Auf Wiedersehen!

Mit dem neu gewählten Bundestag endete gestern auch meine Zeit als Abgeordneter. Es war eine spannende, lehrreiche, aber auch (arbeits-)intensive Zeit. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in den letzten acht Jahren in verschiedenen Konstellationen mit mir zusammengearbeitet haben. Ich mache jetzt erstmal eine Pause, bleibe aber politisch informiert und werde mich hier über meine Homepage, in den sozialen Medien oder direkt im Handgemenge immer mal wieder zu Wort melden. Diese Seite dient zudem der Dokumentation meiner Arbeit und der meines Teams.

Ich habe mich als atompolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stets für einen konsequenten Atomausstieg eingesetzt, der auch die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen beinhaltet. Atomkraft ist eine permanente Bedrohung und keine Alternative beim Klimaschutz! Ebenso habe ich im Parlament wiederholt ein Frackingverbot ohne Ausnahmen gefordert. Als einen besonderen Erfolg sehe ich die durch mein Büro angestoßene Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und ihrer Vorgängerorganisationen, die bis vor kurzem unter den Teppich gekehrt wurde, nun aber durch ein vom Bund gefördertes Forschungsprojekt schrittweise ans Licht gebracht wird.

Leider war DIE LINKE im Wahlkampf und auch schon davor nicht ausreichend glaubwürdig darin, dass sie für einen konsequenten sozial-ökologischen Umbau einsteht, internationalistisch, antimilitaristisch und antirassistisch bleibt. So konnten wir die Lücken, die uns SPD und Grüne offengelassen haben – z.B.: Klimaschutz geht nur konsequent sozial und antikapitalistisch – nicht füllen. Das Wahlergebnis war eine logische Konsequenz, ist aber trotzdem deprimierend. Will DIE LINKE wieder stark werden, reichen dafür keine Formelkompromisse, sondern die internen Konflikte müssen offen angesprochen werden. Das sind wir den vielen Millionen prekär Beschäftigten, den diskriminierten Minderheiten, den Rentnerinnen und Rentnern und allen, die sich ein besseres, sozialeres und ökologischeres Leben wünschen, schuldig. Nur auf Grundlage einer gemeinsamen Vision einer besseren Welt jenseits der kapitalistischen Ausbeutung von Mensch und Natur können wir das Projekt einer parlamentarischen Linken, die in enger Tuchfühlung zu den außerparlamentarischen Bewegungen bleibt, in die Zukunft führen.

Ich bin und bleibe davon überzeugt: Es braucht den Druck von links und es braucht den Druck von der Straße, ansonsten bewegen sich im Parlament höchstens die Gardinen!

Hubertus Zdebel

Vorteil Gemeinwohl: Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg als Erfolgsmodell

Olaf Scholz war dagegen! Auch der heutige Finanzsenator warnte damals: Die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze, die Entmachtung der Energiekonzerne Vattenfall und E.on wäre ein großer Schaden für Hamburg und die Steuerzahler:innen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist nicht nur ökonomisch ein Gewinn für die Stadt und ihre Bürger:innen. Hamburg hält damit ein Stück Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Hand, außerdem mehr Demokratie, denn Bürgerschaft und Senat, aber auch die Bürger:innen  können wieder Energie- und Klimapolitik gestalten – statt diese durch gewinnorientierte Großkonzerne betreiben zu lassen. Allein gut über 90 Millionen Euro gingen von Stromnetz Hamburg als Gewinn in die Gemeinschaftskasse. Insgesamt sind die drei Netzgesellschaften Wärme, Gas und Strom unter dem Dach der städtischen Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung (HGV) inzwischen zum bedeutsamen Großakteur geworden, der die gemeinwohlorientierte Wirtschaft in öffentlicher Hand deutlich stärkt. Zur Jahreswende folgt die Fusion von Hamburg Wärme mit Hamburg Energie.  Auch mit Blick auf die Beschäftigten können sich die Ergebnisse des Volksentscheids sehen lassen: Insgesamt sind nicht nur die Arbeitsplätze in den nun öffentlichen Unternehmen gesichert. Die Zahl der Beschäftigten hat sich eher erhöht, statt – wie es die Betriebsräte sowie die IG Metall und Teile von Ver.di befürchtet hatten – geschrumpft.

