Atommüll verstaatlicht: Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verursacherhaftung auf dem Weg

Die Verstaatlichung der Atommüll-Lagerung und der damit verbundenen Kostenrisiken zum Vorteil der Atomkonzerne ist auf dem Weg. Heute wurden die entsprechenden Gesetzentwürfe gemeinsam von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN offiziell in den Bundestag einbracht, bereits am Freitag folgt die dazu erforderliche Anhörung. In einem unverantwortlichen Tempo soll das Gesetzespaket jetzt durch den Bundestag gepeitscht und bereits am 15. Dezember verabschiedet werden. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE machte in seiner Rede klar: „Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürgerinnen und Bürger nicht zu machen.“

Die Gesamte Debatte ist auf der Homepage des Bundestags hier online.

Die Rede Hubertus Zdebel (DIE LINKE) im Wortlaut

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn die Atomkonzerne Eon, Vattenfall, RWE und EnBW ein Problem haben, springt nicht nur die Bundesregierung, sondern dieses Mal sogar fast das gesamte Parlament. Was unter dem verharmlosenden Titel einer Neuordnung der Atommüllentsorgung beschlossen werden soll, hat offensichtlich nur einen Grund: Den Atomkonzernen soll ein richtig großes, fettes Weihnachtsgeschenk unter den Tannenbaum gelegt werden.

(Hubertus Heil (Peine) (SPD): Das ist AfD-Niveau! – Weiterer Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!)

Die Verantwortung für den Rückbau der Atommeiler soll zwar bei den Konzernen bleiben; aber gegen eine Einmalzahlung von etwas über 23 Milliarden Euro – mein Vorredner hat darauf hingewiesen – sollen die Atombarone von sämtlicher Verantwortung für ihren Atommüll befreit werden. Sie hatten die Gewinne; für die Bürger bleiben die Atommüllberge und die Kosten.

Seit vorgestern liegt der Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und Grünen vor. Heute findet die erste Lesung dieses äußerst komplexen Artikelgesetzes im Plenum statt. Morgen ist die Anhörung mit den Experten, die den Entwurf bestenfalls überfliegen konnten. Schon in der nächsten Sitzungswoche wollen Sie dieses Artikelgesetz mit seinen kostspieligen Folgen verabschieden. Die ganz große Mehrheit des Parlaments macht sich selbst zur bloßen Abnickmaschine und veranstaltet so eine Farce. Das ist erschreckend.

(Beifall bei der LINKEN)

CDU/CSU und SPD und unter Trittin als Umweltminister auch die Grünen hatten Jahrzehnte Zeit, um die Probleme bei der Finanzierung der Atommülllagerung zu regeln. Das haben sie verpennt. Heute sagen sie – wir werden es sicherlich noch hören -, man müsse jetzt handeln, weil man einem nackten Mann, den Konzernen, nicht in die Tasche greifen könne, bzw. wenn man jetzt nichts tue, wäre das Geld weg. Unglaublich, was hier abgezogen wird! Die Konzerne stecken sicher in einer Strukturkrise; aber sie sind potent genug und haben genügend Substanz. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie aus der Nachschusspflicht und ihrer Verantwortung für die Kostenrisiken für die Atommülllagerung zu befreien.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Jahrzehntelang galt als Versprechen: Die Atomkonzerne zahlen die Atomzeche auch für die Atommülllagerung und den Rückbau der Meiler.

(Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Machen sie ja!)

Dieses Versprechen wird nun wie so viele in der miesen Geschichte der Atomenergienutzung gebrochen, erneut zum Schaden und auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Es ist erschreckend, dass es hierfür einen Schulterschluss der Großen Koalition mit den Grünen gibt. Sie wetten auf die Zukunft und setzen das Verursacherprinzip außer Kraft.

Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Kostenschätzung ist auf Sand gebaut. Nach allen Erfahrungen werden die Kosten der Entsorgung steigen. Das zeigt ganz aktuell die Asse; das wissen Sie alle. Auch der Bundesrat hat sich in der letzten Woche klar geäußert.

