Kritische Massen: Volles Haus zur Atommüll-Endlager-Suche in Sterup – Schleswig-Holstein

Mehr als 160 Besucher im kleinen Örtchen Sterup bei einer Veranstaltung zum Thema „Endlager-Suche“ für hochradioaktiven Atommüll. Sagt die SHZ. Von gar 260 Interessierten sprechen die Naturfrende SH. In jedem Fall: Da bewegt sich was in der 1391 Einwohner-Gemeinde. „Nach zweieinhalb Stunden war allen Zuhörern klar: Es gibt keinen Grund zur Panik in Sterup – aber auch keinen Hinweis auf eine Entwarnung. Sie hatten alle vorhandenen Informationen erhalten – aber nicht die, auf die sie gehofft hatten“, berichtet die SHZ. Der Geologe Prof. Andreas Dahmke von der Uni Kiel und der ehemalige Co-Vorsitzende der „Endlager-Kommission“, Michael Müller (Naturfreunde), waren als Experten vor Ort. Unruhig sind die Leute, weil es früher mal hieß: Sterup wäre besser geeignet als Gorleben.

Formationen/Wirtsgesteine für Atommüll-Lager – Öko-Institut

Derzeit bereitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) das Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle vor, indem sie die Geo-Daten von allen Behörden und Ämtern der Republik abfragt. Diese sollen dann anhand von Ausschluss- und Mindestkriterien ausgewertet werden und in einem Vorschlag münden, der die im weiteren oberirdisch zu untersuchenden Regionen für ein solches Atommülllager vorschlägt und an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BFE), weiter leitet, bevor dann der Bundestag die Regionen festlegt. In Paragraf 15 des Standortauswahlgesetzes heißt es: „Die übertägig zu erkundenden Standortregionen und das weitere Verfahren mit den Gebieten, zu denen keine hinreichenden Informationen für die Anwendung der Kriterien nach den §§ 22 bis 24 vorliegen, werden durch Bundesgesetz bestimmt.“

Nach Aussagen der Chefin der BGE, Barbara Heinen-Esser (CDU), die zuvor neben Michael Müller CO-Vorsitzende der „Endlager-Kommission“ war, wird es zu einem solchen Vorschlag in der nächsten Legislatur des Bundestages kommen, also spätestens bis 2021.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im neuen Suchverfahren steht unter der Regie des BFE. Allerdings: Eine Beteiligung ist erst vorgesehen, nachdem die Regionen festgelegt sind. Bis dahin kann man sich im Transparenzportal beim BFE informieren, was passiert.

Vor diesem Hintergrund war es natürlich nicht sonderlich leicht für die TeilnehmerInnen bei der Veranstaltung am 19. September in Sterup. Laut alten Berichten des Bundesamts für Geowisschenschaften und Rohstoffe sind viele Regionen in Deutschland potentiell betroffen – siehe auch die Karte oben links vom Öko-Instutit. Bis aber das Auswahlverfahren im ersten Schritt zur Festlegung der oberirdisch zu erkundenden Regionen erfolgt ist, sind sie offiziell noch kein Beteiligter im Suchverfahren.

In einer Mail der Naturfreunde heißt es über die Veranstaltung: „Bei der Diskussion ging es um sachliche Nachfragen und Anregungen zur Bewertung des Untergrunds. Dazu war auch unser früherer S-H-Energieminster Claus Möller erschienen, der darauf hinwies, dass es bereits 1999 in S-H einen Anlauf für eine Endlagersuche gegeben habe. Auch das Medieninterese war groß. Bereits gestern war eine Titelgeschichte mit Bericht und Kommentar in den Kieler Nachrichten zur Veranstaltung erschienen. Dabei waren auch die Landeszeitung sowie der NDR-Hörfunk, der sogleich ein Interview mit unserem Bundesvorsitzenden machte.“

Die SHZ berichtet: „Sterup war dabei mit in den Blickpunkt geraten, weil es dort einen Salzstock gibt, alte Gutachten vorliegen und in einem Tüv-Bericht behauptet wurde, dass Sterup geeigneter sei als Gorleben. Wie sehr das Thema die Menschen in Sterup und Umgebung bewegt, zeigte die Resonanz auf eine Veranstaltung, zu der der Landesverband der Naturfreunde am Dienstagabend in das Schulzentrum eingeladen hatte. Mehr als 160 Bürger, aber auch Interessierte und Engagierte aus Hamburg und Kiel, darunter der ehemalige Schleswig-Holsteinische Energieminister Claus Möller, füllten den Raum. Als Experten standen der Geologe Prof. Andreas Dahmke von der Uni Kiel und Michael Möller bereit. Der Bundesvorsitzende der Naturfreunde saß 25 Jahre für die SPD im Bundestag und war mehr als zwei Jahre Vorsitzender der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, die das Verfahren der Suche nach einem Endlager ausgearbeitet hat.“