Über die aktuellen Ergebnisse, die auch über die strukturelle und wirtschaftliche Bedeutung der kommunalen Stromnetze-Gesellschaft für die Region Hamburg berichtet, hier in die Taz-Hamburg. Eine detaillierte Darstellung, die im Rahmen der Pressekonferenz von Hamburg Stromnetz gezeigt wurde, ist hier als PDF.

Die Entwicklung der Rekommunalisierung ist in Teilen ablesbar in den Geschäftsberichten, die bei der HGV in einem Gesamtbericht einfließen. Der Geschäftsbericht der HGV für 2020, in dem alle öffentlichen Unternehmen zusammengefasst sind und darin enthalten die rekommunalisierten Energienetze ist hier als PDF. Weitere Berichte aus den letzten Jahren finden sich hier. Der Geschäftsbericht 2020 von Hamburg Stromnetz ist hier als PDF oder auch hier. Eine Präsentation zum Jahresbericht 2020 gibt es hier als PDF und hier außerdem der Nachhaltigkeitsbericht (PDF).

Dokumentation: 13.10.2021 Starker Beitrag für die Wirtschaftskraft der Elbmetropole –  Stromnetz Hamburg präsentiert neue Standortbilanz für 2020 und zeigt damit die positive volkswirtschaftliche Bedeutung für Hamburg und die Metropolregion auf

Siehe auch:

31.05.2021

Erfolgreiches Geschäftsergebnis in 2020 – Investitionsniveau bleibt hoch

  • 93,4 Millionen Euro Unternehmensergebnis
  • 347,1 Millionen Euro in Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur und Messeinrichtungen
  • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2020

Stromnetz Hamburg GmbH präsentiert zum wiederholten Mal ein sehr gutes Geschäftsergebnis. Von den erwirtschafteten 93,4 Millionen Euro führte das Unternehmen einen Gewinn nach Steuern von 92,3 Millionen Euro an die Hamburg Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, ab. Auffallend sind die nachhaltig hohen Ausgaben von 347,1 Millionen Euro, die in den Erhalt und den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen geflossen sind. Diese Aktivitäten sichern, trotz der besonderen Herausforderungen während der Pandemiezeit, eine moderne und smarte Daseinsvorsorge für die Hansestadt. Die Investitionen bleiben weiter auf hohen Niveau und spiegeln sich in neuen Stromkabel und -leitungen, in der Erneuerung und Modernisierung von Umspannwerken und deren Netzanlagen sowie der Umstellung von konventionellen auf digitale Zähler wider. Neue Wege der Quartierssanierung werden erstmals in Hamburg Eilbek beschritten, um den knappen Ressourcen im Tiefbau zu begegnen und die hochgesteckten Modernisierungsbestrebungen einhalten zu können.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Hamburg wächst und Hamburg braucht Strom – die städtische Stromnetzgesellschaft verteilt den Strom in Hamburg und ist gleichzeitig ein Innovationstreiber für die Energiewende. Sie unterstützt die Stadt bei der Umsetzung ihrer Klimaziele und führt gleichzeitig Gewinne an die Stadt ab. Hier zeigt sich: Der Rückkauf des Stromnetzes bleibt eine Erfolgsgeschichte – und er hat den Spielraum der Stadt für eine aktive Energiewendepolitik und Klimaschutz vergrößert. Stromnetz Hamburg arbeitet dafür an zahlreichen Innovationsprojekten, um eine sichere, saubere und zuverlässige Energieversorgung der Stadt zu gewährleisten. Die Digitalisierung ermöglicht dabei die Entwicklung zu einem intelligenten Netz. Stromnetz Hamburg investiert weiter kräftig in die Versorgungssicherheit und in die Transformation des Energiesystems unserer Stadt – zum Beispiel beim Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos und Elektrobusse oder bei der Sektorkopplung. Das Unternehmen plant, bereits im Jahr 2025 klimaneutral zu sein. Vorbildlich ist auch die Nachhaltigkeits-Berichterstattung.“

