Demokratische Energiepolitik in Hamburg: Energienetzbeirat – Die Dritte

HEW1Infolge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ läuft in kleinen Schritten auch die Demokratisierung der Energiepolitik. Neben der Rekommunalisierung der Energienetze der Hansestadt und damit der Zuständigkeit von Senat und Bürgerschaft statt E.on und Vattenfall, hat sich inzwischen der Energienetzbeirat auf den Weg gemacht, die gesellschaftlichen Akteure der Energiewende einzubeziehen und damit auch die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Am 1. September steht nun ab 17 Uhr in der Umweltbehörde die dritte öffentliche Sitzung des Energienetzbeirats inkl. einer Bürgerfragestunde an, u.a. mit dem Thema „Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel“ und der Wahl einer dreiköpfigen „Koordinations-Gruppe“. Den Entwurf einer Tagesordnung findet man hier online.

  • Dritte öffentliche Sitzung mit entsprechender FRAGESTUNDE findet am Donnerstag, 01. September 2016, ab 17:00 Uhr statt, im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg. Eine Liste der Mitglieder und der StellvertreterInnen ist hier online.

Der Energienetzbeirat ist noch in der Findungsphase und für alle Beteiligten ist es ein durchaus neues energiepolitisches Betätigungsfeld, nachdem die Hansestadt Hamburg durch den Verkauf bzw. die Privatisierung der damaligen HEW und von HeinGas über ein Jahrzehnt keine echten Zuständigkeiten in der Energieerzeugung und -Versorgung hatte.

Dennoch zeigen die ersten Debatten – auch im Umfeld des schon länger anhaltenden „Wärme-Dialogs“, dass von derartigen Beteiligungsgremien wichtige Impulse für die Energiewende und den Klimaschutz ausgehen können.

Noch liegen die Berichte und das Protokoll der zweiten Sitzung online nicht vor. Die Ergebnisse der ersten Sitzung finden sich hier:

Demokratisierung der Energiewende in Hamburg: Was sollen Beiräte bei den Netz-Unternehmen leisten?

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Umsetzung des Volksentscheids könnte zur mehr Bürger-Demokratie in Hamburg führen.

Die Rekommunalisierung der Energienetze nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom September letzten Jahres in Hamburg könnte auch neue Perspektiven für mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in der Energiewende zur Folge haben. Bereits seit Monaten wird auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen ein Wärme-Dialog geführt, der sich nicht nur mit den Alternativen für das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel befasst und der inzwischen auch von der SPD-Fraktion und sogar der Umweltbehörde aufgegriffen wird – nachdem Grüne und Linke schon länger die Forderungen der Rekommunalisierungs-Initiativen unterstützen. Jetzt könnte die Mitbestimmung auch auf Unternehmensebene Einzug halten: Ein Vorschlag, bei den Netz-Unternehmen neben schlichten Kundenbeiräten zusätzlich Beiräte für eine „politisch-gesellschaftliche Rückkoppelung“  (SPD-Antrag) einzurichten, könnte der Einstieg in die Debatte um ein gutes Modell sein.

Die SPD hat auf Initiative von Fraktionschef Andreas Dressel Beiräte vorgeschlagen, die schrittweise bei den drei Gesellschaften etabliert werden sollen, die nach dem Volksentscheid mit unterschiedlichen Fristen rekommunalisiert werden sollen. Dressel bezieht sich mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf den zweiten Satz des Volksentscheids, in dem mehr demokratische Kontrolle in der Energiewende gefordert wurde.

Beiräte bei allen drei Netzgesellschaften sofort!

