Atomkonzerne: Rückstellungen für Atommüll in Gefahr – Anhörung im Bundestag
Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags fand heute eine Experten-Anhörung zu den Atom-Rückstellungen der Atomkonzerne statt. Dabei ging es auch um die Bad-Bank-Pläne (Bundestag). Die Fraktion DIE LINKE und die Grünen hatten dazu Anträge eingebracht (siehe unten), die beiden verlangen, dass diese Rückstellungen endlich in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden müssen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne das Geld nicht per Insolvenzen versenken. Während die Linken Thorben Becker vom BUND als Experten benannt hatten, war der Anwalt Hartmut Gassner für die Grünen am Start (weitere siehe unten). Wie beim Linken Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) zu lesen ist, hatte die Bundesregierung kurz vor der Sitzung die vom Wirtschaftsministerium mit einer Studie beauftragten Gutachter von der Liste der Referenten streichen lassen. Zur Anhörung kommentiert Zdebel hier.
(*) Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro Zdebel.
Dokumentation: BUND fordert schnelle Übertragung von Rückstellungen der AKW-Betreiber in öffentlich-rechtlichen Fonds
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in einer Experten-Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vor unkalkulierbaren Risiken bei der Finanzierung der Atomenergie-Folgekosten gewarnt.
“Es besteht akuter Handlungsbedarf. Eon ist dabei, seine alten Kraftwerke auszugliedern und Vattenfall will seine Braunkohlesparte verkaufen. Die Gefahr ist groß, dass die Rückstellungen schon in wenigen Jahren nicht mehr verfügbar sind”, sagte der BUND-Atomexperte Thorben Becker.
Verblieben die bisher vorhandenen etwa 36 Milliarden Euro Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der Atomanlagen sowie für die Atommülllagerung in der Hand der Stromkonzerne, dann sei die Finanzierung der Folgekosten der Atomenergie infrage gestellt, sagte Becker. Der BUND-Experte verlangte die schnelle Überführung der Rückstellungen für die Lagerung des Atommülls in einen öffentlich-rechtlichen Fonds.
In den zurückliegenden Jahrzehnten hätten die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke mit den Rückstellungen für die Atommüllentsorgung Zusatzprofite in Höhe von rund 80 Milliarden Euro erwirtschaftet, so der BUND-Experte. Diese Gelder seien jedoch in den Bilanzen und Gewinnen der AKW-Betreiber verschwunden. Die AKW-Betreiber müssten nicht nur die vorhandenen Rückstellungen in den öffentlich-rechtlichen Fonds einbringen, sondern auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften. Außerdem müssten zusätzliche Maßnahmen zur Haftungssicherung eingeleitet werden.
Mehr Informationen beim BUND:
- zur Atommüll-Kommission
- BUND-Stellungnahme zum Thema Atomrückstellungen
- BUND-Studie “Atomrückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung – Kostenrisiken und Reformvorschläge für eine verursachergerechte Finanzierung”
VORAB berichtet der Bundestag auf seiner Homepage über das Fachgespräch:
Um „Bad-Bank-Pläne“ der Atomkraftwerksbetreiber geht es in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 4. März 2015. Dazu liegen Anträge der Linksfraktion (18/1959) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/1465) vor, diese Bad-Bank-Pläne zurückzuweisen und Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. …
Linke: Geld vor Spekulation schützen
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren zu sorgen. Ein Gesetzentwurf sollte die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsehen. Damit solle das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, so die Fraktion, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben.
Zur Begründung heißt es, die drei großen Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
Grüne: Fonds für Rückstellungen bilden
Auch die Grünen sprechen sich für die Einführung eines öffentlichen-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall sofort für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können, schreibt die Fraktion.
Sie wendet sich ausdrücklich gegen den Vorschlag der Betreiber, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in eine Art staatliche „Atomkraftwerk-Bad-Bank“ oder Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. (vom/hle/11.02.2015) …
Liste der geladenen Sachverständigen
- Claus Banschbach, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Dr. Stefan Wiesendahl, Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare
- Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker, Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg.)
- Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU)
- Bettina Meyer, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
- Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
- Hartmut Gaßner, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC)
Ein Gedanke zu “Atomkonzerne: Rückstellungen für Atommüll in Gefahr – Anhörung im Bundestag”