Tschüss Hans-Hermann Teichler – und Danke!

„Der Steuermann geht von Bord“ schreiben zwei, die lange an seiner Seite für eine gerechte und solidarische Zukunft gestritten haben, zum Abschied von Hans-Hermann Teichler. Natürlich in der Zeitung, die HH mit vielen vielen Artikeln über viele viele Jahre mit Analysen und Kritik über und gegen kapitalistische Wirklichkeit gefüllt hat. Später, als die Zeitung nicht mehr Arbeiterkampf, Zeitung des Kommunistischen Bundes, sondern Analyse und Kritik, Zeitung für linke Debatte & Praxis betitelt war, hat er sich weiter intensiv für die Zukunft und für den Vertrieb dieser Zeitung engagiert. Kommunikationstechniker und Computer-Spezi war er, nicht nur Genosse, sondern auch Freund, Lebenspartner, Vater, Wegbegleiter, Opa und noch so viel mehr. Einer, der zur Seite stand, wenn Unterstützung gebraucht wurde. Einer, der streitbar, verschmitzt, humorvoll und auch mal schräge war. Hans-Hermann Teichler ist am 27. November 2023 gestorben.

Er war „Anleiter“ für Dorf-Kommunisten, in der sagenumwobenen Lindenalle, dem HSV, Hamburger Satz und Verlag. Die zentrale des KB. Er unterrichtete Wordstar unter DOS auf grün blinkenden Bildschirmen – Text- und Adressverwaltung – zur Organisation von Aktionen gegen Nato-Konferenzen. Er spielte im ak-Team engagiert mit der „Lederpille“ bei den fälschlichtaz-Turniere“ genannten Pokalen (nachtreten politisch korrekt) auf staubigen Hamburger Plätzen (August Postler). Er sicherte mit seinem Know-How als „Back-Office“ einen ahnungslosen Windows-Netzwerk-Administrator-Genossen eine Möglichkeit und war auch Streit-Schlichter, wenn ak-Redakteure um die 2000er Jahre Veränderung nicht immer im gleichen Sinn verstanden, um die Zeitung in die Zukunft zu bringen. Er war da, als das alles Anfing. Natürlich war er auch Anti.AKW-Genosse, davon erzählen Heini und Detlef im ak. Was denn sonst? Und das Kinderhaus Heinrichstraße. Der Jongleur der Bundesbahn. Irgendwas mit Flüchtlingen. Die Hamburger Frieko (Friedenskoordination). Da war auch die Geschichte mit dem „Trüffelschwein„. Das alles, und noch viel mehr! Danke, Hans-Hermann.

Womit Hans-Hermann zu tun hatte, wo er her kam und was ihn und viele prägte. Das MPZ machte 1987 einen Film. In einer Zeit, in der Video und Film noch eine extrem kostspielige Sache war und Fernsehen und Film in hohem Maße Möglichkeit der Obrigkeiten war. Die Welt der Untertanen war – nicht nur beim Video und Film – Schwarz-Weiß: 15 Jahre Kommunistischer Bund (KB) | mpz Hamburg 1987 – Teil 1 15 Jahre Kommunistischer Bund (KB) | mpz Hamburg 1987 – Teil 2 (über Invious zu Youtube)

Die Traueranzeige zum Abschied von Hans-Hermann Teichler, wie sie in der Taz in der Ausgabe am 16. Dezember 2023 erschienen ist:

„Er war uns ein guter Ratgeber, ein kluger und nachdenklicher Aktivist und das alles sogar mit Humor.“

Atommülllagerung: Zentrales Lager in Würgassen für Schacht Konrad abgesagt

Nur ein Woche bevor in Niedersachsen über die Zukunft des mit vielen Verzögerungen immer noch im Bau befindlichen geplanten Atommüll-Endlagers in Salzgitter im Schacht Konrad entschieden wird, hat das Bundesumweltministerium die Planungen für eine Art bundesweites Eingangslager für Konrad beendet. Als Standort für ein solches Lager, in dem der leicht- und mittelradioaktive Atommüll für die Untertageverbringung im Schacht Konrad sortiert und vorbereitet werden sollte, war ein Gelände am ehemaligen AKW-Standort in Würgassen vorgesehen. Die Art und Weise der Standortfestlegung war derart schlecht vorbereitet und durchgeführt, dass es im Dreiländereck zwischen Niedersachsen, NRW und Hessen parteiübergreifend zu massiven Protesten bekommen war. Außerdem war klar, dass es zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen wäre. Als Betreiber für das auch als „Logistikzentrum“ bezeichnete Lager war die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zuständig. Betreiber des Endlagers im Schacht Konrad will die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden. Ziel der Planungen sollte es sein, die Einlagerung in den Schacht Konrad zu „optimieren“ und zu beschleunigen. Nun soll die Einlagerung im Rahmen der bisherigen Konzepte weiter geplant werden, heißt es. UPDATE: Auch die BGE hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe unten.

