Gorleben, Veränderungssperre und ein Konsensvorschlag: 12 – 11 – 3 dafür

Arzt-FreihaltenHeute im Bundestag meldet: „Uneinigkeit über Veränderungssperre“ für Gorleben und die Presseabteilung der sogenannten „Endlager-Kommission“ berichtet: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre. Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen“. Richtig, heute war wieder einmal Kommissionssitzung und wiedereinmal ging es um einen Salzstock in Gorleben, wie man eine „weiße Landkarte“ macht, wie ein „Neustart“ aussieht – und wie nicht. Die BI Lüchow-Dannenberg kommentiert: „Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung endet zugunsten von Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland“.

Dort ist auch zu lesen: „BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.”“

  • Der Antrag, um den es ging, ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: “Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.”

Während die Bundesregierung in Form des Bundesumweltministeriums schon mal mitteilte, dass nur die Verlängerung der Veränderungssperre „rechtsicherer“ (das ist kein schlechtes deutsch, sondern Politik) wäre, wird es nun im Bundesrat spannend. Der muss auf einer seiner nächsten Sitzungen der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung ab August 2015 zustimmen – oder auch nicht. Dort gilt das besondere Augenmerk nun vor allem den rot-grünen Landesregierungen bzw. den beiden Landesregierung mit Rot und Rot und Grün. Der Bundesrat hat es nun erstmal in der Hand, ob es mit dem Neustart und der Weißen Landkarte einen Schritt nach vorn geht, in dem er die Verlängerung der Veränderungesperre für Gorleben nicht genehmigt. Der Bundestag hat in dieser Angelegenheit übrigens nichts zu sagen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert erstmal die Meldung von HIB und unten drunter die der Pressestelle der Kommission:

„Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) sind bezüglich der Veränderungssperre für den möglichen Endlager-Standort Gorleben tief gespalten. Die Kommission beschloss am Montagnachmittag mehrheitlich, Bundesregierung und Bundesrat um Prüfung zu bitten, ob darauf verzichtet werden kann, die Veränderungssperre zu verlängern. Voraussetzung dafür soll eine Erklärung des Landes Niedersachsen sein, den Schutz des möglichen Standorts durch eine entsprechende Anwendung eines Paragraphen im Bundesberggesetz sicherzustellen. Für die von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeitete Beschlussvorlage stimmten zwölf der insgesamt 32 stimmberechtigten Mitglieder, elf stimmten gegen die Vorlage, drei enthielten sich, die übrigen Mitglieder waren nicht anwesend.

Die aktuelle Veränderungssperre läuft im August aus. Sie sieht vor, dass an dem Standort keine bergbaulichen Änderungen oder Ähnliches vorgenommen werden dürfen, die möglicherweise eine Nutzung als Endlager ausschließen. Das Bundeskabinett hatte bereits im März 2015 für eine Verlängerung um zehn Jahre gestimmt. Ein Beschluss des Bundesrats steht noch aus. Kritiker wie die Anti-Atom-Initiativen sehen in der Veränderungssperre eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, da in anderen potenziellen Standortregionen eine solche Sperre nicht gelte.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMUB) bekräftigte während der mehrstündigen Debatte, an dem Vorhaben festzuhalten. Es handele sich um den „rechtssichereren“ Weg. Der Bund sei laut Standortauswahlgesetz in der Pflicht, selbst zu gewährleisten, Gorleben als möglichen Standort zu sichern, sagte der Vertreter. Das BMUB arbeite aber an einer gesetzlichen Grundlage, um auch in anderen Regionen mögliche Standorte zu sichern.

Niedersachsens Umweltminister und Kommissionsmitglied Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass auch die Regelungen im Bundesberggesetz ausreichten. Für deren Durchsetzung sind die Länder zuständig. Niedersachsen wäre nach Ansicht Wenzels dazu verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das gelte dann aber auch für alle anderen möglichen Endlagerstandorte. Die ausgerufene „weiße Landkarte“ in Bezug auf Gorleben müsse auch gelebt werden, sagte Wenzel.

Auch in der zuständigen Arbeitsgruppe sei die Frage kontrovers diskutiert worden, berichteten deren Vorsitzende, Klaus Brunsmeier vom BUND und Hubert Steinkemper. Die Beschlussvorlage sei das „Ergebnis des Versuches eines konsensualen Kompromisses“, sagte Steinkemper. Brunsmeier sagte, dass der Verzicht auf die Veränderungssperre ein „deutliches Signal für einen Neuanfang, für einen Vertrauensaufbau“ sein könnte. Die Beschlussvorlage sei ein „Schritt“ dazu.

Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser zeigte sich enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Es sei kein Beschluss, an dem sich irgendwer orientieren könne, es fehle der Konses. Ähnlich äußerte sich auch ihr Amtskollege Michael Müller.“

Pressestelle der Kommission: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen

In der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sind in zweistündiger kontroverser Debatte unterschiedlichen Auffassungen zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben deutlich geworden. Mit äußerst knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Bundesrat um Prüfung eines Verzichts auf die Verlängerung der Sperre zu bitten, wenn das Land Niedersachsen zuvor einen Schutz des Standortes Gorleben durch Anwendung des Bundesberggesetzes zusagt. Für die Beschlussvorlage stimmten am Montag in Berlin zwölf Kommissionmitglieder. Dagegen votierten elf Mitglieder und drei enthielten sich.

Die Kommissionvorsitzende Ursula Heinen-Esser bedauerte das knappe Abstimmungsergebnis. ,,Nur mit einmütigen Beschlüssen können wir uns Gehör verschaffen und unseren Voten Gewicht verleihen“, sagte sie. Heinen-Esser hatte zunächst dafür plädiert, auf einen erneuten Kommissionsbeschluss zur Veränderungssperre zu verzichten. Die Kommission hatte in einem früheren Beschluss bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte durchzusetzen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Sperre soll für maximal zehn weitere Jahre im Bereich des Salzstocks Gorleben Eingriffe in mehr als 50 Meter Tiefe untersagen. Der Bundesrat muss der Verlängerung der Veränderungssperre noch zustimmen. Eine zunächst im Mai geplante Abstimmung über die Sperre hatte die Länderkammer auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission verschoben.

Die mit knapper Mehrheit beschlossene Prüfbitte an den Bundesrat, den Salzstock Gorleben möglicherweise über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe zu sichern, wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe 2 ,,Evaluierung“ als Antrag eingebracht. Die Antragsbegrün-dung machte bereits die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission zur der Veränderungssperre deutlich. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums plädierte in der Sitzung eindringlich für die Verlängerung der Sperre, weil der Bund bislang über kein anderes Mittel zur Standortsicherung verfüge und eine Sicherung von Standorte über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe Ländersache sei. Der knapp gefasste Kommissionbeschluss verlangt ausdrücklich, dass Niedersachsen eine Anwendung des Berggesetzes zum Schutz des Salzstocks Gorleben gegen Eingriffe zusagt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit. Ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Kommissionsbericht nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und erbat weitere Ausarbeitung. Zustimmung fand auch die Konzeption des ,,Bürgerdialogs Standortsuche“, zu dem die Kommission am 20. Juni nach Berlin einlädt.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges@bundestag.de

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“

Handlungsbedarf für rot-grünen Senat: 48 Atomtransporte durch Hamburg in drei Monaten

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-131Insgesamt 48 Atomtransporte haben zwischen dem 12. Februar und dem 6. Mai 2015 durch Hamburg stattgefunden. Davon waren 33 Transporte mit so genannten Kernbrennstoffen, darunter auch Plutonium in Form von zwei Transporten mit Mischoxidbrennelmenten (MOX) aus dem belgischen Dessel in das AKW Brokdorf. Das sind die zusammengefassten Ergebnisse einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, die hier als PDF online ist. Der neue rot-grüne Senat in Hamburg will per freiwilligen Verabredungen mit den Hafenunternehmen zu einem Ende der Atomtransporte kommen, heißt es im Koalitionsvertrag.

In vielen Fällen wurde auch Uranerzkonzentrat transportiert, das über den Hamburger Hafen aus Namibia, Canada oder Kasachstan kommt und z.B. in Frankreich für die Herstellung von Brennelementen vorbereitet wird. Insgesamt lagen am 6. Mai 34 Genehmigungen für den Transport von Kernbrennstoffen durch Hamburg vor.