Der Geologe Andreas Dahmke „stellte sich als Atomkraftgegner und Spezialist für die Energiespeicherung und Raumplanung im Untergrund vor. „Ich bin allerdings kein Experte für die Endlagerproblematik“, betonte er. Der Wissenschaftler gab einen groben Überblick über die Geologie des Landes, konnte den gespannt lauschenden Zuhörern allerdings nicht mit einer klaren Aussage darüber dienen, wie wahrscheinlich ein Endlager in Sterup ist oder ob man diese Gefahr sogar ausschließen kann. „Wir wissen, wo es Salzkissen und Ton im Lande gibt, nicht aber, wie die Strukturen im Detail aussehen. Für eine solche Aussage sind sehr genaue Untersuchungen notwendig.“

Mit Blick auf frühere Studien und den Ablauf des anstehenden Suchverfahrens sagte er: „Zurückliegende Analysen und Gutachten erklärte der Spezialist als nicht relevant: „Wir brauchen neue Kenntnisse, um uns ein genaues Bild zu machen. Zurzeit wissen wir noch viel zu wenig.“ Für die Steruper eine unbefriedigende Aussage – aber offenbar bleibt ihnen keine andere Wahl als abzuwarten, ob ihr Heimatort nach der ersten Ausschlussrunde immer noch zu den Endlager-Standorten gehört oder nicht. Erst danach sind genauere Untersuchungen vorgesehen. „Wir werden keinen idealen Standort für ein Endlager finden, aber irgend etwas werden wir finden. Und das ist allemal besser als die Zwischenlager“, sagt Dahmke voraus.“

Die SHZ verweist auch auf eine Aussage von Dahmke, die vermutlich künftig noch an vielen Orten zu hören sein wird und gegen die Absichten des Standortauswahlverfahrens steht: „In seinen persönlichen Anmerkungen regte er an, auch anders zu denken: „Wenn wir uns entschließen, uns unserer Verantwortung nicht zu stellen und zu zahlen, lassen sich sicher auch vertrauenswürdige außereuropäische Standorte finden.““

Michael Müller, der sich grundsätzlich noch einmal zur unverantwortlichen Nutzung der (militärisch inspirierten) Atomenergie äußerte, verwies „auf die nun anstehenden Verfahrensschritte, die mit einem geologischen Ausschluss-Verfahren beginnen“ und erklärte das Verfahren, das später auch so genannte Regionalkonferenzen vorsieht, „in denen die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten informiert wird und Bedenken äußern darf. Formaler Einfluss ist jedoch nicht vorgesehen. Aus seiner Erfahrung riet Müller den Sterupern, sich dennoch frühzeitig einzumischen – und nicht erst, wenn schon alles entschieden sei. „Jetzt werden die Weichen gestellt“, sagte Müller, „noch gibt es keine kritische Massen, aber es wird Zeit.““

Am 24.9. DIE LINKE wählen. Am 4.11. für Klimaschutz in Bonn demonstrieren

Klimaschutz spielt für die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD im Bundestagswahlkampf keine Rolle. Dabei wird die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele für 2020 verfehlen. Inzwischen warnt der Bundesverband Erneuerbare Energien, dass nicht einmal die im Rahmen der EU bis 2020 vereinbarten 18 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden. Systematisch wurden in den letzten Jahren mit Ausbaudeckeln und Ausschreibungsregeln die Erneuerbaren ausgebremst, während Braunkohle weiter ungestört das Klima anheizt. Wohin die Reise geht, zeigt die NRW-Landesregierung aus CDU und FDP: Wenige Wochen vor der UN-Klimakonferenz in Bonn soll der Ausbau der Windenergie weiter beschränkt werden. Auch deswegen ruft DIE LINKE zu den Klimaschutz-Protesten im November in Bonn auf.