Auch das geplante Endlager im Schacht Konrad steht auf dem Prüfstand. Über viele Jahre hat sich der Ausbau verzögert, begleitet von erheblichen Kostensteigerungen. Nach heutigen Anforderungen wäre ein solches Endlager für Atommüll nicht mehr genehmigungsfähig. Wichtige planerische Grundlage und Konzepte sind veraltet und werden mühselig angepasst und modernisiert. Abermals hat sich dadurch der Ausbau verzögert.

Vor Ort hat sich der Widerstand gegen eine Inbetriebnahme bzw. den Weiterbau in den letzten Jahren vergrößert. Verbände haben eine Überprüfung der Entscheidung vom zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen verlangt und eine Klage angekündigt, sollte der Ausbau nicht gestoppt werden.

Nächste Woche will der Grüne Umweltminister Meyer nun seine Entscheidung in Hannover vorstellen: „Meyer: „Ergebnis unserer Prüfung wird vor Weihnachten mitgeteilt“. Antrag auf Widerruf der Genehmigung für Atommüll-Endlager Schacht Konrad sehr intensiv und gründlich rechtlich geprüft“, heißt es in der PI 120/2023. Weiter wird dort mitgeteilt: „Das Aktionsbündnis um die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad hat am (heutigen) Mittwoch vor dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erneut gefordert, die Genehmigung für das geplante Atommüll-Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter zu widerrufen oder zurückzunehmen. Dazu sagt Umweltminister Christian Meyer: „Wie zugesagt wurde der Antrag der Umweltverbände BUND und NABU in meinem Haus sehr intensiv und gründlich rechtlich und inhaltlich auf alle Aspekte geprüft. Bei meinem Besuch im April 2023 vor Ort habe ich zugesagt, dass bis Ende des Jahres ein Ergebnis vorliegt – und diese Zusage halte ich: Noch vor Weihnachten wird das Ergebnis unserer Prüfung mitgeteilt.““

In der nächsten Woche soll die Präsentation der Prüfung erfolgen.

Dokumentationen:

PM BMU, 12.12. 2023 Rechtzeitige Realisierbarkeit in Würgassen und anderswo nicht gegeben

Das Projekt „Zentrales Bereitstellungslager / Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK)“ lässt sich aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraussichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen. Das haben die Prüfungen des Bundesumweltministeriums (BMUV) ergeben, das bis Ende dieses Jahres einen Grundstückskauf für das LoK in zweistelliger Millionenhöhe freizugeben hätte. Daher hat das BMUV entschieden, das Vorhaben zu beenden und eine wahrscheinliche Fehlinvestition von rund zwei Milliarden Euro zu vermeiden. Für das Endlager Konrad bedeutet dies, dass es zu keiner deutlichen Verkürzung der aktiven Betriebszeit kommen wird, die mit dem LoK angestrebt war. Die BGZ wird nun ihre vorhandenen Planungen für eine dezentrale Belieferung des Endlagers Konrad intensivieren, die sie vorsorglich parallel zu den Arbeiten am LoK begonnen hatte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir haben uns dafür entschieden, das Verfahren für ein gesondertes Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu beenden. Damit schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Intensive Prüfungen des Bundesumweltministeriums und der fortwährende Austausch mit den beteiligten Landesregierungen führen zu einem klaren Ergebnis: Das Logistikzentrum lässt sich nicht mehr rechtzeitig realisieren, um wie ursprünglich geplant schwach- und mittelradioaktive Abfälle schneller in das Endlager Konrad einlagern zu können. Ein zu spät fertig werdendes Logistikzentrum wäre nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten eine milliardenschwere Fehlinvestition, die es zu vermeiden gilt. Das notwendige Ende des Logistikzentrums bedeutet aber auch, dass das Endlager Konrad nun länger in Betrieb sein wird. Die Transporte dorthin aus Atommüll-Zwischenlagern im ganzen Land werden unsere Gesellschaft über Jahrzehnte belasten. Insbesondere die Menschen, die an den Zwischenlagern und in der Endlager-Region leben, verdienen unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. Es ist gut, dass wir dank Atomausstieg keine weiteren radioaktiven Abfälle aus Atomkraftwerken mehr produzieren. Das Atommüll-Problem ist bereits groß genug. Es gilt, dieses mit aller Kraft zu lösen.“

Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz von 2017 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, ein zentrales Bereitstellungslager für das Endlager Konrad zu errichten, um dessen Betriebszeit deutlich zu verkürzen und die betreffenden Zwischenlager schneller zu räumen. Die Planungen der BGZ für dieses zentrale Bereitstellungslager, das LoK, begannen im Jahr 2018. Nach einem umfassenden Suchprozess für einen geeigneten und realisierbaren Standort gab die BGZ am 6. März 2020 bekannt, das LoK am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen errichten zu wollen. Für das erforderliche Grundstück sicherte sich die BGZ beim Kraftwerksbetreiber eine Kaufoption, die Ende dieses Jahres ausläuft. Eine Verlängerung lehnte der Betreiber ab.

