Gering strahlende Abfälle aus dem Abriss der Atommeiler: Ärzte fordern kontrollierte Lagerung vor Ort

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Messkammer für radioaktive Stoffe bei der HZG/GKSS Geesthacht. Hier werden u.a. Bauabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen durchgeschleust, um deren Belastung festzustellen. Diese Messung ist Bestandteil bei der sogenannten „Freigabe“. Foto: Dirk Seifert

Wie geht Atomausstieg und was macht man mit den Atomkraftwerken, nachdem sie abgeschaltet sind? Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt ein Gutachten von Wolfgang Neumann (Intac Hannover) vorgelegt, in dem der Physiker von IPPNW entwickelte Szenarien für die Stilllegung bewertet. Die IPPNW verlangt den Verbleib des sogenannten radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den AKW-Standorten. Gemeint sind damit die gering belasteten Abriss-Abfälle (Beton, Stahl etc.). Nach geltendem Strahlenrecht dürften diese bei Unterschreiten eines Richtwerts entweder in den normalen Stoffkreislauf oder an Deponien abgegeben werden. Doch dagegen regt sich vielerorts Widerstand.

Die Ärtze-Organisation IPPNW hatte vor wenigen Monaten ein eigenes Konzept für den künftigen Umgang mit den Abriss-Abfällen erarbeitet und dies nun von dem Physiker Wolfgang Neumann prüfen lassen. Auf über 70 Seiten nimmt der Gutachter Stellung. Neumann hatte bereits im Sommer 2014 für den BUND zu dem Problem der gering belasteten radioaktiven Abfälle Stellung genommen.

Die Betreiber und Behörden sprechen gern über einen Rückbau, mit dem vermeintlichen Ziel einer „grünen Wiese“. Doch schon mit dem hochradioaktiven Müll klappt das nicht. Der wird noch für Jahrzehnte in Castor-Behältern vor Ort zwischengelagert, möglicherweise noch bis ca. 2080 oder gar länger. Bei fast jedem AKWs, das nun in den Rückbau gehen soll, müssen aber auch neue Zwischenlager für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle neu errichtet werden, weil das geplante „Endlager“ im Schacht Konrad sich immer mehr verzögert und nicht vor 2022 zur Verfügung stehen wird. Bleiben die sehr gering belasteten Abrissabfälle aus Stahl und Beton. Die sollen eigentlich freigemessen und auf Deponien gebracht werden dürfen. Doch bundesweit ist keine Deponie derzeit bereit, diese Abfälle anzunehmen.

Dokumentation der IPPNW Presseerklärung vom 14.09.2016

IPPNW fordert Verbleib des radioaktiven „Freigabe-Materials“ an den Atomkraftwerks-Standorten

Gutachten bestätigt Stilllegungs-Strategie der IPPNW

Die Atomindustrie möchte die deutschen Atomkraftwerke nach ihrer Stilllegung zurückbauen und den überwiegenden Teil der gering radioaktiven Abrissmaterialien u.a. per „Freigabe“ in den konventionellen Stoffkreislauf übergeben. Diese Materialien würden auf regulären Mülldeponien entsorgt und recycelt werden. Die Bevölkerung würde mit diesen gering radioaktiven Materialien in Berührung kommen.

Die Ärzteorganisation IPPNW hat angeregt, eine alternative Stilllegungsstrategie zu prüfen: Ein auf Dauer angelegter Einschluss des gering radioaktiven „Freigabe-Mülls“ im Atomkraftwerk nach der Entnahme der schwach-, mittel- und hochaktiven Stoffe. „Ein Gutachten belegt nun, dass dies machbar ist und die Strahlenbelastung der Bevölkerung reduzieren würde“, so IPPNW-Arzt Dr. Jörg Schmid. „Als ÄrztInnen wollen wir die Bevölkerung vor dem gering radioaktiven Freigabe-Müll schützen.“ In Betracht kommt laut Schmid entweder ein Verbleib des Freigabe-Mülls in den Atomkraftwerks-Gebäuden oder in einem zu errichtenden Bunker am Standort.

Die IPPNW hat bei der Intac GmbH eine gutachterliche „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ in Auftrag gegeben. Der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann empfiehlt in seiner Stellungnahme die skizzierte IPPNW-Option „Stehenlassen nach Entkernung“. Er begründet diese Option „mit der nachhaltigen Verringerung des Radioaktivitätsinventars von ca. 1.017 Bq auf weniger als 109 Bq mit Vorteilen beim Strahlenschutz und mit der Verringerung des Störfallrisikos.“ Der entscheidende Vorteil liegt laut Gutachten darin, dass die Strahlenbelastungen der Bevölkerung aufgrund der nicht erfolgten Freigabe als geringer einzuschätzen sind als bei den bisher in der Bundesrepublik etablierten Stilllegungsstrategien.

