Verschiebebahnhof Atommüll: Marode Fässer und andere Auffälligkeiten

In Leese bei Hannover lagern über 12.000 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen. Ein Teil davon – 1.484 Fässer – soll demnächst zur „Nachkonditionierung und -Qualifizierung“, wie es so schön heißt. Von 14 Fässern weiß man, dass sie „Auffälligkeiten“ haben, geschätzt wird, dass von den 1.484 Fässern möglicherweise 442 größere „Auffälligkeiten“ haben könnten. Kontrollieren kann man das vor Ort nicht, weil alles dicht an dich gepackt steht. Und: In Leese ist die Zwischenlagerung dieser Abfälle nur noch befristet möglich, ein neues Atommülllager muss in den nächsten Jahren gefunden werden, wie die BI BISS Leese meldet. Auch in Gorleben gibt es Probleme mit solchen Fässern und die Genehmigung zur Lagerung läuft aus. Daher soll der Atommülltourismus nun über Duisburg nach Ahaus verlaufen. Dazu haben die Bürgerinitiativen in Gorleben und Ahaus jetzt Stellung genommen.

In der Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heißt es mit Blick auf die Situation in Leese: „Die Bundesregierung kann derzeit nicht ausschließen, dass im Lager in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“. Auch in Gorleben befinden sich 26 Rost-Atommüll-Fässer, die nachbehandelt werden müssen. Insgesamt 1.309 Fässer mit leicht- und mittelaktivem Atommüll müssen dort abtransportiert werden, weil die Lager-Genehmigung 2019 endet. Neue Heimat soll dann über die Zwischenstation Duisburg (Konditionierung) das Zwischenlager in Ahaus werden. Dort ist die Lagerung derartiger Abfälle allerdings derzeit auch nur bis 2020 zulässig. Allerdings will der Betreiber danach eine unbefristete Genehmigung für die Zwischenlagerung erhalten.

Auf absehbare Zeit dürfte sich an dem Atommülltourismus nicht viel ändern. Das geplante Atommülll-„Endlager“ im Schacht Konrad verzögert sich zum wiederholten Mal. Statt 2022, wie zuletzt prognostiziert, ist nun von einer Inbetriebnahme im Jahr 2027 die Rede. Doch ob das Lager in Salzgitter jemals in Betrieb geht, ist trotz vorliegender Genehmigung weiter unklar. Immer wieder hat es für die Betreiber unangenehme Überraschungen gegeben, die den Ausbau massiv verzögerten. Wie in der ASSE und in Morsleben handelt es sich auch beim Schacht Konrad um ein ehemaliges Gewinnungsbergwerk. Statt in Salz soll in Konrad eine alte Eisenerz-Mine künftig als dauerhaftes unterirdisches Atommülllager genutzt werden.

Die BIs in Ahaus und in Gorleben haben zu dem Verschiebebahnhof Atommüll Stellung genommen, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

BI Lüchow-Dannenberg: „Der Atommülltourismus geht weiter!“

Die Grünen haben mit einer parlamentarischen Anfrage noch einmal den Fokus auf die Zustände im Abfalllager Gorleben gerichtet. Die Antwort der niedersächsischen Landesregierung überrascht die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) nicht wirklich, von den genannten 26 Rostfässern sei auch schon vorher die Rede gewesen, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Unverständlich sei hingegen, dass die Atomaufsicht in Niedersachsen von der Betreiberin dieses Lagers, der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) kein schlüssiges Konzept für den Umgang mit den Fässern verlangt.

„Die Umlagerung nach Ahaus ist nichts anderes als der bekannte Atommülltourismus, der geht einfach weiter“, kritisiert die BI.

Und der Grund für die Auslagerung von 1.309 Fässern sei kein sachlicher, er sei allein damit zu begründen, dass die Genehmigung für die Lagerung dieser Fässer 2019 ausläuft.

In Ahaus würden dann hochradioaktive Abfälle unter der Zuständigkeit der neuen bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und für einen gewissen Zeitraum auch noch der GNS in einer einzigen Halle gelagert.

