Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.

Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.

Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.

Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.

Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.

Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“

Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.

Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“

DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.

Fortsetzung folgt

Atommüll im Musterländle: Eine vorläufige Bilanz über radioaktive Problemberge und die Forderung: „Konrad bitte kommen!“

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernRadioaktives Baden-Württemberg: Das Bundesland hat jetzt eine Atommüllbilanz vorgelegt, nennt dies aber leider einen „Entsorgungsbericht“. Doch, Gründe sich Sorgen zu machen, sind in dem Bericht in ausreichender Menge genannt. Allerdings: Die Deutlichkeit eines vor etwas über einem Jahr bekannt gewordenen internen Lageberichts, der u.a. von umweltFAIRaendern veröffentlicht wurde, erreicht der nun für die Öffentlichkeit bestimmte Bericht nicht. Unterstellen darf man, dass der grüne Umweltminister Franz Untersteller mit diesem Bericht auch auf eine Vorlage der Anti-Atom-Initiativen reagiert. Die hatten Ende 2013 eine Atommüllbilanz als „Sorgenbericht“ veröffentlicht, die inzwischen online als Atommüll-Report verfügbar ist und detaillierte Informationen über das bundesweite Atommüll-Desaster bietet – Standort für Standort. Der Unterschied? Die einen entsorgen, die anderen machen sich Sorgen.

In der PM heißt es: „Umweltminister Franz Untersteller: „Wir machen Informationen zugänglich und erhöhen die Transparenz im Atombereich.““ So gut es ist, dass das Umweltministerium in Ba-Wü einen solchen Bericht vorlegt und damit zur Informationsbasis beiträgt: Dass es bei der Atommülllagerung irgendwelche Probleme gibt, erfährt man durch die Pressemeldung jedoch nicht: „Der Bericht zeigt auf, wo die jeweiligen Abfälle landen. Damit schaffen wir zusätzliche Transparenz im Atombereich“, heißt es dort lediglich. Das folgt irgendwie der Ansage des Chefs: „Irgendwo muss das Zeugs ja hin“.

  • Der Bericht ist über die Homepage des Ministeriums in Ba-Wü downloadbar oder hier als PDF.
  • UPDATE: Die AG AtomErbe Neckarwestheim hat mit einer PM auf den Bericht reagiert. Die ist unten in voller Länge dokumentiert.

Dennoch: Die im Bericht dargelegten Informationen zu den jeweiligen Abfallmengen und deren Lagerung geben einen Überblick über die radioaktive Lage in dem Bundesland. Außerdem beschreibt der Bericht neben der Zwischenlagerung direkt im Bundesland auch die so genannten „Endlager“-Projekte und deren jeweils aktuellen Stand aus Sicht des Hauses Untersteller.

Da wird mit Blick auch Gorleben z.B. noch einmal über die dortige Pilotkonditionierungsanlage PKA und ihre eigentliche Funktion und derzeitige Genehmigungslage berichtet oder darüber informiert, dass in Sachen Atommülllager Morsleben das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz dabei ist, einen Landzeitsicherheitsnachweis zu erbringen, was noch Jahre dauern könne, so der Bericht. (Unerwähnt bleibt: Und wenn das nicht gelingt?).

Neben der ASSE, zu deren Befüllung das Land Baden-Württemberg mit fast 50 Prozent beigetragen hat, geht der Blick vor allem zum Schacht Konrad.

Da lesen wir z.B.: „Die Einlagerung in der Asse II erfolgte im Rahmen einer befristeten Genehmigung nach § 3 StrlSchV, die am 31. Dezember 1978 auslief. Für die weitere Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wäre mit der Änderung des Atomgesetzes von 1976 nach § 9b AtG ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen. Dies wurde zunächst auch eingeleitet, dann aber nicht weitergeführt, da zwischenzeitlich mit der Schachtanlage Konrad ein wesentlich geeigneterer Standort gefunden wurde.“ S.55

Wesentlich geeigneterer Standort? Der Schacht Konrad ist ein altes Eisenerzbergwerk. Einen Alternativenvergleich hat es dort ebenso wenig wie in Gorleben gegeben. Auch das Genehmigungsverfahren ist wie in Gorleben stark von politischen und weniger von wissenschaftlichen Betrachtungen geprägt gewesen. (Homepage der AG Schacht Konrad)

Der Bericht betont mit Blick auf Konrad: „Ursprünglich war eine Einlagerungskapazität von 650.000 m3 Abfall beantragt worden, die Genehmigung wurde dann mit Datum vom 22. Mai 2002 jedoch für eine Kapazität von 303.000 m3 Abfall erteilt; also nur für etwa die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens (12).“ S. 58.

Schon die großen Atommüllmengen, die aus Ba-Wü in der ASSE versenkt wurden, zeigen, dass das Bundesland dringend auf ein solches Lager wie im Schacht Konrad geplant, angewiesen ist. Allemal wenn nun auch noch der Rückbau der Atommeiler erfolgt und noch mehr strahlende Abfälle entstehen. Weil Konrad in keinem Fall vor 2022 (so steht es in dem Bericht) betriebsbereit sein wird, müssen an den AKW-Standorten neue Zwischenlager gebaut werden. Das kostet natürlich!

