Linksfraktion scheitert mit Antrag – GroKo spendiert fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für Atomkonzerne

Ende 2016 wird die sogenannte Kernbrennstoffsteuer auf Uran für den AKW-Einsatz entfallen. Das bedeutet für die Atomkonzerne bis zum Ende der Laufzeit der Reaktoren eine Steuererleichterung von fünf Milliarden Euro bis Ende 2022. Atomstrom wird in Deutschland billiger. Der Abgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE scheiterten heute in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag, diese Uran-Steuer entsprechend zu verlängern.

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Klicken zum Vergrößern: Namentliche Abstimmung zur Verlängerung der Uran-Steuer

In seiner Rede stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nicht nur klar, warum diese Steuer auch weiterhin erforderlich ist und dass es keinen Grund gäbe, den Atomkonzernen weitere fünf Milliarden Euro an Steuererleichterungen zu schenken. An die SPD-Fraktion richtete der den Appell, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. Die Bundesumweltministerin und auch viele SPD-Abgeordnete hatten die Verlängerung der Uran-Steuer bzw. der Kernbrennstoffsteuer als sinnvoll und richtig bezeichnet.

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*** Rede des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Jahr 2010 beschloss die damalige Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke, also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern. Wenn jetzt also nichts passiert, läuft diese Brennelementesteuer in einigen Wochen aus. Wir Linken wollen, dass diese sinnvolle Steuer bleibt. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Brennelementesteuer bis zum Ende der Laufzeit sämtlicher Atomkraftwerke, also bis 2022, weitergeführt wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Christian Petry (SPD) und Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Gründe, warum die Erhebung dieser sinnvollen Steuer damals auf 2016 befristet wurde, wurden nie genannt. Ich habe auch in dem jetzigen Redebeitrag des Kollegen Schindler kein wirklich ernsthaftes Argument gehört, warum diese Befristung in irgendeiner Form sinnvoll wäre.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf des Abg. Norbert Schindler (CDU/CSU))

Auch der Redner der CDU/CSU-Fraktion sprach damals, im Jahre 2010, davon, dass diese Steuer – ich zitiere jetzt wörtlich – „aus ökologischen und ökonomischen Gründen … richtig und zielführend“ sei. Daran hat sich absolut nichts geändert, und genau deswegen muss die Erhebung der Brennelementesteuer jetzt auch verlängert werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD))

Der Verzicht auf die weitere Erhebung dieser Steuer bedeutet für die Atomkonzerne eine Entlastung in Höhe von rund 5 Milliarden Euro auf die Gesamtzeit bis 2022 gerechnet. Ferner würde der Verzicht eine Verbilligung des Atomstroms mit sich bringen. Wir halten das für ein völlig falsches Signal für den Atomausstieg und die Energiewende.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hinzu kommt: Das Auslaufen der Brennelementesteuer wirkt schon. Eigentlich waren für das Jahr 2016 aus der Brennelementesteuer Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro eingeplant; aber die Atomkonzerne haben bereits in diesem Jahr trickreich die Schlupflöcher genutzt, immer in der Erwartung, dass die Steuer 2016 ausläuft. Soweit bekannt, haben wohl alle AKW-Betreiber im laufenden Jahr den Einsatz neuer Brennelemente unterlassen und auf das Frühjahr 2017 verschoben, um so die Steuerzahlungen für das Jahr 2016 vermeiden zu können.

Die Befristung der Brennelementesteuer reiht sich außerdem in eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Notbeatmung der großen Energiekonzerne ein. Über das Desaster von Gabriel, was den Klimaschutzplan angeht, ist heute Morgen in der Debatte über die Klimakonferenz in Marrakesch schon genügend diskutiert worden. Sie alle wissen aber auch – Kollege Schindler hat es gerade angesprochen -, dass der Bundestag in den nächsten Wochen eine weitere und noch viel größere Entlastung für die Atomkonzerne beschließen soll. Da geht es darum, das jahrzehntelang hochgehaltene Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu brechen, dass die Atomkonzerne die volle Verantwortung und vor allem die vollen Kosten für den Atommüll übernehmen müssen, wie es auch im Atomgesetz festgeschrieben worden ist.

Für eine billige Einmalzahlung sollen sich diese Konzerne von der Haftung und von der Nachschusspflicht für die Kosten der Atommülllagerung befreien können; so hat es die Bundesregierung bereits beschlossen. Damit wird das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt. Das vielgepriesene Unternehmerrisiko gilt bei der Atomenergie offenbar nur, wenn es den Konzernen sichere Gewinne bringt. Für die Verluste und die finanziellen Risiken für den Atommüll sollen am Ende wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger einstehen.

