Durch die Hintertür: Noch ein Atommülllager für Schacht Konrad

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Wachsende Proteste rund um Schacht Konrad in Salzgitter. Neues Eingangslager für Atommüll soll durch die Hintertür kommen. Ober-Bürgermeister Klingebiel und Umweltministerin Barbara Hendricks neulich bei der Übergabe einer Erklärung gegen die Inbetriebnahme des vermeintlichen Endlagers.

Still und leise bringt die Bundesregierung ein weiteres Atommülllager für den Schacht Konrad an den Start. Verpackt in der Neuregelung der Finanzierung der Atommülllagerung bzw. den Regelungen, mit denen die Atomkonzerne von der Haftung für die finanziellen Folgen des Atomwahnsinns befreit werden, hat die Bundesregierung jetzt ein neues „Eingangslager“ für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle, die im Schacht Konrad irgendwann mal unterirdisch eingelagert werden sollen, in den Gesetzentwurf geschrieben. Darauf macht die AG Schacht Konrad in einer Presseerklärung aufmerksam. Auch der CDU-Ober-Bürgermeister aus Salzgitter ist sauer: Er spricht von einem „Skandal, dass man sich auf keine Zusagen verlassen kann.“

Die PM der AG Schacht Konrad als Dokumentation:

Schacht KONRAD: Eingangslager per Gesetz Bundesregierung hebelt Beschränkungen des Planfestellungsbeschlusses aus – Versteckt im Gesetzespaket zur „Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ hat die Bundesregierung die Option für ein zentrales Eingangslager Schacht KONRAD beschlossen.

„Damit hebelt die Bundesregierung die Beschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD per Gesetz aus“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. Die Genehmigung für KONRAD schreibt mit gutem Grund vor, dass die radioaktiven Abfälle von den Atomanlagen im ganzen Bundesgebiet Just-in-time angeliefert und direkt eingelagert werden sollen. Damit sollte eine zusätzliche gesundheitliche Belastung der Bevölkerung vermieden werden.

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Mit einen zentralen Eingangslager für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wird die Gefährdungslage in unserer Region weiter erhöht. Es ist ein Skandal, dass man sich auf keine Zusagen verlassen kann. Die Studie zu den Transportgefahren ist auf 2020 verschoben, die zusätzliche Einlagerung von 300.000 Kubikmeter strahlendem Müll ist noch lange nicht vom Tisch und nun soll entgegen allen Beteuerungen doch ein Eingangslager kommen.“

„Die Lügen gehen weiter und die ganze Wahrheit kommt nur langsam Stück für Stück auf den Tisch“, erklärt Wolfgang Räschke, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine. „Gegen eine solche Salamitaktik hilft nur, das Atommülllager Schacht KONRAD ganz zu verhindern.“

Ulrich Löhr, 1. Vorsitzender des Landvolks Braunschweiger Land weist auf die Auswirkungen auf die Debatte um ein Zwischenlager für den ASSE-Müll hin: „Viele Anwohner befürchten seit langem, dass ein Zwischenlager für den ASSE-Müll auch für andere radioaktive Abfälle missbraucht werden könnte. Mit diesem Gesetz bekommen ihre Befürchtungen recht. Denn warum sollte die neue „Bundesgesellschaft für Zwischenlager“ zwei Anlagen in der selben Region errichten und betreiben?!“

Ärzte der IPPNW: Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt werden

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Demonstration am 29.10. in Lingen für die Stilllegung der dortigen Uranfabrik, die der französische Atomkonzern AREVA betreibt. Foto: Pay Numrich

Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat gemeinsam mit anderen Anti-Atom-Organisationen ihre Forderung nach einem Ausfuhrstopp für Uran-Brennelemente aus Lingen erneuert und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend den Anforderungen des Atomgesetzes zu handeln. Das Bundesumweltministerium bestreitet eine Rechtsmöglichkeit, den Export von Brennstoff aus Lingen für marode Atomkraftwerke in den Grenzregionen von Belgien (Doel) und Frankreich (Fessenheim, Cattenom) zu untersagen. Auf einer Pressekonferenz in Hannover hat die IPPNW heute ein weiteres Gutachten gemeinsam mit der Anwältin und Autorin Cornelia Ziehm vorgestellt, in dem die bisherige Rechtsauffassung des BMUB deutlich kritisiert wird. Zum Schutz der Bevölkerung müsse nach Atomgesetz endlich gehandelt werden. Zum 29. Oktober ruft ein breites Bündnis zu einer Demonstration für die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken nach Lingen auf.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte die Bundesregierung zu der Möglichkeit, die Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, befragt und diese Antwort erhalten. Über die Ausfuhrgenehmigungen für die Uranfabriken in Gronau und Lingen berichtet der Abgeordnete hier. Neben den Aktivitäten der Linken im Bundestag sind auch die Grünen dort aktiv und fordern in einem Antrag, Exporte von Brennstoff für belgische AKWs zu stoppen (PDF).

