Marode belgische AKW, doch aus Bundesumweltministerium: Viele Worte – keine Taten

„Die Tatenlosigkeit ist erschreckend“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) einen auf sein Nachfragen vom Bundesumweltministerium erstellten Bericht zu den besonders brisanten „Precursor“-Störfällen in belgischen Atomkraftwerken, vor allem im Block 1 von Tihange. In dem Bericht teilt das Bundesumweltministerium (BMUB) mit, man führe „offene und kritische Diskussionen“ mit der belgischen Atomaufsicht. Konkrete Konsequenzen gegenüber der belgischen Regierung nennt das BMUB jedoch nicht. Auf Zdebels Initiative waren diese besonderen Störfälle und die Konsequenzen Thema der heutigen nicht-öffentlichen Ausschusssitzung.

Zdebel weiter: „Die kritischen Meldung über den mangelnden Sicherheitszustand der grenznahen belgischen Atommeiler in Tihange und Doel häufen sich. Doch weder die Landesregierung in NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) noch das Bundesumweltministerium erhöhen gegenüber den belgischen Verantwortlichen den Druck, die Alt-AKWs umgehend abzuschalten. Laschet etwa spielt auf Zeit, wenn er der belgischen Regierung mit seinem Angebot an vermeintlich notwendigen deutschen Braunkohlestrom-Exporten dabei hilft, die Abschaltung der belgischen Atommeiler in eine ferne Zukunft zu vertagen.

Das Bundesumweltministerium wiederum ist zwar über die besonders gravierenden Precursor-Störfälle in belgischen AKWs bestens informiert und führt in seinem Bericht insgesamt acht derartige Ereignisse zwischen 2013 und 2015 an. Doch gleichzeitig widerspricht das BMUB den Einschätzungen von Atom-Experten wie Dieter Majer, dem ehemaligen Chef der deutschen Atomaufsicht, oder Manfred Mertins, einem ehemaligen Mitarbeiter der Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Diese hatten gegenüber Medien dahingehend geäußert, dass die Ereignisse auf gravierende Probleme in den belgischen Anlagen verweisen. Das BMUB vertritt stattdessen die Auffassung, dass sie nicht geeignet seien, ‚direkte Rückschlüsse auf das Sicherheitsniveau einer Anlage zu ziehen‘. Daher könnten sie auch ‚nicht zum Vergleich der Sicherheit einzelner Atomkraftwerke herangezogen werden.‘

Radioaktivität macht nicht an Grenzen halt. Insbesondere die Menschen in NRW erwarten zurecht, dass sofort etwas passiert und die politisch Verantwortlichen in NRW und in der Bundesregierung dies endlich auch gegenüber der belgischen Regierung klar machen.“

RENEGADE: AKWs wegen Luftalarm teilweise geräumt

Erneut hat es wegen eines Alarms in der Luft – dem sogenannten RENEGADE-Luftalarm – in deutschen Atomkraftwerken wegen Terrorverdacht eine teilweise Evakuierung von Beschäftigten gegeben. Darauf macht die „Grohnde-Kampagne“ mit Informationen der DeWeZet aufmerksam. Der NDR schreibt dazu: Montag sind „die niedersächsischen Atomkraftwerke Emsland, Grohnde und das bereits stillgelegte Kraftwerk Unterweser kurzzeitig evakuiert worden. Grund für diesen „Renegade“-Fall war ein Tippfehler in einer Lufthansa-Maschine, sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft NDR 1 Niedersachsen. Renegade-Fälle sind solche, in denen zum Beispiel ein Flugzeug aus terroristischen Motiven als Waffe verwendet und auf Atomkraftwerke gesteuert werden könnte.“ Ob auch Atommeiler in anderen Bundesländern betroffen waren, ist dem NDR-Bericht nicht zu entnehmen. Bei einer Teilevakuierung wird das Personal auf das unbedingt nötige Maß zum Betrieb der Anlage reduziert. So soll das Risiko möglicher Innentäter reduziert werden, die einem Terrorkommando an Bord eines Flugzeugs helfen könnten. Die Bevölkerung wird über derartige Vorfälle nicht informiert und es sind auch keine Evakuierungen vorgesehen. Die AKWs bleiben trotz der Bedrohungssituation am Netz.