Faktisch ist die Befristung der Brennelementesteuer eine Subventionierung der Atomunternehmen im ganz großen Stil. Dass die CDU/CSU einen solchen Kurs zugunsten der Atomwirtschaft fährt, verwundert sicher niemanden. Aber wir haben ja auch noch die SPD im Bundestag. Die Umweltministerin Barbara Hendricks und auch Kolleginnen und Kollegen aus der SPD haben sich in den letzten Monaten wiederholt für eine Fortsetzung der Erhebung dieser Brennelementesteuer ausgesprochen. Und der Berichterstatter der SPD, Christian Petry, der gleich im Anschluss an mich reden wird, merkte im Finanzausschuss zu unserem Antrag an, darin seien „viele richtige Dinge“ enthalten. Dann sagte er wörtlich – Zitat -:

Man könnte dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ingrid Arndt-Brauer (SPD))

Ja, liebe Genossinnen und Genossen von der SPD, dann tut das doch einfach! Stimmt unserem Antrag zu! Gleich bei der namentlichen Abstimmung habt ihr die Chance dazu.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Zum Schluss noch: Es wäre wünschenswert, wenn bei der Abstimmung über unseren Antrag nicht der Koalitionszwang, sondern Vernunft und Gerechtigkeit zum Tragen kommen würden. Die Zeit für Steuergeschenke für den Betrieb von Atomkraftwerken muss endlich vorbei sein!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Christian Petry, SPD-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der SPD)

***

Auf der Homepage des Bundstags wurde über den Antrag von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE das folgende veröffentlicht:

Die Fraktion Die Linke fordert, die Brennelementesteuer beizubehalten. Ein entsprechender Antrag (18/9124) wird am Donnerstag, 10. November 2016, ab 15.20 Uhr 45 Minuten lang abschließend beraten. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/10094) vorgelegt, über die der Bundestag namentlich abstimmt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

In der Vorlage mit dem Titel „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke – Die Brennelementesteuer muss bleiben“ führt die Linksfraktion aus, dass es für die Befristung der Steuer bis Ende 2016 keine „plausiblen Gründe“ gebe. Stattdessen solle die Steuer bis 2022 erhoben werden. Dann endet die Genehmigung für den Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland.

Steuer soll bis 2022 erhoben werden

Es sei mit zusätzlichen Einnahmen von zirka fünf Milliarden Euro zu rechnen. Die Steuer sei auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Atom-Finanzkommission sinnvoll, heißt es in dem Antrag weiter. Die Kommission hatte die „Enthaftung“ der Atom-Konzerne gegen Zahlung eines „Risiko-Aufschlags“ in Hinblick auf Zwischen- und Endlagerung vorgeschlagen. (nal/09.11.2016)

Linksfraktion scheitert mit Antrag – GroKo spendiert fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für Atomkonzerne

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Fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für die Atomkonzerne, weil die GroKo die Verlängerung der Uran-Steuer ablehnt.

Ende 2016 wird die sogenannte Kernbrennstoffsteuer auf Uran für den AKW-Einsatz entfallen. Das bedeutet für die Atomkonzerne bis zum Ende der Laufzeit der Reaktoren eine Steuererleichterung von fünf Milliarden Euro bis Ende 2022. Atomstrom wird in Deutschland billiger. Der Abgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE scheiterten heute in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag, diese Uran-Steuer entsprechend zu verlängern.

In seiner Rede stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, nicht nur klar, warum diese Steuer auch weiterhin erforderlich ist und dass es keinen Grund gäbe, den Atomkonzernen weitere fünf Milliarden Euro an Steuererleichterungen zu schenken. An die SPD-Fraktion richtete der den Appell, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. Die Bundesumweltministerin und auch viele SPD-Abgeordnete hatten die Verlängerung der Uran-Steuer bzw. der Kernbrennstoffsteuer als sinnvoll und richtig bezeichnet.

Die Junge Welt schreibt: „Bis 2022 sparen die AKW-Betreiber insgesamt zwischen fünf und sechs Milliarden Euro gegenüber einer weiteren Erhebung der Abgabe, wie Die Linke sie gefordert hatte. Das entspricht zufälligerweise ziemlich genau dem sogenannten Risikoaufschlag, den die Stromkonzerne in den sogenannten Atommüllfonds einzahlen sollen, damit dieser – beziehungsweise die Allgemeinheit – alle Kostenrisiken bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls übernimmt.

»Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus«, kommentierte der Linke-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel vor der gestrigen Abstimmung: »Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll im Plenum des Bundestages eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen.«“

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BUND ändert Satzung: Ausschluss wegen rassistischer Auffassungen

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Einstimmig gegen Rassismus: BUND-Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderung.

