue Konzessionär rund 800 Beschäftigte der Netzservice-Gesellschaft von Vattenfall übernehmen. Zudem müssten 120 Mitarbeiter zur Stadt wechseln, wenn diese das Netz von Vattenfall kauft.“
Zum Thema Arbeitsplätze und Vattenfall, siehe hier.
Im Auftrag der Bürgerschaft hat der Rechnungshof den 2009 gegründeten städtischen Ökostromer „Hamburg Energie“ unter die Lupe genommen. Eine demokratische Kontrolle, die für Transparenz sorgt und die für privatwirtschaftliche Konzerne der Marke Vattenfall leider nicht möglich ist.
Medien berichteten vor allem, über die im Bericht angeführten Probleme (mehr dazu unten). Einer der durchaus wichtigen Punkte der Prüfung, nämlich die Feststellung, dass die Gründung und der Betrieb der Hamburg Energie GmbH als Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen, wurde oftmals nur am Rande erwähnt. Eigentlich verwunderlich. Nur in Schlusssätzen (z.B. der NDR) wird daran erinnert, dass „Wirtschaftsverbände und -kammern die Gründung von Hamburg Energie als überflüssige staatliche Aktivität angesichts einer Vielzahl privater Stromanbieter in der Hansestadt kritisiert“ hatten.
Hamburg Energie und Ökostrom als öffentliche Aufgabe!
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion reagiert daher mit der Überschrift „Gutachten des Rechnungshofes widerlegt Kritik an Hamburg Energie“ auf den Bericht. Weiter heißt es in der PM: „Der Rechnungshof hat mit seinem heute vorgelegten Gutachten bestätigt, dass Gründung und Betrieb von Hamburg Energie rechtmäßig waren und sind. Darüber zeigt sich Monika Schaal, Sprecherin für Umwelt und Energie SPD- Bürgerschaftsfraktion erfreut: „Mit dem Gutachten des Rechnungshofes wird der Fundamentalkritik an dem stadteigenen Ökoenergieversorger nachhaltig der Boden entzogen. Der Rechnungshof erkennt an, dass der Gründung von Hamburg Energie ein wesentliches staatliches Interesse zugrunde liegt, denn Hamburg hat sich hohe Klimaschutzziele gesetzt und versteht sich als Vorreiter der Energiewende.““
Transparent und Öffentlich
Ebenfalls positiv sieht die SPD-Fraktion: „Auch ein weiterer Vorwurf der Kritiker, Hamburg Energie werde von Hamburg Wasser quersubventioniert, läuft ins Leere. Hamburg Wasser bietet seinem Tochterunternehmen Hamburg Energie Dienstleistungen zu Vollkosten an – inklusive anteiliger Gemeinkosten. Dazu Andrea Rugbarth, Fachsprecherin Öffentliche Unternehmen der SPD Fraktion: „Diese Dienstleistungen werden laut Rechnungshof vollständig und transparent dem Tochterunternehmen in Rechnung gestellt. Damit ist der Vorwurf der Quersubventionierung des stadteigenen Unternehmens durch Hamburg Wasser vom Tisch.“ Die gemeinsame Nutzung von vorhandenen Ressourcen sei bei Stadtwerken, aber auch bei großen Konzernen in der Privatwirtschaft üblich, betonte Rugbarth. „Die Vorteile kommen letztlich den Kunden von Hamburg Wasser zugute, weil die Erlöse aus den Dienstleistungen für Hamburg Energie zusätzliche Kostendeckungsbeiträge für Hamburg Wasser darstellen.““
Ungleiche Maßstäbe
Auch die Grüne-Bürgerschaftsfraktion reagierte auf den Bericht vom Rechnungshof: „Der Rechnungshof stößt sich beispielsweise an Praktiken, die bei privaten und auch kommunalen Versorgern marktüblich sind.“ Und weiter sagte Jens Kerstan: „Ich bin mir sicher, dass man ähnliche Punkte auch bei einer Prüfung der großer Versorger wie Vattenfall oder E.ON feststellen würde. Selbst wenn man der Kritik fehlender Risikoaufschläge folgen würde, handelt es sich hier nur um eine fünfstellige Summe, die in dieser Dimension den Wettbewerb gar nicht verzerren kann.““
Die Kritik des Rechnungshofes
Was also wird in dem Bericht bemängelt? Kritik äußert der Rechnungshof daran, dass es bei einigen Auftragsvergaben nicht die aus Sicht der Prüfbehörde erforderlichen Ausschreibungen gegeben habe. Bereits im Jahr 2010 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) eine solche „Inhousevergabe“ beanstandet. Gemeint ist damit, dass andere städtische Unternehmen oder Einrichtungen ohne Ausschreibung Aufträge direkt an Hamburg Energie erteilt haben bzw. umgekehrt.
