Vattenfall bekommt den Hals nicht voll: Nun schon 5,7 Mrd. Euro Schadensersatz für Krümmel und Brunsbüttel
Vattenfall verlangt inzwischen vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) einen Schadensersatz in Höhe von 5,7 Mrd. Euro für die endgültige Stilllegung der maroden Atommeiler in Krümmel und Brunsbüttel. Das meldete das Handelsblatt mit Bezug auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Damit erhöhte sich der Betrag noch einmal um rund eine Mrd. Euro. Krümmel und Brunsbüttel waren wegen massiver technischer Mängel bereits 2007 vom Netz gegangen und bis zur Katastrophe von Fukushima nicht mehr am Netz. Dennoch klagte Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Schiedsgericht im Rahmen eines Energiecharta-Vertrages (ähnlich wie TTIP). Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Vattenfall als ausländisches Unternehmen anerkannt und in geringem Umfang den Anspruch auf eine Entschädigung anerkannt. Hintergrund dafür ist die Laufzeitverlängerung, die die CDU/CSU und FDP – Bundesregierung Ende 2010 beschlossen hatte und nach Fukushima wieder rückgängig machte. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat Vattenfall die Klage in Washington aufrecht erhalten. Nutznießer wäre auch E.on/PreussenElektra, mit denen Vattenfall die AKWs Krümmel und Brunsbüttel gemeinsam betrieben hatte.
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Das Handelsblatt berichtete dazu: „Als ausländischer Konzern können sich die Schweden – im Gegensatz zu den anderen Kernkraftwerksbetreibern in Deutschland – auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrags berufen. Der Vertrag schützt ausländische Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in Eigentumsrechte.“
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Die Bergedorfer Zeitung berichtet über die Forderungen von Vattenfall: „Unsere Forderungen haben sich nicht verändert. Basis sind 4,4 Milliarden Euro für entgangenen Leistungsbetrieb zuzüglich Zinsen“, erklärt Sandra Kühberger, Sprecherin von Vattenfall, auf Anfrage unserer Redaktion. Der Bund rechnet in die Gesamtsumme auch eigene Kosten, etwa für sieben Mitarbeiter ein, die sich um das von Vattenfall angestrengte Schiedsgerichtsverfahren in Washington kümmern. Man rechne für das laufende Jahr mit Verfahrenskosten in Höhe von 500 000 Euro. Abhängig vom weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens in den USA könnten 2018 weitere Kosten auf den Haushalt des Bundes zukommen, heißt es. Die Personalkosten summieren sich einer älteren Mitteilung des Ministeriums zufolge „einschließlich Personalnebenkosten und Versorgungszuschlägen auf 557 943 Euro jährlich“. Die Sachkosten wurden mit 141 750 Euro beziffert. In der Finanzplanung für 2018 sind 500 000 Euro zusätzlich vorgesehen, und für etwaige Folgeposten im Jahr 2019 ist eine haushalterische Vorsorge in Höhe von einer Million Euro geplant.“
Das Handelsblatt erwähnt in seinem Bericht auch, dass Vattenfall bereits bei der Genehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg vor dem Schiedsgericht in Washington gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte: „Vattenfall hat mit dem Schiedsgericht gute Erfahrungen gemacht: 2009 verklagte das Unternehmen die Bundesrepublik wegen der Verschärfung von Auflagen für sein Kohlekraftwerk in Moorburg auf Schadensersatz von 1,4 Milliarden Euro. 2010 legten beide Seiten den Streit bei, ohne das Verfahren zu Ende zu bringen. Über die Höhe der Zahlung der Bundesrepublik an Vattenfall wurde Stillschweigen vereinbart. Insider sagen, Vattenfall könne das Ergebnis als „vollen Erfolg“ verbuchen.“
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