Dabei sei schon eines angemerkt: Dressel spricht davon, dass ein solcher Beirat zunächst beim Stromnetz und erst später bei der Fernwärme und beim Gasnetz eingeführt werden. Hintergrund ist offenbar, dass nur beim Stromnetz die Stadt inzwischen zu 100 Prozent Eigentümer ist. Bei den anderen ist die Stadt bislang nur mit 25,1 Prozent beteiligt. Insofern mag der Vorschlag von Dressel beim Vorgehen zunächst plausibel sein. Aber: Der Senat hat vielfach seine Minderheitsbeteiligung mit einem erheblichen Einfluss auf die Unternehmenssteuerung selbst gelobt. Jetzt kann er zeigen, dass vielleicht doch etwas an dieser Behauptung dran ist: Insbesondere bei der Vattenfall-Fernwärme ist zu fordern, dass auch hier ein Beirat sofort eingesetzt werden sollte. Vor allem auch deshalb, weil hier mit der lediglich vereinbarten Kauf-Option deutliche Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme bestehen.

Debatte: Was soll Aufgabe der Beiräte sein?

Genaue Festlegungen sind in der entsprechenden Drucksache der SPD-Fraktion, die in den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde, noch nicht erfolgt. Allerdings soll sich Dressel im Umweltausschuss Anfang Juni dahin gehend geäußert haben, dass der Beirat keine Aufgaben oder Kompetenzen bekommen solle, die mit denen des Aufsichtsrats vergleichbar wären. Doch ob es bei dieser Vorstellung bleibt, wird die Debatte in den nächsten Monaten zeigen. Die Umweltverbände und andere NGOs werden sicherlich ebenso wie die Gewerkschaften bzw. ArbeitnehmerInnen in den nächsten Wochen und Monaten ihrer Anforderungen diskutieren und einbringen. Und die Linken und Grünen in der Bürgerschaft haben da sicher auch noch Ideen.

Dressel hat inzwischen mitgeteilt, dass in der Umweltbehörde ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung eines solchen Beirats zunächst bei der Stromnetzgesellschaft erarbeitet werde und dann im Umweltausschuss weiter beraten werden soll. Das wird vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause sein. Aber im Ausschuss werden dann auch die Volksentscheids-Initiative, die Arbeitnehmervertreter und die Wirtschaft als „Auskunftspersonen“ mit am Tisch sitzen. Damit ist – und das ist gut so – eine breitere Grundlage für die anstehende Debatte gelegt.

Gut und sinnvoll wäre es sicher, darüber hinaus Formen einer verbindlichen Debatte um die Ausgestaltung zu finden. Ansatz dafür könnte vielleicht ein Antrag der Linken in der Bürgerschaft sein, der im Bereich Wärme-Dialog solche neue Formen zum Thema hat. Eine Anhörung in der Bürgerschaft wäre sicherlich nützlich, um dieses Handlungsfeld voran zu bringen.

In die Beiräte will Dressel zunächst die derzeit im Rahmen der Umsetzung in der Bürgerschaft beteiligten „Auskunftspersonen“ aufnehmen. Ausdrücklich nennt die SPD-Fraktion in dem Antrag die derzeitige Parlaments-Praxis als Vorbild für den Beirat. Das ist sicherlich ein pragmatisch sinnvoller Ansatz und Ausgangspunkt. Aber natürlich dürfte auch der SPD-Fraktion und Andreas Dressel klar sein, dass es hier noch vieles zu klären gibt und auch andere Interessen bzw. gesellschaftliche Bereiche zu berücksichtigen sein dürften.

Beirat? Beteiligung und Mitbestimmung?

In Reihen der Unterstützergruppen für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ist vielfach betont worden, dass es bei einer reinen Verstaatlichung nicht bleiben dürfe. Zu stark waren für Viele die Erinnerungen an alte HEW-Zeiten. Damals wurden die HEW oftmals im direkten Zugriff der jeweils regierenden Mehrheits-Partei – im Hamburg meist die SPD – benutzt. So wurde der staatliche Konzern in die Atomenergienutzung „bestimmt“ oder Ende der 90er Jahre einfach verkauft, weil neoliberale Konzepte und Privatisierungen bis tief hinein in die SPD en vogue waren. Interessen von VerbraucherInnen, Umweltverbänden, MieterInnen und vielen mehr, hatten keine Stimme und bestenfalls außerparlamentarische Möglichkeiten, die Energiepolitik zu beeinflussen. Entschieden hat meist die SPD-Führung und ein viel zu starker Vorstand.