Schwerwiegende Fragen werfe auch das Konditionierungskonzept auf, die Zementierung der Abfälle gepaart mit einer Restfeuchte führe unweigerlich wieder zu Rost. In diesem Zusammenhang verlangt die BI, dass nicht nur die Einzelfässer in Gorleben unter die Lupe genommen werden sollten, gerade die sogenannten „konradgängigen“ Container vor Ort müssten stichprobenartig überprüft werden, „denn da ist auch Zement im Spiel gewesen“, so Ehmke.“

Die BI Ahaus: „Das schlägt dem Fass den Boden aus – Atommüllfässer nach Ahaus!

Ca. 1700 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll sollen von Gorleben über Duisburg nach Ahaus verschoben werden. Die Fässer sind in Gorleben verwahrlost und teilweise völlig verrostet. Daraufhin hat die Niedersächsische Landesregierung eine Nachkonditionierung (Neuverpackung) in Duisburg veranlasst und Gorleben gleichzeitig zugesichert, dass die Fässer danach nicht mehr nach Gorleben zurückkommen!

Nun ist durchgesickert, dass der Atommüll für einen unbefristeten Zeitraum in Ahaus eingelagert werden soll.

„Das schlägt dem Fass den Boden aus“, kommentiert Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus die Situation. „Für Ahaus besteht nur eine befristete Einlagerungsgenehmigung, die bis zum Sommer 2020 reicht. Die Betreiber des BZA haben anstatt zum Sommer 2017 einen verbindlichen Räumungsplan für die vollständige Räumung zum Sommer 2020 bei der Dienstaufsicht vorzulegen, eine unbefristete Verlängerung der Lagergenehmigung beantragt. Dieses Verhalten stärkt unsere Zweifel an der Zuverlässigkeit der Betreiber. Für uns bleibt die Forderung: Der Erzeuger von Atommüll ist bis zur möglichen Abgabe an ein Endlager für die sichere Aufbewahrung des Atommülls verantwortlich! Diese Verantwortung darf auch nicht auf Dritte übertragen werden! Dass Ministerien diese Art von Atommülltourismus zulassen bzw. auch noch fördern ist untragbar. Bei der mangelhaften Langzeitperspektive für das Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA) ist jeder weitere Transport nach Ahaus abzulehnen“, so Felix Ruwe.“

Atomgesetz und Entschädigungen für Konzerne – Laufzeitverlängerung nicht geplant

Bis Ende Juni 2018 muss der Bundestag das Atomgesetz ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg vom 6. Dezember 2016 auf Klage der Atomkonzerne umzusetzen. Generell hatte das Gericht den Atomausstieg als Verfassungsgemäß erklärt, aber Entschädigungen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als die von den Atomkonzernen erwarteten 20 Mrd. Euro, für rechtens befunden und eine entsprechende Neuregelung verlangt. Im Wirtschaftsausschuss bestätigte die Bundesregierung nun auf Nachfrage der LINKEN, was sie auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bereits mitgeteilt hatte: Die nach dem Urteil mögliche Option einer Laufzeitverlängerung für einige Atommeiler werde laut Aussage des Bundesumweltministeriums nicht Gegenstand der noch laufenden Prüfung sein.

Außerdem erklärte die Bundesregierung, eine Atomgesetzänderung in der Frist bis Ende Juni 2018 einhalten zu wollen. Obwohl die Zeit drängt, konnte die Bundesregierung im Ausschuss keinen Termin nennen, bis wann eine Einigung über die anderen möglichen Alternativen zum Ausgleich von Entschädigungen gefunden sein wird. Der Termin 30.6. kann schon jetzt nur noch durch ein zeitlich gestrafftes Gesetzgebungsverfahren gehalten werden. Entsprechende Erwägungen gebe es, ließ die Bundesregierung durchblicken.