Fortlaufende Prüfungen des BMUV zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des LoK erreichten mit der bis Ende des Jahres zu treffenden Entscheidung über den erforderlichen Grundstückskauf einen wichtigen Haltepunkt. Grundsätzlich hält das BMUV ein Logistikzentrum für sinnvoll und wünschenswert. Zu entscheiden war, ob sich mit ausreichender Zuverlässigkeit zum jetzigen Zeitpunkt prognostizieren lässt, die mit dem LoK verbundenen Ziele zu erreichen, um diese Ausgabe für den Grundstückskauf in zweistelliger Millionenhöhe zu rechtfertigen. Dies ist nicht der Fall. Diverse planerische, raumordnungs- und baurechtliche sowie weitere rechtliche Hürden scheinen zwar grundsätzlich lösbar, jedoch insgesamt nicht in einem solchen Zeitraum, dass sich das LoK noch mit ausreichender Zuverlässigkeit rechtzeitig in Betrieb nehmen ließe. Denn das LoK erreicht nur dann den notwendigen Beschleunigungseffekt für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, wenn es nicht erst Jahre nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad fertiggestellt wird.

Da die Planungen und Arbeiten für ein Logistikzentrum am Standort Würgassen bereits fortgeschritten waren, ist nicht zu erwarten, dass es sich an einem anderen Standort, der zudem erst gefunden werden müsste, schneller realisieren ließe. Daher hat das BMUV, das die Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin der BGZ vertritt, entschieden, das Projekt LoK insgesamt einzustellen. Die BGZ hatte aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten vorsorglich bereits damit geplant, das Endlager Konrad vor einer LoK-Inbetriebnahme zunächst dezentral zu beliefern. Diese Planungen werden mit Wegfall des LoK nun intensiviert.

Insgesamt wurden für das LoK-Vorhaben bislang rund 60 Millionen Euro verausgabt, die durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) gemäß den Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes refinanziert wurden. Demgegenüber stehen geschätzte künftige Kosten für Errichtung und Betrieb von rund 1,9 Milliarden Euro (Stand 31. August 2023 ohne Inflation und Eskalation), die nun vermieden werden. Allerdings können auch die Einsparungen durch eine verkürzte Betriebszeit des Endlagers Konrad nicht eintreten, zu der seine logistisch optimierte Belieferung über ein rechtzeitig betriebsbereites Logistikzentrum geführt hätte.

12.12.2023 | Pressemitteilung Nr. 189/23 | Nukleare Sicherheit

PM BGZ: BGZ setzt auf dezentrale Anlieferung an das Endlager Konrad

BERLIN – Nach der Entscheidung des Bundesumweltministeriums, die Planungen der BGZ für ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) zu stoppen, wird sich das Essener Unternehmen jetzt auf die  Alternativen für die Belieferung des Endlagers Konrad konzentrieren.

Entsprechende Planungen für eine dezentrale Anlieferung nach Konrad direkt von den bestehenden Zwischenlagern aus sind ohnehin parallel zum Projekt LoK aufgenommen worden. So sollte für eine Übergangszeit bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft des LoK die Versorgung des Endlagers mit Abfallbehältern sichergestellt werden. Die mit dem LoK geplante Verkürzung des Einlagerungsbetriebs um rund zehn Jahre ist damit allerdings nicht mehr realisierbar.

Die BGZ hatte nach einer Untersuchung von potenziellen Flächen entschieden, das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollten Behälter mit fertig verpackten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wollte die BGZ eine zügige Entsorgung der radioaktiven Abfälle sicherstellen. Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hatte im Sommer 2023 sowohl die Standortauswahl der BGZ als auch die Notwendigkeit eines Logistikzentrums für die zügige Entsorgung der Abfälle bestätigt.

Der Erwerb des Grundstücks für das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen war zum Ende dieses Jahres geplant. Ein entsprechender Optionsvertrag zwischen der BGZ und der PreussenElektra läuft dann aus.

Niedersachsen: Niedersachsen begrüßt Verzicht auf Atommüll-Zwischenlager Würgassen

Umweltminister Christian Meyer: „Kluge und sachlich richtige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke“

PI 124/2023

Mit großer Erleichterung hat die niedersächsische Landesregierung auf die heutige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke reagiert, auf den Bau eines Bereitstellungslagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen an der Landesgrenze von Niedersachsen zu Nordrhein-Westfalen – in unmittelbarer Nähe zu Hessen – zu verzichten.