Die jetzt laufende Rekommunalisierung muss daher mehr für Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung bringen. Nur so ist der Volksentscheid sinngemäß zu verstehen. Auch wenn dort nur „demokratsiche Kontrolle“ gefordert wird und Finanzsenator Peter Tschentscher die Auffassung vertritt, dass mit der Kontrolle durch die Bürgerschaft diese Kontrolle erfüllt sei.

Wer zwischen Stuttgart 21, dem Berliner Flughafen und der eigenen Elbphilharmonie nur ein klein wenig versteht, was eigentlich gesellschaftlich los ist, der wird einsehen, dass es mehr braucht, als den Status Quo der 90er Jahre wieder herzustellen. Andreas Dressel, so könnte man jedenfalls vermuten, hat das verstanden, andere in der SPD sicherlich noch nicht.

Die wichtigere Frage aber ist: Was wollen die Initiativen, Verbände, Organisationen von Umwelt, MieterInnen, VerbraucherInnen bis hin zu den Gewerkschaften, Kirche etc. von einem solchen Beirat? Wie sieht ein Mehr an demokratischer Mitsprache bei solchen Beiräten aus? Reicht Beteiligung oder braucht es echte Eingriffsrechte?

Vorbild Berlin? Direkt-demokratische Elemente und Verwaltungsrat

Der Berliner Energietisch hatte bei seinem nur knapp gescheiterten Volksentscheid zur Rekommunalisierung des dortigen Stromnetzes einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt.

Der Stromgesellschaft sollte als Organ ein Verwaltungsrat (§4) zur Seite gestellt werden, der alle relevanten Rechte und Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung übernehmen sollte und in dem neben Senatsvertretern, ArbeitnehmerInnen auch sechs direkt vom Volk gewählte Personen vertreten sein sollten. Dabei entspricht der Verwaltungsrat im Berliner Model im Groben den Funktionen eines Aufsichtsrats bzw. ist vielleicht sogar noch stärker in seinen Möglichkeiten gedacht gewesen.

Das Berliner Modell könnte zumindest als ein Modell mit sicherlich „erweiterten Vorstellungen“ von „Mehr Demokratie“ bei der Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg sein. Und man kann, muss aber nicht, das direkt-demokratische Instrument der Wahl eines Teils der Mitglieder eines solchen Gremiums mit der Frage, welche Kompetenzen es hat, verknüpfen. Beantwortet werden aber muss – so oder so – die Frage, wer setzt ein wie auch immer geartetes Gremium eigentlich ein und wie ist es aus welchen Gründen zusammengesetzt?

Beiräte der Netz-Unternehmen in Hamburg: Reale Mitbestimmung, nicht nur Beteiligung und Information

Entscheidend für die Ausgestaltung eines Beirats in Hamburg dürfte zunächst sein, welche Kompetenz dieses Gremium bekommen soll und wo genau es angesiedelt wird. Klar sollte sein, dass es im Sinne des vom Volksentscheid im Satz 2 erklärten Ziels einer „demokratischen Kontrolle“ nicht lediglich um Mitwirkung, sondern auch um Mitbestimmung gehen muss. Unerlässlich wird es sein, dass ein solcher Beirat in der Satzung des jeweiligen Unternehmens aufgenommen und seine Aufgaben, Rechte und Pflichten klar geregelt werden.

Als Zielsetzung hat der Volksentscheid neben der demokratischen Kontrolle außerdem die Energiewende im Sinne eines Ausbaus der (dezentralen) Erneuerbaren Energien sowie deren sozial gerechte Ausgestaltung genannt. Diese Zielsetzungen zu konkretisieren und handhabbar zu machen, ist jetzt in der Debatte und es gilt zu gemeinsamen Verabredungen zu kommen. Diese Debatte muss u.a. in einem Leitbild münden, dem das Unternehmen per Satzung künftig verpflichtet sein muss. Ein solches Leitbild schafft dann für alle Beteiligten – auch den Beirat – einen klaren Rahmen, vor dem die Entwicklung bzw. Steuerung des Unternehmens jeweils bewertet werden kann.