Hubertus Zdebel, der für die Fraktion DIE LINKE im Wirtschafts-Ausschuss zuständig war: „Gut ist, dass die Bundesregierung die Finger von der Variante einer Laufzeitverlängerung für Atommeiler lässt. Dass aber mit Blick auf die Frist bis Ende Juni offenbar in der Bundesregierung immer noch Uneinigkeit besteht, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun umgesetzt werden soll, lässt nichts Gutes erwarten, denn es geht wieder einmal darum, dass die Atomkonzerne finanziell bedient werden müssen. Dem Bundestag ausreichend Zeit für eine gründliche und gute Beratung zu lassen, wäre deshalb das Mindeste. Die Regelungen betreffen vor allem die Atomkraftwerke Krümmel (Vattenfall) und Mülheim-Kärlich (RWE), wo der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2018 einen Ausgleich schaffen muss.“

Hinweis: Vattenfall klagt mit besonderem Blick auf das AKW Krümmel auch vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID im Rahmen der Energie-Charta auf Schadensersatz gegen den Atomausstieg. Ein Urteilsspruch ist derzeit nicht absebar.

Finanzierung der Atommülllager – Der Entsorgungsfonds

Fachtagung des Atommüllreports. Thema: Die Neuordnung der Atommüllentsorgung. Anlass: Ende 2016 ist mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU/CSU die Atommülllagerung neu organisiert worden. Gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro wurden die Atomkonzerne dauerhaft von den Kosten-Risiken der Atommülllagerung befreit. Der gesamte Bereich der Lagerung aller Arten von Atommüll wurde verstaatlicht, neue staatliche Akteure übernehmen Schritt für Schritt nun die Aufgaben von den Atomkonzernen. Mitte 2017 nahm der neue Entsorgungsfonds seine Tätigkeit auf. Er muss erreichen, dass die Verzinsung der Einlagen dauerhaft auf so hohem Niveau ist, dass die Kosten dauerhaft gesichert werden. Sonst müssen die SteuerzahlerInnen die Zeche Zahlen.

Auf der Tagung „Wem gehört der Atommüll“ berichtete die Anwältin Cornelia Ziehm zu den rechtlichen Aspekten der sogenannten Neuordnung. Thorben Becker vom BUND zeigte auf, welche neuen staatlichen Akteure und Gesellschaften für die Atommüll-Verwaltung zuständig sind. Burghard Rosen und Dr. Klaus-Jürgen Brammer von der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung informierten über die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages, demzufolge die staatliche Übernahme der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am 1. Januar 2019 erfolgt und anschließend auch weitere 12 Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle verstaatlicht werden.

Zur Finanzierung der Kosten für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie zur Atommülllagerung und dem dafür neu eingerichten Entsorgungs-Fonds informierte Hubertus Zdebel die etwa 50 TeilnehmerInnen der Fachtagung. Zdebel ist Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Kuratorium des Entsorgungs-Fonds.

In seinem Beitrag gab er auch einen Überblick über die Herausforderungen und Risiken, die der immer noch im Aufbau befindliche Entsorgungs-Fonds zu stemmen hat. (Es gilt das gesprochene Wort.)

Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke, Finanzierung der Atommülllagerung und der Entsorgungs-Fonds, Hubertus Zdebel, MdB:

Zu Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden die Verantwortlichkeiten im gesamten Bereich der Atommülllagerung neu geregelt. Dazu gehört auch die Frage: Wer zahlt? Jahrzehntelang galt: Die Atomunternehmen als Verursacher übernehmen diese Kosten. Dieses Versprechen wurde Ende 2016 mit dem gemeinsam von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,  CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen meiner Fraktion verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung  gebrochen: Gegen eine geringe Einmal-Zahlung wurden die Konzerne von der Kosten-Verantwortung befreit. Die drei Fraktionen stützten sich dabei auf Empfehlungen der von der damaligen Bundesregierung eingesetzten »Trittin-Kommission« mit VertreterInnen aus dem Umfeld von CDU/CSU, SPD und Grünen – DIE LINKE war nicht vertreten. Das Motto lautete: Der Staat übernimmt den Atommüll! Die Konzerne hatten die Gewinne, die SteuerzahlerInnen sollen die Kosten-Risiken tragen. Das war und ist skandalös und eine schwere Belastung, um einen gesellschaftlichen Konsens für die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle zu erreichen.

