Atommüll-Alarm: Brennender Atommüllfrachter auf der Nordsee

webheader_atomalarm_920x230„Auf einem Schiff das mit Atommüll aus der schottischen Atomanlage Dounreay beladen ist, ist in der Nordsee ein Feuer ausgebrochen. Es trieb manövrierunfähig im Meer und driftete auf eine Bohrinsel zu, deren Besatzung evakuiert werden musste. Der schottische Umweltminister spricht von einem “ernsten Vorfall”.“ Das berichten die Kollegen von contrAtom in ihrem Blog. „Das dänische Schiff “Parida” hat zwei Container mit je drei Fässern à 500 Liter schwach radioaktives Material aus dem Atomkomplex an der schottischen Nordküste geladen und war auf dem Weg ins belgische Antwerpen. Bei stürmischer See meldete die Besatzung einen Brand in einem der beiden Rauchfänge des Frachters. Mit ausgefallenem Motor trieb das Schiff auf die Küste zu. Als es sich 20 Kilometer von der Bohrplattform entfernt befand, habe ein britischer Militärhubschrauber alle 52 Arbeiter evakuiert.“ Den ganzen Artikel gibt es hier.

Mehr über den Atomkomplex in Dounreay auf umweltFAIRaendern:

 

Atomenergie-Alarm: EU für AKW-Subventionen zulasten der SteuerzahlerInnen

radioaktivTotgesagte leben länger. In diesem Fall die Atomindustrie zu Lasten der SteuerzahlerInnen in Europa. Sie sind brandgefährlich, überflüssig und extrem teuer. Und weil sie zu teuer sind, hat die EU-Kommission heute zugestimmt, dass in Großbritannien neue Atommeiler künftig auf Kosten der SteuerzahlerInnen gebaut werden dürften. Den Atomkonzernen werden für Jahrzehnte Preise garantiert, die deutlich über denen der Erneuerbaren Energien liegen. Hier der Wahnsinn in der Original-PM in deutscher Übersetzung:

Kommission genehmigt Beihilfen für Kernkraftwerk Hinkley Point in Großbritannien
08.10.2014

Die überarbeiteten Subventionspläne des Vereinigten Königreichs zur Förderung des Baus und Betriebs eines neuen Kernkraftwerks in Hinkley Point (Somerset) sind nach Auffassung von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.

Auf Druck Almunias hatte das Vereinigte Königreich die geplanten Beihilfen erheblich verändert, um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Außerdem verringert sich der finanzielle Beitrag der britischen Bürger zu diesem Projekt.
Almunia erklärte dazu heute (Mittwoch) in Brüssel: „Nach Einschreiten der Kommission hat das Vereinigte Königreich die Fördermaßnahmen für das Kernkraftwerk Hinkley Point erheblich geändert, sodass etwaige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringert und darüber hinaus die britischen Steuerzahler beträchtlich entlastet werden. Auf dieser Grundlage kann die Kommission nach eingehender Untersuchung nun feststellen, dass die Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.“

Nach den Bestimmungen des EU-Vertrags können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Kernenergie zu fördern – eine Entscheidung, die unter seine nationale Zuständigkeit fällt. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Das Vereinigte Königreich beabsichtigt die Einführung einer Preisförderungsmaßnahme in Form eines so genannten Differenzvertrags, der dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt.

Im Verlauf der der eingehenden Untersuchung (siehe IP/13/1277) konnten die britischen Behörden nachweisen, dass mit der Beihilfemaßnahme ein echtes Marktversagen behoben wird, und die anfänglichen Zweifel der Kommission ausräumen. Insbesondere könnten die Projektträger aufgrund der beispiellosen Art und Tragweite des Projekts nicht die erforderlichen Finanzmittel beschaffen.

Die folgenden Änderungen sorgen dafür, dass wettbewerbsverzerrende Auswirkungen der Beihilfe verringert werden und den Verbrauchern im Vereinigten Königreich Vorteile entstehen:

◾Im Hinblick auf die staatliche Darlehensbürgschaft stellte die Kommission fest, dass die Bürgschaftsgebühr, die der Betreiber an das britische Finanzministerium zahlen sollte, für ein Vorhaben mit diesem Risikoprofil zu niedrig war. Die Bürgschaftsgebühr wurde daher beträchtlich angehoben. Infolge dieser Anhebung wird die Beihilfe um mehr als 1 Mrd. GBP (rund 1,3 Mrd. Euro) geringer ausfallen, und dem britischen Finanzministerium entsteht ein entsprechender Gewinn.

◾Darüber hinaus kommen auf Betreiben der Kommission die mit dem Projekt erwirtschafteten Gewinne stärker den britischen Verbrauchern zugute: Sobald die Gesamtgewinne des Betreibers (Kapitalrendite) höher ausfallen als der zum Zeitpunkt des Beschlusses geschätzte Wert, werden sie mit der Behörde geteilt, die die Unterstützung gewährt. Des Weiteren ist im Beschluss ein zweiter, höherer Schwellenwert festgelegt, ab dem die Behörde mehr als die Hälfte der Gewinne erhält. Diese Gewinne kommen auch den Verbrauchern des Vereinigten Königreichs zugute, da die Preisstützung, die die Behörde dem Betreiber gewährt (der so genannte Basispreis), entsprechend gesenkt wird.

