Keine Rabatte für die Atomkonzerne!

HubertusZdebel-02072015-NaProDie Bundesregierung hat nun in letzter Minute doch noch einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vorgelegt, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können. In seiner Rede wirft Hubertus Zdebel, der Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion der Union vor, bei dem Vorhaben erheblich gebremst zu haben. Zudem weise der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel auf:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkonzerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können.

Dieses Gesetz wäre vermutlich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkonzerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehntelangen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organisierte. Auch, damit Deutschland international als Atommacht auf Abruf mitspielen konnte. Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne eingestrichen.

Die Kritik an der Regelungen zur Kosten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen praktisch ignoriert worden.

„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsorgungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsorgungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke – HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braunkohle! E.on und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.

Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulationen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen.

Nicht nur Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der atomaren Erblasten schon Ende der 1990er Jahre erhoben.

Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Verantwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die dieses Problem damals nicht angepackt hat und damit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung trägt!

Ein solcher Fonds, wäre er rechtzeitig eingerichtet worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atomkonzerne genommen und damit die Finanzmittel – die heute so sehr gefährdet sind – gesichert.

Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Mängel.

Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktioniert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt im Falle E.ON, bei der Mutter bleiben, aber große Vermögenswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“

Deswegen fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Sicherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.

Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Uwe Beckmeyer. MdB vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund «erhebliche Risiken» ergeben.
Diese Warnung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU, die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten Risiken.

Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen!

Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

AKW Zwentendorf – Liebesgrüße aus Österreich

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„Liebesgrüße aus Österreich“ bestellten die Schmetterlinge 1979 auf ihrem Album Herbstreise. Das Ende der Atomwirtschaft und des AKW Zwentendorf in Österreich

So kann das gehen: Irgendwo meinte ich gelesen zu haben, dass die Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf Jubiläum hätte.  Aber da hätte ich besser lesen sollen. Richtig ist zwar, dass der Baubegin am 11. November 1969 war, und die Volksabstimmung am 5. November 1978, als das AKW einsatzbereit war. Aber keiner dieser Termine ist rund. Aber in jedem Fall eine schöne, wenn auch unrunde Erinnerung an den Anfang und das Ende der Atomenergie in Österreich. Zwentendorf, da war doch was, ein Lied….

Eine wunderbare Hymne auf dieses Ereignis ist ein Song von den Schmetterlingen: „Liebesgrüße aus Österreich“ heißt der und stammt von dem Album „Herbstreise – Lieder zur Lage“, erschienen 1979.  Nicht mal den Text dazu gibt es offenbar bislang im Internet. Eine Lücke, die jetzt geschlossen wird. Denn mein Irrtum, die tatkräftige Hilfe aus dem Freundeskreis, der Einsatz modernster Digitaltechnik und die Bereitschaft, enorme Kosten nicht zu scheuen, führen nun dazu, dass der Text nun als JPG  – erstmals – im Internet ist. Weltpremiere auf umweltFAIRaendern sozusagen! (Ich hoffe auf die Gnade der Urheber!)

In einer Volksabstimmung hatte sich die hauchdünne Mehrheit von 50,47 % gegen die Inbetriebnahme des AKW Zwentendorf ausgesprochen. Und für die Videofreunde immer noch mal das hier auf Youtube: Schmetterlinge – Hände über Hönnepel – Der Schnelle Brüter Kalkar ging nie ans Netz

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Liebesgrüße aus Österreich
Die Österreichische SP-Regierung entschloß sich, eine Volksabstimmung über die umstrittene Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf durchzuführen, um das heiße Thema aus dem nächsten Wahlkampf herauszulösen. Trotz kapitalintensiver Werbung der Energieindustrie sagten schließlich – zur Verblüffung sämtlicher Parteien – 50,4% der Österreicher „Nein“, und machten Österreich von der letzten atomkraftfreien
Industrienation zur ersten atomkraftfreien Industrienation …

In multinationalen Kommandozentralen,
da bliesen sie schrill zur Attacke.
Sie waren so mächtig, sie waren so prächtig,
sie hatten das Land schon im Sacke.
Gewerkschaft, Parteien, Industriekumpaneien
waren vor ihren Karren gespannt.

Es gab viele Verschreckte, und Vierfarbenprospekte
überschwemmten in Massen das Land.
Doch ist es ganz anders gekommen,
wer hätte sich so was gedacht.

Wir haben die Sache in die Hand genommen,
und ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Und in den gewaltigen Blocks aus Beton,
auf den Straßen und in den Läden,

vibriert durch die Landschaft ein ganz neuer Ton,
seit die Menschen wieder miteinander reden.

Es summt auf dem Markt wie ein Bienenstock,
Diskussionen, so brodelnd und brausend.
Und gelbe Plaketten blühn auf Kragen und Rock,
und täglich sinds weitere tausend.

Und die, die das machten, die senden euch
Liebesgrüße aus Österreich.

