Atommüll-Alarm: Atommüll-Lager und Flugzeugabstürze – höhere Sicherheitsnachweise in Schleswig-Holstein erforderlich
Offenbar mindestens in Schleswig-Holstein müssen für die Lagerhallen von Atommüll neue Szenarien in Sachen Sicherheitsauslegung beachtet werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zum Castor-Standortanlager am Vattenfall AKW Brunsbüttel, dass zu einer Aufhebung der Genehmigung führte, werden nun offenbar höhere Anforderungen bei den Sicherheitsnachweisen für den Neubau von Atommüll-Lagerhallen gestellt. Das gilt nicht nur bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch bei leicht- und mittelaktivem Atommüll. Direkte Auswirkungen hat dies demnach für die laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel und der Atomforschungsanlage in Geesthacht, der ehemaligen GKSS und heute von HZG betriebenen Anlage.
Ein ehemals bereits für Spätsommer/Herbst anvisierter Scooping-Termin im Rahmen des Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht ist inzwischen auf Anfang 2015 verschoben wird. Das ist auch einem gemeinsamen Newsletter im Dialogverfahren zwischen der HZG und einer Begleitgruppe zu entnehmen.
Ob diese Konsequenz aus dem Schleswig-Urteil zum AKW Brunsbüttel auch in anderen Bundesländern und den dort laufenden Genehmigungsverfahren gezogen wird, bleibt zu klären.
In dem Urteil des OVG Schleswig werden fehlende oder gar falsche Sicherheitsnachweise moniert, die zu einer Aufhebung der vom Bundesamt für Strahlenschutz Mitte der 2000er Jahre genehmigten Standort-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll führten. Insbesondere der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen sowie (gezielte) Flugzeugabstürze waren dabei in der Debatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das BfS und der Betreiber Vattenfall die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten wollen.
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Als Reaktion auf das Urteil hatte das BfS allerdings auch darauf verwiesen, dass höhere Sicherheitsnachweise damals nicht durchgesetzt werden konnten, weil die Betreiber das verhindert hätten. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?
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