Die Frage dürfte sein, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren ein solcher Beirat installiert werden soll. Dabei geht es nicht nur um Rechte und Pflichten gegenüber der Geschäftsführung und dem jetzigen Aufsichtsrat. Es wird außerdem um die Debatte gehen müssen, wer in diesem Gremium vertreten sein und wie diese Zusammensetzung letztlich legitimiert werden soll.

Ein wichtiger Aspekt muss in jedem Fall hinzukommen, weil sich das in den letzten Jahren bei vielen durchgeführten Beteiligungs- und Dialogverfahren als Problem gezeigt hat: Vor allem die ehrenamtlichen, gesellschaftlichen Akteure müssen mit zusätzlichen (auch finanziellen) Ressourcen ausgestattet werden, damit zwischen den überaus unterschiedlichen Akteuren etwas erreicht werden kann, was oft mit dem Wort „auf Augenhöhe“ umschrieben wird.

Ein wirkungsvoller Beirat muss auch das Recht haben, die mittel- und langfristige Finanzplanung und Investitionen wirkungsvoll zu beeinflussen. Es muss für den Fall von Konflikten ein sinnvolles Verfahren entwickelt werden, in dem diese möglichst konsens-orientiert gelöst werden können. Auch in Fragen der Bestellung der Geschäftsführung muss es Zustimmungs-Regelungen für den Beirat geben.

Wohlgemerkt: Diese Mitbestimmungsrechte greifen nicht in die direkte Geschäftstätigkeit ein, sondern sollen die grundsätzliche mittel- und langfristige Entwicklung des betroffenen Unternehmens steuern.

Diese bisherigen Anmerkungen bzw. formulierten Anforderungen sind sicherlich sehr schlaglichtartig und brauchen noch einiges an Konkretisierung. Vor allem sollen sie erst einmal nicht viel mehr als Anregungen sein. Aber möglicherweise könnten sie die Ansatzpunkte beschreiben, um die es für ein wirkliches Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten in der Umsetzung des Volksentscheids und bei der Energiewende gehen sollte. Klar ist aber auch: Es ist immer auch eine Frage vom Macht, ob die SPD und andere eine solche Mitbestimmungsperspektive ernsthaft ermöglichen wollen.

Die weitere Debatte über diese Fragestellungen jedenfalls dürfte eine überaus spannende sein, weil sie möglicherweise eben auch echtes Demokratie-Neuland für mehr Mitbestimmung betreten muss. Das dürfte nicht von jetzt auf gleich, aber vielleicht von heute auf morgen gelingen, wenn nicht machtpolitische Eingriffe – z.B. nach der nächsten Bürgerschaftswahl – diese Ansätze wieder zuschüttet. Dass das nicht passiert, steht auch in der Verantwortung der Bürgerbewegungen für die Energiewende, jetzt konkret diese Debatte einzufordern und eigene Vorstellungen auf den Tisch zu legen.

Debatte und Buch: “Direkte Demokratie in Hamburg”

Umsetzung Volksentscheid Energienetze: Stromnetz zu 100 Prozent in kommunaler Hand

strommast moorburg 03Das Stromnetz ist nun wieder zu 100 Prozent in der öffentlichen Hand. Nach Abschluss der Verträge teilte jetzt die „Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung“ (HGV) mit, dass in einem ersten Schritt das Stromnetz nun wieder zu 100 Prozent der Stadt gehört. Weitere Schritte zur Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ stehen noch aus.