Die Grünen – inzwischen am Hamburger Senat beteiligt und mit einem Umweltsenator Jens Kerstan ausgestattet – wollen mit den Hafenbetrieben zu einer Vereinbarung kommen, dass radioaktive Stoffe künftig nicht mehr umgeschlagen werden sollen. Im Koalitionsvertrag (PDF) heißt es in etwas schwierigem deutsch: „Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen: Der Transport und der Umschlag von radioaktiven Stoffen aus Zwecken oder für Zwecke als Kernbrennstoff ist bundesrechtlich abschließend geregelt und kann deshalb von Senat oder Bürgerschaft nicht einseitig beschränkt werden. Die neue Regierung wird allerdings bei relevanten Unternehmen darauf hinwirken, im Wege der Selbstbeschränkung auf den Umschlag und seeseitigen Transport derartiger Stoffe im und durch den Hamburger Hafen zu verzichten.“

Mal abgesehen davon, dass rot-grün Hamburg damit rot-grün Bremen widerspricht, die ein Verbot zumindest der Kernbrennstoff-Transporte über die Bremischen Häfen erlassen haben: Die Frage wird sein, was genau das obige jetzt eigentlich bedeuten soll und vor allem: Wann macht sich die Umweltbehörde daran, mit den Hafenunternehmen diese Dinge neu zu regeln?

Ein Teil des Uranerzkonzentrats wird nach der Aufbereitung in Frankreich in den deutschen Urananlagen in Gronau und Lingen weiter verarbeitet. In Gronau erfolgt bei der URENCO die Anreicherung, damit das Uran ausreichend spaltbar ist. In Lingen werden unter dem Dach der AREVA Brennelemente hergestellt. Beide Anlagen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen.

Alternativen für Gorleben: Vier Standorte für 26 WAA-Castoren

Castor-Plastik-GNS
Gummi-Castor der GNS: Ich echt voll Atommüll. Foto Dirk Seifert

Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll lagern derzeit noch in Frankreich und England und müssen von der Bundesrepublik zurückgenommen werden. Ehemals war das Zwischenlager in Gorleben vorgesehen. Für den Kompromiss bei der vermeintlich ergebnisoffenen Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle war vereinbart worden, das Zwischenlager Gorleben nicht weiter zu nutzen. Seit zwei Jahren wird nun erfolglos nach Alternativen gesucht; vor allem Bayern sperrt sich, einen Teil der Castoren zu übernehmen. In einem Interview beim Deutschlandfunk spricht die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks davon, dass es auch „sehr gut vier Standorte sein“ könnten, auf die der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung verteilt werden soll.

Das Interview, in dem es auch um das umstrittene Fracking und die geplante Klimaabgabe geht, ist beim DLF online. Dort sagt Hendricks zur Frage, welche drei Standorte für Castoren aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Frage kommen und ob Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen in Frage kommen: „Das könnte sein, aber es müssen auch nicht unbedingt drei Standorte sein, es können auch sehr gut vier Standorte sein.“

Sie berichtet auch von Gesprächen, die es mit dem bayerischen Ministerpräsidenten gegeben haben soll:

„Schmidt-Mattern: Haben Sie eigentlich in letzter Zeit mal mit Horst Seehofer gesprochen? Es gibt ja kaum ein Bundesland, das so viel Atomkraft produziert hat wie Bayern, und die CSU wehrt sich bisher erfolgreich, überhaupt ein Zwischenlager anzubieten. Müssen Sie da jetzt mal mit den Bayern ein Machtwort sprechen?

Hendricks: Ach, wir sind ja durchaus im Gespräch, so ist es ja nicht. Und ich bin auch sehr zuversichtlich, dass wir das alles gut hinbekommen.

Schmidt-Mattern: Also Sie haben mit Horst Seehofer doch über die Zwischenlagerfrage gesprochen?

Hendricks: Ja, schon vor längerer Zeit.

Schmidt-Mattern: Und, was hat er gesagt?

Hendricks: Sie wissen doch, dass man solche Gespräche nicht übers Radio verbreitet.“

Ja, das müsste der Schmitd-Mattern nun aber wirklich wissen. So bleibt es weiterhin unklar, was mit dem Atommüll aus Frankreich und England passieren soll. Allerdings: Eine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hatte jüngst ergeben, dass die Bundesregierung still und leise offenbar mit Frankreich und England eine Verlängerung der Rücklieferfristen vereinbart hat. Ehemals war von vertraglich festgelegten Rücktransporten in den Jahren 2015 und 2016 gesprochen worden. Jetzt spricht die Bundesregierung von 2020.

Darauf hatte zu Recht die BI Lüchow Dannenberg mit dem Hinweis reagiert: „“Wir staunen nicht schlecht, denn in der Vergangenheit wurde ständig Druck gemacht und unter Verweis auf internationale Verträge der Transport nach Gorleben jährlich angesetzt, ganz gleich wie die Lage war.”“

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