Hubertus Zdebel: „Es muss sich viel ändern, damit das Klima noch eine Chance bekommt. CDU/CSU, SPD und FDP sind sich einig, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Interessen der Braunkohle-Konzerne zu schützen. Dafür tun sie alles, um den dringend notwendigen Kohleausstieg zu verhindern und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auszubremsen. Erst bei der Solarenergie, jetzt beim Wind. Das verhindert nicht nur wirksamen Klimaschutz und die Energiewende, sondern könnte auch Tausende von Arbeitsplätzen kosten. Insbesondere die Politik von CDU/CSU und der FDP in NRW lässt für die kommende UN-Klimakonferenz im November in Bonn das Schlimmste befürchten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Grünen jetzt ausgerechnet mit diesen Parteien eine Jamaika-Koalition auf Bundesebene anstreben und faule Kompromisse eingehen. Wer nicht länger Merkel und stattdessen eine konsequente Klimaschutzpolitik will, kann am kommenden Sonntag nur die LINKE wählen.“

„Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND“

Einer der größten bundesdeutschen Umweltverbände stellt fest: „Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND“. Das sagt der BUND in seiner Bewertung der Wahlprogramme (Klimaschutz/Energie) der Parteien zur Bundestagswahl 2017. Hubertus Zdebel, Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Kandidat in Münster:

„Der Atomausstieg und der Umgang mit dem hochgefährlichen radioaktivem Erbe bleibt für mich eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Dazu gehört auch, dass die Atomkonzerne in der finanziellen Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung bleiben müssen. Unternehmen, die mit Atomstrom jahrzehntelang Milliarden verdient haben, müssen die Nachsorgekosten übernehmen. Es muss weiterhin das Verursacherprinzip gelten. Es freut und motiviert mich, dass einer der wichtigsten Anti-Atom-Verbände in Deutschland eine so klare Aussage in dieser bedeutsamen Frage zum Programm meiner Partei DIE LINKE macht. Die Kritikpunkte bei anderen Themen werden wir uns noch genauer ansehen müssen.“

Zum Thema „Atomausstieg“ schreibt der BUND auf seiner Homepage:

„Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND: Der Atomausstieg soll im Grundgesetz festgeschrieben und alle in Betrieb befindlichen AKW unverzüglich abgeschaltet werden. Zudem soll ein gesamteuropäischer Plan zur Stilllegung aller AKW erarbeitet und der Im- und Export von Uranbrennstoffen und Atommüll verboten werden. „Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Atomanlagen müssen die Atomkonzerne tragen.“ Da die langwierige Suche nach einem Endlager eine längere Zwischenlagerung erforderlich machen wird, sollen die Sicherheitskonzepte für die Zwischenlagerung verbessert werden.“

 

Strahlenschutz: Trotz Kritik des Ärztetages – Bundesregierung will beim Umgang mit belasteten AKW-Abriss-Abfällen nichts ändern

„Während der Umweltverband BUND, die Ärzte der IPPNW und zuletzt der Deutsche Ärztetag vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Lagerung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW) auf normalen Mülldeponien warnen, sieht die Bundesregierung ‚in keinster Weise‘ einen Grund, an der gegenwärtig inakzeptablen Praxis etwas zu ändern“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antwort der Bundesregierung auf seine entsprechende schriftliche Frage.

Zdebel weiter: „Augen zu und durch. Nach diesem Motto wollen offenbar die Bundesregierung und auch die meisten Landesregierungen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einer flächendeckenden, zusätzlichen Strahlenbelastung aussitzen. Denn für die Bundesregierung ‚handelt es sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle‘, so die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) in ihrer Antwort.

Fast überall in der Bundesrepublik entwickelt sich im Zusammenhang mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler Protest vor allem an den Deponie-Standorten, auf denen diese Abfälle ohne weitere Schutzmaßnahmen gelagert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, Deponie-Betreiber und auch Behörden stellen sich vielerorts quer. Kritisiert wird zudem die sogenannte Freigabe, nach der diese belasteten Abrissabfälle (Stahl, Beton) unterhalb von 10 Micro-Sievert ganz einfach auch ins Recycling gelangen können.

Trotz der geringen zusätzlichen Strahlung können durch die großen Mengen und die fehlende Kontrolle gesundheitliche Risiken entstehen, die sich vermeiden lassen. Der BUND (PDF), die internationale Ärzteorganisation IPPNW und DIE LINKE kritisieren die Praxis des sogenannten Freimessens per Gutachten und fordern Änderungen. Als Vorschläge für den Umgang mit diesen Abfällen wird ein Verbot der unkontrollierten Freigabe zum Recycling gefordert sowie die Prüfung von Alternativen, wie die weitere Zwischenlagerung vor Ort an den Atommeilern oder verbesserte und zu kontrollierende Deponien.“

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit der Arbeitsnummer 09/101 vom 11. September 2017 (Eingang im Bundeskanzleramt am 11. September 2017).