Siehe dazu auch: Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Wenig Transparenz und viele Fragen bei der Fernwärme

Hier die Pressemitteilung der HGV:

„07.02.2014 – Volksentscheid zu den Energienetzen
Verträge zu Strom- und Fernwärmenetze werden umgesetzt

Die vom Hamburger Senat und Vattenfall im Januar unterzeichneten Verträge zur vollständigen Übernahme der Strom- und Fernwärmenetze durch die Stadt Hamburg wurden heute vollzogen.

Im ersten Schritt erwirbt die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) mit ihrer Tochtergesellschaft Hamburg Energienetze GmbH (HEG) 100 % der Stromnetz Hamburg GmbH (SHG). An der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH bleibt die HGV zunächst mit 25,1 % beteiligt. Sie erhält aber die Möglichkeit, auch diese Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu übernehmen. Die endgültigen Kaufpreise werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer ermittelt, die von HGV und Vattenfall gemeinsam beauftragt werden.“

Stromnetze Hamburg zwischen Rekommunalisierung und Wettbewerb: Bewerber für Konzessionsverfahren stehen fest

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Stromnetz Hamburg – Bewerber im Konzessionsverfahren stehen fest

Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ geht in die nächste Etappe. Die Baustelle in diesem Fall: Die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes. Spätestens alle 20 Jahre muss nach EU-Vorschriften eine Neuvergabe dieser Konzession erfolgen.  Bis Mitte Januar 2014 hatten Interessenten Frist, sich für das Hamburger Stromnetz zu bewerben, um ab 2015 den Betrieb zu übernehmen. Jetzt stehen die Bewerber fest. Die Umweltbehörde Hamburg, die das Konzessionsverfahren leitet, gibt als Bewerber bekannt:

„die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.“ (die PM unten in voller Länge).

In den nächsten Monaten müssen diese nun konkrete Pläne vorlegen, wie sie das jeweils machen wollen. Die Stadt Hamburg hat dabei die Möglichkeit, Kriterien zu benennen, deren Erfüllung sie durch einen Netzebetreiber erreichen will.

Hamburg ist nun offiziell mit zwei Gesellschaften im Bewerbungsverfahren. Ernsthaft weiter verfolgen wird sie aber wohl nur die Bewerbung der Stromnetz Hamburg GmbH, also der Gesellschaft, die sie jüngst von Vattenfall übernommen hat. Die Gesellschaft „Hamburg Energienetze GmbH“ war in Folge des Volksentscheids als 100 prozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet und ins Verfahren geschickt worden, für den Fall dass die Verhandlungen mit Vattenfall über den Kauf der Stromnetz-Gesellschaft nicht erfolgreich gewesen wäre. In diesem Fall hätte es eine eigenständige Bewerbung der Stadt gebraucht.

Siehe auch:

Nach dem Volksentscheid muss sich die Stadt Hamburg nun darum bemühen, dass u.a. das Stromnetz zu 100 Prozent in die öffentliche Hand kommt. Daher hatte die Stadt mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall verhandelt. Ergebnis: In zwei Schritten wird Hamburg die Stromnetzgesellschaft kaufen und sich um die Konzession bewerben. Olaf Scholz, Bürgermeister und Chef der in Hamburg allein regierenden SPD, hatte nach dem Volksentscheid versprochen: „Wir wollen eine Bewerbung abgeben, die so gut ist, dass keine Behörde irgendwo in Deutschland sie ablehnen könnte“, sagte Scholz. Ziel sei es „die beste Bewerbung in Hamburg abzugeben“, so der Bürgermeister.“ (Welt)

Alles auf umweltfairaendern zum Thema Umsetzung Volksentscheid Rekommunalisierung

Die PM der BSU,  31. Januar 2014/bsu31: „Interessenbekundungsverfahren fürs Konzessions-verfahren Strom eröffnet – sechs Bewerber sind im Rennen

Jetzt sind die Schreiben der Interessenbekundungen für das Konzessionsverfahren Strom in der Zentralen Vergabeaufsicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) offiziell und unter Zeugen geöffnet. Danach haben folgende Unternehmen und Bietergemeinschaften ihr Interesse bekundet, das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege für die Stromleitungen zu erhalten: die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.