So wird sich eine Erhöhung der Gewinnspanne um nur einen Prozentpunkt in einer Einsparung von mehr als 1,2 Mrd. GBP (rund 1,5 Mrd. Euro) niederschlagen. Dieser Gewinnteilungsmechanismus wird nicht nur für die ursprünglich vorgesehene Dauer von 35 Jahren, sondern auf Ersuchen der Kommission für die gesamte Laufzeit des Projekts, d. h. 60 Jahre, angewandt. Falls die Baukosten geringer ausfallen als erwartet, sollen diese Einsparungen ebenfalls umgelegt werden.

Hintergrund
Die Finanzierung des neuen Kernkraftwerks Hinkley Point C erfordert eine Fremdfinanzierung in Höhe von 17 Mrd. GBP (rund 21,6 Mrd. Euro), und das Gesamtkapital wird sich auf ungefähr 34 Mrd. GBP (rund 43 Mrd. Euro) belaufen. Die Baukosten werden auf 24,5 Mrd. GBP (rund 31,2 Mrd. Euro) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen, und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 GW Strom erzeugen (7 % der britischen Elektrizitätsproduktion) – mehr als jedes andere Einzelkraftwerk im Vereinigten Königreich. Wegen der Stilllegung bestehender Kern- und Kohlekraftwerke wird das Vereinigte Königreich zwischen 2021 und 2030 rund 60 GW Strom anderweitig erzeugen müssen. Das Kernkraftwerk Hinkley Point wird die bisher noch nirgendwo in der Welt eingesetzte EPR-Technologie (Europäischer Druckwasserreaktor) nutzen. Derzeit sind nur drei Projekte in Bau – in Frankreich, Finnland und China -, die auf dieser Technik beruhen werden.

Staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei im Sinne der EU-Vorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wenn dieser Grundsatz nicht beachtet wird, ist mit der staatlichen Maßnahme eine Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) verbunden, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. In diesem Fall prüft die Kommission, ob die fragliche Förderung mit den gemeinsamen EU-Vorschriften in Einklang steht, die bestimmte Arten von Beihilfen zulassen. Ohne diese gemeinsamen Vorschriften würde der Wettbewerb im Binnenmarkt durch einen „Subventionswettlauf“ verfälscht, den Mitgliedstaaten zugunsten privater Unternehmen austragen würden.
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12746_de.htm

Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommülllagerung ohne ausreichende Rechtsgrundlage? Nach der gemeinsamen Presseerklärung von letzter Woche hat nun die Begleitgruppe im HZG – Dialog über die Stilllegung der Atomanlagen der ehemaligen GKSS noch einmal ihre Sicht auf die mangelnde Rechtsgrundlage für die weitere Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters dargestellt. Die PM ist hier gleich als Dokumentation nachzulesen.

Atommülllagerung in Geesthacht braucht neue Rechtsgrundlage

Die derzeitige Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs „Otto Hahn“ auf dem Gelände der Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) ist aus Sicht der Begleitgruppe im gemeinsamen Stilllegungs-Dialog rechtlich nicht ausreichend.

Die nach Strahlenschutzverordnung erteilte Genehmigung von 1981 umfasst die „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“ Dazu gehört der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter, der auf dem Gelände in einem unterirdischen Betonbunker lagert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch schon über längere Zeiträume nicht stattgefunden.

Der damalige Geschäftsführer der GKSS, Erich Schröder, sprach 1981 laut Spiegel davon, dass „der Atommüll (werde) in dem ausbetonierten, überdachten Senkschacht nur „fünf bis sechs Jahre“ gelagert (werde), damit Wissenschaftler die „einmalige Chance“ nutzen können, „Stahlqualitäten von einem Reaktor zu untersuchen“. (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14343028.html)
Wie groß die Probleme im Umgang mit dem Atommüll sind, zeigt sich daran, dass der Reaktordruckbehälter bis heute in Geesthacht lagert.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist davon auszugehen, dass ab den 90er Jahren von „wissenschaftlichen Untersuchungen“ praktisch nicht mehr die Rede sein kann und eine neue Genehmigung zur Zwischenlagerung hätte beantragt werden müssen.

Spätestens mit der Entscheidung im Jahr 2008, die Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS endgültig stillzulegen, ist die bestehende Genehmigung für die weitere Lagerung des Reaktordruckbehälters auf dem Gelände der HZG nicht mehr ausreichend.