Bis zum Jahr 2015 hatten die Atomkonzerne für die Stilllegung der Reaktoren und für die Atommülllagerung – zusammengefasst unter dem Begriff der Entsorgungs-Rückstellungen – Rückstellungen in Höhe von etwa 36 Mrd. Euro gebildet.

Seit den 90er Jahren war immer wieder gewarnt worden, dass das Instrument der Rückstellungen und die alleinige Kontrolle der Atomkonzerne darüber enorme Risiken mit sich bringe. Schon damals haben wir gefordert, die Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen. Natürlich mit der Verpflichtung für die Konzerne, für die Kostensteigerungen in der Haftung zu bleiben.

Doch alle Bundesregierungen, auch die erste Rot-Grüne Regierung, haben diese Warnungen ignoriert und es unterlassen, die Rückstellungen in einen unabhängigen Fonds zu überführen und nachhaltig zu sichern.

Doch so, wie die Atomkonzerne damals „gepeppelt“ wurden, so sehr ist die vermeintliche Neuordnung zu ihrem Vorteil: Vor dem Hintergrund der Drohungen der Konzerne, sich per Bad-Bank-Ausgründungen vor der Verantwortung und den Kosten zu drücken, haben CDU/CSU, SPD-und die Grünen es selbst 2016 für den Bereich Stilllegung und Rückbau der AKWs bei dem unverantwortlichen Modell der Rückstellungen belassen.

Zwar bleiben die Konzerne hier in der Verantwortung, aber wie Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss im Bundestag feststellte, es wurde „keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ betrieben. Auf wirksame Regelungen zur Haftungssicherung wurde völlig verzichtet. Hier bleibt das Risiko also bestehen, dass die Atomkonzerne sich möglicherweise zum Schaden der SteuerzahlerInnen aus dem Staub machen.

Statt die gesamten Rückstellungen in den Fonds zu übertragen und diese damit krisensicher zu machen, wurden die Konzerne geschont und lediglich rund 17 Mrd. Euro plus ein Risikoaufschlag von knapp 7 Milliarden Euro nur für den Atommüll-Sektor in den Fonds vereinbart. Entscheidend dabei: Jegliche Nachschusspflicht bei Kostensteigerungen für die Atommüll-Entsorgung sind zum Vorteil der Konzerne abgeschafft.

Kein Wunder, dass dieser Entsorgungs-Deal bei den Konzernen Partystimmung erzeugte. Von einer „Wunderheilung“ sprach die Süddeutsche, als die eben noch „Pleite-Unternehmen“ umgehend den vollen Betrag an den Entsorgungsfonds überwiesen.

Schlimmer noch, – die Konzerne mussten nicht einmal die Klagen zurückziehen – Stichworte: Bundesverfassungsgericht und Brennelementesteuer sowie Schiedsgerichtsklage von Vattenfall. Diesen faulen Deal hat die Bundesregierung mit Zustimmung von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag auch noch mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zusätzlich abgesichert. Lediglich meine Fraktion hat dagegen gestimmt.

Seit dem letzten Sommer ist nun dieser neue „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ unter der Vorstands-Chefin und Bankerin Anja Mikus im Aufbau. Um die Atomkonzerne mit Blick auf die Zinsen weiter zu entlasten, ist das völlig überstürzt angegangen worden. Bis heute ist der Fonds provisorisch im Wirtschaftsministerium untergebracht, baut seine IT noch auf und ist noch dabei, Personal zu finden. Ende dieses Jahres werden wohl 25 Finanzexperten für den Fonds arbeiten. Außerdem ist ein Anlage-Ausschuss eingerichtet, der Vorstand und das Aufsichtsgremium, das sogenannte Kuratorium, beraten soll, wie die Gelder langfristig angelegt werden sollen.

In diesem Kuratorium sitzen Vertreter aus den Bundesbehörden (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt), außerdem VertreterInnen der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Die Zusammensetzung macht klar, dass die Politik also einen hohen Einfluss hat und Regierung und Bundestag vertreten sind.