Weiteres Verfahren

Erster Schritt: Mit den oben genannten Unternehmen tritt die BSU jetzt in Kontakt und fordert sie auf,sich schriftlich zu Verschwiegenheit und Wahrung des geheimen Wettbewerbs zu verpflichten. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen bei der BSU bekommen die Interessenten umgehend einen sogenannten „Verfahrensbrief“. Mit diesem Schreiben werden ihnen die Verfahrensunterlagen zugesandt und sie werden aufgefordert, fristgerecht ihre Eignung für den Betrieb der Netze der Stadt nachzuweisen sowie erste, noch unverbindliche Angebote einzureichen. In diesem Verfahrensbrief wird den Bewerbern vor allem das Verfahren selbst detailliert erläutert. Weiter werden insbesondere die Kriterien mitgeteilt, nach denen die Stadt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren das Wegerecht vergeben wird. Die dann hierzu eingehenden Unterlagen der Bewerber prüft die BSU und entscheidet anschließend, wer in den engeren Kreis aufgenommen wird. Das soll möglichst im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen sein.

Zweiter Verfahrensschritt: Die BSU verhandelt mit den Bewerbern aus der engeren Auswahl. Die Gespräche münden in endgültige, verbindliche Angebote, die spätestens im Herbst bei der BSU vorliegen sollen. Auf der Grundlage dieser Angebote wird die BSU dann den neuen Konzessionär auswählen. Die Entscheidung nach den oben genannten Kriterien soll im Herbst fallen. Die finale Entscheidung trifft anschließend der Senat. Der neue erfolgreiche Bieter soll am 1. Januar 2015 die Konzession übernehmen, da der bisherige Konzessionsvertrag am 31. Dezember 2014 endet.“

Vattenfall geht: Hamburg übernimmt Stromnetz sofort – Fernwärme später

Erste Schritte zur Umsetzung des Volksentscheid in Hamburg: Vattenfall verkauft ... Foto: Dirk Seifert
Erste Schritte zur Umsetzung des Volksentscheids in Hamburg: Vattenfall verkauft … Foto: Dirk Seifert

UPDATE/Korrektur, nach der Pressekonferenz des Senats:

Die Senats-Presseerklärung zum Verkauf der Vattenfall-Fernwärme und des Stromnetzes an die Stadt Hamburg.

Dazu die Reaktion von „Unser Hamburg Unser Netz“ (PDF).

Interessant die Reaktion der Linken: Während die Partei heftig reagiert und scharfe Vorwürfe erhebt (PDF, online scheinbar nicht verfügbar), lobt die Fraktion die Regelungen zum Stromnetz, merkt aber Probleme bei der Fernwärme an, die nun genau zu prüfen wären. Hier die PM der Links-Fraktion im Wortlaut.

Die Grünen-Fraktion Hamburgische Bürgerschaft äußerte sich ebenfalls weitgehend positiv. Zur Fernwärme äußern sich die Grünen nicht näher, der Vertrag müsse aber geprüft werden.

Weitere Stimmen: Die CDU-Fraktion äußert sich hier, Walter Scheuerl, Mitglied der CDU-Fraktion hier, der Bund der Steuerzahler sagt dies hier und die FDP-Fraktion soll auch nicht fehlen.

Weitere Reaktionen später….

Der Text unten stammt von VOR (9 Uhr rum) der Pressekonferenz des Senats (heute ab 10.30 Uhr) und basiert auf Daten des Hamburger Abendblattes. Der Senat hat teilweise andere Daten mitgeteilt, so dass der unten stehende Text in einigen Passagen nicht mehr als zutreffend anzusehen ist …

