IPPNW: Uran-Brennstoff-Lieferungen von Gronau und Lingen nach Tihange können gestoppt werden

IPPNW: Uran-Brennstoff-Lieferungen von Gronau und Lingen nach Tihange können gestoppt werden

Mit einer neuerlichen Stellungnahme untermauert die internationale Ärzteorganisation IPPNW ihre Forderung, die Exporte von Uranbrennstoffen aus den deutschen Fabriken in Gronau und Lingen u.a. an so marode belgische Atomreaktoren wie in Tihange und Doel per Atomgesetz zu stoppen. Da nach Einschätzung auch des Bundesumweltministeriums der Betrieb dieser AKWs nicht ausreichend sicher ist, müsse das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechend den Ausfuhrbestimmungen im §3 des Atomgesetzes die Genehmigung untersagen. Auf einer Pressekonferenz am letzten Donnerstag erläuterten Angelika Claußen von der IPPNW und die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm die neue Rechtsstudie (PDF, siehe auch hier).

Das Bundesumweltministerium bestreitet die von der IPPNW und der Anwältin Ziehm aufgezeigte Möglichkeit, ein solches Exportverbot für Kernbrennstofflieferungen ins Ausland zu verfügen. Neben der eigenen Rechtsauffassung hat sich das BMUB ein entsprechendes Gutachten von Prof. Dr. Wolgang Ewer aus Kiel erstellen lassen (hier als PDF). Im Dezember legte er dieses Gutachten vor. Darin stellt er im Unterschied zu Ziehm z.B. fest: Der § 3 Abs.3 Nr.2 des Atomgesetzes würde vor allem die Sicherheit der Bundesrepublik als Staat schützen, nicht aber die Bevölkerung.

Nicht nur Cornelia Ziehm, auch der ehemalige Abteilungsleiter in der Atomaufsicht des Bundesumweltministeriums, Prof. Wolfgang Renneberg, ist der Auffassung, dass ein Exportverbot möglich ist (PDF, siehe auch hier). Zu der Studie von Ewer sagt er: „Aber auch aus rechtlicher und technischer Expertensicht geht die Bewertung des Gutachtens an der Wirklichkeit vorbei.“ Weiter stellt Renneberg fest: „Die innere und äußere Sicherheit betreffe dabei nicht Leib und Leben der Bevölkerung, sondern schütze nur den Staat, seine Funktion und seinen Bestand. Aber selbst nach dieser engen Definition kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Genehmigung nicht zu erteilen ist. Denn selbstverständlich ist der Bestand des Staates betroffen, wenn ein Teil seines Gebietes droht, unbewohnbar zu werden und selbstverständlich ist die Funktion des Staates, seine Bürger zu schützen, betroffen, wenn er sich im Falle eines atomaren Super-Gaus außerhalb seines Herrschaftsgebietes nicht vor die Bürger stellen kann, um sie zu schützen und er ihnen nicht mehr ein ungefährdetes Leben innerhalb eines Teils seines eigenen Herrschaftsgebiets ermöglichen kann.“

So oder so: Am Freitag lehnte der Bundestag das Ansinnen eines solchen Exportverbots für Brennelemente aus Gronau und Lingen zunächst ab und überwies einen entsprechenden Antrag der Grünen (Drucksache 18/11743) in den Umweltausschuss. Dort befindet sich bereits ein Antrag der Linken (Drucksache Nr. 18/11596) zum gleichen Thema. SPD- und CDU/CSU-Fraktion im Bundestag schlossen sich der Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums an. Auf der Bundestags-Homepage wird über den Streit um Export von Atom-Brennelementen berichtet und die Debatte ist dort als Video anzusehen.

Kurios immerhin: Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU in NRW, sowie die Piraten, die Linke, die FDP und die Grünen fordern allesamt von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen eben ein solches Exportverbot.

Dirk Seifert

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