(Hubertus Heil (Peine) (SPD): Da lag der Gesetzentwurf wohl doch schon vor, wenn sie sich schon geäußert haben!)

Ich habe sehr genau verfolgt, was insbesondere die grünen Minister dort vorgetragen haben. Die Länder wollen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben und fordern, im Gesetz klipp und klar zu regeln, dass der Bund die Kostenverantwortung ohne Wenn und Aber übernimmt. Das ist eine sehr deutliche Aussage.

Ob die prognostizierte langfristige vierprozentige Verzinsung der in den Fonds einzuzahlenden 23 Milliarden Euro tatsächlich eintritt, weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand. Dabei geht es allerdings nicht um Peanuts, sondern um riesige Beträge in zweistelliger Milliardenhöhe. Es kann also für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler richtig dicke kommen. Eine Nachschusspflicht der AKW-Betreiber oder die Pflicht, Rücklagen zu bilden – das wäre eine Alternative dazu; wir reden bisher immer nur über die vermaledeiten Rückstellungen statt über Rücklagen -, besteht nicht und ist im Gesetzentwurf auch nicht vorgesehen. Einmal zahlen, und der Atommüll ist in den Bilanzen der Konzerne für immer vergessen. Hinzu kommt, dass jetzt die Brennelementesteuer ausläuft, wodurch die Konzerne zusätzlich entlastet werden sollen. Was mit der Trittin-Kommission anfing, wird hier fortgesetzt.

Es ist unglaublich dreist und skandalös, wie eine ganz große Koalition sehenden Auges das nächste Milliardengeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet. Seien Sie gewiss: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürgerinnen und Bürger nicht zu machen.

(Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Aber Sie haben nichts zu sagen!)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragestunde zu Tihange und Doel und die „Alarmierende Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat heute die erschreckenden Briefe des Chefs der belgischen Atomaufsicht zur fehlenden Sicherheitskultur der Betreiber der Atomkraftwerke in Tihange und Doel zum Thema im Bundestag gemacht. Auf die Fragen von Hubertus Zdebel reagierte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter mit diesen Aussagen (Video des Bundestages). Die Gemeinsame Arbeitsgruppe zur Atomsicherheit zwischen der Bundesrepublik und Belgien tagt am Donnerstag, den 1.12.2016

Grüne gemeinsam mit CDU/CSU und SPD: Unverantwortliche Weihnachtsgeschenke für Atomkonzerne

Noch liegt die Endfassung des Gesetzentwurfs zur „Neuordnung der Atommüllentsorgung“ nicht vor. Eingebracht aber wird er nicht nur von den Fraktionen CDU/CSU und SPD, sondern auch von den Grünen. In einem atemberaubenden und unverantwortlichen Tempo sollen die Atomkonzerne kurz vor Weihnachten umfassend beschenkt werden: Für die künftigen Kosten der Atommülllagerung sollen sie nach einer geringen Einmalzahlung von rund 23 Mrd. Euro nicht mehr verantwortlich sein. Für Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ist klar: Es gibt gute Gründe zu handeln und die gesamten Rückstellungen der Atomkonzerne von über 40 Mrd. Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Es gibt keinen einzigen Grund, E.on, RWE, Vattenfall und EnBW von der Nachschußpflicht und ihrer Verantwortung für die Kosten-Risiken der Atommülllagerung zu befreien!

Morgen wird die Erste Lesung eines noch nicht fertigen Gesetzentwurfs im Bundestag stattfinden, bereits am Freitag folgt ab 8.30 Uhr eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss per Sondererlaubnis durch den Bundestagspräsidenten Lammert. Erst auf drängen von Hubertus Zdebel wurde der dafür vorgesehene Zeitraum von zwei auf zumindest drei Stunden erhöht. Angemessen an Umfang und möglichen Kostenrisiken für die BürgerInnen ist das aber immer noch nicht. Für die Fraktion DIE LINKE werden Thorben Becker vom Umweltverband BUND und der Wirtschafts-Experte Prof. Dr. Heinz J. Bontrup an der Anhörung teilnehmen.