Der NDR informiert weiter über diesen Vorfall: „Der Pilot habe statt des Notsignals für Funkprobleme den Code für eine Flugzeugentführung eingegeben. Eine Alarmrotte der Luftwaffe stieg vom Stützpunkt Wittmund auf und näherte sich der vermeintlich entführten Maschine. In allen drei niedersächsischen Kernkraftwerken wurde gegen 8 Uhr am Vormittag der Voralarm ausgelöst. Per Lautsprecher wurden die 150 Mitarbeiter in Lingen aufgefordert, das Gelände zu verlassen. In Grohnde mussten 300 Angestellte das Gelände verlassen. Nach einer halben Stunde konnten die Mitarbeiter aller Kraftwerke zurück an ihren Arbeitsplatz. In Lingen war es der dritte „Renegade“-Fall.“

Brisant sind derartige Vorfälle, weil die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler unter großem Druck stehen und gegen den Absturz sehr schwerer Maschinen (oder sehr schneller) nicht ausreichend gesichert sind.

Tihange und Doel jetzt abschalten: Laschet muss Verzögerungstaktik beenden

Die Reise von NRW-Ministerpräsident Laschet nach Belgien, wo er mit Premier Michel und weiteren Regierungsvertretern auch über die maroden Atommeiler Tihange und Doel sprechen will, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) muss aufhören, mit seinen durchsichtigen Manövern die umgehende Stilllegung der gefährlichen belgischen Atommeiler Tihange und Doel mit ihren zahllosen Rissen und Störfällen weiter zu verzögern. Die Reaktor-Blöcke Tihange 2 und Doel 3 können jederzeit vom Netz genommen werden – auch ohne neue von Laschet immer wieder ins Spiel gebrachte RWE-Braunkohle-Stromlieferungen. Jederzeit kann es in Tihange und Doel zu einem schweren Unfall mit katastrophalen Folgen kommen. Wir können nicht weitere Jahre warten, bis zusätzliche Stromleitungen von RWE nach Belgien verlegt sind. Abgesehen davon gibt es klimaschonende Alternativen zu RWE-Strom. Die Menschen in NRW erwarten zurecht, dass sofort etwas passiert, und das muss Laschet in Belgien endlich klar machen.

Erinnert sei an die zuletzt zusätzlich bekanntgewordenen besonders kritischen Precursor-Störfälle, die den gefährlichen Zustand der belgischen Atommeiler unterstreichen. Am Mittwoch wird sich der Umweltausschuss im Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit diesen Störfällen beschäftigen.“

Nukleare Sicherheit: Bund und Länder mit neuer Homepage

Die Idee ist nicht verkehrt, über die Umsetzung darf man streiten. Wer über Risiken der Atomenergie-Nutzung Informationen sucht, ist dort in jedem Fall falsch: Die Atomabteilungen von Bund und Ländern haben sich für ein neues Infoportal zusammen getan, um die bislang verteilten Informationen zur „Sicherheit in der Kerntechnik“ unter einem Dach zusammenzufassen, so der Anspruch des Bundesumweltministeriums. Über die „möglichen Gefahren“ erfahren die NutzerInnen nichts. Wer sich das Angebot zum Start der Seite ansieht, wird auch wenig aktuelles über konkrete Atom-Standorte finden. Allgemeine Infos gibt es zu AKWs und zur Stilllegung, nichts jedoch über die Uranfabriken in Gronau und Lingen. Auch über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle oder anderen Atommüll schweigt die Seite. Angebote wie z.B. der Atommüllreport haben da im Sinne von „Informationen unter einem Dach“ irgendwie mehr zu bieten – selbst was reine Fakten betrifft. (Foto: Brennelementefabrik in Lingen)

„Bislang mussten interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedenen Internetseiten der Bundes- und Landesbehörden Informationen zu kerntechnischen Anlagen, Genehmigungsverfahren, der Atomaufsicht in Deutschland und Europa sowie zum Notfallschutz aufwändig recherchieren. Ab sofort bündelt die gemeinsame Plattform dieses Wissen in fünf Themenblöcken und ermöglicht somit einen vereinfachten Zugang“, teilt das BMUB in einer Pressemeldung zum Start der Homepage www.nukleare-sicherheit.de (bzw. www.nuclearsafety.de) mit.

„Mensch und Umwelt zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Dies gilt auch gegenüber den möglichen Gefahren beim Betrieb und der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen, z. B. Kernkraftwerken“, heißt es derzeit auf der Startseite. Was aber „mögliche Risiken“ sind, davon schweigt die Homepage bzw. listet lediglich rechtliche Anforderungen (Strahlenschutz etc.) auf. Wer z.B. zu den Gründen über den deutschen „Ausstieg aus der Kernenergie“ die Suchfunktion nutzt, bekommt genau einen Treffer angezeigt, der aber mit den Ausstiegs-Gründen nicht wirklich viel zu tun hat. Eine kleine Tücke mit großen Folgen: Wer nach „Atomenergie“ sucht, bekommt zwar die Internationale Atomenergie Organisation angezeigt, aber sonst kennen die bundesdeutschen Behörden nur „Kernenergie“. Wer das nicht weiß bzw. beachtet, findet nicht einmal das „Kernkraftwerk Brokdorf“ über die Suchfunktion.