Sie schreckten die Alten mit Nächten, mit kalten,
mit Wintern ohne Wärme und Strom.
Sie sagten den jungen mit listigen Zungen:
Euer Arbeitsplatz hängt am Atom.
Millionen waren locker für Fernsehfilm-Schocker,
sie konnten sich Sendezeit kaufen.
Sie hatten per Scheck bezahlt und stellten den Sekt schon kalt,
und dachten: das Ding ist gelaufen.

Doch ist es ganz anders gekommen,
wer hätte sich so was gedacht.
Wir haben die Sache in die Hand genommen,
und ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.‘

Die Atomindustrie hatte Geld in der Kasse,
die Gegner, die hatten keins.
Sie hatten nur eines: die Nacht und die Straße,
da pinselten sie sehr viele „Neins“.

Und Oma steht vorm Wahllokal
mit Flugblättern, tatsächlich.
Das ist zwar strengstens illegal,
doch sie ist ja so zerbrechlich.

Beim Stimmenzählen konnten sie sich nicht freuen;
Lang waren die Gesichter in allen Parteien.
Das Atommonopol hat ausgeträumt,
und das Atomkraftwerk wird abgeräumt.

Und die, die das machten, die senden euch
Liebesgrüße aus Österreich.

Atommüll-Kosten und Haftung der Konzerne: Erfolglose Bremsmanöver?

Da hat es noch mal mächtig geruckelt. Die Bundesregierung hat nun endlich den Gesetzentwurf zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne in den Bundestag eingebracht. Im Eilverfahren muss es jetzt durchs Parlament gebracht werden, damit es rechtzeitig in Kraft ist, wenn der Atomkonzern E.on zum 1. Januar mit Umstrukturierungen beginnt, die die Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen vermindern könnte. Einige CDU/CSU-Abgeordnete aber wollten dieses Schnellverfahren ausbremsen, wollten eine vorgeschriebene Anhörung im Wirtschaftsausschuss erst Mitte Januar durchführen, also nach den Veränderungen bei E.on.

DPA/FAZ berichtet: „Der Atomexperte der Linkspartei, Hubertus Zdebel, warf der Union vor, bei dem Vorhaben zu bremsen. Dies würde vor allem dem Düsseldorfer Eon-Konzern, der gerade eine Milliarden-Abschreibung verdauen muss, in die Hände zu spielen.“ Massiver Druck nicht nur der Linken, sorgte dafür, dass es nun am Freitag vormittag zu einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses kommt, der über den Termin einer Anhörung berät, damit das Gesetz wie vorgesehen zum 1.1.2016 in Kraft treten kann.

Weiter schreibt die Agentur: „Die Bundesregierung warnt das Parlament davor, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund „erhebliche Risiken“ ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Das Gremium kommt nun an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um den Zeitplan einzuhalten. Am 23. November soll es eine Anhörung geben.“

Der vollständige Bericht ist unter dem o.g. Link nachzulesen oder auch hier bei Greenpeace-Magazin.

RWE und E.on: Große Verluste – Kein Geschäft

Finale_SaleDer Substanzverlust der ehemaligen Stromgiganten RWE und E.on geht unvermindert weiter. Als Reaktion auf die gerade von RWE veröffentlichten neuen Quartalszahlen bricht die Aktie erneut um 10 Prozent ein. E.on hatte seine Daten vor wenigen Tagen ebenfalls veröffentlicht und Wertberichtigungen vor allem im konventionellen Kraftwerksbereich in Höhe von acht Milliarden Euro vorgenommen. Auch diese Daten führten zu Aktienverlusten. Aussicht auf Besserung gibt es kaum: Mit durchschnittlich 29 Euro für die Megawattstunde liegen die Preise an der Strombörse oftmals deutlich darunter. Damit sind selbst in abgeschriebenen Kraftwerken kaum noch die Betriebskosten einzuspielen.

„Der Gewinn von RWE steigt kräftig. Aber nur, weil der Energieriese die Ölfördertochter Dea verkauft hat. Im Kraftwerksgeschäft geht es weiter bergab.“ Das berichtet das Handelsblatt über die jüngsten Zahlen. Der Verkauf der Dea bringt zwar Geld, nicht zuletzt auch um die Aktionäre bedienen zu können. Aber damit gibt es auch einen tiefen Einschnitt in die Substanz von RWE. Wichtig ist auch: Während E.on mit 8,3 Mrd. Euro Wertberichtigungen im Kraftwerkspark vorgenommen hat, verschiebt RWE diesen unvermeidlichen Schritt zunächst in die Zukunft.

Auch auf lange Sicht wird es im Bereich der Strompreise keine wirklichen Verbesserungen für die Konzerne und ihren konventionellen Kraftwerkspark geben. Davon sind aber nicht nur RWE oder E.on, sondern auch immer mehr kommunale Stadtwerke betroffen. Ebenso problematisch ist diese Entwicklung insbesondere auch für kraft-wärme-gekoppelte Anlagen und Gaskraftwerke. Gerade diese letzteren Anlagen stehen wegen des teureren Gaspreises gegenüber der Kohle unter extremem Druck, was wegen deren um die Hälfte niedrigeren CO2-Emissionen richtig schlecht für das Klima ist.