Umweltminister Christian Meyer: „Das ist eine gute Nachricht aus Berlin ins südniedersächsische Dreiländereck. Und vor allem für die dortigen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Jahren gegen ein Atommülllager in Würgassen einsetzen. Ich bin sehr froh und erleichtert, dass angesichts hoher rechtlicher und finanzieller Risiken diese Fehlentscheidung der Vorgängerregierung in Berlin nun endgültig aufgegeben wird. Der Standort Würgassen im Überschwemmungsgebiet der Weser – 300 Meter entfernt von der Wohnbebauung in Niedersachsen und NRW und mit miserabler Verkehrsanbindung – war und ist ungeeignet für ein Atommülllager mit großen Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Das Bereitstellungslager für Schacht Konrad wäre verbunden gewesen mit einer Vielzahl an Atommülltransporten quer durch Niedersachsen. Dem hartnäckigen, sachlichen Widerstand aus der Region sowohl von den Bürgerinitiativen, von allen Kommunen und den Landkreisen Höxter, Holzminden, Northeim, Kassel-Land und Göttingen ist dieser Erfolg zu verdanken. Es ist klug und ein Zeichen von demokratischer Stärke der Bundesumweltministerin, die Fehlentscheidung der Vorgängerregierung zu korrigieren und den Standort jetzt aus guten Gründen ersatzlos aufzugeben. Unsere Argumente wurden gehört.“

Niedersachsens Landesregierung hatte sich früh gegen den ungeeigneten Standort Würgassen ausgesprochen. Zuletzt hatten sich auch Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Christian Meyer in Gesprächen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke und ihren Staatssekretären für eine Neubewertung stark gemacht. Diese Anstrengungen waren erfolgreich. Eine vom niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam mit NRW in Auftrag gegebene Logistikstudie hatte aufgezeigt, dass für die Direktanlieferung des Endlagers Schacht Konrad bei Salzgitter ein Bereitstellungslager nur geringe zeitliche Vorteile hätte. Gleichzeitig wäre aber eine Vielzahl an zusätzliche Atomtransporten quer durch die Republik verursacht worden.

Umweltminister Christian Meyer: „Besonders begrüßen wir, dass jetzt nicht eine neue Standortsuche für ein Logistikzentrum Konrad in Gang gesetzt wird, sondern die Planungen insgesamt aufgegeben werden. Das ist sicherer, kostengünstiger und vermeidet zusätzliche Atomtransporte. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, dass die Argumente der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen ernst genommen wurden. Dafür danke ich Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Namen der ganzen Landesregierung ganz herzlich.“

NRW: Intransparentes und unzureichendes Verfahren des Bundes: Nordrhein-Westfalen lehnt Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen ab

Minister Laumann: So, wie der Bund mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen. 12. Dezember 2023

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Diese Entscheidung kam für die Öffentlichkeit, die Behörden und politischen Entscheidungsträger vor Ort unerwartet. Weder die Standortauswahl noch die Notwendigkeit des Vorhabens wurden bisher angemessen begründet. Der Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, hat dem BMUV daher nun telefonisch und in einem Schreiben die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin der Letzte, der bei der Suche nach Lagern für Atommüll auf andere zeigt. Schließlich müssen wir als Gesellschaft dieses Problem für nachfolgende Generationen lösen. Aber so, wie der Bund seit Jahren mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen.“

Nachdem ein von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Bereitstellungslager für den Betrieb des Endlagers Konrad nicht notwendig ist, hat das BMUV die Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Lagers und die Standortauswahl durch die Entsorgungskommission veranlasst. Die Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass ein Bereitstellungslager die Anlieferung in das Endlager optimiere, eine Notwendigkeit für ein Lager hat sie aber nicht festgestellt. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin der Ansicht ist, dass ein Bereitstellungslager abseits des Endlagers Konrad nur eingerichtet werden sollte, wenn dies direkt am Endlagerort nicht möglich ist.

Gleichwohl plant die BGZ weiter mit dem Standort in Würgassen, obwohl sie versäumt hat, andere Optionen (z.B. in Braunschweig, wo sich das Endlager Konrad befindet) weiter auszuloten. Vor diesem Hintergrund und nach mehreren Gesprächen mit dem BMUV auf Fachebene kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Prozesse und Planungen im Geschäftsbereich des BMUV nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind und ein vorausschauendes Gesamtkonzept für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle fehlt. Ein Bereitstellungslager ist nicht notwendig. Die Standortauswahl ist nicht transparent und erfüllt damit nicht die Erwartungen der Landesregierung.

Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGZ . Pressemitteilung Nr. 13/23 – Endlager Konrad

Endlager Konrad kommt auch ohne Logistikzentrum

Nach dem Ende des zentralen Bereitstellungslagers geht es nun darum, dezentrale Anlieferungskonzepte detaillierter auszuarbeiten.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat am Dienstag, 12. Dezember 2023 das Logistikzentrum Konrad abgesagt. Damit rücken dezentrale Anlieferungskonzepte für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für das Endlager Konrad in Salzgitter noch stärker in den Mittelpunkt.

