Uran-Konzern URENCO und der Brexit: Folgen „noch nicht in vollem Umfang absehbar“

Welche Folgen wird der Brexit für das dreistaatliche Uranunternehmen URENCO mit Hauptsitz in Großbritannien haben? In den Antworten auf die Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bunderegierung mit: 1. Der Vertrag von Almelo hat Bestand, 2. ist es Sache der britischen Regierung, insbesondere den Bereich der nuklearen Verifikation* zu stärken und 3. ist das alles „streng vertraulich“, was die Kontrollstaaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien dazu Mitte Mai 2017 zuletzt besprochen haben.

Bereits einige Tage vorher hatte die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel geantwortet. Demnach wären der Bundesregierung Auswirkungen des Brexit auf den Verkauf der URENCO „nicht bekannt“. „Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“ (siehe unten die Fragen und die Antworten)

Die URENCO gehört den beiden Staaten Großbritannien und den Niederlanden sowie den deutschen Konzernen E.on und RWE zu je einem Drittel. Das Unternehmen stellt in den drei Staaten sowie in den USA angereichertes Uran zum Einsatz in Atomkraftwerken her und sorgt damit weltweit für den weiteren Betrieb von AKWs. Zu den URENCO-Kunden gehören auch die umstrittenen Alt-Reaktoren in Tihange oder Fessenheim.

Derzeit ist der Hauptsitz in England. Mit dem Brexit verändern sich die Rahmenbedingungen für die URENCO. Grund ist nicht nur der Brexit selbst, sondern auch die erklärte Absicht der Briten, auch aus EURATOM auszutreten. Zum weiteren Betrieb des britischen Teils der URENCO muss daher die dortige Regierung neuen Regelungen mit den internationalen Kontrollgremien, wie z.B. der IAEO, abschließen oder jeweils einzelstaatliche Lösungen finden, um weiterhin mit Kernbrennstoffen umgehen zu können. Auch unter finanziellen Gesichtspunkten kann auch ein Umzug des Hauptsitzes der URENCO von UK nach Deutschland oder den Niederlanden erforderlich werden.

In ihrer Antwort auf die Fragen von MdB Zdebel teilt die Bundesregierung nun mit, dass der Vertrag von Almelo als dreistaatliches Kontrollsystem der Regierungen über die URENCO weiterhin Bestand haben wird. „Unabhängig davon wird es im Rahmen des Brexit Aufgabe der Regierung des Vereinigten Königreichs sein, ihre nationalen Behörden insbesondere in dem Bereich der nuklearen Verifikation zu stärken, um die diesbezügliche Zusammenarbeit der URENCO im Vereinigten Königreich mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) weiterhin reibungslos zu gewährleisten. Etwaige weitere rechtliche und praktische Konsequenzen werden derzeit seitens der Regierung des Vereinigten Königreichs evaluiert.“

Da GB auch aus dem Kontrollbereich von EURATOM ausscheiden wird, ist die Versorgung von und mit Kernbrennstoffen ein Problem, dass der britische URENCO-Teil mit der dortigen Regierung regeln muss: „Welche Konsequenzen der Brexit für die Vertretung und Stellung seitens des Vereinigten Königreichs in der Versorgungsagentur (EURATOM, Anmerk. Verf.) hat, ist rechtlich und tatsächlich noch nicht in vollem Umfang absehbar.“

Schon jetzt sind laut Bundesregierung Gespräche zwischen der britischen Regierung und EURATOM im Gange um zu klären, wie denn die Überwachung beim Umgang mit den Kernbrennstoffen künftig aussehen könnte. Immerhin geht es bei Kernbrennstoffen immer auch um die Frage eines militärischen Missbrauchs. „Die Auswirkungen des geplanten Brexit auf die praktische Kernmaterialüberwachung (Safeguards) im Vereinigten Königreich werden derzeit von der britischen Regierung geprüft und mit Euratom beraten.“

Auf die Frage, ob die Neuordnung bei URENCO die geforderte Stilllegung der URENCO-Anlage in Gronau haben könnte, teilt die Bundesregierung lediglich mit: „Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Neuordnung der Maßnahmen zu Kernmaterialüberwachung und Verifikation im Vereinigten Königreich aufgrund des geplanten Austritts aus Euratom Auswirkungen auf den Betrieb der URENCO Deutschland GmbH in Gronau hätte. Auf die Antworten zu Fragen 1 und 7 wird verwiesen.“

Auch will die Bundesregierung die Verhandlungen zwischen Euratom und GB offenbar in keiner Weise nutzen, um den bisherigen Atom-Fördercharakter von Euratom abzuschaffen: „Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es diesbezüglich beim Euratom- Vertrag aufgrund des Brexit zu Neuregelungsbedarf kommt.“