Jenseits von „z.B. Kernkraftwerken“ findet sich auf den neuen Seiten zu den Ver- und Entsorgungsanlagen bislang nichts. Unter „Kerntechnische Anlagen“ jedenfalls tauchen Atomstandorte wie Gronau und Lingen ebenso wenig auf, wie z.B. die Atommülllager in ASSE oder Morsleben oder Atommülllager wie in Leese, Karlsruhe, Jülich oder… . Gut, dass sich Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen zum Atommüllreport zusammen getan haben. Dort lassen sich Fakten über die Atom(müll)standorte und zur Unsicherheit der Atomenergie vollumfänglich recherchieren.

Ob die BürgerInnen künftig ihren Bedarf an staatlichen Informationen zur „Atomsicherheit“ tatsächlich über diese Zentral-Seite abrufen können und sich nicht weiter über zahlreiche Behörden, Länder- oder Unternehmensseiten hangeln müssen, ist nach dem bisherigen Angebot zumindest mit einem dicken Fragezeichen zu versehen.

Konzerne, Schiedsgerichte, Moneten: Bekommt Vattenfall für marode Reaktoren 5,7 Mrd. Euro Schadensersatz?

In den nächsten sechs Wochen wird das internationale Schiedsgericht „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) im Rahmen der Energiecharta entscheiden, ob der Vattenfall-Konzern für die Stilllegung seiner bereits seit 2007 weitgehend abgeschalteten maroden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel Schadensersatz von inzwischen über fünf Milliarden Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen erhält. Das meldet die Welt mit einer entsprechenden Bestätigung durch die Bundesregierung. Als schwedisches Unternehmen hatte Vattenfall nach der Katastrophe von Fukushima und der endgültigen Stilllegung der Schrottreaktoren in Brunsbüttel und Krümmel zusätzlich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch das internationale Schiedsgericht in Washington eingeschaltet. Obwohl das BVerfG die Klage von Vattenfall angenommen hatte, hielt der Konzerne seinen Einspruch in Washington aufrecht.

Vattenfall verlangt einen Schadensersatz von rund 4,7 Mrd Euro von der Bundesrepublik. Samt Zinsen und Anwaltskosten beläuft sich die Summe auf inzwischen rund 5,7 Mrd Euro. Der Welt sagte eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums: „Für eine Entscheidung im ICSID-Schiedsverfahren ist das erste Quartal 2018 genannt worden“.

Das BVerfG hatte im Dezember 2016 sein Urteil über einen Schadensersatz der Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall veröffentlicht und in geringem Umfang den Unternehmen Recht gegeben. Bis Ende Juni 2018 muss daher im Bundestag eine entsprechende Regelung zum Schadensersatz verabschiedet werden. Wie das erfolgen wird, hat das Bundesumweltministerium bislang nicht mitgeteilt. Auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilte das BMUB allerdings mit, dass es keine Laufzeitverlängerung für die Reaktoren geben wird, sondern wohl eine finanzielle Regelung über diejenigen Strommengen, die laut Urteil in eingeschränktem Umfang entschädigt werden müssen.

Trotz der Anerkennung der Klageberechtigung für den schwedischen Konzern hat Vattenfall seine Klage in Washington nicht zurück gezogen. Internationale Schiedsgerichte für Investitionsschutz, wie sie auch in internationalen Handelsabkommen immer wieder auftauchen, stärken die Konzerne gegenüber den Regierungen einzelner Staaten weiter. Ob Vattenfall als Unternehmen in einem EU-Staat überhaupt in Washington klageberechtigt ist, hatte selbst die EU-Kommission angezweifelt.

Vattenfall hatte bereits in Sachen Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg die Bundesrepublik vor das internationale Schiedsgericht in Washington gezerrt. Obwohl von „Gerichten“ die Rede ist, tagen diese Schiedsgerichte meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auf die „Richter“ verständigen sich Kläger und Beklagte. Die „Urteile“ oder Vergleiche, die beim ICSID verhandelt werden, bleiben meist – wie im Fall Vattenfall/Moorburg gegen Bundesrepublik Deutschland – geheim.

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