Alternativ umsetzbar wäre laut Gutachten eine Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würden alle beim kompletten Abbau des Atomkraftwerks angefallenen gering radioaktiven Materialien in ein neu am Standort zu errichtendes robustes Bauwerk eingebracht werden. Auch hier würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe „Strahlenbelastung erspart“, so Neumann.

„Bei diesen beiden Alternativ-Optionen gäbe es keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt“, so IPPNW-Experte Henrik Paulitz. „Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden.“

Hintergrundinformationen:
•    Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•    Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de, Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030-69 80 74-15, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

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Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

Vattenfall-AKW Krümmel: Nasslager wird geräumt – Hochradioaktive Brennelemente werden in Castoren verpackt

AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren - so weit das geht. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Hochradioaktive Brennelemente werden aus dem Nasslager in Castoren verpackt. Foto: Dirk Seifert

Im Vattenfall-AKW Krümmel wird das Brennelemente-Nasslager geräumt. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt laut einer Pressemitteilung für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Landeszeitung meldete bereits am 16. September: „Am kommenden Montag soll im Kernkraftwerk Krümmel die Entnahme der bestrahlten Brennelemente beginnen. Das teilte der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE) jetzt mit. Zunächst sollen bis Oktober vier Castor-Behälter gefüllt werden. Im November und Dezember folgen dann vier weitere Castor-Behälter.“ Weiter heißt es dort: „Von den 21 benötigten Castor-Behältern stehen bereits 17 in Krümmel. Im kommenden Jahr soll die Anlage frei von Brennelementen sein.“

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern findet am morgigen Samstag in Göttingen die Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen statt: Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz.

  • Zum Thema berichtet umweltFAIRaendern.de u.a. in diesen Texten: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert
  • und möglicherweise wird in Lubmin ein neues Zwischenlager fällig: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

    Außerdem schreibt die Timo Jahn in der Landeszeitung: „Jeder (Castor) bietet Platz für 52 Brennelemente, die zurzeit noch im Lagerbecken des ehemals leistungsstärksten Siedewasserreaktors der Welt stehen. „Wir machen das zunächst in zwei Kampagnen und werden die Maßnahme 2017 fortführen“, berichtet Kraftwerksleiter Torsten Fricke. Insgesamt müssen 21 Castor-Behälter beladen werden.“

    Weiter heißt es in der Pressemeldung aus dem Hause der grünen Energieministers Robert Habeck (im folgenden als Dokumentation: „Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen. Ein CASTOR-Behälter fasst – je nach Abbrand – bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.

    Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist.

    Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen „Gesellschaft für Nuklearservice“ durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.

    Hintergrund:
    Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
    CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“ („Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“).“

Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-099Anfang Oktober sind es vier Jahre, dass in Geesthacht ein leider immer noch bundesweit einzigartiger Dialog zwischen einem Betreiber einer Atomanlage und BürgerInnen und Initiativen begonnen und bis heute erfolgreich betrieben wird. Im Oktober 2012 machte das Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) für die geplante Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS ein überraschendes öffentliches Angebot: Stilllegung in einem konsensorientierten Bürgerdialog, offen für alle, die mitmachen wollen! Die zentrale erste Frage der Betreiber: Was braucht es, damit BürgerInnen und Initiativen an diesem Prozess teilnehmen können? Erst vor wenigen Tagen war dieser regionale Dialog-Prozess Thema einer internationalen Tagung von ENTRIA in Berlin (PDF). (*)

Für den Betreiber begann der Prozess mit einem Rückschritt. Statt direkt über den Rückbau zu sprechen, verlangte die sich bildende Begleitgruppe zunächst einen Alternativen-Vergleich und die Prüfung, ob ein „sicherer Einschluss“ Vorteile haben könnte. Der Betreiber ging darauf ein, verschob den geplanten Antragstermin bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel und ließ auf seine Kosten auch einen von der Begleitgruppe als „Vertrauensperson“ gewünschten externen Gutachter an die Arbeit. Das mündete in einem Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht, dem die Begleitgruppe in Grundzügen zustimmte! Seitdem hat sich ein konstruktiver, transparenter und in der Tat konsensorientierter Dialog entwickelt, der auch Konflikte aushält und Kompromisse findet.

Erfolgreich durch klare Verabredungen für die Zusammenarbeit

Möglich ist das auch geworden, weil es einen umfassenden Verständigungsprozess gegeben hat, in dem beide Seiten ihr Selbstverständnis definierten und davon ausgehend die Grundzüge der Zusammenarbeit festlegten. (Siehe dazu unten!) Im Focus bei diesem Prozess immer die Frage: Wie stehen die Akteure jeweils in diesem Dialog-Prozess und was machen, wenn es schief geht?