Dokumentation:

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung, Nr. 157
„Welche Folgen wird aus Sicht der Bundesregierung der anstehende Brexit für den geplanten Verkauf der URENCO haben, und ist davon auszugehen, dass der bisherige Hauptsitz der URENCO in Großbritannien aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU sowie EURATOM dazu fuhren wird, dass dieser Hauptsitz in einen der EU-Staaten nach Deutschland bzw. in die Niederlande verlegt werden wird?“

Antwort des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 29. Mai 2017:
„Auswirkungen des anstehenden Brexit auf einen etwaigen Verkauf durch die UREN-CO-Anteilseigner sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies gilt auch hinsichtlich
der theoretischen Möglichkeit einer Verlegung des Hauptsitzes von URENCO.“

Hinweis * Verifikation, Atomwaffen A – Z

Eine Nuklearwaffenkonvention kann nur dann wirksam sein, wenn ihre Einhaltung in technischer wie politischer Sicht ausreichend verifiziert (überprüft) werden kann. Ziel der Verifikation ist es, frühzeitig Informationen zu gewinnen und zu interpretieren, damit verbotene Aktivitäten unterbunden oder rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Klimawandel und Trump: Zdebel (DIE LINKE) kritisiert „Berliner Kreis“ der CDU

Der rechtskonservative sogenannte „Berliner Kreis“ der CDU hat am Samstag (03. Juni) eine Erklärung veröffentlicht, in der ein Ende der „moralischen Erpressung“ durch die Klimaforschung gefordert wird und die „Chancen“ des Klimawandels durch neue Zugänge zu Rohstoffen und Transportwegen betont werden. „Das ist die Propaganda der Klimaleugner und Energieindustrielobbyisten. Damit soll die CDU offenbar anschlussfähiger an die AfD, die ähnliche Positionen vertritt, gemacht werden“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „Nach der grotesken Parlamentsdebatte zum Kohleausstieg am vergangenen Donnerstag nun also die nächste Schmierenkomödie der CDU. Ganz nach dem Motto ‚Was Trump kann, kann die CDU schon lange‘ erklären die Partei-Rechten, die bislang hauptsächlich durch Hetze gegen Flüchtlinge aufgefallen sind, nun den Klimaschutz mal eben so zum Missverständnis. Eigentlich sei der Klimawandel ja super, denn durch das Abschmelzen der Polkappen entstünden schließlich ganz neue Zugänge zu Rohstoffen und Transportwegen. Genau das ist der Punkt. Der mit der Industrielobby eng verbandelte ‚Berliner Kreis‘ wittert die Chance auf das große Geschäft in den Polarregionen.

Damit reiht sich der ‚Berliner Kreis‘ ein in die Riege der Klimaskeptiker wie die umstrittene ‚Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe‘ (BGR), die sich ihre Studien gerne von der Industrie bezuschussen lässt.

Wenn nun die ‚CDU-Linken‘, SPD und Grüne empört auf den Vorstoß des ‚Berliner Kreises‘ reagieren, dann muss allerdings auch erwähnt werden, dass sich alle drei Parteien grundsätzlich in dem Ziel einig sind, die führende Rolle der deutschen Industrie in der Weltmarktkonkurrenz zu festigen. Der Unterschied ist: Die einen wollen den schmutzigeren Kapitalismus behalten, die anderen den etwas grüneren durchsetzen. Alle wollen sie der ‚deutschen Wirtschaft‘ auf Kosten ärmerer Staaten an die Weltspitze verhelfen, anstatt konsequente und soziale Klimapolitik zum Wohle aller zu machen. Die rechten Vordenker der CDU stellen daher lediglich die radikale Variante der ohnehin durchgesetzen Regierungslinie dar. Auch ganz ohne den freidrehenden ‚Berliner Kreis‘ verpasst die Bundesregierung Jahr um Jahr ihre selbst gesteckten Klimaziele.“

Volksentscheid Energienetze Hamburg – Gasnetz wieder in öffentlicher Hand

Umsetzung des Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ – zweiter Teil: Das Gasnetz von E.on wird zu 100 Prozent rekommunalisiert. Im Oktober könnte die Übernahme von „Hamburg Netz“ über die Bühne gehen, die dann zum 1. Januar 2018 wirksam wird. Im September 2013 hatte eine Mehrheit der HamburgerInnen für die vollständige Übernahme der drei Energienetze Strom, Gas und Fernwärme in die öffentliche Hand gestimmt und sich gegen die Konzerne E.on und Vattenfall entschieden. Mit der Rekommunalisierung erfolgt auch eine Demokratisierung, da nun wieder die Stadt Hamburg entscheidet, was in und mit den Netzen passiert.