Als Begleitgruppe haben wir intensive, offene und konstruktive Gespräche über diese Problematik mit der HZG geführt. Der Betreiber konnte aufzeigen, dass er Maßnahmen geprüft hat, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen. Diese Gespräche haben uns als Begleitgruppe aber auch gezeigt, dass der Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergie-Nutzung rechtlich und faktisch ungelöst ist:

1. Eine Änderung der bestehenden Genehmigung hin zu einer Genehmigung für die (befristete) Zwischenlagerung des Reaktordruckbehälters ist unter heutigen Sicherheitsanforderungen offenbar nur mit enormen Kosten möglich. Für eine solche Zwischenlager-Genehmigung müssten umfangreiche sicherheitstechnische Maßnahmen am Standort Geesthacht erfolgen, die mit hohen Kosten verbunden wären.

2. Der für die dauerhafte Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters der Otto Hahn vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter steht auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung und wird von Teilen der Begleitgruppe als nicht ausreichend sicher betrachtet.

3. Ein Transport des Behälters in seiner jetzigen Form (unzerlegt) wäre aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ohnehin nicht genehmigungsfähig. Das ergibt sich aus Untersuchungen der HZG, den Reaktordruckbehälter in das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald zu verlagern.

4. Der Betreiber HZG plant eine Zerlegung des Reaktordruckbehälters und hat dazu Konzepte erstellen lassen. Weitere Untersuchungen und die Erstellung von Genehmigungsanträgen sind derzeit aber nicht möglich, weil das zuständige Bundesforschungsministerium offenbar die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht bereitstellt.

Aus dieser Sachlage ergibt sich für die Begleitgruppe im HZG-Dialog, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um eine rechtlich ausreichende Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter zu erreichen.

Sprecher der Begleitgruppe sind Bernd Redecker, Jörg Kunert und Dirk Seifert. Infos zum Dialog und Kontakt über diesen Link.

Atommüll-Alarm: Radioaktives Uran in Bonn – Fahrtrichtung Atommüll

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Atomtransport in Bonn. Foto: AntiAtomBonn

webheader_atomalarm_originalgroesseSeit vorgestern ist erneut ein Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat auf der Schiene von Hamburg aus unterwegs durch Deutschland in Richtung Frankreich. Nachdem er gestern mit seiner radioaktiven Fracht zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke von Hamburg aus u.a. Bremen, Osnabrück und Münster durchquerte, ging seine Reise heute über Köln und Bonn weiter. Die Bonner Anti-Atom-Gruppe hatte heute morgen die Durchfahrt in Bonn beobachtet und dazu eine Presseerklärung heraus gegeben. Die ist hiermit dokumentiert: „Dauergefährdung Atomtransporte

Erneut hat ein Güterzug mit atomarer Fracht das Stadtgebiet von Bonn überquert. Am frühen Morgen um 6.15h passierte der Zug mit 9 Containern Uranerzkonzentrat den Beueler Bahnhof. Das ist bereits der fünfte Urantransport innerhalb weniger Wochen, und zum wiederholten Male waren weder die Stadt Bonn noch die Bevölkerung informiert worden, so Herbert Hoting von der Initiative AntiAtomBonn. Erneut handelt es sich bei diesem Transport um Uranerzkonzentrat aus Kasachstan oder Usbekistan, das über St. Petersburg und den Hamburger Hafen zur Weiterverarbeitung in das südfranzösische Narbonne transportiert wird. Deutschland fungiert hierbei nur als Transitland, eine Belieferung der Urankonversionsanlage in Narbonne wäre aber auch über einen französischen Hafen möglich. Hoting fordert deshalb die rot-grüne Landesregierung auf, entsprechend ihrer Koalitionsvereinbarung aktiv zu werden, nach der „unnötige“ Atomtransporte verboten werden sollen.

In Frankreich wird das Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) in das hochgiftige Uranhexafluorid umgewandelt, um es in dieser Form zur Urananreicherungsanlage nach Gronau bei Münster zu transportieren. Auch diese Transporte finden ohne vorherige Information der Bevölkerung oder der örtlichen Katastrophenschutz-behörden statt und werden auch nicht von Sicherheitskräften begleitet.

Ein Unfall mit diesen Substanzen in einer dicht besiedelten Region wie Bonn hätte verheerende Folgen für die Anwohner, so Hoting weiter. Das betrifft insbesondere sensible Einrichtungen wie Altenheime und Kindergärten, die umgehend evakuiert werden müssten. AntiAtomBonn kündigt an, erneut einen entsprechenden Antrag vorzubereiten, mit dem der Rat der Stadt Bonn aufgefordert wird, sich gegen Atomtransporte auszusprechen und vorherige Informationen darüber einzufordern.“

Vgl. Artikel ZEIT ONLINE vom 28. Mai 2014
http://www.zeit.de/hamburg/aktuell/2014-05/28/atom-zahl-der-sicherheitsmaengel-bei-atomtransporten-gestiegen-28114003/komplettansicht

Herbert Hoting, AntiAtomBonn, herbert.hoting@posteo.de

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