Hochradioaktiver Atommüll: Was tun, wenn der Castor undicht wird?
Was eigentlich passiert, wenn ein mit hochradioaktivem Atommüll vollgepackter Castor-Behälter undicht wird? An den Standort-Zwischenlagern an den AKWs könnten diese noch (!) in den benachbarten Reaktor gebracht und dort unter Wasser repariert werden. Für die geplanten Rücktransporte von in Glas eingeschmolzenem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England, kommt diese Möglichkeit nicht in Frage. Die Glaskokillen dürfen unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Reaktoren nach und nach zurück gebaut werden. Dann fehlt es auch für die bestrahlten Brennelemente in den Castoren an einer Reparaturmöglichkeit. (Foto: GNS)
- Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich
- Greenpeace-Studie: Zur Notwendigkeit einer Heißen Zelle an Zwischenlagerstandorten (PDF), 02.04.2015
Heiße Zellen für WAA-Rücktransporte und bei AKW-Rückbau
Bereits im April 2015 hatte Greenpeace mit einer Studie von Wolfgang Neumann auf diese Probleme hingewiesen: „Zwischenlager, die Castoren aus La Hague und Sellafield aufnehmen, müssen eine Anlage zur Öffnung und Reparatur der Behälter haben, sonst sind nicht alle auftretenden Schäden zu beheben“, so Smital. „Auch für die Castoren in den standortnahen Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken bestehen diese Defizite bei Reparaturen, wenn die Reaktoren stillgelegt werden. Energiekonzerne und Bundesregierung müssen jetzt zügig ihr derzeitiges Sicherheitskonzept nachbessern, bevor die Castoren in ein Zwischenlager kommen.“
Konkret: An den Standort-Zwischenlagern müssten so genannte Heiße Zellen nachgerüstet werden: „Ein Gutachten des Instituts INTAC im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die Zwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweisen: Dort fehlt eine sogenannte „Heiße Zelle“ und damit die Möglichkeit, die Behälter im Schadensfall zu reparieren. Diese müsste nachgerüstet werden.“
- Unter einer „Heißen Zelle“ versteht man ein hermetisch abgeschlossenes und strahlungssicheres Gehäuse, in dem fernhantiert Castoren geöffnet, untersucht oder repariert werden können.
Die Umweltorganisation fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Gesamtkonzept vorlegt, wie es mit Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen soll und erläutert außerdem: „Zwölf deutsche Atomkraftwerksstandorte verfügen über ein Zwischenlager. Dort stehen bislang ausschließlich Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus dem zugehörigen AKW. Im Schadensfall können diese bis zur Stilllegung des AKW im dortigen Brennelementelagerbecken entladen und anschließend repariert werden. Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung fehlt diese Reparaturmöglichkeit. Castorbehälter mit Glaskokillen jedoch, die aus der Wiederaufarbeitung kommen, können nicht unter Wasser geöffnet werden und benötigen für bestimmte Reparaturen besagte „Heiße Zelle“. Alleine das Zwischenlager in Gorleben verfügt über eine solche. Diese ist allerdings nicht ausreichend, um Castorbehälter vollständig ent- und wieder beladen zu können. Aus guten Gründen steht auch das Gorlebener Zwischenlager für weitere Castortransporte nicht mehr zur Verfügung. Passende „Heiße Zellen“ könnten jedoch nötig werden, um im Falle einer Undichtigkeit des Behälters den Primär-Deckel zu tauschen.“
Mit Blick auf die WAA-Transporte heißt es dort: „Deutschland soll bis Ende 2015 fünf Castoren mit mittelradioaktivem Atommüll aus dem französischen La Hague (Frankreich) und weitere 21 Castoren mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield (England) zurücknehmen. 2013 schlossen Bund und Länder die Vereinbarung, diesen Atommüll nicht mehr nach Gorleben zu bringen, ohne jedoch den Verbleib konkret zu regeln.“ Bis heute gibt es keine Klarheit, wohin die Castoren gehen sollen.