Karin Pfäffle, Geschäftsführerin Stromnetz Hamburg: „Mit einer Gewinnabführung in Höhe von 92,3 Millionen Euro an die Freie und Hansestadt Hamburg leisten wir auch in diesem Jahr wieder einen bedeutsamen Beitrag für den städtischen Haushalt. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, sich zügig auf neue Anforderungen und Ereignisse einzustellen. Der Gesundheitsschutz unsere Mitarbeiter*innen hatte stets oberste Priorität. Das Unternehmen nun in eine stabile und moderne Arbeitswelt nach Corona zu führen, ist für uns Herausforderung und Ansporn zugleich. Dazu befassen wir uns mit der digitalen Transformation, die es uns ermöglicht, unsere Unternehmensziele, wie zukunftsfähiger Netzbetrieb, Effizienz sowie eine digitale Unternehmenskultur zu erreichen. Flexible Arbeitswelten im Zusammenhang mit einer stetig angepassten Digitalisierungsstrategie gestalten wir ebenso neu, wie die Beteiligung an Nachhaltigkeitsprozessen. Das Thema soll nicht nur auf strategischer Ebene implementiert, sondern durch ein Nachhaltigkeitsnetzwerk gelebt werden. So bringen wir den Nachhaltigkeitsgedanken in unsere Belegschaft und lassen diese direkt an der Umsetzung partizipieren.“

„Die Weiterentwicklung unseres Netzes hat auch künftig erste Priorität. Ein intelligentes und leistungsstarkes Stromnetz ist Voraussetzung dafür, dass Hamburg ein attraktiver Standort für alle Sparten ist und bleibt. Da der Bedarf an Dienstleisterkapazitäten kontinuierlich wächst und damit den zyklischen Erneuerungsbedarf für Infrastrukturbetreiber erschwert, müssen wir neue Strategien aufsetzen. Das ist im Fall der ersten Quartiersmodernisierung in Eilbek passiert. Hier bündeln wir die Verantwortlichkeiten in einer Hand und können damit eine komplette Restrukturierung der Mittel- und Niederspannungskabel, zahlreicher Netzstationen incl. Fernsteuerkonzept und Verteilerschränke in einer überschaubaren Bauzeit umsetzen. Dieses tragfähige Konzept implementieren wir auch in zukünftige Bauaktivitäten. Wie gut unsere enormen Baumaßnahmen schon greifen, zeigt die alljährliche Versorgungsqualität, die in 2020 mit 9,5 Minuten durchschnittlicher Störungsdauer pro Kund*innen und Jahr anzugeben ist. Ein guter Wert, den wir weiter verbessern wollen“, ergänzt Thomas VolkGeschäftsführer Stromnetz Hamburg.

Weitere Themen sind:

  • Veröffentlichung des fünften Geschäftsberichts in Kombination mit dem zweiten Nachhaltigkeitsbericht, aufgestellt nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex
  • Verlagerung zukünftiger Aufgaben auf die Stromnetz Hamburg im Umgang mit Netzengpässen durch neue gesetzliche Anforderungen. Ab Oktober 2021 wird der Verteilnetzbetreiber vermehrt Netzengpässe durch Redispatch-Maßnahmen (Redispatch 2.0) kostenoptimiert beheben. Dabei sollen Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW in die Stabilisierung es Stromnetzes einbezogen werden. Diese Aufgabe fiel bisher ausschließlich dem Übertragungsnetzbetreiber zu
  • Beteiligung am Norddeutschen Reallabor (iNeP) zur gemeinsamen Netzplanung der Energienetze Strom, Gas und Fernwärme in Industriemetropolen. Neu ist hierbei der kundenseitige Einsatz von Sektorkopplungstechnologien im großindustriellen Maßstab für alle Energiearten
  • Das bereits bekannte IT-Backend (eRound) von Stromnetz Hamburg ermöglicht Flottenbetreibern die Umstellung auf elektrische Busse mit einem Last- und Lademanagement. eRound hilft Flottenanwendern den eigenen Betriebshof zu planen und zu steuern.

