Atommüllkonferenz über Strahlenschutz und Probleme der Zwischenlagerung

Am 24. September trafen sich rund 80 VertreterInnen aus Anti-Atom-Initiativen zur inzwischen neunten Atommüllkonferenz in Göttingen. Die Probleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, der Strahlenschutz und das derzeit in Vorbereitung befindliche Gesetz sowie die Finanzierung des AKW-Abriss und der Atommülllagerung durch die Konzerne standen im Zentrum der Vorträge, Arbeitsgruppen und Diskussionen. In einer Pressemeldung fassen die Organisatoren die Ergebnisse der Konferenz zusammen.

Atommüllkonferenz fordert: Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen

„Das neue Strahlenschutzgesetz muss sich an dem Schutz des ungeborenen Lebens orientieren“ forderte Oda Becker, Physikerin und Sprecherin der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK) auf der Atommüllkonferenz in Göttingen am letzten Wochenende. Zwei Tage zuvor war der Referentenentwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit versandt worden. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in diesem Gesetz der Strahlenschutz explizit und an erster Stelle an wirtschaftlichen Interessen relativiert werden soll“, so Becker. In dem Gesetzentwurf werden Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen, die insbesondere in medizinischen Studien in den letzten 15 Jahren gewonnen wurden, überhaupt nicht berücksichtigt. Aus den Reihen der Atommüllkonferenz wird es deshalb eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geben.

„Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung den Atomkonzernen erlauben will, sich von ihrer finanziellen Haftung für ihren Müll freizukaufen“, so die einhellige Forderung der Atommüllkonferenz zu den Ergebnissen der Rückstellungskommission der Bundesregierung. Jahr für Jahr haben die Konzerne Milliardengewinne mit den Atomkraftwerke erwirtschaftet und jetzt, wo es darum geht, sich um das dreckige Ende zu kümmern, stehlen sie sich aus ihrer Verantwortung. Und die Bundesregierung hilft ihnen dabei. „Niemand weiß heute, ob die ca. 23 Milliarden Euro, welche die Konzerne für die Zwischen- und Endlagerung als Fixum zahlen sollen, für die anfallenden Kosten ausreichen werden. Die darin enthaltene Endlagerkostenschätzung ist reine Spekulation.,“ erläuterte Dr. Wolfgang Irrek, Professor für Energiemanagement und Energiedienstleistungen an der Hochschule Ruhr West. Am Ende sitzen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf dem Müll der AKW-Betreiber sondern auch auf den Kosten.

Mit der Lagerung der CASTOR-Behälter in den derzeitigen Zwischenlagern sind hohe Risiken verbunden.

Das zeigte Wolfgang Neumann von der Intac GmbH, Hannover in seinem Vortrag auf der Atommüllkonferenz (PDF). An 17 Standorten verteilt über die Bundesrepublik Deutschland lagern hoch radioaktive Materialien. Die Sicherheitsnachweise – oder besser Sicherheitsprognosen – für CASTOR-Behälter erstrecken sich auf 40 Jahre. Seinerzeit als völlig ausreichend angesehen, wird nunmehr bei dem Vorhaben, einen geeigneten Standort für die Dauerlagerung („Endlager“) auszumachen, absehbar, dass für die Zwischenlagerung sehr viel größere Zeiträume anstehen. Niemand kann aber heute uneingeschränkt davon ausgehen, dass die Behälter diesen neuen Anforderungen gerecht werden. In jedem Fall wären die Behälter insbesondere auch im Inneren auf Materialermüdung zu untersuchen und die getroffenen Prognosen zu überprüfen.

Die Atommüllkonferenz diskutierte außerdem die von der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vorgeschlagenen Beteiligungsformate bei der Suche nach einem Standort für ein tiefengeologisches Atommülllager.

Künftig können sich die Initiativen von den Standorten an denen freigemessener Atommüll deponiert werden soll oder wird, in einer eigenen Arbeitsgruppe auf der Atommüllkonferenz vernetzen.