Noch vor wenigen Jahren erzielten die Atomkonzerne Preise von deutlich 60 Euro je Megawattstunde. Das ist angesichts der Erneuerbaren Energien, die weiter in den Markt drängen, längst Geschichte. Für das kommende Jahr werden Preise von durchschnittlich 29 Euro je MWh gehandelt. Doch vielfach werden die Preise wie auch schon heute deutlich unter diesen Preisen liegen. Und das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, denn einerseits sind die Überkapazitäten enorm und andererseits legen die Erneuerbaren weiter zu. Die Umstrukturierung der ehemaligen Giganten geht vergleichsweise langsam, kommt von sehr niedrigem Niveau im Bereich der Erneuerbaren und zielt in Bereiche, die erst langsam aufgebaut werden müssen. Das braucht nicht nur Kapital, sondern schlicht auch Zeit. Beides wird immer knapper. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund schreibt die Wirtschaftswoche mit Blick auf RWE: DEA reißt es für RWE raus – noch! Denn viel ist nicht mehr da, womit RWE die massiven Verluste zumindest oberflächlich kompensieren kann.

E.on spaltet zum Jahreswechsel sein Kohlegeschäft in eine unabhängige Gesellschaft Uniper ab. Hier sollen die Risiken des alten Geschäfts gebündelt werden. Andere nennen das Bad Bank. Der Versuch, auch das ebenfalls betroffene Atomgeschäft in diese Abspaltung zu verlagern, ist zwar vorerst gescheitert, nach dem die Bundesregierung nun mit einem Nachhaftungsgesetz die Mutterkonzerne stärker als bisher in die Verantwortung nehmen will. Aber damit bleiben diese Risiken für Rückbau und Atommülllagerung in der Muttergesellschaft und belasten den vermeintlichen Neustart schwer.

Der Spiegel erinnert auch daran: „Schon für 2014 hatte E.on einen Rekordverlust von 3,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Grund waren damals vor allem Abschreibungen auf Kraftwerke im Ausland.“

Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag

„Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden. Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf das jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz, mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.

  • Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag (12.11.) auf der Tagesordnung des Bundestags zur ersten Lesung.
  • Der Gesetzentwurf für die anstehenden Beratungen ist hier als PDF online.
  • Zu der jetzt außerdem von der Bundesregierung eingesetzten Atom-Kommission, die über die Sicherstellung und Höhe der Entsorgungs-Rückstellungen unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Mathias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) reagierte Hubertus Zdebel gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen: Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Anlass für das jetzt eingebrachte Nachhaftungsgesetz sind Planungen der Atomkonzerne E.on sowie RWE und Vattenfall, sich mit der Abspaltung von Unternehmensteilen aus der Verantwortung für die gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die dauerhafte Atommülllagerung zu stehlen. E.on hatte den Plan, zum Jahreswechsel 2016 eine solche Abtrennung der maroden Atom- und Kohlegeschäfte zu vollziehen. Damit sollte die Haftung für die Kosten auf diese neue Gesellschaft begrenzt werden. Würde diese neue Gesellschaft mangels Geschäftsmodell pleite gehen, würden am Ende die SteuerzahlerInnen für die Kosten des AKW-Abriss und der Atommülllagerung aufkommen müssen.

Die Regelungen, mit denen die Atom-Konzerne für die Kosten der Atommülllagerung gesetzlich verpflichtet wurden, sind seit langer Zeit in der Kritik. Spätestens sein Anfang er 2000er Jahre, als eine erste rot-grüne Bundesregierung im Amt war, lagen Forderungen nach der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds für die Rückstellungen auf dem Tisch. Den Atomkonzernen sollte die Verfügung über diese Finanzmittel entzogen und in einem solchen Fonds eingezahlt werden. Dieses Modell hätte eine Sicherstellung der bisherigen Rückstellungen gewährleistet.

Doch weder die damalige rot-grüne Bundesregierung noch ihre Nachfolger wollten sich mit den Atomkonzernen in dieser Frage anlegen und unterließen es, ein Neuregelung umzusetzen.

Genüßlich berichtet die Zeitung der Atom-Lobby – die „Atomwirtschaft“ – im Jahr 2008 über die Reaktion der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Zweifel der EU-Kommission an der Zulässigkeit der bundesdeutschen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen: „Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder nicht künftig voraussichtlich zur Verfügung stehen werden [1].

Diese Aussage stammt nicht von den Betreibern, sondern von der Bundesregierung, genauer gesagt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die in 2001 eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat. Ihr ist zuzustimmen. Die Aussage ist zugleich eine vorweggenommene Antwort auf die von der Kommission verabschiedete Empfehlung zur finanziellen Entsorgungsvorsorge vom 24. Oktober 2006 [2]. Deren ausdrücklich alleiniger Zweck ist es, sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel für sämtliche Stilllegungsmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen [3].“ Auch die Welt schrieb damals über die rot-grünen Bemühungen, die Atomwirtschaft in Schutz zu nehmen.

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