Standort-Zwischenlager: AntiAtomGruppen forderten Heiße Zelle schon ab Anfang der 2000er Jahre
Die Forderung nach diesen Heißen Zellen haben Anti-Atom-Initiativen bereits seit Anfang der 2000er Jahre erhoben, als an den AKW-Standorten im Zuge des Verbots der Wiederaufarbeitung für die Brennelemente im Rahmen des sogenannten Atomkonsenses zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkonzernen die Standort-Zwischenlager neu entstanden.
ESK zu Sicherheitsanforderungen bei WAA-Rücktransporten und Lagerung an Standorten
Im Oktober hatte die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Michael Sailer (Öko-Institut), zu den Sicherheitsanforderungen bei den Standort-Zwischenlagern mit Blick auf die WAA-Rücktransporte eine Stellungnahme vorgelegt. Zu der Empfehlung für eine grundsätzliche Nachrüstung mit Heißen Zellen an den Standorten für die WAA-Rücktransporte mochte sich das Gremium nicht durchringen. Stattdessen verwies die ESK auf „mobile“ Möglichkeiten, im Bedarfsfall einen weiteren Deckel auf einen defekten Castor zu setzen.
Dabei traf die ESK eine Vielzahl von Annahmen, warum das ausreichend wäre, die man nicht unbedingt als im wissenschaftlichen Sinn ausreichend konservativ ansehen muss.
- STELLUNGNAHME der Entsorgungskommission: Rückführung verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland – Aufbewahrung der verglasten Abfälle in Standortzwischenlagern aufgrund der Änderung desAtomgesetzes am 01.01.2014 (§ 9a Absatz 2a AtG) (PDF)
Entsprechend vage klingt das dann z.B. in der Zusammenfassung: „Aus Sicht der ESK besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass während der Zwischenlagerzeit ein Versagensereignis hinsichtlich des Primärdeckelsystems eines Behälters CASTOR ® HAW28M auftritt. Ganz auszuschließen ist es allerdings nicht. Deshalb ist eine adäquate Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen.“
Wissenschaftliche Belege oder detaillierte Untersuchungen für die folgende Behauptung der ESK werden in der Stellungnahme nicht wirklich angeführt: „Aufgrund der ständigen Überwachung der Dichtbarrieren wird eine Verschlechterung der Dichtheit mit hinreichender Sicherheit lange vor dem Fall der Abtransportes erkannt; es bleibt daher viel Zeit, um die Abtransportfähigkeit eines Behälters CASTOR ® HAW28M wiederherzustellen.“
Ein weiterer Aspekt, warum die Forderung zur Nachrüstung Heißer Zellen an den Standort-Zwischenlagern aufkommt ist der beginnende Rückbau der Reaktoren. Wenn diese als „Reparaturzone“ für die Castoren mit bestrahlten Brennelementen nicht mehr zur Verfügung stehen, stellt sich auch hier die Frage: Was tun, wenn der Castor undicht wird?
Längere Zwischenlagerung und Sicherheit
Auch wenn die für die Brennelemente eingesetzten Behälter von einem etwas „besseren“ Castor-Typ sind, ist dieses Problem von großer Bedeutung. Und zwar auch, weil über die Langzeit-Zwischenlagerung und was diese sowohl mit den Behältern als auch mit dem Inhalt macht, kaum Untersuchungen vorliegen. Auf eben dieses Problem hatte der ESK-Vorsitzende vor einiger Zeit während einer Diskussion in der „Endlager-Kommission“ hingewiesen. Die Debatte stand im Zusammenhang mit dem zeitlichen Verlauf der Suche nach einem „Endlager“ für die hochradioaktiven Abfälle. Viele Akteure gehen davon aus, dass diese Suche nach einem Standort und die dann erforderliche Errichtung eines solchen Lagers deutlich später als 2050 erfolgen wird. Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager laufen aber nach der Frist von 40 Jahren seit Inbetriebnahme allesamt um das Jahr 2045 aus.
Es kann also a. nicht ausgeschlossen werden, dass Castorbehälter vorzeitig undicht werden und b. die Risiken bei längerer Lagerzeit wachsen. Gründe, warum die Debatte um die Nachrüstung Heißer Zellen intensiver wird – ausgelöst insbesondere durch die WAA-Transporte mit ihrer besonderen Problematik der in Glas verpackten Abfälle.
