Trotz Kommissions-Beschluss zum Export-Verbot für Atommüll: In Jülich wird weiter geplant
Die „Endlager-Kommission“ hatte am 4. April ihren Beschluss für ein Export-Verbot von hochradioaktiven Brennelementen aus Forschungsreaktoren bekräftigt und konkretisiert. Klar dabei, dass vor allem der Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA verhindert werden soll. Zwar müssen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission noch vom Bundestag umgesetzt werden, aber er steht angesichts des „Konsens-Auftrags“ der Kommission schon stark in der Pflicht. Daher hat der Atomausstiegs-Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die Bundesregierung gefragt, ob mit Blick auf den Kommissionsbeschluss die laufenden Vorbereitungen für einen US-Export dieses Mülls denn nun eingestellt werden. Die Antwort: Der Export bleibt eine Option.
- Bereits im Januar hatte Hubertus Zdebel nach dem US-Export gefragt: Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?
- Beschluss der Kommission vom Oktober 2015 hier als PDF. Der Bericht des BMUB ist hier zu finden (PDF).
„Als gäbe es den Beschluss der Kommission zum Export-Verbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren nicht, werden die Planungen vom Betreiber in Jülich weiter geführt. Sowohl das Bundesland NRW als auch die Bundesregierung schieben die Entscheidung über den Export von 152 Castoren einfach als zulässige Variantenprüfung an den Betreiber“, kritisiert Zdebel. „Wenn die Bundesregierung den Auftrag der Kommission ernst nimmt, dann muss sie jetzt im praktischen Handeln klar machen, dass die Exportplanungen umgehend eingestellt werden. Der US-Export von Atommüll aus Jülich war und ist keine Option einer verantwortlichen Politik im Umgang mit radioaktiven Stoffen.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abg. Zdebel im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/57 (Eingang im Bundeskanzleramt am 11. April 2016) beantworte ich wie folgt:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung nach dem erneuten Beschluss der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zum Export-Verbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren (Sitzung, am Montag, 4. April 2016) insbesondere hinsichtlich
der laufenden Vorbereitungen für einen Export derartiger Abfälle aus Jülich in die USA, und wird sich die Bundesregierung jetzt entsprechend für die Beendigung der noch laufenden Export-Planungen fair die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen von Jülich in die USA einsetzen?“
Antwort
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 7. September 2015 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) einen Bericht zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Forschungs-, Versuchs- und Demonstrationsreaktoren vorgelegt (K-Drs./AG2-19). Dieser Bericht stellt weiterhin den aktuellen Stand der Entsorgungsplanung für diese bestrahlten Brennelemente dar.
Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehemals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbringung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort.
Es soll diejenige Option umgesetzt werden, die dem Ziel der unverzüglichen Räumung des Zwischenlagers — entsprechend der aufsichtlichen Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen — entspricht. Bei der Entscheidung sind grundsätzlich auch proliferationsrelevante Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Es ist Aufgabe der JEN und der verfahrensleitenden atomrechtlichen Aufsichtsbehörde MWEIMH zu entscheiden, welche Option dies sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Parlamentarische Staatssekretärin BMUB,
Rita Schwarzelühr-Sutter