Zum Hintergrund: Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist. Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme unabhängiger, kritischer WissenschaftlerInnen und von VertreterInnen von Verbänden und NGOs, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

www.atommuellkonferenz.de

Für Rückfragen:
Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Tel.: 05341-63123;
Torben Klages, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Tel.: 05841-4684

Stromkonzerne in der Haftungspflicht belassen – Fachgespräch der Links-Fraktion

Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE zur „Sicherung der Finanzierung von Nachsorgepflichten im Atom- und Kohlebereich“ heute im Bundestag. Wie verhindern wir, dass die Ewigkeitskosten bei der Atomenergie und die Nachfolgekosten bei der Braunkohle am Ende bei den BürgerInnen hängen bleiben? Im Atomteil diskutierten gemeinsam mit rund 30 TeilnehmerInnen die Linken-MdB Eva Bulling-Schröter und Hubertus Zdebel mit Hartmut Gassner (Anwalt und Mitglied der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“, KFK) und Jochen Stay, .ausgestrahlt. Mit Blick auf die Folgekosten der Braunkohle sorgten im zweiten Teil Stefanie Langkamp (Klima-Allianz), Tobias Münchmeyer (Greenpeace) und Daniela Setton (IASS Potsdam) für fachlichen Input und wichtige Anregungen.

Zdebel: „Spannende Diskussionen. Wir werden mit der Fraktion DIE LINKE weiter versuchen, gegen die große Koalition durchzusetzen, dass die Atomkonzerne in vollem Umfang in der Haftung bleiben und zum Schluss für die anfallenden Kosten geradestehen!“

Zdebel verwies auch darauf, dass seine Fraktion einen Antrag zu Fortsetzung der Brennelemente-Steuer für den Betrieb der AKWs in den Bundestag eingebracht hat. Damit würden rund 5 Mrd. Euro gesichert, die für die Kosten der Atommülllagerung dringend nötig sind.

Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

Herunterladen des Antrags mit der DrsNr. 18/09791 als PDF

Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

Abgeheftet: Die Dokumente der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

20160705-Abschluss-Endlager-Kommission-Protest-235Fast zwei Jahre hat die hoch umstrittene Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe im Auftrag von Bundestag und Bundesrat über das Verfahren und die Kriterien zur Suche nach einem dauerhaften, möglichst sicheren Atommülllager gearbeitet. Auf der Homepage der Kommission sind die Tagesordnungen, Drucksachen und Protokolle sowie Videos und MP3-Mitschnitte der Sitzungen online. In der „Schmuckausgabe“ des Abschlussberichts ist eine DVD beigefügt, auf der die Textdokumente als PDF-Dateien enthalten sind. umweltFAIRaendern stellt diese Daten hier zum download als ZIP-Dateien gebündelt zur Verfügung. Die Daten liegen als durchsuchbare PDF bereit und sind untergliedert in die Kommissions-Sitzungen und die der AGs, Drucksachen und Materialien.

Siehe auch: „Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Der Abschlussbericht der Kommission samt Anlagen und Sondervoten ist hier als Drucksache online: 18/9100

„Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission
Flasbarth, Cloosters, Hart (linke Bildseite): Vertreter des Bundesumweltministeriums während einer Sitzung der Atommüll-Kommission

„Wann konkret und in welcher Form die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) gesetzlich umgesetzt werden, bleibt vorerst unklar.“ Das ist tatsächlich die Zusammenfassung aus der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags (28.9.), die weit entfernt von einer Sternstunde des Parlamentarismus blieb. Geladen war die Kommission, es sollte ein Fazit aus der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung gezogen werden (an der lediglich 111 aktive Nutzer beteiligt waren) und erwartet wurde vom Bundesumweltministerium ein Fahrplan zur gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission, die im Juli ihren Abschlussbericht nach zwei Jahren Tätigkeit vorgelegt hatte. Im Bericht auf der Homepage des Bundestages wird ergänzt: „Das Bundesumweltministerium (BMUB) will aber noch in diesem Jahr zumindest Textvorschläge vorlegen. Deutet sich hier die Bruchladung der Arbeit der Kommission nun im Bundestag an? Eine gemeinsame Initiative von Bundestag und Bundesrat soll das verhindern.