Die zentrale Aufgabe ist, die 24 Mrd. Euro angesichts der heutigen Zinsen auf lange Sicht so anzulegen, dass ein durchschnittliches Niveau zwischen 3,3 und  4,5 Prozent (Manager-Magazin) erreicht wird, damit die Kosten für die Lagerung aller Arten von Atommüll in Zukunft finanziert werden können. Steigen die Kosten – wovon auszugehen ist – müsste der Zinssatz noch höher liegen, damit die SteuerzahlerInnen nicht zur Kasse gebeten werden. Das ist eine völlig unsichere Wette auf die Zukunft.

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass die Sicherheit beim Umgang mit dem Atommüll weiterhin auch stark von Kostenfragen belastet sein wird und das Risiko, Billiglösungen zu bevorzugen, bestehen bleibt.

Kostenrisiken gibt es genug: Es gibt aktuell Unsicherheiten, wie es bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter geht und ob es hier Neubauten braucht. Konrad verzögert sich weiter und könnte noch einmal teurer werden, es gibt die Risiken bei der ASSE und in Morsleben. Vor wenigen Tagen gab es erneut über marode Atommüllfässer in Leese. In Lubmin muss ein neues Zwischenlager errichtet werden.

Risiken bestehen aber auch an den Schnittstellen bei der Übergabe der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle von den AKW-Betreibern an den Staat. Die Übergabe soll so erfolgen, dass die Abfälle endlagerfähig sind. Das klingt eindeutig, wir wissen aber, dass hier Potential für erheblichen Streit und für erhebliche Kostensteigerungen zu Lasten des Fonds denkbar sind.

Angesichts der Divestment-Debatten muss man natürlich auch die Frage stellen, wie ein so großer Betrag ethisch und nachhaltig angelegt werden kann: Grundsätzlich soll für die langfristige Anlage das Nachhaltigkeitskonzept nach ESG-Kriterien (ESG – Environmental (Umwelt), Social, Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung) und dem „UN Global Compact“ (Umweltschutz, Anti-Korruption, Menschenrechte, Arbeitsrechte) und dem „UN Global Compact“ (Umweltschutz, Anti-Korruption, Menschenrechte, Arbeitsrechte) gelten, kein Geld soll in AKW-betreibende Unternehmen investiert und der Klimaschutz (Carbon Scores) soll beachtet werden, so das Manager-Magazin.

Da ich Geheimnisträger bin, kann und will ich mich gar nicht dazu äußern, inwieweit bei der Anlage eines ersten Teils der Gelder diese Kriterien überhaupt eingehalten wurden.

Ohnehin, so „Die Welt“, bedeute das einstweilen überhaupt nicht, dass der Fonds damit z.B. Investments in Kohlekonzerne kategorisch ausschließt. Ölkonzerne wie Exxon wären ja schließlich auch jahrelang im Dow Jones Sustainability Index gelistet und damit irgendwie „öko“: „Denn ESG-Kriterien sind äußert locker definiert und auslegungsbedürftig. Meist verwenden Fonds dabei den „Best-in-Class“-Ansatz. Damit sind auch Investitionen in Atom- und Kohlekonzerne möglich, solange nachweisbar ist, dass die ausgewählten Atom- und Kohlekonzerne nach Umwelt- und Sozialgesichtspunkten zu den besten ihrer Klasse gehören.“ Und weiter: „Die deutschen Verbraucher haben jahrzehntelang mit ihrer Stromrechnung in die Rücklagen zur Stilllegung der Kernkraftwerke eingezahlt. Dass über die Mittelverwendung möglichst bald Transparenz hergestellt wird, wäre da wohl angebracht.“

Laut Manager-Magazin haben inzwischen auch schon hochspekulative Hedgefonds beim Vorstand des Fonds angefragt. Da werden wir also sehr gründlich hinschauen müssen.

