Atomforschungsreaktor FRM II München Garching: Gericht bestätigt weiteren Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran – Keine Revision zulässig

Atomforschungsreaktor FRM II München Garching: Gericht bestätigt weiteren Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran – Keine Revision zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Bund Naturschutz Bayern auf Zulassung einer Revision zur Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes von hochangereichertem, atomwaffenfähigem Uran als Brennstoff für den Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching abgelehnt. Damit wird das Urteil aus der vorherigen Instanz rechtskräftig. Erst gegen 2030 erwartet der Betreiber des FRM II, die technische Universität München den Einsatz von anderen Brennelementen, die dann nicht über 90 Prozent angereichertes Uran 235 enthalten, sondern dann unterhalb von 20 Prozent liegen sollen. (Foto: Betreiber)

Der Bund Naturschutz, aber auch andere Umweltaktive, hatten die Auffassung vertreten, dass der Einsatz der bisherigen Brennelemente mindestens seit über 10 Jahren nicht mehr zulässig. Das hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  jüngst anders bewertet und außerdem die Revision nicht zugelassen.

Noch im August will die zuständige Genehmigungsbehörde BASE außerdem die Genehmigung für die Einlagerung von Atommüll aus München im Zwischenlager in Ahaus genehmigen und außerdem die ersten beiden Atomtransporte per LKW dafür genehmigen. Rund um Ahaus und in NRW gibt es wachsende Proteste, auch weil zusätzlich weitere 152 Atomtransporte aus dem Atommülllager Jülich nach Ahaus verschoben werden sollen.

Dirk Seifert

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