„Die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad hat eine besondere Bedeutung für Baden-Württemberg, da hier, bezogen auf das Volumen, mehr als die Hälfte (ca. 55 Prozent) der schwach- und mittelradioaktiven konditionierten Abfälle Deutschlands lagert. Das Endlager Schacht Konrad stellt die einzige Möglichkeit dar, im nächsten Jahrzehnt über ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu verfügen.“ (S. 58)

Damit das niemand übersieht, lesen wir auf Seite 66: „Bereits jetzt sind große Lagerkapazitäten für radioaktive Abfälle aus den bereits laufenden Rückbautätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen notwendig, die nun erweitert werden müssen, da derzeit keine Abgabemöglichkeit an ein Endlager vorhanden ist.

Das Land setzt sich daher für eine möglichst rasche Inbetriebnahme des Endlager Konrad ein. Die im niedersächsischen Koalitionsvertrag aufgeworfene Thematik, einer Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Asse, soll schnellstmöglich abgearbeitet werden. Dabei steht außer Frage, dass die heutigen hohen Sicherheitsanforderungen an ein Endlager erfüllt werden müssen.“

In den Anlagen des Berichts werden in zahlreichen Tabellen die Atommüll-Bestände bilanziert und auch auf den Tag der Stilllegung der letzten Atommeiler hochgerechnet.

In jedem Fall bleibt noch anzumerken: Es wäre keine schlechte Maßnahme, wenn die anderen Atom-Bundesländer diesem Beispiel von Baden-Württemberg folgen würden und dabei vielleicht ein wenig stärker auch die Risiken sowohl in praktisch-technischer Art, aber vor allem auch die für Mensch und Umwelt mal eingehender darstellen würden.

Dokumentation:

Presse-Mitteilung 26.06.2015
Atommüllbericht Baden-Württemberg: ein „Weiter so“ darf es nicht geben.
Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Atommüllproduktion

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim mittel- und schwachradioaktiven Atommüll – und beim hochradioaktiven sieht es kaum besser aus. Das findet sich im Bericht über das
Atomare Erbe Baden-Württembergs, den das Stuttgarter Umweltministerium am 24.6.15
unter dem Titel „Entsorgungsbericht“ veröffentlichte. Damit folgt das Ministerium dem Vorbild der Antiatom-Bewegung mit deren kontinuierlich fortgeschriebenen „Atommuellreport.de“ und geht anderen Bundesländern voran. Leider bleibt das Ministerium auf halber Strecke stehen, meint Dr. J. Schmid von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, denn „zwischen Zahlen und wertvollen Informationen wird der Bericht immer dort plötzlich einsilbig, wo es um die Kernprobleme geht. Schon der Begriff ‚Entsorgung’ ist falsch. Radioaktivität lässt sich nicht abschalten und nicht entsorgen“.

„Sorgenbericht wäre der richtige Titel,“ ergänzt H. Würth vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, „denn jede Seite des Berichts zeigt, dass hier in wenigen
Jahren eine unverantwortliche Last für 40.000 Generationen geschaffen wurde. Mit jedem Tag Weiterbetrieb der AKWs wird der Atommüllberg größer.“

Die in der AG AtomErbe Neckarwestheim zusammenarbeitenden Bürgerinitiativen fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke. J. Hellgardt vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken erläutert diese Forderung: „Wie ein Buchhalter rechnet das  Ministerium hoch, wie viel Atommüll in den nächsten 8 Jahren noch hinzu kommen wird. Seinen Auftrag, Mensch und Umwelt zu schützen, kommt es aber nur nach, wenn dieser Müll erst gar nicht entstehen darf“.

„Die Hauptprobleme des Atommülls müssen klar genannt werden. Dazu gehören ‘Freimessen’ und ‘Herausgabe’, das unlösbare Langzeitrisiko des Atommülls, die Rostfässer, und die Rechtsmängel der Zwischenlager-Genehmigungen. Auch dass die ‘Zwischenlager’ und die Castoren um Jahrzehnte länger gebraucht werden als es ihr Material aushalten wird, und dass das Lager Schacht Konrad völlig untauglich ist,“ umreißt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn die wichtigsten Lücken des  Berichts. „Die behauptete Transparenz fällt in sich zusammen, wenn man den Bericht mit dem 2014 entdeckten internen Arbeitspapier vergleicht. Gerade was intern klar an Problemen benannt wurde, wird im öffentlichen Bericht geschickt vernebelt.“

S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg fasst zusammen: „Dieser Atommüll-Bericht ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Den Glauben an die technische Lösbarkeit des Atommüllproblems teilen wir in der AG AtomErbe Neckarwestheim nicht. Unsere Sorge ist: Mensch und Natur werden unter dem atomaren
Nachlass leiden. Weiterbetrieb der AKWs und faule Kompromisse müssen deshalb sofort
beendet werden.“

Rückfragen gerne an: presse @ atomerbe.de

Weitere Informationen:
PM des Umweltministeriums mit dem Atommüll-Bericht:
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/bericht-entsorgung-vonradioaktiven-
abfaellen-und-abgebrannten-brennelementen-aus-baden-wuerttemb
Kurzlink: sn.im/keinweiterso1

Internes Arbeitspapier des Umweltministeriums (2014):
http://umweltfairaendern.de/2014/05/atommuellentsorgung-am-abgrund-ein-lagebericht-aus-dem-gruenenumweltministerium-
baden-wuerttemberg
Kurzlink: sn.im/keinweiterso2

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