Das Erdgasnetz hat eine Länge von rund 7.300 Kilometern und 150.000 Haushaltsanschlüsse. Rund 500 Beschäftigte werden mit der Übernahme durch die Stadt den Arbeitgeber wechseln. Die Stadt Hamburg ist bereits als Minderheitspartner mit 25,1 Prozent an Hamburg Netz beteiligt. Der Kaufpreis für die Übernahme der 74,9 % der noch zur vollständigen Rekommunalisierung fehlenden Anteile beträgt 275 Mio. Euro und wird zum 1. Januar 2018 fällig. Insgesamt wird die Übernahme dann einschließlich aller betriebsnotwendigen Anlagen von 355,4 Mio. Euro betragen (Siehe hier). Das ehemals zu Vattenfall gehörende Stromnetz ist bereits wieder in öffentlicher Hand. Das Fernwärmenetz muss nun noch Folgen.

Bereits Ende letzten Jahres hatten Hamburg-Stromnetz und Hamburg Netz eine engere Zusammenarbeit angekündigt. Nach den Angaben im Bericht der HGV für das Geschäftsjahr 2015 (oder hier, PDF) hatte Hamburg Netz ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 18,0 Mio. EUR. Das Ergebnis war demnach wegen einmaliger Effekte belastet und in den Jahren davor höher gewesen.

Vattenfalls Klima-Kohlemonster Moorburg: Kein Elbwasser mehr – Umweltbehörde muss Klage zurückziehen!

Die Hamburger Umweltbehörde hat jetzt als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dem Konzern Vattenfall verboten, weiterhin Elbwasser zur Kühlung für das 1.600 MW Kohlemonster in Moorburg zu nutzen. Nur noch der Kühlturm darf ab sofort für diesen Zweck eingesetzt werden. Der BUND hatte die Umweltbehörde jüngst außerdem dazu aufgefordert, die gemeinsam mit Vattenfall angestrengte Revision gegen ein vom BUND erwirktes Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg zurückzuziehen. Auch das OVG hatte den Betrieb des Kühlturms statt der Wasserentnahme über die Elbe vorgeschrieben. Der Betrieb des ohnehin schon extrem unwirtschaftlichen Kohlekraftwerks Moorburg wird dadurch noch unattraktiver für Vattenfall.

Mit einer Presserklärung teilte die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie gestern mit: „Wasserentnahme gestoppt Moorburg-Urteil wird umgesetzt – In Folge des EuGH-Urteils vom 26.4. kann das Kraftwerk nur mit Kühlturm betrieben werden“ und informierte:

„Am 26. April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zum Kraftwerk Moorburg über die Wasserrechtliche Erlaubnis entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt und vollständig war oder nicht. In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung. Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.

Moorburg-Urteil wird umgesetzt:Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt ist davon nicht betroffen. Aufgehoben wird von der BUE in Folge des EuGH-Urteils jetzt die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung. Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.

Die Durchlaufkühlung benötigt 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde. Zum Betrieb des Kühlturms wird lediglich ein Kubikmeter pro Sekunde benötigt.“

Das Abendblatt berichtet dazu unter anderem auch: „Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass Vattenfall andernfalls wohl mit einer Klage Erfolg haben würde. Die Entscheidung des schwarz-grünen Senates von 2008 ist laut EuGH gleichwohl rechtswidrig gewesen – schon allein deshalb, weil die Wirksamkeit einer Fischtreppe zum Zeitpunkt der Genehmigung gar nicht festgestellt werden konnte. „In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung“, teilt die Behörde von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) nun am Donnerstag mit. „Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.““

Auch die Welt berichtet über die Anordnung der Umweltbehörde. Im Abendblatt heißt es weiter: „Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt sei davon nicht betroffen. Aufgehoben werde lediglich die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung“, so die Umweltbehörde. „Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.““ Und weiter: „Das EuGH-Urteil dürfte auch in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen. Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht den ganzjährigen Betrieb des Kühlturms durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind dagegen in Revision gegangen.“

Die Erfolgsaussichten dieser von Umweltbehörde und Vattenfall beantragten Revision dürften nach dem Urteil der EuGH reichlich schlecht stehen. Der BUND hatte die Umweltbehörde deshalb aufgefordert, diese Revision zurückzuziehen. Eine Entscheidung in dieser Sache hat die Umweltbehörde noch nicht mitgeteilt.