 

Schweigen und Ausweichen: Deutsche Beteiligung an Entwicklung von Atomwaffen im Rahmen der NATO

Geht es um Atomwaffen und das deutsche Verhältnis zu ihnen und um die nukleare Teilhabe, schweigen sich Bundesregierungen aus. Das zeigen abermals die Antworten auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (DIE LINKE) nach einer deutschen „Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten“ im Rahmen der Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Die Bundesregierung „stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt oder bestreitet sie die darin enthaltenen Aussagen oder Darstellungen“, heißt es. Natürlich ist Deutschland für Abrüstung, aber: „Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden.“ Allerdings: „Eine Finanzierung von Atomwaffen durch den Bundeshaushalt oder andere nationale Finanzierungswege erfolgt nicht.“ Allen anderen konkreten Fragen weicht die Bundesregierung aus. Dabei ist z.B. bekannt: Mindestens mit Blick auf die URENCO an den Standorten in Gronau/Jülich sowie beim FRM II in München-Garching hat die Bundesrepublik Knowhow über den Uran- und den Plutoniumpfad zur Atomwaffe. Das wurde im Rahmen der Verhandlungen um den Atomdeal mit dem Iran bekannt, als entsprechende Experten die Bundesregierung  bei den Verhandlungen unterstützten. Auch in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Karlsruhe verfügte die Bundesrepublik über Plutonium-Knowhow.

Gleich sieben detaillierte Fragen zu konkreten Beteiligungen deutscher Einrichtungen an Aktivitäten in Verbindung mit Atomwaffen innerhalb der Nato-Staaten ledert das Verteidigungsministerium mit dem Hinweis ab: „Im deutschen Kontext ist die Grundlage für diese Zusammenarbeit das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit auf dem  Gebiet der Verwendung von Atomenergie für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung vom 5. Mai 1959 (United Nations Treaty Series 355 No. 5083).“ (Siehe hier das Abkommen als PDF).

Anlass der Fragen von Zdebel ist eine Passage im Kriegswaffenkontrollgesetz, die eine Beteiligung deutscher Einrichtungen im Rahmen der Nato bei der Konstruktion von Atomwaffen möglich erscheinen lässt.

Die Bundesrepublik hat über den Atomwaffensperrvertrag den Verzicht zur Herstellung eigener Atomwaffen erklärt. Im § 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes „Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis“ heißt es allerdings: „Die Vorschriften dieses Abschnitts und die Strafvorschriften der §§ 19 bis 21 gelten, um Vorbereitung und Durchführung der  nuklearen Mitwirkung im Rahmen des Nordatlantikvertrages vom 4. April 1949 oder für einen Mitgliedstaat zu gewährleisten, nur für Atomwaffen, die nicht der Verfügungsgewalt von Mitgliedstaaten dieses Vertrages unterstehen oder die nicht im Auftrag solcher Staaten entwickelt oder hergestellt werden.“ Die Formulierungen legen nach Einschätzung der Fragestellenden nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar keine Atomwaffen besitzen darf, aber im Rahmen des Nordatlantikvertrages an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen beteiligt sein kann, wenn diese Beteiligung sich auf Atomwaffen von Mitgliedsstaaten bezieht.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich 2017 mit der Frage „Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen – Deutsche und europäische Ko-Finanzierung ausländischer Nuklearwaffenpotentiale“ befasst (https://www.bundestag.de/resource/blob/513080/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2/wd-2-013-17-pdf-data.pdf). Die Ausarbeitung betont, dass Deutschland keine eigenen Atombomben erwerben darf, eine nukleare Teilhabe aber zulässig wäre. Es heißt dort aber auf Seite 3 auch: „Im Gegensatz zum Übereinkommen über Streumunition von 2008 (12) enthält der NVV kein explizites Unterstützungs- oder Ko-Finanzierungsverbot, also ein entsprechendes Verbot für Nichtkernwaffenstaaten, Kernwaffenstaaten bei der Entwicklung oder Modernisierung ihres Atomwaffenpotentials (finanziell) zu unterstützen.“

Diese Aussage unterstützt nach Ansicht der Fragestellenden die oben genannte Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe innerhalb des Nordatlantikvertrages auch an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen im Besitz von Mitgliedsstaaten des Nordatlantikvertrages beteiligt sein kann.

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