Nach der Anhörung am Freitag bleibt kaum Zeit, die Ergebnisse ernsthaft in die Parlaments-Beratungen einzubeziehen. Schon jetzt kommen Bundesrat und Bundestag nicht hinterher, die Beratungs- und Forderungsergebnisse in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Bereits in der übernächsten Woche, vermutlich am 15. Dezember, soll dann die Abstimmung in zweiter und dritter Lesung stattfinden. Der Grund für diese absurde Eile: Sollte eine Beschlussfassung bis Ende des Jahres nicht erfolgen, müssten die Rückstellungen bei den Konzernen entsprechend verzinst und für die Einzahlung in den neuen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds entsprechend erhöht werden.

Dazwischen der morgigen ersten Lesung und der Beschlussfassung in der nächsten Bundestagswoche liegt noch ein weiterer wichtiger Termin: Am 6. Dezember will das Bundesverfassungsgericht über die Klagen der Atomkonzerne zur Stilllegung der Atommeiler nach der Fukushima-Katastrophe urteilen. Die Unternehmen E.on, RWE und Vattenfall haben auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik geklagt.

Vattenfall hat obendrein die Bundesrepublik nach der Energie-Charta als ausländischen Unternehmen außerdem vor einem internationalen Schiedsgericht auf rund 4,7 Mrd. Euro für die Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Eine Rücknahme all dieser Klage, wie es die sogenannte „Trittin-Kommission“, auf die sich der jetzige Gesetzentwurf stützt, gefordert hatte, ist bislang bei den Konzernen unerhört geblieben. Obendrein verlangen die Atomkonzerne außerdem mit Blick auf das kommenden Gesetz: Sie wollen einen Vertrag mit der Bundesregierung abschließen, damit auch in Zukunft niemals wieder jemand auf den Gedanken kommt, diese für die Atommüll-Kosten verantwortlich zu machen.

Aber das stört den Bundestag bzw. die Regierungsfraktionen und die Grünen nicht sonderlich: Gleich zweimal sollen die Atomkonzerne jetzt beschenkt werden. Einmal verbleiben unter ihrer Regie die rund 20 Mrd. Euro der Rückstellungen für die Stilllegung der Atommeiler. Das hilft den angeschlagenen, aber grundsätzlich wirtschaftlich immer noch starken Konzernen erheblich, um ihre Umstrukturierung auf den Weg zu bringen.

In den öffentlich-rechtlichen Fonds, der jetzt ein gutes Jahrzehnt zu spät an den Start gebracht werden soll, müssen die Konzerne lediglich die Rückstellungen in Höhe von 23 Mrd. Euro einzahlen, die derzeit für die Atommülllagerung vorgesehen sind. Zahlen sie alles auf einen Schlag ein, sind sie ein für allemal jede Verantwortung für den Atommüll los. Mit Datum 2019 geht dann für alle Arten radioaktiver Abfälle die gesamte Verantwortung samt der Risiken für die Finanzierung an den Bund über, – die Atomkonzerne sind dann komplett aus dem Schneider!

Ein weiteres Steuergeschenk gibt es obendrauf: Die bist Ende 2016 befristete Steuer auf Uran-Kernbrennstoff wird nicht verlängert. Nachdem Hubertus Zdebel und die Links-Fraktion bereits vor 14 Tagen mit einem Antrag zur Verlängerung dieser Steuer im Bundestag gescheitert ist, wurde heute auch ein verspäteter Antrag der Grünen im Finanzausschuss von der Großen Koalition abgelehnt.

Doch das hat für die Grünen und ihre Unterstützung des jetzt anstehenden Gesetzes zur Aufhebung der Verantwortung der Atomkonzerne für die Atommüllentsorgung keine Folgen. Sie tragen die Entscheidung mit, die Konzerne von den Kostenrisiken zu befreien und diese künftig auf die SteuerzahlerInnen zu übertragen!