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017, S. 240, http://www.bundesaerztekammer.de/ fi/eadmin/user upload/downloads/pdfOrdner/120.DAET/Beschlussprotokoll 120 DAET.pdf), in dem die Medizinerinnen und Mediziner die sogenannte „Freigabe“ bzw. das Freimessen gering belasteter radioaktiver Abfalle aus dem Rückbau von Atomanlagen in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien kritisieren sowie davon sprechen, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird, und ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Überarbeitung der bislang gültigen Praxis in der Weise vorzunehmen, dass diese belasteten Abfalle künftig nicht mehr in die Abfallwirtschaft zum unkontrollierten Recycling abgegeben werden können, sondern ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfalle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden (Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2013, Wolfgang Neumann (Intac), im Auftrag des BUND, S. 50f, https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_freimessung_studie.pdf)?

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, vom 18. September 2017:

Die Bundesregierung teilt die Bewertung der in Bezug genommenen Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages in keinster Weise. Es handelt sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat das strahleninduzierte Gesundheitsrisiko bewertet. Eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ist nach Auffassung der ICRP so gering, dass sie außer Acht gelassen werden kann. Dieser Bewertung folgend fordern die internationalen Regelwerke zum Strahlenschutz, die „International Basic Safety Standards“ der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) sowie die EURATOM-Richtlinien im Strahlenschutz, die Richtlinien 96/29/EURATOM und 2013/59/EURATOM, keine staatliche Kontrolle über Stoffe, von denen eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ausgeht. Dies wurde in das deutsche Atom- und Strahlenschutzrecht umgesetzt.

Die unabhängige Entsorgungskommission (ESK) hat die unterschiedlichen Entsorgungswege in Deutschland und Frankreich im Jahr 2014 verglichen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/vergleichmassenstroeme_homepage.pdf). Danach werden auch in Frankreich ähnlich große Mengen wie in Deutschland in den konventionellen Stoffkreislauf entlassen, allerdings nicht aufgrund eines behördlich kontrollierten messtechnischen Freigabeverfahrens. Die in Deutschland lediglich zur Deponierung freigegebenen Stoffe gelangen in Frankreich zum Teil ohne Beschränkung in die konventionelle Verwertung. Aus Sicht der Bundesregierung ist mit dem unter dem vorgenannten Link näher beschriebenen französischen Vorgehen kein Sicherheitsgewinn gegenüber dem deutschen Vorgehen verbunden. Eine Adaption der französischen Regelungen ist daher nicht vorgesehen.

Mindestens 21 gefälschte Sicherheitsüberprüfungen bei Atommitarbeitern in Jülich: Laut BMUB kein Terrorhintergrund – Schutz vor Innentäter wird geprüft

Mindestens in 21 Fällen hat laut Angaben des BMUB ein Mitarbeiter in der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich Zuverlässigkeits-Überprüfungen manipuliert und damit Beschäftigten ohne ausreichende Kontrolle Zugang zu sicherheitstechnisch relevanten Bereichen ermöglicht. Aufgrund sogenannter „Quermeldungen“ hatten diese Beschäftigten grundsätzlich Zugang auch in die Sicherheitsbereiche anderer Atomanlagen. In der Antwort (siehe unten) auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt das BMUB mit, dass es nach derzeitigem Stand keinen terroristischen Hintergrund gäbe und es sich in Jülich um einen Einzeltäter handeln solle. Derzeit läuft eine Überprüfung des Vorfalls bei allen Atomanlagen. Im Oktober will die Bundesregierung Konsequenzen beraten.