Die Gründung des Fonds erfolgte – damit die Konzerne schnell aus den Kostenrisiken raus konnten – völlig überstürzt. Das führte zu dem Problem: Wie verwaltet man 24 Mrd. Euro von einer Minute auf die andere mit einem im Aufbau befindlichen Fonds, ohne dass der Betrag durch „Negativzinsen“ sofort schrumpft? Dass es einen längeren Zeitraum brauchen wird, um die gesamten 24 Mrd. vernünftig anzulegen, liegt auf der Hand. Man wird daher erst in einigen Jahren sehen, ob die notwendige Verzinsung erreicht werden kann und welche Risiken für die BürgerInnen damit verbunden sein  werden.

Zahlen hat der Entsorgungsfonds bislang nicht veröffentlicht. Einen Finanz- und Wirtschaftsplan muss der Fonds erst in einigen Monaten vorlegen. Angelaufen aber ist, dass auch Entsorgungskosten im zweistelligen Millionenbereich in 2018 bereits gezahlt werden.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Wie Sie wissen, gelten die jetzigen Entsorgungs-Regelungen nur für die AKW-Betreiber. Versorgungs-Unternehmen sind davon bislang ausgenommen. Siemens, aber möglicherweise auch noch andere Unternehmen, wollen auch noch unter dieses Dach und die Haftungsrisiken loswerden. Die Bundesregierung will das bis Ende dieses Jahres regeln. Vielleicht auch eine Chance, über die Mängel der jetzigen Fonds-Lösung und über die Haftung und Nachschusspflichten noch einmal zu streiten?!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

Tschernobyl mahnt: Neue Unsicherheitsstudie zu deutschen AKWs vom BUND

Wenige Tage vor dem 32. Tschernobyl-Jahrestag hat der BUND eine neue Studie über die Risiken und Unsicherheiten der deutschen Atommeiler vorgestellt. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger fordert angesichts der Gefahren, die noch am Netz befindlichen deutschen Atommeiler sofort abzuschalten. Außerdem legt der BUND einen Forderungskatalog zur anstehenden Atomgesetznovelle vor.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM des BUND und den Link zur Studie:

Studie „Atomkraft 2018“ zeigt große Risiken bei deutschen Atomkraftwerken. Hubert Weiger: „Novelle des Atomgesetzes muss für schnelleren Atomausstieg genutzt werden“++

Kurz vor dem 32. Jahrestag des Atomunglücks von Tschernobyl hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute in Berlin die neue Studie “Atomkraft 2018 – sicher, sauber, alles im Griff ?“ veröffentlicht. Die Atomsicherheitsexpertin, Oda Becker, untersuchte darin die Risiken der sieben noch in Deutschland laufenden Atomkraftwerke (AKW). Mit dem Ergebnis: auch in Deutschland ist jederzeit ein größerer Störfall oder ein Super-Gau möglich, ausreichende Katastrophenschutzpläne liegen nicht vor. „Die Risiken der Atomkraft sind zu groß und der Bevölkerung nicht länger zumutbar“, kommentierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Atompolitik, weg vom Schutz der AKW-Betreiber, hin zum Schutz der Bevölkerung. Die in Deutschland noch laufenden Atomkraftwerke müssen möglichst sofort abgeschaltet werden.“

Die Studie zeigt große Probleme wie mangelnde Schutzstandards für Hochwasser, Erdbeben und Terrorgefahren. Hinzu kommt eine Häufung von Schäden in Reaktorkernen. Beispiele hierfür sind Verformungen von Brennelementen und unzulässige Oxidationen an den Brennstäben des Reaktorkerns im AKW Brokdorf. Trotz ungeklärter Ursache für die Probleme dürfe beispielsweise das AKW Brokdorf weiter laufen. Hinzu kommt, dass dringend nötige Nachrüstungen und Sicherheitsüberprüfungen mit Blick auf die verbleibenden Restlaufzeiten von den Betreibern nicht mehr durchgeführt werden. „In keinem der noch laufenden Atomkraftwerke wird es in den nächsten fünf Jahren noch eine periodische Sicherheitsüberprüfung geben, das halte ich für unverantwortlich“, so Studienautorin Oda Becker.