Die deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen sind vom Atomausstieg ausgenommen. Beiden Anlagen verfügen über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und beliefern weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Brennstoff.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Ausführungen der IPPNW zur gestrigen Pressekonferenz, die auf der Homepage hier veröffentlicht ist. Unten findet sich auch der Link zum Rechtsgutachten der Anwältin Cornelia Ziehm.

IPPNW-Pressemitteilung vom 21.10.2016: Ein Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt werden, Atomausstieg in Lingen und Gronau

Die Ausfuhr von Brennelementen aus Lingen in die maroden Atomkraftwerke Doel, Cattenom und Fessenheim ist mit deutschem Recht nicht vereinbar und muss untersagt werden. Zu diesem Ergebnis kam die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm bereits im Juli in einem von der Ärzteorganisation IPPNW beauftragten Rechtsgutachten.  Die dazu im Widerspruch stehende Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums hat Ziehm in der nun vorliegenden Stellungnahme bewertet und in allen Punkten widerlegt. Die IPPNW und die im Antiatombündnis zusammen geschlossenen Bürgerinitiativen fordern Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun auf, endlich zu handeln.

„Verweigern Sie Ihre Zustimmung zum Export der Brennelemente in die unsicheren grenznahen Kraftwerke! Das Leben und die Gesundheit von uns BürgerInnen hier in Deutschland und in Belgien und Frankreich muss Vorrang haben vor jeglichen unternehmerischen Interessen“, erklärt Dr. Angelika Claußen (IPPNW).

Obwohl das Bundesumweltministerium gravierende Sicherheitsbedenken bezüglich der grenznahen Atomkraftwerke aufrechterhält und von den französischen und belgischen Behörden die Stilllegung dieser Kraftwerke fordert, behauptete die Behörde Anfang September in einem Brief an die IPPNW, es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, einen Exportstopp für Brennelemente aus der Fabrik in Lingen zu verfügen. Das Ministerium begründete dies mit einem Passus aus dem Atomgesetz, der aus dem Jahre 1958 stammt. Dass das Ministerium auf ein Gesetz zurückgreift, mit dem seinerzeit die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland zugelassen und gefördert werden sollte, ist in Zeiten des gesetzlich festgelegten Atomausstiegs bemerkenswert.

Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums könne die Ausfuhr von Kernbrennstoffen angeblich nur zum Schutz vor einer „missbräuchlichen Verwendung“ untersagt werden. Der vom Atomgesetz bezweckte umfassende Schutz vor dem „Freiwerden von Kernenergie“ ist aber zu Recht losgelöst von jeglicher Absicht und stellt allein auf den Akt des „Freiwerdens von Kernenergie“ als solchen ab. Das heißt, alle aus „der Anwendung und dem Freiwerden der Kernenergie“ resultierenden Risiken werden erfasst – „egal“, ob missbräuchlich oder nicht.

Ziehm weist auf einen anderen Fall aus 2010 hin, bei dem der damalige Bundesumweltminister seine Zustimmung zu einem ihm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegten Antrag auf Ausfuhr bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland verweigerte. Zur Begründung führte er damals an, dass nach den Maßstäben des Atomgesetzes  nicht von einer schadlosen Verwertung ausgegangen werden könne. Warum für die  Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente nach Doel,  Fessenheim und Cattenom ein anderer Maßstab gelten soll, sagt das Bundesumweltministerium nicht.

„Es ist höchste Zeit, dass die beiden vom Atomausstieg ausgenommenen Atomanlagen in Lingen und Gronau endlich in das Atomausstiegsgesetz der Bundesrepublik Deutschland integriert werden. Papier ist geduldig, doch die Menschen wollen nicht länger die Risiken der profitorientierten Konzerne tragen. Mit dem Betrieb von Urananlagen gehen Beugungen von Menschenrechten, insbesondere von indigenen Völkern, einher. Wir erwarten eine der größten Demonstrationen, die Lingen je gesehen hat.“, so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg für den Trägerkreis der Lingen Demo.