Hubertus Zdebel: „In Zeiten wachsender Terror-Risiken ist es überaus alarmierend, dass in Jülich ein Mitarbeiter gleich in 21 Fällen Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in den atomaren Sicherheitsbereichen gefälscht hat. Die Risiken, die von sogenannten Innentätern in Atomanlagen ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Die Bundesregierung ist daher gut beraten, wenn sie das System der Sicherheitskontrollen nach diesem Vorfall aus den Prüfstand stellt.“

Zusätzlich zu den Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Hubertus Zdebel informiert das BMUB in einem Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages. Dort heißt es zunächst: „In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sind Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern manipuliert worden. Inzwischen wurden 21 Fälle festgestellt, in denen die Zuverlässigkeit ohne zu Grunde liegende Überprüfung durch die zuständige Behörde für die Weitermeldung an einen anderen Genehmigungsinhaber (sog. Quermeldungen) bestätigt wurde. Damit war der unberechtigte Zugang zu Sicherungsbereichen möglich.“

Im weiteren teilt das Ministerium mit: „Das BMUB wurde am 18. August 2017 von der Aufsichtsbehörde informiert. Nach bundesaufsichtlicher Bewertung informierte das BMUB unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, Mitarbeitern aus Jülich nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu Sicherungsbereichen zu gewähren. Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Quermeldungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten.“

Zum geplanten Vorgehen heißt es: „Unabhängig von dem Einzelfall, der weiter aufgeklärt wird, sind Manipulationen von Quermeldungen bundesweit zu verhindern, da es damit potentiellen Tätern möglich wäre, sich unberechtigten Zugang zu kerntechnischen Anlagen zu verschaffen. Sofortmaßnahmen sind eingeleitet und wirksam. Auf der Basis der Berichte der Länder werden im Oktober 2017 eventuell notwendige langfristige Änderungen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit im Bereich der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung in den entsprechenden Gremien des Länderausschuss für Atomkernenergie diskutiert und festgelegt.“

Zum Hintergrund teilt das BMUB in dem Bericht an den Umweltausschuss weiter mit: „Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig werden, bedürfen nach § 12b Atomgesetz (AtG) in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese Überprüfung wird von der für die kerntechnische Anlage zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes durchgeführt. Dazu werden von der Aufsichtsbehörde Auskünfte verschiedener Landes- und Bundesbehörden eingeholt, im Einzelfall bewertet und schriftlich beschieden.

Wenn Personen in verschiedenen kerntechnischen Anlagen (bundesweit) tätig werden, wird während der Geltungsdauer der vorhandenen Zuverlässigkeitsüberprüfung (bis zu fünf Jahre) keine erneute Prüfung behördlicherseits beim aufnehmenden  Genehmigungsinhaber durchgeführt. In einem solchen Fall informiert die abgebende Anlage die aufnehmende Anlage mittels einer sogenannten Quermeldung über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Quermeldungen liegt bei den Genehmigungsinhabern. Die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden bekommen in der Regel keine Kenntnis über solche Quermeldungen.“

Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen von Hubertus Zdebel:

Frage: „ Welche Kenntnisse haben die für die Sicherheit der Atomanlagen verantwortliche Bundesregierung und die in ihrem Auftrag tätigen Atomaufsichtsbehörden der Länder angesichts manipulierter Sicherheitsunterlagen bei Mitarbeitern im Forschungszentrum Jülich (Quelle: https://www.aachenerzeitung.de/lokaleslregion/sicherheitsunterlagen-von-mitarbeitern-innuklearen-anlagen-manipuliert-1.1700246) über die Hintergründe hinsichtlich möglicher Auswirkungen auch auf andere Atomanlagen, und mit welchen Maßnahmen wird angesichts wachsender Terrorgefahren durch sogenannte Innentäter gewährleistet, dass Manipulationen an Sicherheitsunterlagen nicht auch in anderen Atomanlagen getätigt wurden und bislang möglicherweise unerkannte Risiken bestehen?“

Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2017, Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMUB):

„Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen manipuliert worden.

JEN geht nach heutiger Erkenntnislage von einem Einzeltäter aus und schließt einen terroristischen Hintergrund aus. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im Übrigen liegen auch den Bundessicherheitsbehörden keine Anhaltspunkte für einen etwaigen Terrorismusbezug vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde am 18. August 2017 von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) über den Vorfall unterrichtet. BMUB informierte daraufhin unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, dem betroffenen Personenkreis nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu  Sicherungsbereichen zu gewähren.

Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten. Erkenntnisse zu möglichen Manipulationen der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen in anderen kerntechnischen Anlagen liegen dem BMUB nicht vor.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) ist ein Bestandteil einer Vielzahl von Maßnahmen gegen Innentäter in kemtechnischen Anlagen. Diese Maßnahmen werden ausgehend von einer regelmäßig stattfindenden Lageeinschätzung der  Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fortlaufend überprüft und ggf. angepasst.“

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