Das ganze bei klarem Blick auf die realen Verhältnisse, die z.B. durch rechtliche Rahmenbedingungen Grenzen für den Prozess setzen. Damit ist nicht nur das Atomrecht gemeint, sondern auch, dass es für derartige Beteiligungsprozesse schlicht keine rechtlichen Grundlagen gibt, die einer Begleitgruppe einen definierten Status mit Rechten (und Pflichten) ermöglichen. Viele der Absprachen sind daher vor allem vom Good-Will abhängig und müssen immer wieder neu ausgelotet werden.

Kuriose Anforderungen durch fehlende rechtliche Regelungen für Bürgerbeteiligung

Dieser fehlende rechtliche Rahmen für die Beteiligung der Begleitgruppe führt zu kuriosen Anforderungen, weil jenseits der Freiwilligkeit von Betreibern und Begleitgruppe rechtliche Regelungen für einen solchen Prozess in Deutschland nicht vorhanden sind. Obwohl seit Jahren intensiv über Stilllegungsschritte zwischen Betreiber und Begleitgruppe gesprochen wird und sich diese Arbeit konstruktiv und erfolgreich gestaltet, existiert diese Gruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren schlicht nicht. Rechtlich ist sie für die zuständige Behörde im Energieministerium Schleswig-Holstein nicht existent. Ihre Rechtsstellung ist also gleich Null.

Um das zu ändern, bleibt den Mitgliedern der Begleitgruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nur ein Weg, um mehr „Augenhöhe“ auch im rechtlichen Sinn zu erreichen. Bei der demnächst beginnenden öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung  – denen die Begleitgruppe in Grundsätzen zugestimmt hat – muss sie selbst wie alle anderen BürgerInnen Einwendungen erheben, um im weiteren Verfahren auch eine Rechtsposition zu erhalten! Nur durch eine Einwendung erhalten die Begleitgruppen-Mitglieder, die seit vier Jahren intensiv im Dialog mit HZG stehen, die Möglichkeit, im Zweifelsfall auch eine rechtliche Überprüfung der Genehmigung durchführen zu können. Auf anderem Wege ist eine solche Stärkung der Position der Begleitgruppenmitglieder im Sinne von „Augenhöhe“ gegenüber dem Betreiber im derzeitigen atomrechtlichen System nicht erreichbar.

Ein mehr als deutlicher Hinweis, dass es bundesrechtlich erheblichen Reformbedarf für die Bürgerbeteiligung gibt, nicht nur im atomrechtlichen Verfahren!

Die Stärke des Dialog-Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe zeigt sich auch in dieser Situation: Dass die Begleitgruppe diesen Weg einer Einwendung geht, ist unumstritten und für alle nachvollziehbar. Wichtig jedoch ist: Wie macht man klar, dass trotz einer solchen Einwendung, die aus fehlendem Rechtsrahmen erfolgt und damit ein Problem außerhalb des Dialogs ist, der Dialog selbst auf einem sehr guten Weg ist? In einer Medien-Gesellschaft keine einfache Aufgabe! Aber eine Herausforderung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe sicherlich gemeistert werden wird.

(*) Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe im HZG-Dialog

Dokumente eines Dialogs: Selbstverständnisse und Grundzüge der Zusammenarbeit:

„Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen „Grundzüge für die Zusammenarbeit“ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“

Vattenfalls Klimamonster Moorburg zum Verkauf? „Bullshit“ sagt ein Konzernsprecher – Vattenfall-Poet Wasmuth will „jungen Schwan“ nicht hergeben

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Will „jungen Schwan“ nicht hergeben. Hamburgs Vattenfall-Chef und oberster Poet des Unternehmens. Pieter Wasmuth. Foto: Vattenfall

Die Taz-Nord meldet, dass Vattenfall den Verkauf des verlustträchtigen und klimaschädlichen Kohlekraftwerks Moorburg in den nächsten fünf Jahren nicht ausschließen will. „Wir brauchen Moorburg langfristig nicht. Wir können uns andere, bessere Besitzer vorstellen“, sagt Vattenfall-Chef Magnus Hall und: „Stefan Müller, Sprecher von Vattenfall Deutschland, bestätigte das auf taz-Anfrage im Grundsatz. Zwar gebe es zurzeit keine konkreten Verkaufsabsichten, so Müller: „Aber langfristig passt Moorburg nicht mehr in unsere Unternehmensphilosophie.“ Denn es sei das erklärte Ziel Vattenfalls, bis 2050 „klimaneutral“ zu werden.“ Der NDR meldet wenig später, auch als Korrektur auf seine eigene Meldung: Vattenfall dementiere die Meldung mit Bezug auf einen Konzernsprecher: „Die angeblichen Verkaufsabsichten seien die Fehlinterpretation eines schwedischen Agenturjournalisten und „Bullshit“, sagte der Sprecher. “ Gegenüber dem Abendblatt spricht Hamburgs oberster Vattenfall-Poet gar davon, den „jungen Schwan“ nicht herzugeben. Von anderen Deutungen des taz-Autors zur Genehmigungsgeschichte des Kraftwerks  soll hier geschwiegen werden.
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