100 Organisationen rufen am 29. Oktober 2016 zu einer überregionalen Demonstration in Lingen auf und fordern den vollständigen Atomausstieg für die Atomanlagen in Lingen und in Gronau.

Weitere Informationen unter http://weltweit.nirgendwo.info/demo/

Die rechtliche Bewertung der Antwort des Bundesumweltministeriums von Dr. Cornelia Ziehm finden Sie hier: http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Bewertung_Antwort_BMUB.pdf

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Tel. 030 / 698074 -15, Email: wilmen@ippnw.de, http://www.ippnw.de

HerausgeberInnen dieser Pressemitteilung:
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) e.V., Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU), AntiAtomBonn, Arbeitskreis Umwelt Schüttorf, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Grohnde-Kampage, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster, AntiAtomEuskirchen, Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Nucléaire Stop Kernenergie (Belgien), Elternverein Restrisiko Emsland, Landesarbeitskreis Atom des BUND NRW,Enschede voor Vrede, Stichting Vredes en Duurzaamheidsactiviteiten Netwerkstad (Vedan), Documentatieen onderzoekscentrum kernenergie (Laka), Amsterdam

Hamburger EnergieNetzBeirat – Die vierte Sitzung

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Fernwärme von der Kupferhütte Aurubis? Eines der Themen der nächsten Sitzung des EnergieNetzBeirats.

Die nunmehr vierte Sitzung des im Zuge des erfolgreichen Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze entstandenen EnergieNetzBeirats (ENB) steht am 10. November an. Weiterhin steht der Umbau der Fernwärme auf der Tagesordnung, also der Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme. Inzwischen hat sich der ENB einen dreiköpfigen Sprecherkreis gewählt, der die Koordination und Themenplanung für die zahlreichen gesellschaftlichen Verbände übernimmt. Die Tagesordnung der kommenden Sitzung ist gleich im Anschluss zu finden und auch auf der vorläufigen Seite des EnergieNetzBeirats. Die Sitzung ist öffentlich, außerdem gibt es eine Fragestunde.

Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gibt die Richtung vor, mit der das alte Heizkraftwerk in Wedel bei der Fernwärme-Versorgung der Hansestadt ersetzt werden muss: Der Anteil der erneuerbaren Wärme muss steigen. Wie das geht, ist immer noch in der Debatte. Dabei spielt seit kurzem der Standort Stellingen eine große Rolle und klar ist inzwischen, dass es in Wedel keinen Neubau mehr geben wird. Auch die Wärmeauskopplung der Kupferhütte von Aurubis wird von verschiedenen Akteuren als ein Baustein einer künftigen Lösung genannt. Darüber wird auf der kommenden Sitzung berichtet.

Dokumentation: Energienetzbeirat Vierte Sitzung am 10.11.2016

Für die vierte Sitzung finden Sie hier die Tagesordnung. Ergänzende Sitzungsunterlagen werden als Downloads nach und nach bereitgestellt.

Tagesordnung

TOP 1
Begrüßung durch den Energienetzbeiratssprecher und Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 2
Anmerkungen zum Protokoll (kein Beschluss)

TOP 3
Festlegung Verfahren zur Gutachtenvergabe (Beschluss)

TOP 4
Verfahren zum Umgang mit Anträgen an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers / Beschluss)

TOP 5
Sachstandsbericht Ersatzlösung Wedel (BUE)

TOP 6
Verfügbarkeit und Nutzungsperspektiven von Abwärme der Aurubis (Bericht Aurubis; die Unternehmen enercity und Vattenfall Wärme Hamburg sind dazu geladen)

TOP 7
Anträge an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers; Beschluss zum Antrag von Herrn Ederhof)

TOP 8
Arbeitsplanung des Energienetzbeirates (Themenspeicher) und erste grobe Zeitleiste für 2017 (Bericht des Sprechers)

TOP 9
Öffentliche Fragestunde

TOP 10
Verschiedenes

Downloads

Die Sitzung findet statt am Donnerstag, 10. November 2016, um 17:00 Uhr im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

Das Protokoll der letzten Sitzung finden Sie bei Bedarf im Internet (http://www.hamburg.de/energienetzbeirat/6734626/sitzung-01-9-2016/). Auch die Tagesordnung für die kommende Sitzung wird in Kürze auf den Internetseiten des Energienetzbeirats veröffentlicht.

 

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