Das diese Kostenrisiken für die SteuerzahlerInnen bedeutsam sind, machte auch die Debatte im Bundesrat am letzten Freitag klar. Die Ländervertretung formulierte die Sorge, dass der Beitrag der Atomunternehmen nicht ausreichen könnte und forderte eine Klarstellung im Gesetzentwurf, dass die Länder unter gar keinen Umstand in die Verantwortung genommen dürfen. Der Bund müsse zweifelsfrei allein für die künftigen Kosten aufkommen, forderte der Bundesrat.

Es bleibt – nicht nur in der Atompolitik – alles beim Alten: Die Konzerne fahren die Gewinne ein – den Atommüll und die Kosten-Risiken werden verstaatlicht und auf die BürgerInnen abgewälzt. Daran werden Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE als einzige Stimme der Opposition sich nicht beteiligen!

 

 

 

Hände weg vom Hambacher Forst, Braunkohletagebau beenden. Menschen und Umwelt vor Profite!

IMG_0209„Um den Braunkohletagebau auszuweiten, wird seit Anfang dieser Woche ein weiterer Teil des Hambacher Forsts vernichtet. Das ist dem Energiekonzern RWE egal – Hauptsache, die Profite stimmen. Dieser Wahnsinn muss aufhören! Das rheinische Braunkohlerevier um Garzweiler ist die größte CO2-Schleuder Europas. Die Pläne für den Bau neuer Braunkohlekraftwerke und den Aufschluss neuer Tagebaue müssen beerdigt werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Unter einem Großaufgebot der Polizei wurde jetzt die ‚Rote Linie‘, die alte Autobahn 4, übertreten. Inzwischen hat die Abholzung eines weiteren Teils des Hambacher Forsts begonnen. Die vielen Menschen in und um den Hambacher Forst, die seit Jahren teils erbitterten Widerstand gegen Abholzung und Braunkohleabbau leisten, haben meine aufrichtige Solidarität. Sie schützen den Hambacher Forst vor dem Profitinteresse von RWE.

RWE macht seine Profite mit Braunkohle und Umweltzerstörung auf Kosten der öffentlichen Gesundheit und des Klimaschutzes. Möglich ist dies nur, weil es Bundesregierung und Landesregierung NRW zulassen. Dabei gebietet der Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Ausstieg aus der gesundheitsschädlichen Braunkohleverstromung und insgesamt aus der fossilen Energieversorgung.“

Am Samstag, 3. Dezember um 14 Uhr findet am Aachener Elisenbrunnen eine Demonstration statt, zu der DIE LINKE in der Städteregion Aachen aufruft.

Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes durch Große Koalition völlig ungenügend – DIE LINKE legt Entschließungsantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vor

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-1„Jeder Mensch hat Rechte in Umweltangelegenheiten. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention seit 15 Jahren – auch mit dem neuen Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – nur sehr restriktiv um“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). „DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und bringt am kommenden Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Umweltausschuss des Bundestags ein, mit dem die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Entscheidungen des EuGH sichergestellt werden sollen.“

Zdebel weiter: „Gegen umweltzerstörende Projekte umfassend und effektiv klagen zu können, ist ein wichtiges Element des Umweltschutzes. Dadurch wird insbesondere der Widerstand gegen Konzerne unterstützt, die beispielsweise Atomanlagen und Kohlekraftwerke betreiben oder Fracking-Vorhaben durchführen wollen,.

Die Aarhus-Konvention beschreibt die Rechte in Umweltangelegenheiten und soll in Deutschland durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt werden. Doch seit 15 Jahren geschieht dies, wie auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf, nur unvollständig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt keine vollständige Umsetzung der sich aus den internationalen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen. Vielmehr verletzt er weiterhin europäisches Recht und Völkerrecht und wird weitere Klagen nach sich ziehen.

So werden etwa bestimmte Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis der Umweltverbände ausgenommen. Diese Privilegierung des Bergbaus steht in direktem Gegensatz zu seinen erheblichen Umweltauswirkungen und ist daher zu streichen. Zur Durchsetzung des Umweltschutzes ist auch klarzustellen, dass die Erteilung bergrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen von den Verbänden gerichtlich angegriffen werden kann.

Darauf wurde in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 26.9.2016 von der Mehrheit der Sachverständigen deutlich verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher abzulehnen.“

 

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