Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

Dirk Seifert

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