Rot-Grün in NRW und die Uranfabrik Gronau: „Nach derzeitiger Einschätzung liegt offensichtlich keiner der gesetzlichen Widerrufsgründe vor.“

Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bleibt im Dornröschenschlaf, was die Bemühungen angeht, die Uranfabrik in Gronau stillzulegen. Die Anlage in Gronau und auch die Brennelementefabrik in Lingen sind bei den Regelungen zum vermeintlichen Atomausstieg im letzten Jahr völlig „vergessen“ worden. Während der Betrieb der Atomkraftwerke zumindest befristet wurde, dürfen die beiden Uranfabriken weiterhin ohne jedes Limit Uranbrennstoff für Atommeiler in aller Welt herstellen.

Eindeutig aktiver als die Landesregierung sind die Betreiber der URENCO in Gronau. Noch bis Ende des Jahres läuft der Ausbau der Produktionsmenge und nebenan wird an einem riesigen Atommüll-Lager gearbeitet, um die großen Mengen des Strahlenabfalls für jahrzehnte vor Ort lagern zu können. Denn wie die Atommüll-Entsorgung der Uranfabrik Gronau laufen soll, ist vollkommen nebulös.

Im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne nur wenige Zeile auf die Stilllegung der Gronauer Uranfabrik verwandt, aber immerhin noch festgestellt, dass die Anlage auch abgeschaltet werden müsse. Auf eine kleine Anfrage der Piraten-Partei zur „Sicherheit der Urananreicherungsanlage Gronau„( Drucksache 16/1244, PDF), in der danach gefragt wurde „Welche Schritte und Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Urananreicherungsanlage Gronau rechtsicher zu schließen?“ teilt diese nun mit: „Ein Widerruf einer Genehmigung käme nur bei Vorliegen eines Widerrufsgrundes gem. § 17 Abs. 3 bis 5 AtG in Betracht. Bei einem Widerruf wäre eine „angemessene Entschädigung in Geld“ zu leisten (§ 18 Abs. 1 AtG). Nach derzeitiger Einschätzung liegt offensichtlich keiner der gesetzlichen Widerrufsgründe vor. Eine diesbezügliche Überprüfung erfolgt durch einen externen Rechtsgutachter.“

Außerdem verweist die Landesregierung in der Antwort darauf, dass im Bundesrat ein Antrag zur Stilllegung der Uranfabrik Gronau anhängig ist. Hinzufügen muss man: Seit nunmehr über einem Jahr und ohne erkennbaren Fortschritt in der Sache.

Das ein Widerruf der Genehmigung für die zur Urenco-Gruppe gehörende Uranfabrik Gronau möglich ist, hat der Grüne Landtagsabgeordnete und Jurist Hans Christian Markert bereits im November 2011 dargelegt. In einer von im verfassten Expertise zeigt er auf, in welchem Rechtsrahmen die Genehmigung Widerrufen werden kann und nennt als Begründung zahlreiche Argumente. In den Westfälischen NAchrichten hieß es dazu:

1. Sicherheitsgründe: „Das Atomgesetz verlange von Urenco als Betreiber der Anlage eine laufende Anpassung an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, argumentiert Markert. Gegen Abstürze etwa sei das in Gronau unter freiem Himmel lagernde radioaktive Material nicht geschützt. Die etwa 4000 Tonnen Uranhexafluorid (UF6) stellten zudem ein chemisches Risiko dar, weil bei einer Freisetzung ein giftiger Flusssäure-Nebel entstehe. Markert weist auf das Risiko bei den zahlreichen Transporten durchs Münsterland hin.“

Und als weitere Gründe sieht Markert

2. die fehlende Zuverlässigkeit der Betreiber: „Markert wirft Urenco vor, unter dem Etikett der Wiederaufarbeitung von 1995 bis 2009 radioaktive Abfälle in Russland entsorgt zu haben. Dies sei billiger gewesen und haben Konflikte bei einer Lagerung in Gronau vermieden. Urenco müsste den bei der Wiederaufbereitung anfallenden Müll zurücknehmen. Die Firma ignoriere diese Verantwortung, stellt Markert die Zuverlässigkeit von Urenco in Frage.“