Auseinandersetzungen, bei denen Vattenfalls Kohlemonster Moorburg außerdem eine Rolle spielt, gibt es auch um die künftige Fernwärme-Versorgung. Vattenfall versucht mit allen Mitteln, Kohlekraft in die Wärmeversorgung zu bekommen, um die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des alten Kohleheizkraftwerks in Wedel soll nach einigen Alternativ-Szenarien auch eine Fernwärmeleitung von südlich der Elbe in den Norden entstehen. Für Vattenfall könnte diese Leitung zum Einstieg durch die Hintertür werden, um künftig Moorburg-Kohle-Wärme besser verkaufen zu können.

In einem weiteren Artikel im Abendblatt hatte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch zwei Jahre Rot-Grün in Hamburg u.a. mit den Worten kritisiert: „Von einer ökologisch-sozialen Wärmepolitik, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ist wenig zu sehen. Und obwohl vereinbart wurde, dass kohlebefeuerte Erzeugungsanlagen nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen, gibt es im rot-grünen Regierungslager offenbar Stimmen, die das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg wieder ins Spiel bringen wollen.“ Zuvor hatte der BUND Hamburg wie auch z.B. der Hamburger Energietisch erklärt, dass es bei der Neuausrichtung der Fernwärme infolge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netzkeine Hintertür für einen Anschluss von Vattenfalls Moorburg-Monster geben dürfe.

Spannend dürfte dieses Thema auch auf der kommenden Mitgliederversammlung der in Hamburg mitregierenden Grünen werden. Am 24. Juni findet die im Bürgerhaus Wilhelmsburg statt. In der Abteilung Anträge steht die künftige Ausrichtung der Hamburger Wärmeversorgung auf der TO: 11 b) „Antrag: Hamburg wird Vorreiter bei der Wärmewende: Dafür Kohleausstieg in Hamburg und im Bund voranbringen!“ Der Antrag selbst aber ist noch nicht online zu finden, weil es bei den Grünen dazu offenbar noch einiges zu klären gibt.

Profitschutz statt Klimaschutz – Große Koalition blockiert Kohleausstieg mit absurden Kapriolen

Am gestrigen Donnerstagabend (1. Juni 2017) haben Union und SPD im Bundestag einen Antrag der LINKEN abgelehnt, der einen geordneten Kohleausstieg bis 2035 vorsieht und dafür u.a. einen Strukturwandelfonds in Höhe von mindestens 250 Mio. Euro pro Jahr fordert. Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss, kommentiert die zum Teil groteske Debatte:

„RWE und Co. haben allen Grund zum Feiern. Ein baldiger Kohleausstieg ist aus ihrer Sicht nicht zu befürchten. Der Klimawandel schreitet zwar weiter voran, doch was macht die Bundesregierung? Schwadroniert lieber über die durch den Kohleausstieg angeblich bedrohte Gipsproduktion (Rede des CDU-Abgeordneten Klaus-Peter Schulze). Kein Wunder, dass Deutschland im internationalen Vergleich beim Klimaschutz mehr und mehr abgehängt wird, wenn man sich anschaut, mit welchen argumentativen Kapriolen, Ablenkungsmanövern und Ausflüchten die Große Koalition den Ausstieg aus der Kohleverstromung weiterhin blockiert.

Der CDU-Abgeordnete Matthias Heider will dem Wirtschaftsstandort Deutschland keine ‚Daumenschrauben‘ anlegen, wie er in seiner Rede entwaffnend ehrlich betonte. Diese Parole hatte er sich wohl Mitte März bei seinem Treffen mit führenden Vertretern der RWE AG in den Notizblock diktieren lassen. Erneut bauen Union und SPD die Drohkulisse der angeblich gefährdeten Versorgungssicherheit auf. Dabei belegen zahlreiche Studien, dass ein sofort beginnender Kohleausstieg die Versorgungssicherheit im Energiesystem in keiner Weise gefährdet. Was wir brauchen, ist ein konsequenter Ausbau der Erneuerbaren Energien und Investitionen in die Speichertechnologien.

Die Abgeordneten von Union und SPD inszenierten sich im Laufe der Parlamentsdebatte als fürsorgende Jobschützer, die die Sorgen der KohlearbeiterInnen ernst nehmen. In Wahrheit sind sie fürsorgende Profitschützer der Energiekonzerne, die den Kohleausstieg weiterhin schleichend und fernab von jeder politischen Regulierung vornehmen können. Dabei gehen die Arbeitsplätze ganz ohne Kompensation verloren, während DIE LINKE mit ihrem Antrag ein Konzept für einen sozialverträglich umsetzbaren Kohleausstieg vorlegte, bei dem die Konzerne für die Kosten des Strukturwandels aufkommen müssten.“

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