„Nationales Entsorgungsprogramm“: Initiativen und Verbände fordern Heiße Zellen
Auch Anti-Atom-Verbände haben dieser Tage die Forderung für die Nachrüstung Heißer Zellen gestellt. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Bestand und Umgang mit den radioaktiven Abfällen in den EU-Staaten einen Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ vorgelegt. Der NABU, der BUND, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und einige andere hatten als Reaktion darauf eine gemeinsame Einwendung formuliert. Darin fordern die Verbände und Initiativen u.a. „Konsequenzen aus dem Entzug der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für alle Zwischenlager zu ziehen, anstatt dies zu ignorieren. Darüber hinaus dürfen ohne sicherheitstechnische Ertüchtigungen und den Einbau von Heißen Zellen keine Genehmigungen verlängert werden.“
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Diese Forderung zielt insbesondere auf die WAA-Rücktransporte und die Konsequenzen aus dem erwähnten Brunsbüttel-Urteil. Die in Brunsbüttel vom Gericht festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen müssen dazu führen, dass an allen Standort-Zwischenlagern neue Genehmigungen erfolgen müssen – und dort dann auch Heiße Zellen nachgerüstet werden müssen.
Abgeordneter Zdebel fordert: „Endlager“-Kommisson muss ran
Das Thema Heiße Zellen hat nun auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) aufgegriffen und eine Kurz-Stellungnahme bei der INTAC Hannover und Wolfgang Neumann beauftragt. In einem Brief an die „Endlager“-Kommission hat er gefordert, dass sich dieses Gremium angesichts der WAA-Rücktransporte und mit Blick auf die wahrscheinlich deutlich länger als geplant dauernde Suche nach einen „Endlager“-Standort mit dieser sicherheitsrelevanten Frage befassen müsse.
- Der Brief und die Stellungnahme sind hier als Drucksache 109 auf der Seite der Kommission zu finden (PDF)
Neumann geht nicht nur auf die Anforderungen bei den WAA-Rücktransporten und die Erfordernis der Heißen Zellen mit Blick auf den Verlust der Reparaturmöglichkeiten ein, wenn die Reaktoren zurückgebaut werden. Auch die Verlängerung der Zwischenlager-Zeiten greift er auf und stellt fest: „Es gilt aber auf jeden Fall seit klar ist, dass die Genehmigungsdauern von 40 Jahren nicht ausreichen, da in diesem Zeitraum kein
Endlager für diese Atomabfälle in Betrieb genommen werden kann [KÖNIG 2013],
[KOM 2014].“ (Quellenhinweise bitte in der Studie nachlesen.)
Neumann reagiert mit seiner Stellungnahme vom Mai 2015 auch auf die ESK-Stellungnahme und stellt abschließend fest: „Für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Primärdeckeldichtheit sowie der Durchführung von Periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Transport- und Lagerbehälter aller Typen und deren Inhalt ist die Errichtung neuer Heißer Zellen erforderlich.“ (siehe oben)
Wie bei Atomkraftwerken unterliegen auch die Standort-Zwischenlager so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfungen„. Die Heißen Zellen werden aus Sicht von Neumann im Rahmen dieser Sicherheitsprüfungen auch deshalb erforderlich, weil es die Möglichkeit geben muss, den Zustand des Inhalts der Castorbehälter zu überprüfen. Um diese öffnen zu können, braucht es die Zellen.
Zdebel greift in seinem Brief an die „Endlager“-Kommission einen Großteil der genannten Punkte auf und erwähnt außerdem das im Nationalen Entsorgungsprogramm erstmals genannte neue „Eingangslager“, das am Standort des zu findenden „Endlagers“ mit der Kapazität für 500 Castor-Behälter vorgesehen ist und kommt mit Blick auf die Beratungen in der Kommission zu dem Ergebnis: „Sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist es aus meiner Sicht daher dringend erforderlich, auch die Zwischenlagerung bis hin zum vom BMUB im NaPro dargelegten Eingangslager intensiver als bislang zum Thema zu machen. Dies sollte nicht nur in der AG3, sondern auch in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen.“
(*) Der Autor dieses Artikel ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.
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