Der technische Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, sieht in der Entscheidung der Umweltministerin zum einen eine Herausforderung für die Logistik der Abfallgebinde für das bisher einzige genehmigte Endlager in Deutschland. Aber er sieht darin auch einen weiteren Ansporn, das Endlager Konrad zügig fertigzustellen, um dann auch mit der Einlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke und aus den Forschungsreaktoren in Deutschland beginnen zu können.
Zur Entscheidung von Steffi Lemke, das Projekt in Würgassen zu stoppen, sagt Thomas Lautsch: „Das Endlager Konrad kann auch ohne Logistikzentrum betrieben werden. Aber für die Anlieferung der Abfälle aus mehr als 30 Zwischenlagern in ganz Deutschland ergeben sich daraus Fragen für die Transporte und die Anlieferung in der richtigen Reihenfolge für die Einlagerung.“

Die BGE arbeite bereits seit einigen Jahren an der Entwicklung einer Softwarelösung, um die Abfälle zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung anliefern lassen und dann auch einlagern zu können. Die Anforderungen an die Ablieferungspflichtigen steigen. „Für uns als BGE wird es umso wichtiger, frühzeitig und zuverlässig die Annahmebereitschaft des Endlagers sicher zu stellen“, sagt Thomas Lautsch.

Der BGE-Geschäftsführer ist aber auch überzeugt, dass die zeitliche Bewertung für die Fertigstellung des angestrebten Logistikzentrums durch die Umweltministerin „absolut realistisch ist. Denn trotz einer weiteren Verzögerung bei der Fertigstellung, die wir in diesem Jahr festgestellt und mitgeteilt haben, ist das Endlager Konrad auf der Zielgeraden.“
Was die Beendigung des Projekts Logistikzentrum Konrad in Würgassen aber auch zeige, „ist die Schwierigkeit, umstrittene Infrastrukturprojekte umzusetzen“. Über diese Schwelle ist das Endlager Konrad zwar hinaus. Aber jedes kerntechnische Projekt, „hat es schwer, die notwendige Zustimmung zu finden, selbst wenn sich fast alle einig sind, dass es notwendig ist“, sagt Thomas Lautsch. Um mit den Hinterlassenschaften aus der Nutzung der Kernenergie fertig zu werden, werde es weiterhin Zwischenlagerkapazität und Endlagerkapazität brauchen.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer ist Dr. Thomas Lautsch.

Gestapelte Container mit radioaktiven Abfällen in einer Halle

Blick in das Zwischenlager Lubmin

Nach Rekommunalisierung: Hamburg fusioniert Strom- und Gasnetz

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Umbau weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien wird Hamburg in den nächsten Jahren schrittweise die beiden per Volksentscheid rekommunalisierten Gesellschaften für das Strom- und das Gasnetz fusionieren. Damit setzt Hamburg den Umbau seiner Energieversorungsstrukturen fort. Im ersten Schtitt war bereits StromnetzHamburg mit HamburgEnergie verschmolzen worden. Verbunden werden sollen zwei sehr unerschiedliche „Partner“: Während der Stromnetz-Ausbau massive Investitionen in den Umbau und die Erweiterung für die Integration erneuerbarer Energien erfordert und wächst, ist das Geschäft mit dem fossilen (Erd)Gasnetz rückläufig und in bisheriger Weise nicht mehr zukunftsfähig. Insbesondere die beiden beteiligten Gewerkschaften Ver.di und IGM Hamburg haben die Fusionspläne kritisch kommentiert. Die Linksfraktion Hamburg begrüßte die Maßnahme energiepolitisch, fordert aber vom Senat als Eigentümer eine Arbeitsplatzgarantie.

Hamburg hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Energienetze von Vattenfall und E.on rekommunalisiert und zu 100 Prozent wieder in öffentliche Hand genommen. Nach der Übernahme wurde zunächst Hamburg Wärme (Fernwärme, Strom) mit Hamburg Energie (Ökostrom-Anbieter) fusioniert. Nun werden die Stromnetz ehemals Vattenfall / IGM und Gasnetz ehemals E.on / Verdi schrittweise verbunden.

Nach der Rekommunalisierung ist immer mal wieder die Rede von einer weiteren Entwicklung zu einer Neuauflage von Stadtwerken, also einem integrierten Unternehmen, in dem alle Versorgungs- und Energiedienstleitungen verbunden werden. Viele Bereiche der Energieversorung und der Daseinsvorsorge könnten auf diese Weise nicht nur unternehmerisch und im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch sozial miteinander verbunden werden.

Die beiden ersten Fusionen, die aus vier Unternehmen zu nur noch zwei öffentlichen Energieversorgungsunternehmen führen, könnte also ein Zwischenschritt sein.

Stephan Jersch kritisiert in seiner PM auch die Vorgehensweise des rot-grünen Senats, der die Fusion am Parlament vorbei und auch ohne andere Beteiligungsformate zu nutzen, auf den Weg gebracht hat. Im Sinne einer erweiterten deomkratischen Kontrolle, wie sie der Volksentscheid dem Senat als Aufgabe vorgeschrieben hat, ist dieses Senatsvorgehen in keinem Fall. Erst im August hatte die Linksfraktion mit einem Antrag eine engere Zusammenarbeit von Strom- und Gasnetz gefordert, ohne dass der Senat die  Bürgerschaft als Möglichkeit für eine vertiefte Information zu den laufenden Gesprächen im Hintergrund genutzt hat.