In der Antwort auf die Piraten-Anfrage kommt die Landesregierung mit Blick auf die genannten Flugzeugabstürze allerdings auf eine überraschende Aussage. Auf den ausdrücklichen Hinweis in der Frage, dass die „Urananreicherungsanlage Gronau inkl. dem Freilager bzw. der noch im Bau befindlichen Zwischenlagerhalle … laut Betreiberangaben nicht gegen Flug-zeugabstürze gesichert“ ist (und es bereits bei einem Brand von ca. einer halben Stunde zur Freisetzung von Radioaktivität und der besonders ätzenden Flusssäure kommen würde), teilt die Regierung mit:

„In den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Urananreicherungsanlage in Gronau wurde das mit einem unterstellten Flugzeugabsturz auf die Anlage verbundene Risiko umfassend bewertet. Es wurde festgestellt, so zuletzt mit Bescheid 7/6 UAG vom 14.02.2005 zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden Lastannahmen und Richtlinien geschützt ist. Von einer Verbunkerung der Anlage wurde wegen des im Vergleich zu Kernkraftwerken wesentlich geringeren Aktivitätsinventars abgesehen; es wurden jedoch risikomindernde Maßnahmen getroffen.“

Mit Blick auf die Folgen von Fukushima heißt es dann – ohne dieses Ereignis zu nennen:  „Die durch das MWEIMH (ehemals MWEBWV) NRW veranlasste vorgezogene Sicherheitsüberprüfung untersucht derzeit diesen Sachverhalt erneut nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik. Ergebnisse können erst nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung vorliegen.“

Auf diese Sicherheitsüberprüfung und deren Ergebnisse verweist das SPD-geführte Atomministerium bereits seit dem Sommer 2011 immer wieder, wenn es um die Uranfabrik Gronau geht. Ergebnisse werden jedoch erst 2013 vorliegen.

Der Expertise von Markert, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in NRW, hatte der damalige Wirtschaftsminister direkt widersprochen und bereits im November 2011 angekündgit: „Ein Gutachter soll nun die Rechtslage bewerten.“ Von genau diesem Gutachten erzählt nun ein Jahr später auch die neue-alte Landesregierung, ohne allerdings auch nur einen Zeitpunkt zu nennen, zu dem diese einmal fertiggestellt sein wird.

Das Haltung der SPD in Sachen Stilllegung der Uranfabrik Gronau wird in dem Bericht über die Reaktionen auf die Expertise von Markert deutlich, wiederum nachlesbar in den  Westfälischen Nachrichten. Zwar heißt es: „Dass auch er es lieber gesehen hätte, wenn die Gronauer Anlage ins Atomausstiegsgesetz aufgenommen wäre, verschweigt der Wirtschaftsminister nicht. Dazu werde Rot-Grün einen neuen Anlauf bei Bundesumweltminister Röttgen versuchen. „Ich hoffe, dass es auf diesem Wege gelingen wird, eine gesetzgeberische Lösung anzustoßen.““ Soweit klingt das zunächst gut.

Gleichzeitig wird aber direkt im Anschluss festgestellt: „Erleichtert reagiert André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Wir wollen Rechtssicherheit und ein solides Vorgehen“ Die Mitar­beiter bräuchten Planungssicherheit. Und Entschädigungszahlungen an Urenco will Stinka vermeiden: „Das Geld brauchen wir für die Energiewende und nicht für Schadenersatz.““

Die aktuelle Antwort auf die Kleine Anfrage der Piratenpartei und die Reaktionen im November 2011 machen deutlich, dass die SPD in NRW nur wenig Motivation und Engagement zeigt, sich für eine Stilllegung der Uranfabrik in Gronau zu einzusetzen. Dabei machen es ihnen die Grünen aber auch nicht schwer. Lediglich grüne Landtagabgeordnete Hans Christian Markert kritisiert bei unterschiedlichen Anlässen zwar weiterhin den Betrieb der Uranfabrik. Aber mit wenig Unterstützung aus der Fraktion und der Partei. Schon die nur wenigen Sätze zur Gronauer Atomanlage im Koalitionsvertrag zeigten das.

Das die zuständige SPD im Atomministerium still vor sich hinwerkelt, auf die wenigen parlamentarischen Anfragen eher wortkarg reagiert und auch sonst nicht grad mit einer offenen Informationspolitik glänzt, scheint kaum jemanden in der Grünen-Fraktion und der Partei zu stören.

Alle Artikel auf umweltFAIRaendern.de im Zusammenhang mit der URENCO Anlage in Gronau

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Rot-Grün in NRW und die Uranfabrik Gronau: „Nach derzeitiger Einschätzung liegt offensichtlich keiner der gesetzlichen Widerrufsgründe vor.“

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