Allerdings stellt der Rechnungshof auch fest: „Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE), der HWW und der HE folgen vielfach dem Konzerngedanken und sind aus diesem Blickwinkel ökonomisch nachvollziehbar sowie nach nationalem Recht nicht zu beanstanden.“ Auch sonst wäre Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben. Der Rechnungshof kritisiert aber z.B., dass die Mutter von Hamburg Energie – die Hamburger Wasserwerke – bei den Verträgen darauf verzichtet hat, Gewinn- und Risikoaufschläge zu kassieren: „Der Verzicht auf die marktüblichen Aufschläge für Gewinn und Risiko bei den der HE in Rechnung gestellten Kosten für Personal- und Dienstleistungen sowie Mieten, die unentgeltliche Erbringung von Werbeleistungen sowie einige Vertragsbedingungen sind jedoch als unter Dritten unüblich zu bewerten.“ (Siehe im Bericht S. 8, hier als PDF).
Das mag unter marktwirtschaftlichen Bedingungen „unüblich“ sein, aber eigentlich kein Schaden für die HamburgerInnen.
Das Abendblatt zitiert den Geschäftsführer von Hamburg Energie dazu: „Wir haben bei der Vergabe von Aufträgen nicht gegen geltendes Recht verstoßen“, sagt hingegen Hamburg Energie-Chef Michael Beckereit. Lediglich eine Vergabe an Hamburg Wasser sei vom Oberlandesgericht Hamburg für unzulässig erklärt worden. Zudem wären Leistungen, die Hamburger Energie von der Muttergesellschaft bezog, nicht vergünstigt gewesen. „Im Gegenteil, wir hätten mit einem externen Call Center sogar 15 Prozent der Kosten sparen können.“
Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass Hamburg Energie in seiner Geschäftsbilanz für Hamburg unübliche – aber erlaubte – Methoden angewendet habe, um die aktuelle Ertragslage besser aussehen zu lassen. Das Abendblatt berichtet: „Dazu erklärte Hamburg Energie, die Geschäftsentwicklung sei stets im oder über Plan gewesen. Hamburg Energie werde bis 2015 alle Anfangsverluste ausgleichen und ab 2016 eine Dividende ausschütten.“
In den Medien wurde – fast alle offenbar mit Bezug auf einen DPA/LNO Text – von „schweren Vorwürfen“ oder „zugeschanzten Aufträgen“ getitelt. Starke Worte, für vergleichsweise offenbar nicht sonderlich schwere Verstöße. Denn Folgen haben die festgestellten Verstöße offenbar keine. Der Rechnungshof hatte in seiner Pressemeldung geschrieben:
„Die Gründung und der Betrieb der Hamburg Energie GmbH als Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg verstoßen nicht gegen haushaltsrechtliche Vorschriften.
Bei der öffentlichen Beauftragung der Hamburg Energie GmbH ist teilweise das Vergaberecht nicht beachtet worden.
Betriebsaufwendungen für Dienstleistungen, die die Hamburg Energie GmbH vom Mutterunternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH in Anspruch nimmt, sind im Hinblick auf die Marktkonformität kritisch zu betrachten, weil dabei marktübliche Gewinn- und Risikoaufschläge nicht in Rechnung gestellt werden. Dies kann den Wettbewerb beeinträchtigen. Allerdings machten diese Dienstleistungen 2012 weniger als 1 % der Betriebsaufwendungen aus.
In Anspruch genommene Bilanzierungswahlrechte führen zu einer kurzfristig günstiger dargestellten Ertragslage des öffentlichen Unternehmens – eine abschließende Aussage über eine angemessene Renditeentwicklung lässt sich hieraus nicht ableiten.“