Weder transparent noch beteiligungsorientiert, wie Grüne und SPD im Senat die Energiewende an den Bürger:innen und am Parlament vorbei entwickeln.

Dokumentation: 7.12.2023 – PM Senat: Stromnetz und Gasnetz fusionieren: Versorgungssicheres Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im kommenden Jahr zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden  Das hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der beiden stadteigenen Gesellschaften am 06.12.2023 entschieden. Vorausgegangen war ein im November 2022 gestartetes Kooperationsaudit, dessen Ergebnisse zu dieser Entscheidung geführt haben. An diesem Audit nahmen auch die beteiligten Gesellschaften im Rahmen des Projektes „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ teil.

In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Senator Jens Kerstan als Aufsichtsratsvorsitzender beider Gesellschaften sowie Senator Dressel als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) haben zudem in einer Erklärung (Comfort Letter), zentrale Zusagen festgehalten, zu denen sich Politik und Unternehmen gegenüber Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften und Betriebsräten verpflichten. Die Unterzeichnenden bekräftigen darin die bewährte Tradition der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeitenden.

In der neu formierten Netzgesellschaft werden Kräfte gebündelt, um den unerlässlichen Netzausbau und -umbau für die Energiewende effizient und spartenübergreifend voranzubringen. Davon profitieren auch die Hamburger Bürger*innen und Unternehmen, die zukünftig von integrierten Versorgungs- und Netzdienstleistungen profitieren werden. Im Hinblick auf diese umfassende Aufgabe ist das Engagement aller Mitarbeitenden in den kommenden Jahren erforderlich. Ein Stellenabbau ist daher nicht vorgesehen; stattdessen wird erwartet, dass die fusionierte Gesellschaft weiterhin wachsen wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Stromnetz und Gasnetz sind hervorragend aufgestellte Unternehmen, die nun gemeinsam die großen Herausforderungen einer sich rapide verändernden Energiewelt bewältigen werden. Der Rückkauf der Energienetze hat dem Senat die Möglichkeit eröffnet, einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Pfad in der Energie- und Klimapolitik einzuschlagen. Unsere kommunalen Unternehmen nehmen heute eine Schlüsselposition bei der Realisierung der Hamburger Energiewende ein. Die Stromnetz Hamburg sowie die Gasnetz Hamburg sind heute zentrale Akteure zur Umsetzung der Hamburger Klimaschutzpolitik. Durch die Fusion wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit der Energienetze gewährleistet und eine effiziente und wirtschaftliche Leistung aus einer Hand für alle Kund:innen geboten. Gemeinsam werden diese Unternehmen die Energiewende in Hamburg signifikant voranbringen und durch den Bau eines versorgungssicheren Energienetzes der Zukunft die nachhaltige Wärme- und Mobilitätswende sowie die umfassende Dekarbonisierung der Industrie gewährleisten.“

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Uns war wichtig, dass wir zum einen wirtschaftlich stark mit unseren Energienetz-Unternehmen aufgestellt sind, und zum anderen dass das im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und Mitbestimmung geschieht. Der Weg zur Fusion von Strom- und Gasnetz soll in zwei Stufen gelingen – damit kann eine sorgfältige Integration der beiden Unternehmen und ihrer Belegschaft gewährleistet werden. Wir haben beiden Belegschaften vertreten durch die Gewerkschaften weitreichende Zusagen für das weitere Verfahren gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die, die wir brauchen, damit die Energiewende und der Beitrag der beiden Netzgesellschaften gelingt. Ihr Einsatz und ihre Erfahrungen werden uns helfen, die Transformation und die Energiewende in den nächsten Jahren in unserer Stadt hinzukriegen. Ich danke Gewerkschaften und Betriebsräten, dass sie im Ergebnis den für sie nicht einfachen Weg der Fusion mitgehen. Wir haben in einem Comfort Letter allen Beteiligten weiter die Hand zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gereicht.“

Der Fokus im Verfahren soll zunächst auf der gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung liegen. Die organisatorische Zusammenführung wird behutsam und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung bis 2027 umgesetzt. Die zur Umsetzung der Fusion erforderlichen Beratungen in den Gremien und die dafür notwendigen Gespräche mit Stakeholdern sollen zeitnah erfolgen.

Die Entscheidung zur Fusion von Stromnetz und Gasnetz folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Netzgesellschaften. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Energieunternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grund hat der Senat im Jahr 2021 das vierjährige Projekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ eingesetzt, welches die Kooperationspotentiale untersuchen soll. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen und die öffentlichen Gesellschaften zukunftsfähig aufzustellen.

Über das neue Unternehmen:

Die fusionierte Netzgesellschaft wird mehr als 1.478.000 Kund:innen der Hansestadt mit Strom und Gas versorgen (1.250.000 Stromkund:innen 228.000 Gaskund:innen). Rund 2.344  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Unternehmen engagieren sich für die Versorgungssicherheit in Hamburg.