(Dieser Artikel wurde mit neuen Quellen nach der Erstveröffentlichung überarbeitet)

Weiter heißt es im Bericht auf der Homepage des Bundestags zur Sitzung: „Eine gesetzliche Umsetzung könne dann noch „deutlich“ vor der Sommerpause im kommenden Jahr erfolgen, sagte ein Vertreter des Ministeriums während eines öffentlichen Fachgespräches des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) mit den ehemaligen Mitgliedern der Endlagerkommission. Noch nicht geklärt sei, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringe oder das den Bundestagsfraktionen überlasse. Die Endlagerkommission hatte Ende Juni nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht (18/9100) vorgelegt. Darin werden unter anderem Empfehlungen zu wissenschaftlich-technischen Kriterien sowie zur Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Suchverfahrens formuliert.“

Ein Schelm, wer angesichts derartiger Aussagen böses denkt: Für viele gilt, dass eine Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen schnell erfolgen muss, wenn diese nicht im Wahlkampf 2017 untergehen soll. Im September nächsten Jahres wird gewählt und bereits Anfang 2017 könnte eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes bereits am beginnenden Wahlkampf scheitern. Auch wenn die erwähnten Textvorschläge faktisch vermutlich Vorschläge für ein Artikelgesetz sein dürften. Etwas früher als Ende des Jahres sollten die schon auf dem Tisch liegen, wenn es nicht auf eine fulminante Beerdigung hinauslaufen soll. Bei aller Kritik an den Kommissions-Ergebnissen: Gegenüber dem jetzigen Zustand des Standortauswahlgesetzes und anderer betroffener Regelungen wären einige der Empfehlungen allemal etwas ambitionierter.

Passend dazu: Das Nationale Begleit-Gremium, eine Art gesellschaftliches Wächterorgan, wird vermutlich erst im November seine Arbeit aufnehmen können, weil erst dann die „Zufalls-Bürger“, die Mitglied in diesem Gremium sein werden, ermittelt sind. Arbeitsfähig wäre man dann vermutlich im Dezember, irgendwie kurz vor Weihnachten.

Ebenso vage wie zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist das BMUB heute in der Sitzung zum Thema: „Veränderungssperre für den Standort Gorleben“. Auf der BT-Homepage heißt es weiter: „Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie die Veränderungssperre für den Standort Gorleben weiter geregelt wird. Sie läuft Ende März 2017 ab. Es sei eine gesetzliche Regelung geplant, die sich nicht nur auf Gorleben beziehe, sondern auch auf weitere mögliche Standorte für ein Endlager, sagte der BMUB-Vertreter.

Dazu müsse wirtsgesteinspezifisch ausgearbeitet werden, welche Vorhaben negative Auswirkungen auf einen möglichen Standort haben könnten. In welchem Gesetz diese Regelung umgesetzt und ob dieses Gesetzgebungsverfahren individuell oder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen angegangen wird, ist laut BMUB-Vertreter ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.“ Allerdings soll sichergestellt werden, dass eine spätere gesetzliche Regelung rückwirkend gelten soll.

Na dann. Wohl ahnend, dass es in der Bundesregierung haken könnte, wollen nun Bundestag und Bundesrat enger zusammen arbeiten und gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen. Zwei Niedersachsen machten dazu im Umweltausschuss Vorschläge: „Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission, forderte eine enge Einbeziehung des Bundesrates bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte insbesondere, wenn der Entwurf von den Fraktionen eingebracht werde, da dieser dann nicht vor der parlamentarischen Behandlung dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sprach sich für „neue Formen der Zusammenarbeit“ aus, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass alte Frontstellungen wieder aufbrächen.“

Energate“ greift dies auf uns spricht sogar von einer Beschleunigung: „Es zeichne sich ab, dass die Novelle dadurch beschleunigt wird, dass nicht die Bundesregierung einen Entwurf dazu vorlegt, sondern die Fraktionen des Bundestages, erklärte der Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel (Grüne). Das werde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Außerdem plädierte er dafür, die Bundesländer bereits bei der Erstellung des Entwurfs einzubeziehen. So könne vermieden werden, dass die ganze Diskussion im Bundesrat nochmals geführt werde.“ Auch Probleme werden dort genannt. „Indes wurden auch Bedenken laut: Der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass es noch Unklarheiten gebe. So lasse der Bericht der Kommission offen, welcher Atommüll eigentlich eingelagert werden soll. Er plädiert für den Mut, ein zweites Suchverfahren für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufzusetzen. Das hätten die Atomkonzerne bislang blockiert. Nachdem die Finanzierungspflichten der Konzerne geklärt seien, stehe diese Frage wieder an.“

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