Der Umwelt-Bundesverband BUND ändert seine Satzung, damit künftig Ausschlüsse von Mitgliedern wegen rassistischer Auffassungen erleichtert werden. Bereits zuvor hatten Landesverbände wie der BUND in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungen vorgenommen. Damit reagiert der Umweltverband auf wachsende gesellschaftliche Tendenzen, die rassistische Auffassungen mit dem Umwelt- und Naturschutz verbinden. Oftmals erleben BUND-Organisationen, dass vor allem im Bereich der Schaffung von Flüchtlings-Einrichtungen und von Wohnraum versucht wird, den Umweltschutz aus rassistischen Motiven zu instrumentalisieren. Einstimmig erklärten die 122 BUND-Delegierten am vergangenen Wochenende: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“

Umweltfairaendern.de dokumentiert den Satzungsbeschluss:

§ 2 Zweck, Absatz 4

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich, und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

§ 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz, Absatz 9

Der Vorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND verstoßen, ausschließen. Das betrifft insbesondere alle unter § 2 Abs. 4 genannten Grundsätze des Vereins, ihre Verletzung durch Äußerungen innerhalb wie außerhalb des Vereins und die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Zwecken des Vereins nach § 2(4) entgegengesetzte Ziele vertreten. Der Bundesvorstand kann beschließen, in solchen Fällen die Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein ordnungsgemäßes Ausschlussverfahren einzuleiten.

Dem Betroffenen oder der Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben; der zuständige Landesverband ist zu hören. Der Ausschluss ist dem oder der Betroffenen und seinem oder ihrem Landesverband unter Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschluss kann der oder die Betroffene innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Beschwerde beim Verbandsrat einlegen. Die Entscheidung des Verbandsrates kann auf Antrag des Betroffenen oder des Bundesvorstandes durch das Schiedsgericht überprüft werden. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zustellung der Entscheidung des Verbandsrates einzulegen.

Im Übrigen richtet sich das Ausschlussverfahren nach der vom Vorstand zu beschließenden Verfahrensordnung.

Beschlossen mit 122 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme, keine Enthaltung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Bundesdelegiertenversammlung, Bonn, 4. bis 6. November 2016

 

BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

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BDV des BUND in Bonn: Vorstellung des Antrags mit Forderungen zur Atommülllagerung. Thorben Becker (Referent Atompolitik, links), Edo Günther (Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz) und Klaus Brunsmeier (Bundesvorstand)

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)

„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand

Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.

Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die  Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:

  • Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
  • Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
  • Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
  • Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
  • Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
  • Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
  • Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
  • Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
  • Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
  • Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“

Atomanlagen als Angriffsziel: Zdebel kritisiert Bundeswehr-Beteiligung bei Katastrophenübung

Die Beteiligung der Bundeswehr an einer deutsch-niederländischen Katastrophenschutzübung, bei der offenbar auch ein Angriff auf die Uranfabrik in Almelo (NL) simuliert wird, stößt auf heftige Kritik des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE, Sprecher für den Atomausstieg). Nur rund 40 Kilometer von Almelo entfernt steht auf der deutschen Seite eine weitere derartige Atomanlage in Gronau. Zdebel kritisiert, dass sich Militärs aus Deutschland und den Niederlanden an dieser Übung beteiligen. Zugleich warnt Zdebel vor den Gefahren, die von den Urananreicherungsanlagen in Almelo und Gronau ausgehen. Zdebel erklärt:

„Bei derartigen Katastrophenschutzübungen hat das Militär nichts zu suchen! Für den Schutz der Zivilbevölkerung sollten ausschließlich zivile Organisationen zuständig sein. Die Beteiligung des ABC-Bataillon aus Höxter sollte daher umgehend beendet werden. Die zahlreichen Auslandseinsätze der Bundeswehr haben die Anschlagsgefahr in Deutschland massiv erhöht. Und nicht erst seit den Anschlägen in Belgien wissen wir, dass auch Atomanlagen relevante Ziele sein können. Wer die Gefahr von Terroranschlägen reduzieren will, muss die Bundeswehr aus dem Ausland abziehen.

Ein Terrorangriff auf die Urananreicherungsanlage in Almelo oder im münsterländischen Gronau könnte verheerende Folgen in der weiteren Umgebung dieser Anlagen haben. Würden die extrem giftigen Fluorverbindungen und die Radioaktivität aus dem Uran in Folge eines Angriffs oder Unfalls freigesetzt, könnten schwerste Gesundheitsgefahren bis hin zu Toten die Folge sein. Der sicherste Umgang mit diesen Anlagen ist die Stilllegung dieser Atomanlagen.“

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