 

Dokumentation: IGM und Verdi in Hamburg – ENERGIE UND UMWELT

Fusion der städtischen Energie- und Umweltunternehmen Gasnetz und Stromnetz

Pressemitteilung vom 07.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung | IG Metall Region Hamburg und ver.di Hamburg

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch die Fusion der Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) in zwei Schritten beschlossen. Dieser Entscheidung ist ein längerer Projektprozess vorangegangen, an dem die Betriebsräte und die zuständigen Gewerkschaften IG Metall (Stromnetz) und ver.di (Gasnetz) beteiligt waren und in dem Varianten der Zusammenarbeit von einer verstärkten Kooperation über eine Holdingstruktur bis hin zu einer Fusion geprüft wurden.

Der Hamburger Senat hat in seiner Koalitionsvereinbarung das Ziel vorgegeben, die grundsätzlichen Strategien der Hamburger Energie- und Umweltunternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Im ersten Schritt stand die Ausgestaltung der Kooperation der beiden Unternehmen Stromnetz (SNH) und Gasnetz (GNH) zur Debatte.

Die Mitbestimmung hat den Prozess des Kooperationsaudits für diese beiden Unternehmen von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet und mögliche Varianten der engeren Zusammenarbeit diskutiert und bewertet. Bereits heute kooperieren die Unternehmen in einigen Bereichen erfolgreich. Das Potenzial der Zusammenarbeit ist aber längst noch nicht ausgeschöpft und könnte im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger ohne Reibungsverluste weiter ausgebaut werden. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion rückwirkend zum 01.01.2024 werden dabei im ersten Schritt lediglich die Ebene Geschäftsführung und wenige Führungspositionen verschränkt. Die operative Fusion soll zum 01.01.2027 vollzogen werden. „Diese Variante muss sicherstellen, dass sich mit allen Management- und Mitarbeiterkapazitäten voll auf die Gestaltung der Energiewende konzentriert wird. Das sollte unser oberstes Ziel sein. Der Senat erklärt Hamburg immer wieder zur Stadt der Guten Arbeit – wir nehmen die Verantwortlichen beim Wort“, erklärt der GNH-Betriebsratsvorsitzende Thies Hansen.

Ole Borgard, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Hamburg, ergänzt: „Beide Unternehmen verfügen auf ihren Arbeitsfeldern über beträchtliche Innovationskraft, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Auch in der jetzigen Konstruktion mit eigenständigen Unternehmen werden wirtschaftlich positive Effekte erzielt. Damit das in einer neuen Gesellschaft zukünftig noch besser gelingen kann, braucht es bei allen wesentlichen Entscheidungen eine enge Einbindung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften.“

„Die jetzt beschlossene Fusion bedeutet Klarheit für die Beschäftigten. Und die seitens der Stadt gemachte Zusagen in Form eines Comfort Letters bedeuten Sicherheit für die Beschäftigten. Jetzt heißt es anpacken und die Energiewende gemeinsam gestalten. Dies kann gelingen, wenn alle sich auf das Ziel fokussieren können – Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaften. Neben der rechtlichen Fusion gilt es die kommenden Jahre gemeinsam mit der Mitbestimmung die operative Fusion bis 2027 vorzubereiten.“ so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. Aus eigener Erfahrung kann SNH-Betriebsratsvorsitzender Alexander Heieis das bestätigen: „Wir wissen aus der Praxis: Viele Fusionen scheitern an internen Widerständen und führen zu Demotivation bei den Beschäftigten. Wir Hamburgerinnen und Hamburger haben schon mehrere langwierige Fusionsprozesse erlebt, etwa die Zusammenführung von Schleswag und HeinGas (6 Jahre Verhandlungen) oder die Integration von Vattenfall und der Stadt Hamburg beim Strom (4 Jahre Verhandlungen).“

Auch die Beispiele Hamburg Wasser und Wärme Hamburg/Hamburg Energie hätten eindrücklich gezeigt, dass Fusionsprozesse Ängste auslösen und Kapazitäten binden, die anderweitig dringend benötigt werden.

Seitens der zuständigen Behörden hat es im Rahmen eines Comfort Letters weitreichende Zugeständnisse in Richtung Mitbestimmung und Gewerkschaften gegeben, damit aus diesem politischen Willen der Fusion eine akzeptierte und erfolgreiche neue Gesellschaft erwachsen kann. Energie- und Klimawende first – nicht nur im Sinne der betroffenen Beschäftigten, sondern auch zum Wohl der Hamburgerinnen und Hamburger.