Die Studie kritisiert einen weitgehenden Verzicht auf sicherheitstechnisch gebotene Nachrüstungen. Es sei zu vermuten, so Becker, dass die AKW-Betreiber ihre Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen endgültig abschalten würden, sollten die Aufsichtsbehörden die zu einem ausreichenden Schutz der Bevölkerung erforderlichen technischen Nachrüstungen einfordern. Dies betreffe insbesondere Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen. Weder die staatlichen noch die betreiberseitigen Schutzmaßnahmen sind ausreichend, um einen Flugzeugabsturz auf Atomkraftwerke zu verhindern. Schutzbauwerke wurden bisher nicht errichtet.

Mit Blick auf die ausstehende Novellierung des Atomgesetzes, die laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2018 durch die Bundesregierung erfolgen muss, fordert der BUND, die eklatanten Sicherheitsmängel endlich ernst zu nehmen. „Die Überarbeitung des Atomgesetzes muss für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie genutzt werden“, so Weiger. Mindestens müssten aber weitere Strommengenübertragungen gesetzlich verboten werden. Damit würden die AKW insgesamt 10 Jahre weniger laufen und die Produktion von 300 Tonnen hochradioaktivem Atommüll vermieden werden. „Die Bundesregierung muss jetzt handeln. Wir erwarten ein neues Atomgesetz, das den Interessen der Bevölkerung und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Vorrang vor dem Weiterbetrieb der riskanten Atomkraftwerke einräumt“, sagte Weiger.

Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke ist ein erhebliches Hindernis für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Windenergieanlagen werden wegen angeblicher Netzengpässe immer wieder abgeregelt, während die AKW gleichzeitig nahezu ungedrosselt weiterlaufen. Um den für den Klimaschutz zentralen Ausbau kostengünstiger erneuerbarer Energien zu ermöglichen, müssen die unflexiblen Atomkraftwerke vom Netz genommen werden.

Weitere Informationen:

Die Atomstudie 2018 finden sie unter www.bund.net/atomstudie und die Forderungen zur Novelle des Atomgesetzes unter www.bund.net/atomnovelle_hintergrund

Hauptversammlungen der Klimakiller RWE und Co. – Zdebel (DIE LINKE) unterstützt Proteste der Antiatom- und Antikohlebewegung

Aus Anlass der anstehenden Jahreshauptversammlungen von Innogy (24.04.), RWE (26.04.) und E.ON (09.05.) sowie der angekündigten Proteste der kritischen Aktionäre und der Umweltinitiativen erklärt der atompolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Hubertus Zdebel:

„Die größten Klimakiller aus NRW werden ihren Aktionären aller Voraussicht nach erneut satte Gewinne präsentieren. Das Geschäftsmodell der großen Energiekonzerne ist die Ausbeutung von Mensch und Natur. Umso wichtiger, dass zur RWE-Hauptversammlung am Donnerstag (26.04.) breite Proteste geplant sind. Ich hoffe, dass ein deutliches Zeichen für einen konsequenten Klimaschutz gesetzt werden kann. Die scheinheilige Inszenierung von RWE und Co. als klimafreundliche Energieversorger darf bei den Hauptversammlungen nicht unwidersprochen bleiben.

Die Konzernpolitik der Energieriesen ist sowohl aus ökologischer als auch sozialer Perspektive eine Katastrophe. RWE und E.ON sind an der Gronauer Urananreicherungsanlage Urenco beteiligt und also mitverantwortlich für die Uranlieferungen an die belgischen Schrottreaktoren Tihange und Doel. Durch den geplanten Innogy-Deal zwischen E.ON und RWE würden nicht nur die Monopolstrukturen im Energiesektor weiter gefestigt, sondern auch bis zu 5 000 Stellen abgebaut werden. Der dringend nötige Kohleausstieg wird insbesondere von RWE mit aller Macht bekämpft, u.a. durch erfolgreiche Lobbyarbeit bei Ministerpräsident Laschet (CDU) und der großen Koalition in Berlin. Mehr als genug Gründe, um den Klimakillern endlich die rote Karte zu zeigen.

Ich begrüße die angekündigten Aktionen der kritischen Aktionäre und der Umweltinitiativen und werde am Donnerstag die Proteste vor der Grugahalle in Essen unterstützen.“

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