In einer Presseerklärung berichten die Organisationen ICBUW und IPPNW: „US-Militär setzte in Syrien Uranwaffen ein“. Diese panzer- und bunkerbrechenden Waffen werden aus abgereichertem Uran hergestellt. Daher sorgt ihr Einsatz für eine radioaktive Kontamination des Einsatzgebietes, die auch lange danach wirksam ist. Immer wieder kommt es zum Einsatz dieser Uranwaffen, wie z.B. im Irakkrieg oder dem Krieg im Kosovo. Die Ärtzeorganisation verweist darauf, dass sich auch die Vereinten Nationen mit dieser hochumstrittenen Uran-Munition befasst. „Ärzteorganisation IPPNW: „US-Militär setzte in Syrien Uranwaffen ein““ weiterlesen
Jahr: 2016
Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus
Trotz der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“, Atommülltransporte ins Ausland zu verbieten, hält die Bundesregierung weiterhin an den Export-Planungen für den hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA fest. Das teilte sie jetzt auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Selbst für den Fall, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich zunächst in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden, schließt die Bundesregierung einen späteren Abtransport in die USA nicht aus. Außerdem teilt sie mit, dass sie die Empfehlung der „Endlager-Kommission“ für ein Export-Verbot bislang „nicht abschließend bewertet“ habe. Die Fraktion DIE LINKE hat auf Initiative von Hubertus Zdebel einen Atommüll-Export-Antrag in den Bundestag eingebracht.
Hubertus Zdebel: „Während die Bundesregierung derzeit in alle möglichen Atom-Fragen auf die Tube drückt und gravierende Veränderungen zugunsten der Atomkonzerne im Eilverfahren durch den Bundestag jagt, ist sie bei der Frage des Verbots von Atommüllexporten wie die aus Jülich auffallend zurückhaltend. Immerhin hat die „Endlager-Kommission“ bereits im Oktober 2015 ihre Empfehlung für ein Export-Verbot derartiger Abfälle ausgesprochen. Diese Export-Planungen sind unverantwortlich. Wir können hier erzeugten Atommüll mitsamt seinen enormen Risiken nicht einfach andern Staaten vor die Tür stellen. Diese Probleme müssen in Deutschland gelöst werden. Deswegen haben wir einen Antrag zum Export-Verbot, wie ihn die „Endlager-Kommission“ fordert, in den Bundestag eingebracht.“
- Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 18/10321 von Hubertus Zdebel hier als PDF. Zu dieser Anfrage siehe auch hier: Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag
- Trotz Kommissions-Beschluss zum Export-Verbot für Atommüll: In Jülich wird weiter geplant
- Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle
Weiter sagte der Abgeordnete: „Die Verantwortlichen in Jülich und die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sollten sich jetzt auf den Neubau einer möglichst sicheren Zwischenlagerhalle für diesen Atommüll in Jülich konzentrieren, statt Atomtransporte oder gar Atommüll-Exporte zu planen.“
Laut Mitteilung der Bundesregierung kommen die Planungen für einen Export in die USA offenbar derzeit ohnehin nicht voran, weil sich in den USA die Umweltverträglichkeitsprüfung „verzögert“. Bemerkenswert auch, das die Verantwortlichen in Jülich Gutachter-Empfehlungen offenbar ignorieren. Der TÜV Nord hatte in einer Bewertung der Planungen der Betreiber bereits im April 2015 empfohlen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzufragen, ob grundsätzlich überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den Export dieser radioaktiven Abfälle gegeben wären. Die Bundesregierung teilt nun mit, dass weder eine Voranfrage nach dem Außenwirtschaftsrecht noch nach der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV) beim zuständigen Bundesamt vorläge.
Hintergrund: Wegen fehlender Nachweisen zur Auslegung des Zwischenlagers in Jülich in Sachen Erdbebenschutz hat das Wirtschaftsministerium in NRW die Räumung des Lagers angeordnet. Als Optionen für eine Räume werden der Neubau eines Lagers in Jülich, Atomtransporte ins Zwischenlager nach Ahaus und der Export in die USA genannt. Eine Einlagerungsgenehmigung für diese Abfälle in das Zwischenlager Ahaus ist vor kurzem erteilt worden. Allerdings gibt es noch keine Genehmigung, die entsprechenden Atomtransporte durchzuführen. Nach Aussagen der Betreiber ist mit einem Transport nicht vor Ende 2017 zu rechnen.
Fracking-Verbot über den Landesentwicklungsplan NRW steht auf tönernen Füßen
Bei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:
„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.
Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.
Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“
MdB Zdebel in Ahlen bei Kreismitgliederversammlung KV Warendorf
BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden
Natur- und Umweltschutz geht nur zusammen mit sozialer und Klima-Gerechtigkeit. In diesem Sinne hat der Bundesverband des BUND auf seiner Delegiertenkonferenz in Bonn beschlossen, sich verstärkt für einen sozialen und ökologischen Umbau einzusetzen und entsprechende Initiativen zu entwickeln. „BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden“ weiterlesen

