Von Fracking-Verbot keine Spur

20.11.2014 – „Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Fracking fällt deutlich hinter die im Juli von Bundesumweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte zurück. Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein; die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Die Fracking-Gaslobby hat sich durchgesetzt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE. „Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden.“ Zdebel weiter:

„Noch im Juli 2014 hatten Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks (beide SPD) ‚die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab‘ angekündigt und in Aussicht gestellt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas […] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland‘ nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein. Ursprünglich sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein bis 2021 zu kommerziellen Zwecken komplett verboten und nur für Forschungsprojekte erlaubt werden. Nun ist den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen ab 2019 in Aussicht gestellt.Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern. Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich also gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.“

Atommüll-Alarm: Salzgitter schockiert über neue Atommüllpläne

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Seit Jahren verzögert sich der Ausbau des Schacht Konrad. Frühestens 2022 soll nach derzeitigen Planungen der Ausbau fertig sein. Kritiker bezweifeln das. Foto: Dirk Seifert

Ursula Schönberger von der AG Schacht Konrad aus Salzgitter warnt vor Taschenspielertricks der Bundesregierung in Sachen Atommüll. Das sehen offenbar auch andere in der Region so: Der Oberbürgermeister, die IG Metall Salzgitter-Peine, das Landvolk und die AG haben jetzt gemeinsam in Briefen ihre Forderungen an die Bundesumweltministerin in Berlin und den Niedersächsischen Umweltminister in Hannover auf den Weg gebracht. Die PM und die Briefe gleich unten…

Vorgestern wurde bekannt, dass die Bundesregierung nun endlich bereit ist, auch offiziell Atommüllmengen zur Kenntnis zu nehmen, die bislang ignoriert wurden. Danach würde sich die bisherige Menge von leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen etwa verdoppeln. Deren Endlagerung ist vollkommen ungeklärt. „Atommüll-Alarm: Salzgitter schockiert über neue Atommüllpläne“ weiterlesen

Atommüll-Alarm: Der Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm

radioaktivGestern vermeldete die Süddeutsche eine von der Bundesregierung ermittelte Verdoppelung der radioaktiven Atomabfälle. Grundlage dafür war ein nicht veröffentlichter Entwurf für das „Nationale Entsorgungsprogramm“, den umweltFAIRaendern hier nun als PDF online stellt (Stand September 2014). Dieser Plan ist von der EU gefordert und die Bundesrepublik muss den fertigen Bericht bis August 2015 an die EU-Kommission melden. Z.Zt. findet zwischen Bund und Ländern die Abstimmung über die Inhalte statt.

Interessant an dem Bericht (Auswahl):

  1. Der Atommüll aus ASSE II wird nun eingeplant für den Schacht Konrad.
  2. Auch der bisher ignorierte Uranmüll aus der Urananreicherungsanlage in Gronau wird für die Endlagerung eingeplant – vermutlich auch für Schacht Konrad.
  3. Für diese „neuen“ Mengen ist Schacht Konrad aber weder ausgelegt noch genehmigt. Ein neues Genehmigungsverfahren soll aber nicht eingeleitet werden. Man will diese Abfallmengen quasi „nebenbei“ bei Bedarf in Konrad versenken, wenn der Schacht den Betrieb aufgenommen hat (siehe AG Schacht Konrad: Betrug).
  4. Ausdrücklich betont der Bericht, dass der hochradioaktive Atommüll aus Forschungsanlagen ins Ausland gebracht werden darf. Das hat Brisanz, weil die Bundesregierung derzeit den Atommüll aus dem Reaktor AVR in Jülich – 152 Castor-Behälter – in die USA exportieren will. Der Reaktor ist von zahlreichen Stadtwerken betrieben worden und hat jahrelang Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Damit wäre dies ein kommerzieller Reaktor, dessen Atommüll also in Deutschland zu entsorgen wäre. Die Bundesregierung versucht aber, den AVR zu einem Forschungsreaktor umzudefinieren.
  5. Neben vielen anderen Dingen betont der Bericht die große Bedeutung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und darin die Öffentlichtkeitsbeteiligung: „Die darin vorgegebenen Auswahlschritte, Zeitmarken, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der beteiligten Organisationen sowie die breite Einbindung der Öffentlichkeit in den Auswahlprozess sind die Grundlage für ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren.“ (Seite 12). Zahlreiche AntiAtom-Verbände und Initiativen haben die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entstehung und in der Konstruktion der nun laufenden Kommission kritisiert. Gewarnt wurde dabei auch: Das Verfahren würde lediglich eine Kulisse bilden, um europarechtliche Anforderungen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfüllen. Dies wäre wichtig, um spätere Klagen in diesem Punkt zurückweisen zu können.

Vor wenigen Wochen hat das Bundesumweltministerium ein Verzeichnis radioaktiver Abfälle veröffentlicht, in dem aber im Vergleich zum Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm noch mehr Mängel enthalten sind. Der Bericht ist u.a. Thema auf der letzten Sitzung der Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag gewesen und wurde dort ebenfalls bereits umfänglich kritisiert. Der Bericht ist hier auf der Kommissions-Seite online: K-MAT 13: BMUB: Verzeichnis radioaktiver Abfälle (PDF).

Kritisiert wird der Bericht in der Kommission:

Wer sich umfassend über das Atommüll-Desaster und die Probleme an den rund 90 Atommüll-Standorten in Deutschland informieren will, der kommt mit den Informationen aus dem Bundesumweltministerium nicht weit. Dazu braucht es die Anti-Atom-Initiativen. Die haben mit der Homepage www.atommuellreport.de aus unterschiedlichsten Quellen und mit eigenen Recherchen eine beeindruckende und detaillierte – interaktive – Seite geschaffen, die Aufklärung schafft. Dort findet sich auch eine Kritik von Ursula Schönberger zu dem Abfall-Verzeichnis des Umweltministeriums. Der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat diese Kritik seinem o.g. Schreiben an die Kommission übrigens beigefügt.

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