16.1.2014: 9 Uhr: Die Eckdaten der Übernahme für die Vattenfall-Gesellschaften für das Stromnetz und die Fernwärme in Hamburg werden klarer. Nach Medienberichten wird die Stadt Hamburg das Stromnetz von Vattenfall sofort zu 100 Prozent übernehmen. Das Abendblatt spricht von einem Kaufbetrag von 500 Millionen Euro für die Übernahme weiterer 75 Prozent. 25,1 Prozent hält die Stadt Hamburg bereits. Dafür hatte Hamburg 138 Millionen Euro gezahlt. Stimmen die Informationen des Abendblatts, dann würde die Übernahme des Stromnetzes inkl. der Service-Bereiche von Vattenfall (die in der 25,1 Beteiligung nicht enthalten waren) insgesamt rund 640 Millionen Euro betragen. Damit liegt der Betrag knapp 90 Millionen über dem Betrag, der sich aus der Vervierfachung des Kaufbetrags für den Minderheitsanteil ergeben hätte.

Die Übernahme des Stromnetzes von Vattenfall durch die Stadt Hamburg ist offenbar noch gestern Nacht notariell beglaubigt worden. Damit hat die Stadt Hamburg einen wichtigen Punkt für die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ umgesetzt. Mit dieser Rekommunalisierung der Stromnetze hat die Stadt nun gute Aussichten, sich erfolgreich für den Betrieb des Stromnetzes zu bewerben. Ab 2015 könnte die Stadt dann nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren die Konzession mit einer Laufzeit von 2o Jahren  übernehmen. Allerdings: Für diese Konzession bewerben sich auch E.on und ein Bündnis aus einer EnergieNetz-Genossenschaft und dem niederländischen Unternehmen Alliander.

In Sachen Fernwärmeversorgung haben sich die Stadt und Vattenfall darauf geeinigt, dass die Stadt auch dieses Netz samt einiger darin enthaltener Kraftwerke zur Wärmeerzeugung übernehmen wird. Da man sich aufgrund der knappen Verhandlungszeit nicht auf einen Kaufbetrag einigen konnte, soll dieser in den nächsten Monaten ermittelt werden. Anders als beim Stromnetz gibt es bei der Fernwärme keine Fristen, die aktuell eine Rolle spielen. Daher kann nach der Grundsatzeinigung zur Übernahme durch die Stadt in dieser Sache entspannter vorgegangen werden. Eine Übernahme zu 100 Prozent durch die Stadt könnte dann spätestens 2018/19 erfolgen, berichtet das Abendblatt.

Allerdings haben sich Vattenfall und der Senat offenbar darauf verständigt, dass das neue Gas-Kraftwerk in Wedel zur Hamburger Wärmeversorgung gebaut werden soll. Gegen dieses Kraftwerk gibt es sowohl in Wedel als auch von Seiten Hamburger Umweltverbänden deutliche Kritik. Immer wieder hatten sie gefordert, dass Hamburg zunächst ein Wärmekonzept erstellen müsse und ein Alternativenvergleich her müsse, um den maximal möglichen Klimaschutz zu ermitteln. Diese Forderung haben BUND, die Initiative für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und andere Initiativen erst vor kurzem wiederholt.

Siehe auch hier beim BUND: Weichen für eine kommunale und klima-freundliche Fernwärmeversorgung jetzt stellen

Die Pläne für das Gas-Heizkraftwerk in Wedel stammen von Vattenfall. In Wedel wird es vermutlich im März zu einem Bürgerentscheid um das Bebauungsplanverfahren kommen. Dabei geht es um die Mitspracherechte für die BürgerInnen bei dem Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk. Vattenfall hatte ehemals davon gesprochen, eine Investitionsentscheidung im zweiten Quartal 2014 treffen zu wollen.

So oder so: Über einen Neubau des Kraftwerks Wedel ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen.

Die Verträge und Rahmenbedingungen, die der Senat jetzt mit Vattenfall vereinbart hat, werden in den nächsten Tagen auch die Bürgerschaft und die Ausschüsse für Umwelt und Haushalt beschäftigen. Dort sitzen als Auskunftspersonen auch Vertreter der Volksentscheids-Initiatie und der Arbeitnehmer-Vertreter mit am Tisch.

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