 

Atomenergie kein Weg gegen die Klimakrise – Welt-Atom-Report legt Analysen vor

Auch wenn interessierte Kreise immer wieder die Atomenergie als Retter gegen die Klimakrise ins Spiel bringen: Alle wirtschaftlichen, finanziellen und klimapolitischen Fakten machen klar: Die Atomenergie bindet exorbitant hohe Summe für Investitionen, die für den zielführenden Ausbau der Erneuerbaren Energie fehlen würden. Obwohl angeblich weltweit Atomenergie auf dem Vormarsch ist: Der Anteil an der Stromerzeugung nimmt global trotz einiger Neubauten global ab, während die immer kostengünstigeren Stromsysteme mit Erneuerbaren im Focus massiv zulegen. Der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2023 ist jetzt erschienen. Hier ist er als PDF zum Download: https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2023-v1-hr.pdf

Interessant: Der Bericht ist nicht nur von z.B. der Friedrich Ebert Stiftung und der Heinrich Böll Stiftung unterstützt. Auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung gehören neuerdings zu den Unterstützern, des von Mycle Schneider herausgegebenen Berichts. Die Taz berichtet hier über die wesentlichen Inhalte des Berichts.

Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Viele Informationen gibt es auf umweltFAIRaendern über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu lesen. Nun steht der Atommüll und die Frage der ausreichenden Sicherheit und Sicherung vor Gericht. Das Zwischenlager in Gundremmingen in Bayern und die Atomrechts-Klage anwohnender Bürger:innen gegen die bundesdeutsche Atomverwaltung bei Base und im BMU, der Aufsicht in München und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager BGZ als Betreiber. Die Augsburger Allgemeine vorab. Meisterernst als Anwalt, Neumann als Sachverständiger und die örtliche Bürgerinitiative beklagen den mangelhaften Schutz gegen die wachsenden Risiken eines Zwischenlagers, welches Jahrzehnte länger als ehemals geplant in Betrieb bleiben wird, welches aufgrund immer neuer Terrorrisiken neuen Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise auch Ziel kriegerischer Attacken werden kann. Wie viel Sicherheit braucht es, um uns vor den Folgen radioaktiver Strahlen langfristig zu schützen? Update: Die mündliche Verhandlung in München ist wenig ermutigend verlaufen, dass die Gerichte sich mit dem Geheimschutz der Behörde kritisch auseinandersetzen und mehr Sicherheit anmahnen.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager in Gundremmingen ist das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE, hier die Informationen zum ZL.

UPDATE: BR24 teilt mit, dass es heute nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. In dem Artikel heißt es: „Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: „Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis.“ Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.“

Wenig überraschend, dass sich in Bayern ein Gericht in Sachen Atomenergie eher an den Autoritäten orientiert. Das Gericht hat wohl in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die von den Klägern benannten Mängel angesichts einer Atomgesetzänderung und laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern trotzt der im Verfahren zum Zwischenlager in Brunsbüttel nicht mehr für gegeben hält. Vor allem der durch die Atomgesetzänderung hochgezogene Geheimschutz spielt dabei wohl eine Rolle. Der Ermessensspielraum ist in diesem Bereich zugunsten der Behörden deutlich verstärkt worden, mit allen Nachteilen für betroffene Bürger:innen. Die Behörden können weitgehend unüberprüfbar auch von Gerichten in Sachen Terrror-Abwehr und Angriffsszenarien mit Kriegswaffen im Geheimen agieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schreibt zum Termin am 7.11.2023 auf seiner Seite:

07.12.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Bundesrepublik DeutschlandAtomrecht – Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen im Landkreis Günzburg

Die Kläger, die Eigentümer von Grundstücken in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen sind, möchten erreichen, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben. Im Jahr 2006 hatte der BayVGH zwar bereits die Rechtmäßigkeit der Ausgangsgenehmigung festgestellt. Aus Sicht der Kläger ist die Genehmigung jedoch wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung und den erforderlichen Schutz gegen Einwirkungen Dritter rechtswidrig. Das Standort-Zwischenlager stelle eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar. So seien etwa die Risiken eines Flugzeugabsturzes über dem Lager sowie eines Beschusses der Lagerbehälter durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden.

Medienmitteilung, 1. Dez. 2023

Verhandlung vor dem obersten Bay. Verwaltungsgericht

Wir hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unseren Schutz vor dem megagefährlichen Zwischenlager Gundremmingen für Recht erkennt.

Don., 7. Dezember 10 Uhr: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – München, Ludwigstr. 23 – Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss

Unser Verfahren dauert seit Mai 2016. Auf Wunsch sende ich Ihnen unser Infopapier über die vielen Kurven und Stillstände in diesem Rechtsstreit für unsere Sicherheit zu.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Gundremmingen ist Deutschlands größter Atommülllagerort

  • Pro Artenvielfalt    · Pro Eindämmung der Atomgefahren     · Pro Klimaschutz

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen  2. Energieeffizienz steigern  3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft.

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘ (EWaS). Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Herbst 2023 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 600 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und eine der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-Gruppen.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt. Wir haben am 27. Mai 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse die Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers beantragt und nach Ablehnung des Antrags geklagt. Seit Jahren warten wir auf eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Jetzt ist im Dezember 2023 ein Termin vor dem VGH geplant.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes war ein Widerruf der Betriebsgenehmigung geboten.

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